amtsangemessene Alimentation in Nordrhein-Westfalen

Begonnen von Admin, Gestern um 17:32

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Johnmod

Zitat von: Primuspilus in Gestern um 22:02Ich stehe etwas auf dem Schlauch:

Zur Verdeutlichung:

Man wird Mehrkosten von knapp 500Mio € haben. Dann lese ich aus dem Artikel heraus, dass von den 500Mio etwa 2xx Mio€ als Ausgleich bereitgestellt werden.

Wenn ich als Beispiel folgende Konstellation nehme:

Ein PVB in A11 und Erfahrungsstufe 6 verdient in der Mietstufe III mit drei Kindern 5422.72 €

In Mietstufe VI(Düsseldorf, Köln bsp.)
5820.80 €

Einer in MS I hat vergleichsweise nur 5188,34€ zur Verfügung.

Somit hat einer in MS VI ab den 01.01.27 ein Verlust von knapp 400€ pM. Ggü einem in MS III zu verzeichnen.

Dieses wird jetzt ausgeglichen?!

Man möchte die Ortszulagen ja streichen. Welche Mietstufe wird denn ,als Maßstab' für die Grundbesoldung genommen?

Wie findet man denn hier genau den Mittelweg, dass der Kollege in Düsseldorf, Köln usw. nicht komplett in die Röhre schaut oder darf sich jeder in MS I-V freuen?!

Aus den 1,68% werde ich, so wie viele hier, nicht schlau.

Und aus dem Artikel geht nicht hervor, was mit den Widersprüchen der vergangenen Jahre passiert....

Ich verstehe den neuen Familienzuschlag so, dass die Regionalisierung nach Mietstufen komplett abgeschafft wird. Man will einen neuen Betrag einführen, z.B. 200€ pro Kind. Dieser Betrag gilt für alle Kinder ab Geburt 01.01.2027. Das alte Recht ist demnach abgelöst.
Die geplanten 226 Mio. für den Ausgleich fließen in meiner Annahme so in dein Maximalbeispiel rein.
A11 Stufe 6 bisher: (III): 5.422,72 ist circa das Netto. Laut des aktuellen Rechners sind es 6.425,82€. Den Ehegattenzuschlag belasse ich mal wie er ist.
Also mein Verständnis der PM ist diese:
Bisher                                                  Neu
Grundgehalt:                  4533.45 €                Grundgehalt:          4.533,45 €
Familienzuschlag Ehe:          173.50 €                Familienzuschlag Ehe:    173,50 € (bleibt s.o.)
  + 1. Kind, Mietenst. III:    200.31 €                Kind 1              :    200,00 €
  + 2. Kind, Mietenst. III:    651.06 €                Kind 2              :    200,00 €
  + 3. Kind, Mietenst. III:    750.25 €                Kind 3              :    200,00 €
Strukturzulage Lfbgr. 2:      117.25 €                 Ausgleich (Delta)   :  1.001,62 €
                                                     Strukturzulage Lfbgr. 2:      117.25 €

In Summe das gleiche. Für neue Eltern ab 2027 wird es das Delta nicht geben


Primuspilus

Zitat von: Johnmod in Gestern um 22:29Ich verstehe den neuen Familienzuschlag so, dass die Regionalisierung nach Mietstufen komplett abgeschafft wird. Man will einen neuen Betrag einführen, z.B. 200€ pro Kind. Dieser Betrag gilt für alle Kinder ab Geburt 01.01.2027. Das alte Recht ist demnach abgelöst.
Die geplanten 226 Mio. für den Ausgleich fließen in meiner Annahme so in dein Maximalbeispiel rein.
A11 Stufe 6 bisher: (III): 5.422,72 ist circa das Netto. Laut des aktuellen Rechners sind es 6.425,82€. Den Ehegattenzuschlag belasse ich mal wie er ist.
Also mein Verständnis der PM ist diese:
Bisher                                                  Neu
Grundgehalt:                  4533.45 €                Grundgehalt:          4.533,45 €
Familienzuschlag Ehe:          173.50 €                Familienzuschlag Ehe:    173,50 € (bleibt s.o.)
  + 1. Kind, Mietenst. III:    200.31 €                Kind 1              :    200,00 €
  + 2. Kind, Mietenst. III:    651.06 €                Kind 2              :    200,00 €
  + 3. Kind, Mietenst. III:    750.25 €                Kind 3              :    200,00 €
Strukturzulage Lfbgr. 2:      117.25 €                 Ausgleich (Delta)   :  1.001,62 €
                                                     Strukturzulage Lfbgr. 2:      117.25 €

In Summe das gleiche. Für neue Eltern ab 2027 wird es das Delta nicht geben



Ob das im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes ist?!

Wenn Beamter A das 3.Kind am 31.12.2026 bekommt, erhält er 750€ und Beamter B, der sein 3.Kind am 01.01.2027 bekommt, wenn er hält nur 200€.

A bekommt einen Ausgleich, B nicht.

Einerseits sehe ich das rechtlich sehr sehr kritisch und vermutlich nicht haltbar.

Auf der anderen Seite wird der AG dadurch nicht kinderfreundlicher und in einer Zeit, in der wir mehr Nachwuchs brauchen, das falsche Signal.

....Falls es so kommt, wie du annimmst...

SAS

#77
Zitat von: BeamterNRW in Gestern um 22:25Es erschließt sich mir nicht, weshalb in dieser Diskussion nun wiederholt die AfD thematisiert wird. Diese Partei stellt keineswegs die Lösung für eine amtsangemessene Alimentation dar. Ich zweifle vielmehr vehement daran, dass sie überhaupt in der Lage ist, irgendein existenzielles Problem zu lösen.
Es ist mir vollkommen unverständlich, wie einige hier – nicht explizit du – versuchen, diese Partei zu relativieren. Sie wird in Teilen als gesichert rechtsextremistisch sowie als verfassungsfeindlich eingestuft. Sie toleriert Personen wie Herrn Höcke und stärkt deren Position sogar wissentlich. Zudem baut sie ein Feindbild auf, das in der Realität jeglicher Grundlage entbehrt. Kein Beamter sollte eine solche Partei jemals relativieren; vielmehr gebietet es die Treuepflicht, ihr entschieden entgegenzutreten. Wer dies versäumt, sollte meines Erachtens seine Ernennungsurkunde unverzüglich zurückgeben.
Gebetsmühlenartig wird hier kritisiert, dass der Dienstherr – nach der hier vorherrschenden Auffassung – gegen die Verfassung verstoße. Ebenso wird regelmäßig angeführt, dass das Bundesverfassungsgericht das Berufsbeamtentum als tragende Säule des Rechtsstaates definiert. Was einige hier betreiben, ist jedoch eine hochgradig ausgeprägte Rosinenpickerei. Aus meiner Perspektive sollten insbesondere jene Personen ihr eigenes Handeln reflektieren und hinterfragen, ob ausgerechnet sie befugt sind, dem Dienstherr Verfassungsbruch vorzuwerfen. Weit ausgelegt deuten etliche Aussagen nämlich darauf hin, dass man es selbst mit der Verfassungstreue nicht allzu genaue nimmt.
Dass ich deinen Beitrag zitiere, bedeutet – wie erwähnt – keineswegs, dass sich meine Kritik ausschließlich gegen dich richtet. Möglicherweise habe ich deine Ausführungen auch missinterpretiert. Was sich jedoch direkt auf deinen Beitrag bezieht:

,,Die AfD möchte zukünftig weniger verbeamten. Wenn dafür amtsangemessen besoldet würde, könnte man bestens damit leben."

Nein, damit ließe sich keineswegs leben. Eine solche Entwicklung würde in eine Zukunft führen, die keinerlei Besserung bringt. Dass in hohem Maße verbeamtet wird, steht außer Frage – dazu habe ich mich bereits an anderer Stelle geäußert, weshalb ich dies nicht erneut ausführe. Bei derartigen Aussagen solltest du jedoch ernsthaft hinterfragen, ob der Beamtenstatus für dich überhaupt gerechtfertigt ist – nicht allein aufgrund deiner, aus meiner Sicht, absurden Äußerung, sondern im Hinblick darauf, ob deine konkrete berufliche Tätigkeit diesen Status legitimiert. Ich verweise hierzu auf § 7 BeamtStG. Solltest du nicht gerade bei der Polizei, der Justiz oder einer vergleichbaren (Sicherheits)behörde tätig sein (was deine Aussagen in meinen Augen nur noch gravierender machen würde), könnte man in der Tat über die Rechtmäßigkeit deiner Ernennung nachdenken.

Bezüglich der AfD wiederhole ich mich gerne: Diese Partei muss für jeden Beamten als schlicht unwählbar gelten – ohne Wenn und Aber! Ich verstehe den Unmut über die etablierten Parteien, doch stellt dies keinesfalls eine akzeptable Option dar. Unabhängig davon, wem man seine Stimme gibt: Niemand wird sämtliche Probleme zur Zufriedenheit aller lösen. In der heutigen Zeit sollte die Devise vielmehr lauten, jene Akteure zu wählen, die den geringsten politischen und gesellschaftlichen Schaden anrichten. So widerwillig ich es einräume: Das sind derzeit nun einmal CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP.

Ich habe ausnahmslos kein Verständnis dafür, aus finanziellen Beweggründen oder aus einem Gefühl mangelnder Wertschätzung heraus wiederholt zu insinuieren, man würde nun die AfD wählen. Dies lässt sich meines Erachtens nicht mit dem geleisteten Diensteid vereinbaren. Zudem gehört diese Debatte nicht hierher – der Fokus sollte auf der Besoldung liegen.

Danke kann man gar nicht oft genug sagen.

Es scheint sich bei einigen Personen in diesem Land die Auffassung breit zu machen Protestwählen (oder wie ich es bezeichne sich selbst in den Fuß schießen) sei eine ernsthafte Alternative.
Nein die unsere  Verfassung aus Frust zu  ignorieren oder durch Wahl von Verfassungsfeinden zu beschmutzen ist keine Option für einen Beamten und sollte es auch für keinen Bürger dieses Landes sein. Nichts wird dadurch besser.

Johnmod

Zitat von: Primuspilus in Gestern um 22:40Ob das im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes ist?!

Wenn Beamter A das 3.Kind am 31.12.2026 bekommt, erhält er 750€ und Beamter B, der sein 3.Kind am 01.01.2027 bekommt, wenn er hält nur 200€.

A bekommt einen Ausgleich, B nicht.

Einerseits sehe ich das rechtlich sehr sehr kritisch und vermutlich nicht haltbar.

Auf der anderen Seite wird der AG dadurch nicht kinderfreundlicher und in einer Zeit, in der wir mehr Nachwuchs brauchen, das falsche Signal.

....Falls es so kommt, wie du annimmst...

Es ist doch eine Gleichbehandlung - halt nur nach dem neuen Recht. Vor ein paar Jahren hast du ab dem dritten Kind einen Zuschlag nach nach der MS 7 erhalten. Nach einer neuen Regelung bekommt man ab dem 3. Kind halt deine tatsächliche Mietstufe.
Also ich will es selbst auch nicht, doch es ist möglich.

Edit: Demnach bist du mit der Vergleichsgruppe nicht ungleich behandelt. Zu vorher ja, aber die hatten halt ein anderes Recht

vorturner

Aus Düsseldorfer Sicht würden dann 2027 zusammen kommen:

- Happige Kita-Gebühren bei Betreuung über 35h
- Elterngeld Verschlechterung
- Wegfall der Mietenstufe 6

Finanzielle Anreize zur Gründung einer Familie sollen offenbar weitestgehend ausgemerzt werden.

Johnmod

Zitat von: vorturner in Gestern um 22:54Aus Düsseldorfer Sicht würden dann 2027 zusammen kommen:

- Happige Kita-Gebühren bei Betreuung über 35h
- Elterngeld Verschlechterung
- Wegfall der Mietenstufe 6

Finanzielle Anreize zur Gründung einer Familie sollen offenbar weitestgehend ausgemerzt werden.

Auch aus Kölner Umland ist es nicht ohne. Ich will gerne meine Heizung austauschen. Wenn ich auf A11 befördert werde, müsste meine Familie nur 170€ überbrücken. Nach der neuen Regelung... keine Ahnung.
Auch wird der soziale Status schwierig (sitze auf einem A12 DP in einer Kommune) und die Hebel sind nun mal die Kinder und nicht die 250€ netto mehr je Stufe.

BÜRGERFREUNDLICH

Zitat von: BeamterNRW in Gestern um 22:25Es erschließt sich mir nicht, weshalb in dieser Diskussion nun wiederholt die AfD thematisiert wird. Diese Partei stellt keineswegs die Lösung für eine amtsangemessene Alimentation dar. Ich zweifle vielmehr vehement daran, dass sie überhaupt in der Lage ist, irgendein existenzielles Problem zu lösen.
Es ist mir vollkommen unverständlich, wie einige hier – nicht explizit du – versuchen, diese Partei zu relativieren. Sie wird in Teilen als gesichert rechtsextremistisch sowie als verfassungsfeindlich eingestuft. Sie toleriert Personen wie Herrn Höcke und stärkt deren Position sogar wissentlich. Zudem baut sie ein Feindbild auf, das in der Realität jeglicher Grundlage entbehrt. Kein Beamter sollte eine solche Partei jemals relativieren; vielmehr gebietet es die Treuepflicht, ihr entschieden entgegenzutreten. Wer dies versäumt, sollte meines Erachtens seine Ernennungsurkunde unverzüglich zurückgeben.
Gebetsmühlenartig wird hier kritisiert, dass der Dienstherr – nach der hier vorherrschenden Auffassung – gegen die Verfassung verstoße. Ebenso wird regelmäßig angeführt, dass das Bundesverfassungsgericht das Berufsbeamtentum als tragende Säule des Rechtsstaates definiert. Was einige hier betreiben, ist jedoch eine hochgradig ausgeprägte Rosinenpickerei. Aus meiner Perspektive sollten insbesondere jene Personen ihr eigenes Handeln reflektieren und hinterfragen, ob ausgerechnet sie befugt sind, dem Dienstherr Verfassungsbruch vorzuwerfen. Weit ausgelegt deuten etliche Aussagen nämlich darauf hin, dass man es selbst mit der Verfassungstreue nicht allzu genaue nimmt.
Dass ich deinen Beitrag zitiere, bedeutet – wie erwähnt – keineswegs, dass sich meine Kritik ausschließlich gegen dich richtet. Möglicherweise habe ich deine Ausführungen auch missinterpretiert. Was sich jedoch direkt auf deinen Beitrag bezieht:

,,Die AfD möchte zukünftig weniger verbeamten. Wenn dafür amtsangemessen besoldet würde, könnte man bestens damit leben."

Nein, damit ließe sich keineswegs leben. Eine solche Entwicklung würde in eine Zukunft führen, die keinerlei Besserung bringt. Dass in hohem Maße verbeamtet wird, steht außer Frage – dazu habe ich mich bereits an anderer Stelle geäußert, weshalb ich dies nicht erneut ausführe. Bei derartigen Aussagen solltest du jedoch ernsthaft hinterfragen, ob der Beamtenstatus für dich überhaupt gerechtfertigt ist – nicht allein aufgrund deiner, aus meiner Sicht, absurden Äußerung, sondern im Hinblick darauf, ob deine konkrete berufliche Tätigkeit diesen Status legitimiert. Ich verweise hierzu auf § 7 BeamtStG. Solltest du nicht gerade bei der Polizei, der Justiz oder einer vergleichbaren (Sicherheits)behörde tätig sein (was deine Aussagen in meinen Augen nur noch gravierender machen würde), könnte man in der Tat über die Rechtmäßigkeit deiner Ernennung nachdenken.

Bezüglich der AfD wiederhole ich mich gerne: Diese Partei muss für jeden Beamten als schlicht unwählbar gelten – ohne Wenn und Aber! Ich verstehe den Unmut über die etablierten Parteien, doch stellt dies keinesfalls eine akzeptable Option dar. Unabhängig davon, wem man seine Stimme gibt: Niemand wird sämtliche Probleme zur Zufriedenheit aller lösen. In der heutigen Zeit sollte die Devise vielmehr lauten, jene Akteure zu wählen, die den geringsten politischen und gesellschaftlichen Schaden anrichten. So widerwillig ich es einräume: Das sind derzeit nun einmal CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP.

Ich habe ausnahmslos kein Verständnis dafür, aus finanziellen Beweggründen oder aus einem Gefühl mangelnder Wertschätzung heraus wiederholt zu insinuieren, man würde nun die AfD wählen. Dies lässt sich meines Erachtens nicht mit dem geleisteten Diensteid vereinbaren. Zudem gehört diese Debatte nicht hierher – der Fokus sollte auf der Besoldung liegen.


Lieber BeamterNRW!

Du solltest die Kirche im Dorf lassen. Auf meinen letzten Satz mit einem völlig absurden und verurteilenden Monolog zu antworten, ist nicht die Art Konversation, die ich zu pflegen wage und die ich mir im übrigen verbitte. Der Ton macht immer noch die Musik.

Auch Sätze aus einem Gesamtkontext zu reißen - denn siehe da, ich habe auf einen anderen Post zum Thema AfD geantwortet - ist sicherlich nicht sonderlich glücklich. Meine weiteren Gedanken behalte ich an dieser Stelle für mich, da ich ein höflicher Mensch bin.

Die Vorstellung mag Dir vielleicht nicht gefallen, aber weder Du noch ich werden, sollte die AfD irgendwann in die Regierung kommen, Einfluss darauf haben, ob weniger Beamte eingestellt werden oder nicht. Im Gegensatz zu Dir scheine ich nur in der Lage zu sein, mich kritisch mit unserem Berufsstand auseinandersetzen zu können. Deshalb meine ich objektiv beurteilen zu können, in welchen Teilen des Berufsbeamtentums hochheitliche Aufgaben ausgeführt werden und in welchen nicht. Der ÖD ist groß und in der Aufgabenvielfalt divers.

Kleiner Tipp am Rande: Oft hilft es, insbesondere im Rahmen von Onlinekommunikation, weniger emotional auf sachliche Posts zu antworten.

Rallyementation

Man sollte sich nicht vom Oxymoron-Thread "amtsangemessene Alimentation" verleiten lassen, aus der Parteienlandschaft weitere Oxymora aufzuzählen wie alimentationsfreundlicher Dienstherr (AfD)

WernerWillsWissen

grundsätzlich sollte man Wahlentscheidungen akzeptieren, wie es sich für eine Demokratie gehört. Nur weil ich diese Ansicht habe, heißt das nicht, dass ich mein Kreuz dort mache  ::)  wir können gerne über ein Verbotsverfahren sprechen, dann aber mit sachlichen Argumenten und nicht dem Kindergarten-Jargon "die sind böse"