amtsangemessene Alimentation in Nordrhein-Westfalen

Begonnen von Admin, Gestern um 17:32

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NoRhWe

Zitat von: guzmaro in Heute um 11:311 Kind  336,88€
2 Kind 1033,00€
3 Kind 1676,14€
4 Kind 2329,60€
ab dem 5 Kind jeweils 693,18€ dazu.

Für Beamte die in niedrigen Mietstufen bisher wohnen gibt es also eine gute Erhöhung? Für Beamte die in Mietstufen 6/7 wohnen Ausgleichszahlungen / keine Erhöhung ?

Und diese Ausgleichszahlung wird ab 2028 jährlich um 15% (also über ca. 6 Jahre) des Ausgangsbetrages abgeschmolzen.
Das schafft zumindest Planbarkeit und verhindert, dass die Kollegen komplette Nullrunden haben.

guzmaro

Zitat von: WernerWillsWissen in Heute um 11:36Nach der neuen Systematik wird sich doch nicht mehr an den Tarifrunden orientiert

Im Gesetz ist bisher geplant und beschrieben
1.1.  1,68%
1.3  2,00%
1.1.2018  1,0% aber mal schauen ob sie da noch was drauf legen müssen

NoRhWe

Zitat von: WernerWillsWissen in Heute um 11:36Nach der neuen Systematik wird sich doch nicht mehr an den Tarifrunden orientiert

Davon habe ich nichts gehört. Aber selbst wenn, das MÄE steigt ja auch bis 2030, sodass deine Vermutung völlig haltlos ist. Die Befristung wird bei allen Gesetzen gemacht, die Schlussfolgerung ist also falsch.

Johnmod

Die verbinde können jetzt schön reißerisch schreiben: Land NRW will nicht das Beamte ihre Familie in ballungsräumen gründen (ms3+)

Unknown

Zitat von: nero in Heute um 11:14Das von NRW
Müsste nicht der Logik nach bzw. nach der Logik der Beamten, das höchste geographische MÄE von NRW genommen werden und nicht ein Durchschnittswert von NRW? Der Dienstherr muss doch berücksichtigen, dass Beamte in einer günstigen Lage beschäftigt sind und ebenso in einer sehr teuren Lage und da kann doch nicht der Durchschnitt genommen werden.

WernerWillsWissen

Zitat von: NoRhWe in Heute um 11:39Davon habe ich nichts gehört. Aber selbst wenn, das MÄE steigt ja auch bis 2030, sodass deine Vermutung völlig haltlos ist. Die Befristung wird bei allen Gesetzen gemacht, die Schlussfolgerung ist also falsch.

Wenn du nach dem großen Kunststück noch Vertrauen in den DH hast, kann ich nur sagen: meinen größten Respekt

Rallyementation

Zitat von: NoRhWe in Heute um 11:37Und diese Ausgleichszahlung wird ab 2028 jährlich um 15% (also über ca. 6 Jahre) des Ausgangsbetrages abgeschmolzen.
Das schafft zumindest Planbarkeit und verhindert, dass die Kollegen komplette Nullrunden haben.

"Für Berechtigte, denen ein Familienzuschlag ... in der bis zum 31. Dezember 2026 geltenden Fassung zugestanden hat oder hätte" - das ist formuliert, wie eine Stichtagsregelung: die Berechtigung kann zukünftig entfallen, aber der Zuschlag bleibt?

Henri74

@AltStrg
Magst Du Dir den NRW-Entwurf nicht mal am Pool zu Gemüte führen und Deine Bewertung mit uns teilen?

Schneewitchen

Zitat von: Casiopeia1981 in Heute um 10:36Jetzt bin ich baff!

@Schneewitchen und Rheini: Sorry für das Beschwichtigen in den letzten Monaten. Ihr hattet vollkommen recht!

Oh, danke dafür! Ich muss aber ganz ehrlich sagen, dass ich gerne daneben gelegen hätte.....

Frank Förster

Falls mein Kumpel ChatGPT das richtig überblickt hat, bekäme ich im Januar ca. 365€ und incl. der sowieso anstehenden Tariferhöhung im März 475€ mehr (jeweils Brutto). 2 Kinder, Mietenstufe 1. Ob das dann amtsangemessen ist, weiß ich nicht. Ich hoffe nicht und werde fleißig weiter Widerspruch einlegen. Nach Brandenburg möchte ich eigentlich ungern.

Irgendwo hier hatte ich mal gelesen, das Zuschläge eher sparsam eingesetzt werden sollen, und auch nur in gewissem Umfang (20% von welcher Bezugsgröße?).

Libor

Da ja sich ja hier irgendwann mal der Gedanke festgesetzt hatte (nachdem wahrscheinlich wieder ein Nicht-Jurist oder ein fachfremder Jurist das in die Welt gesetzt hat und dann selbstsicher beständig wiederholt hat)es gäbe einen dauerhaften Bestandsschutz und die Besoldung könne nur steigen:

Die Familienzuschläge sinken. Und zwar nach einer Übergangsphase auch in absoluten Beträgen, d.h. Besoldungskürzungen für Familien. Immerhin eine kleine ,,Freude" für die arg gebeutelten Kinderlosen. Nach uns die Sintflut.

Und für alle, die Hoffnung in das BVerfG stecken: Wer bisher noch nicht erkannt hatte, dass der letzte Beschluss in relevanten Teilen mehr Steine als Brot bedeutete, der kann es jetzt nachlesen.


Rallyementation

die Lohnentwicklung der geringfügige Beschäftigten (gBI?) beträgt jährlich mindestens 4,98% und entkoppelt sich vom Besoldungsindex. gBI -> NLI -> BI

KommunaleBeamte

Zitat von: WernerWillsWissen in Heute um 11:36Nach der neuen Systematik wird sich doch nicht mehr an den Tarifrunden orientiert

In der Begründung zu aA für das Jahr 2028 ist vermerkt, dass mit einer Tarifrunde zu rechnen ist und geprüft wird, ob man das dann auf die Beamten überträgt.

Zitat Gesetztentwurf:
Hinsichtlich der Prüfung der Amtsangemessenheit der Alimentation im Jahr 2028 ist zum einen
zu berücksichtigen, dass sich die eins zu eins und systemgerecht auf den Beamtenbereich über
tragende Tarifeinigung der Tarifparteien im öffentlichen Dienst der Länder vom 14. Februar
2026 nur auf den Zeitraum bis zum 31. Januar 2028 erstreckt. Es steht daher zu erwarten, dass
es im Jahr 2028 einen neuen Tarifabschluss geben wird, über dessen Übertragung auf den Be
amtenbereich im Anschluss zu entscheiden sein wird. Entsprechende Besoldungserhöhungen
hätten nicht nur Auswirkungen auf die Prüfung der Mindestbesoldung, sondern auch auf die
Fortschreibungsprüfung. Gerade auf den Vergleich der Besoldungsentwicklung mit der Tarif
lohnentwicklung hat der im Jahr 2028 zu erwartende neue Tarifabschluss unmittelbare Auswir
kungen. 

Zum anderen beruhen bereits die für die Prüfung der Amtsangemessenheit der Besoldung in
den Jahren 2026 und 2027 herangezogenen Werte vielfach auf Prognosen und Fortschreibun
gen. Je weiter diese in die Zukunft reichen, desto größer werden die Ungenauigkeiten und Un
sicherheiten. 

Angesichts dieser Umstände bleibt die Prüfung der Amtsangemessenheit der Alimentation im
Jahr 2028 einem späteren Zeitpunkt vorbehalten, zu dem insbesondere feststeht, ob und ggf. in
welchem Umfang ein weiterer Tarifabschluss das Jahr 2028 betrifft und inwieweit dieser ggf.
auf die Beamten- und Richterschaft übertragen wird.

Verwaltungsbetriebswirt

Kann mir jemand erklären wie sich da sfiktive Partnereinkommen auf die Grundbesoldung auswirkt? Meine Frau bekommt aktuell Krankengeld 750€ und die EU-Rente steht im Raum. Danke

Schneewitchen

Zitat von: Frank Förster in Heute um 11:47Falls mein Kumpel ChatGPT das richtig überblickt hat, bekäme ich im Januar ca. 365€ und incl. der sowieso anstehenden Tariferhöhung im März 475€ mehr (jeweils Brutto). 2 Kinder, Mietenstufe 1. Ob das dann amtsangemessen ist, weiß ich nicht. Ich hoffe nicht und werde fleißig weiter Widerspruch einlegen. Nach Brandenburg möchte ich eigentlich ungern.

Irgendwo hier hatte ich mal gelesen, das Zuschläge eher sparsam eingesetzt werden sollen, und auch nur in gewissem Umfang (20% von welcher Bezugsgröße?).

Was Du wahrscheinlich meinst, ist die Aussage des BVerfG wonach sich der Bedarf der ersten beiden Kinder überwiegend aus der Grundbesoldung speisen soll. Bei dem Wort "überwiegend" soll es wohl so zu verstehen sein, dass bei den ersten beiden Kinder der Bedarf nur zu max. 20 % aus einem Familienzuschlag, der Rest aus der Grundbesoldung abgedeckt werden soll.