amtsangemessene Alimentation in Nordrhein-Westfalen

Begonnen von Admin, 08.09.2026 17:32

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AR76

Zitat von: Rheini in Heute um 11:31Allerdings müssen auch alle die Ärmel hochkrempelnund nicht auf der Couch liegen und zuschauen.
Richtig und davon habe ich genug mitbekommen als Teamleitung Leistung. Waren auch die, die ihre Kinder nicht zum Lernen und Einbringen animieren. Und damit schließt sich das Kreis.
Aber die Kleinstpartei SPD kämpft für dieses Klientel. Die sie oft weder wählen können (mangels Recht) noch wählen werden.

Langes Thema, reicht für Abende. Ich bin für eine Grundsicherung wie in vielen anderen Ländern, außer für Personen die nachweislich erwerbsgemindert sind.

AR76

Zitat von: Papa12 in Heute um 09:15An alle
Kolleginnen und Kollegen
über die Ortsverbände in NRW
nachrichtlich:

BV Rheinland und Westfalen-Lippe
Landeshauptvorstandsmitglieder

Besoldungs- und Versorgungsrechtsneuausrichtungsgesetz
Familienzuschläge werden grundlegend umgebaut

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Landesregierung hat den Entwurf eines ,,Besoldungs- und Versorgungsrechts
neuausrichtungsgesetzes" vorgelegt und gleichzeitig die Verbändeanhörung eingeleitet.
Hintergrund ist die geänderte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur
amtsangemessenen Alimentation. Der Entwurf enthält notwendige Anpassungen, wirft aber
zugleich erhebliche Fragen auf – insbesondere mit Blick auf das veränderte Familienleitbild, die
vorgesehene Berücksichtigung des Einkommens von Ehegattinnen und Ehegatten sowie den
nur befristeten Schutz vor Einkommensverlusten.

Warum das Gesetz kommt

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 17. September 2025 die Maßstäbe für
die Prüfung einer amtsangemessenen Besoldung neu gefasst. Maßgeblich ist nicht mehr der
Abstand zur sozialrechtlichen Grundsicherung. Künftig muss die Besoldung mindestens die
sogenannte Prekaritätsschwelle, also 80 Prozent des Median-Äquivalenzeinkommens für die
jeweilige Familienkonstellation, erreichen. 
Der Gesetzgeber in Nordrhein-Westfalen passt deshalb das bisherige System der
Familienzuschläge an. Die DSTG NRW begrüßt, dass die Landesregierung die
verfassungsrechtliche Verpflichtung grundsätzlich anerkennt. Entscheidend wird aber sein, ob
die Umsetzung den Anforderungen tatsächlich dauerhaft gerecht wird – und ob sie für die
Betroffenen transparent, gerecht und verwaltungspraktikabel ausgestaltet wird. 
08/2026

Was sich ändern soll

Zum 1. Januar 2027 soll der bisherige Familienzuschlag der Stufe 1, oftmals als
,,Verheiratetenzuschlag" bezeichnet, abgeschafft werden. Das hierfür bisher eingesetzte
Finanzvolumen soll überwiegend in eine lineare Anhebung der Grundgehälter um 1,68 Prozent
fließen. Die Anwärtergrundbeträge sollen zugleich um 30 Euro erhöht werden.
Der kinderbezogene Familienzuschlag wird ebenfalls neu strukturiert. Die bisherige
Orientierung an den wohngeldrechtlichen Mietenstufen soll entfallen. Hintergrund ist, dass die
neue verfassungsgerichtliche Prüfung nicht mehr an der sozialrechtlichen Grundsicherung und
den daraus abgeleiteten regionalen Wohnkosten anknüpft, sondern am Median
Äquivalenzeinkommen. 
Für Beschäftigte im Beamtenverhältnis und Versorgungsempfängerinnen und Versorgungs
empfänger, deren Bezüge durch den Umbau der Familienzuschläge sinken oder deren
Anspruch auf den bisherigen Zuschlag der Stufe 1 entfällt, sieht der Entwurf
Ausgleichszulagen vor. Diese Absicherung soll jedoch nicht dauerhaft gelten: Ab 2028 ist eine
jährliche Abschmelzung um 15 Prozent des Ausgangsbetrags vorgesehen.
Die bislang für bestimmte Familien mit drei oder mehr Kindern gezahlte Ausgleichszulage nach
§ 91b Landesbesoldungsgesetz soll durch eine einmalige Zahlung abgegolten werden. Damit
entfällt ab 2027 eine bisher fortlaufende Schutzregelung. 
Neue Ausgleichszulagen: hohe Kosten, befristeter Schutz
Die Größenordnung der neuen Ausgleichszulagen zeigt, wie tiefgreifend der Systemwechsel ist.
Für das Jahr 2027 rechnet die Landesregierung für diese Zulagen mit Mehrausgaben von rund
225,76 Millionen Euro. Für 2028 sind noch rund 191,89 Millionen Euro veranschlagt. 
Diese Summe verdeutlicht: Die Ausgleichszulagen sind keine marginale Korrektur für wenige
Einzelfälle. Sie sind erforderlich, weil die strukturelle Neuausrichtung für eine große Zahl
Betroffener zu Besoldungminderungen führen würde oder führen kann.
Aus Sicht der DSTG NRW ist problematisch, dass der mit erheblichem Finanzaufwand
notwendige Besitzstandsschutz von vornherein schrittweise abgebaut werden soll. Ein
Ausgleich, der jährlich um 15 Prozent sinkt, schützt nicht dauerhaft vor Einkommensverlusten.
Wer heute auf eine Zulage angewiesen ist, darf nicht darauf verwiesen werden, dass diese
Absicherung in wenigen Jahren deutlich geringer ausfällt oder ganz wegfällt.
08/2026

Wechsel beim Familienleitbild

Mit dem Gesetzesentwurf vollzieht die Landesregierung ausdrücklich einen Wechsel im
traditionellen besoldungsrechtlichen Familienbild. Der bisherige Familienzuschlag der Stufe 1
beruhte vor allem auf dem Bestehen einer Ehe beziehungsweise einer eingetragenen
Lebenspartnerschaft. Künftig soll stärker das Leitbild der ,,Mehrverdienerfamilie" gelten. 
Die Verlagerung eines Teils der familienbezogenen Besoldung in das Grundgehalt ist zunächst
nachvollziehbar: Ein höheres Grundgehalt stärkt die amtsbezogene Alimentation und kommt
unabhängig vom Familienstand allen Beamtinnen und Beamten zugute. Gerade mit Blick auf
das Leistungsprinzip und auf die eigenständige Absicherung des Beamtenverhältnisses kann
dies ein sinnvoller Ansatz sein.
Dieser Wechsel darf jedoch nicht dazu führen, dass familiäre Verantwortung im
Besoldungsrecht an Bedeutung verliert. Familien mit Kindern, Alleinverdienende,
Teilzeitkonstellationen, Pflegeverantwortung und unterschiedliche Erwerbsbiografien lassen
sich nicht pauschal unter dem Leitbild zweier dauerhaft und ausreichend verdienender
Personen zusammenfassen. Die Lebensrealität vieler Familien ist vielfältiger.
Die amtsangemessene Alimentation muss die eigenständige Verantwortung des Dienstherrn
für seine Beamtinnen und Beamten wahren. Sie darf nicht schleichend zu einer bloßen
Haushaltsbetrachtung werden, bei der die Besoldung des Beamtenverhältnisses nur noch im
Zusammenspiel mit dem Einkommen einer weiteren Person als ausreichend gilt.
Die DSTG NRW hält deshalb daran fest: Eine verfassungsgemäße und amtsangemessene
Besoldung muss grundsätzlich aus dem Beamtenverhältnis heraus gewährleistet werden. Das
Einkommen der Ehegattin oder des Ehegatten darf nicht zum entscheidenden Kriterium dafür
werden, ob die Besoldung ausreichend ist.
Besoldungserhöhung zum 1. März 2027
Von der Neuausrichtung der Familienzuschläge zu unterscheiden ist die bereits beschlossene
Übertragung des Tarifergebnisses auf den Beamtenbereich.
Zum 1. März 2027 ist eine weitere Erhöhung der Grundgehälter um 2 Prozent vorgesehen. Der
nun vorliegende Gesetzentwurf bildet diese bereits beschlossene Anpassung in den infolge der
Reform neu gefassten Besoldungstabellen ab. Auch die neu strukturierten Familienzuschläge
sollen zu diesem Zeitpunkt um 2 Prozent angehoben werden.
08/2026

Wie geht es weiter?

Mit der Vorlage des Gesetzentwurfs ist das Verfahren noch nicht abgeschlossen. Die
Verbändeanhörung beginnt jetzt erst. Die Gewerkschaften und Verbände erhalten damit
Gelegenheit, die umfangreichen Regelungen zu bewerten und Stellung zu nehmen. Erst danach
folgt das weitere parlamentarische Verfahren.
Für die DSTG NRW wird insbesondere entscheidend sein, welche konkreten Auswirkungen die
neue Systematik auf die einzelnen Besoldungsgruppen und unterschiedlichen
Familienkonstellationen hat. Ebenso wird zu prüfen sein, ob die vorgesehenen Übergangs- und
Ausgleichsregelungen tatsächlich ausreichend sind.
Fest steht bereits jetzt: Der vorliegende Gesetzentwurf bedeutet einen erheblichen System
wechsel im nordrhein-westfälischen Besoldungsrecht. Die notwendige Anpassung an die
Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts darf dabei nicht zulasten derjenigen erfolgen,
die auf eine verlässliche, eigenständige und familiengerechte Alimentation angewiesen sind.
Die DSTG NRW wird das weitere Verfahren sowie insbesondere die Ergebnisse der
Verbändeanhörung aufmerksam begleiten.


Wo genau wird da eigentlich geprüft, ob die Höhe der Besoldung angemessen ist? Das Land rechnet mit viel Bla Bla einiges vor. Aber ob das so stimmt, wenn man andere Bundesländer sieht, deren MÄE niedriger ist, ist sehr zu bezweifeln.

Schnarchnase81

Zitat von: NvB in Heute um 11:23Noch nie gab es in Deutschland eine so massive Ungerechtigkeit zwischen Erwerbseinkommen und Vermögen.

Während die Produktivitätsrate immer weiter steigt, stagnieren die Reallöhne schon seit mehreren Jahren und ein ganz kleiner Teil dieser Gesellschaft scheffelt daraus eine Erweiterung ihres Vermögens.

Die, die dieses Geld auch physisch erwirtschaften gehen leer aus...

Und nun kommt Schnarchnase aus der Deckung und macht dafür irgendwelchen links-woken Bäumeumarmer die schuld...

Was darf Satire?

Wir haben nun seit mehreren Jahrzehnten dem neoliberalen Turbokapitalismus ohne große Einschränkungen das Zepter in die Hand gegeben. Alle haben auf trickle down gehofft. Wir haben ein paar Krümmel und ganz viel Vermögenskonzetration auf wenige bekommen.
Aber natürlich sind die Linken schuld.

Insbesondere die Politik der CDU ist wortwörtlich für eine Verarmung der Gesellschaft verantwortlich besonders an Infrastruktur sind wir verarmt. Dieses Land zerbröselt gerade an 1 Millionen Ecken gleichzeitig.

Aber die Linken sind schuld.

Schnarchnase. Du kannst nicht dem Wasserkocher dafür die Schuld geben, dass du dir 100 Grad heißes Wasser vorsätzlich über die Hand schüttest.

Deine Schlussfolgerungen sind absolut falsch. Wir müssen leistungsloses Vermögen abschöpfen und der Gesellschaft zurückführen.

Wir müssen endlich Steuern eintreiben, die der Gesellschaft gehören (CumEx etc.)
Und endlich massiv in Bildung investieren, damit die Leute erkennen, dass sie neoliberaler Propaganda hinterher rennen, die nicht ihnen selbst nützt, sondern nur den Reichen der Reichen.



Nach einem Drittel deines Textes wollte ich eigentlich aufhören, zu lesen und mir war klar, das du nicht verstanden hast, was ich sagen wollte. Dennoch habe ich zu Ende gelesen! Ich habe mich nicht auf Vermögen oder sonst was bezogen, sondern nur dargestellt, warum Reformen nicht möglich sind! Ok, ich habe auch was zu Bürgergeldempfängern geschrieben und auch was zu den Menschen, die jeden Tag aufstehen und sich den Allerwertesten aufreißen. Aber auf Reiche, die immer Reicher werden habe ich mich nicht bezogen und diese definitiv mit keinem Wort erwähnt.

Ok, ich hätte auch mehr dazu schreiben können, was genau ich mit Linksruck der Mitte meine, wollte dann aber nicht noch weiter abschweifen.
In deinen letzten beiden Absätzen sehe ich Argumente, denen ich durchaus, wenn auch im Rahmen weiter Auseinandersetzung und Überlegungen zustimmen würde. Nur weil ich mich in der konservativen Mitte sehe, verschließe ich mich ja nicht pauschal Dingen, nur weil es, wie sagt man so schön, ,,von der anderen Seite kommt" (welche Seite überhaupt?)
Hier sehe ich übrigens eines der größten Probleme der Gesellschaft: was nicht dem eigenen Narrativ entspricht, darf nicht sein! Und oft hört man den Vorwruf: ,,Du hast eine abweichende Meinung, du bist rechts oder Nazi!". Vereinfacht und überspitzt dargestellt, aber leider treffend. Hier schließt sich dann auch der Kreis, warum der Linksruck der politischenMitte dafür verantwortlich ist, dass es die AFD gibt.

cookiedent

Zitat von: Rheini in Heute um 11:10Leider wird bei den Diskussionen um die Rente usw. ausgebelendet, dass die Produktivität in den letzten Jahrzehneten stärker gestiegen ist, als das Einkommen. Auch ist das Vermögen im oberen Bereich stärker gestiegen, als unten.
Genau so wenig darf man ausblenden, dass die Steigerung der Produktivität erst durch den Einsatz von sündhaft teuren Maschinen möglich geworden ist. Dem entsprechend kann der Anstieg der Einkommen keine Parallele zum Anstieg der Produktivität sein, da dabei die gestiegenen Investitionskosten komplett ausblendet werden.

Zitat von: Rheini in Heute um 11:31Allerdings müssen auch alle die Ärmel hochkrempelnund nicht auf der Couch liegen und zuschauen.
Es gibt zwei Gruppen von Leistungslosen, die von der Mitte finanziert werden.
Das es dort brodelt, sieht man im Wahlverhalten.

Rheini

Zitat von: cookiedent in Heute um 14:08Genau so wenig darf man ausblenden, dass die Steigerung der Produktivität erst durch den Einsatz von sündhaft teuren Maschinen möglich geworden ist. Dem entsprechend kann der Anstieg der Einkommen keine Parallele zum Anstieg der Produktivität sein, da dabei die gestiegenen Investitionskosten komplett ausblendet werden.
Es gibt zwei Gruppen von Leistungslosen, die von der Mitte finanziert werden.
Das es dort brodelt, sieht man im Wahlverhalten.


Mag sein. Aber das sollte man dann realistisch durchrechnen. Da aber oben das Vermögen größer wird, in der Mitte und unten nicht behaupte ich einfach mal, dass die Steigerung der Kosten nicht den Gewinn aufwiegt.

cookiedent

Zitat von: AR76 in Heute um 11:40Wo genau wird da eigentlich geprüft, ob die Höhe der Besoldung angemessen ist? Das Land rechnet mit viel Bla Bla einiges vor. Aber ob das so stimmt, wenn man andere Bundesländer sieht, deren MÄE niedriger ist, ist sehr zu bezweifeln.

Das frage ich mich schon einige Zeit.
Es gibt derzeit einige unterschiedliche Rechenwege, die zu vollkommen anderen Ergebnissen führen.
Aber dennoch nehmen die Gesetzgeber für sich in Anspruch, alles richtig gerechnet zu haben.
Kann doch irgendwie nicht sein, oder ist das höhere Mathematik, zu der ich keinen Zugang habe?

Zitat von: Rheini in Heute um 14:10Da aber oben das Vermögen größer wird, in der Mitte und unten nicht behaupte ich einfach mal, dass die Steigerung der Kosten nicht den Gewinn aufwiegt.
Was richtig ist, da die Umsätze gestiegen sind.
Die Löhne sind zu wenig gestiegen, aber sie können nicht im gleichen Maß wie die Produktivität steigen.

Max_Muster

Ein Bericht aus einer seriösen Quelle über die Verteilung des Reichtums. Gleiches gilt für Deutschland. Da erscheinen manche Kommentare fast schon grotesk, wenn es darum geht der arbeitenden (!) Bevölkerung klar machen zu wollen weshalb nur Einsparungen bei ihnen den Wohlstand sichern kann.
Wenn Einschnitte und sparen, dann bitte gezielt und die Vermögenden nicht auslassen. Wenn die "dann aber unser Land verlassen", dann sollen sie es tun. Wer sich so unsozial und unsolidarisch verhält ist ohnehin keine Stütze für Wirtschaft und Gesellschaft.

https://www.tagesschau.de/wirtschaft/oxfam-superreiche-100.html

SAS

#592
@Schnarchnase
Hier sind ein paar Fehlvorstellungen zu korrigieren. Die Idee die SPD seien nicht zu Reformen bereit sehe ich aktuell nicht. Die aktuelle SPD trägt sehr viele Einsparungen mit entgegen ihrer Behauptungen. Gleiches gilt für Bündnis 90/Die Grünen. Einzig die Linkspartei verweigert sich der Realität.

Man kann natürlich immer mehr verlangen aber diese behauptete Realität der Reformverweigerung sehe ich bei der aktuellen Regierung nicht. Vll beziehen sie sich auf ältere Regierungen.

Arbeitsverweigerung ist schlimm und soweit ich das mitbekommen habe werden da noch Änderungen kommen. Trotzdem ist es einfach unrealistisch das Problem vollständig in den Griff zu bekommen ohne die Verfassung zu verletzen oder die Kosten für Zwang so hoch zu treiben das man am Ende mehr für den Zwang bezahlt als für die Sozialleistung.

Das Problem ist zwar mit Sicherheit vorhanden die Dimensionen sind aber weit überschätzt. Die Zuzahlung in die Rentenversicherung aus Steuermitteln sind ein wesentlich größerer Batzen an den man mal ran müsste.