amtsangemessene Alimentation in Nordrhein-Westfalen

Begonnen von Admin, Gestern um 17:32

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NoRhWe

Zitat von: A8ReichtSchon in Heute um 13:36Meine Widersprüche wurden bisher immer ruhend gestellt gemäß den Empfehlungen und Muster Widersprüchen. Ich will konsequent den Klageweg bestreiten. Was muss ich nun tun ?

Den DH anschreiben, dass er zeitnah bescheiden soll, und wenn er das nicht tut, Untätigkeitsklage beim Verwaltungsgericht erheben.

Beamter47

Nur damit ich es richtig verstehe:
1. Der Familienzuschlag Stufe 1 rutscht ins Grundgehalt für alle, richtig?
2. Stellt dies diese 1,68 Prozent da oder kommen die on top?
3. Es zählt nicht mehr der Bedarf eines Kindes, sondern das Geburtsdatum? Also am 01.01.27 geborenen = weniger als ein Tag vorher?

Sanou

Ich verstehe noch nicht genau welche Auswirkungen die Änderung auf Famillien mit Kindern hat. Ändert sich hier überhaupt etwas am Bruttogehalt?


Wohnhaft in Köln (Mietstufe 6)
A11
Kind wird im Oktober geboren

Bestehende Rechnung:
Grundgehalt:                  4371.53 €
Familienzuschlag Ehe:          173.50 €
  + 1. Kind, Mietenst. VI:    620.89 €
Strukturzulage Lfbgr. 2:      117.25 €
Gesamt:                        5283 €


Neue Rechnung:
Grundgehalt:                  4.444 €
Familienzuschlag Ehe:          173.50 €
  + 1. Kind, Mietenst. VI:    enfällt
Strukturzulage Lfbgr. 2:      117.25 €
Ausgleichszulage neu          558 €
Gesamt:                        5283 €

Ist meine Rechnung hier korrekt?
Ich habe jetzt mal die KI gefragt. Zum 01.01.2027 sollte die Rechnung ungefähr stimmen.
Die Tariferhöhung i.H.v. 2% im März wird dann aber zum Teil mit der Ausgleichzahlung verrrechnet. Sodass die Erhöhung dann nicht 100 € sonder nur 70 € beträgt. Am Ende des Tages haben Familien weniger Geld zur Verfügung...

blub1984w

Zitat von: Beamter47 in Heute um 14:11Nur damit ich es richtig verstehe:
1. Der Familienzuschlag Stufe 1 rutscht ins Grundgehalt für alle, richtig?
2. Stellt dies diese 1,68 Prozent da oder kommen die on top?
3. Es zählt nicht mehr der Bedarf eines Kindes, sondern das Geburtsdatum? Also am 01.01.27 geborenen = weniger als ein Tag vorher?


Stufe 1 entfällt komplett.STATTDESSEN bekommen alle diesen Prozentsatz als Erhöhung. Wer dann aber weniger Brutto hat als vorher, bekommt ne Ausgleichszahlung.

Beamter47

Zitat von: blub1984w in Heute um 14:14Stufe 1 entfällt komplett.STATTDESSEN bekommen alle diesen Prozentsatz als Erhöhung. Wer dann aber weniger Brutto hat als vorher, bekommt ne Ausgleichszahlung.

Na super, also bedeutet das für mich verheiratet und ein Kind bei Mietstufe 4 eine Gehaltskürzung um über 200 Euro pro Monat, die, der Dienstherr sei gepriesen, erst ab dem 01.01.28 sukzessive greift?

NoRhWe

Zitat von: Sanou in Heute um 14:12Ich verstehe noch nicht genau welche Auswirkungen die Änderung auf Famillien mit Kindern hat. Ändert sich hier überhaupt etwas am Bruttogehalt?


Wohnhaft in Köln (Mietstufe 6)
A11
Kind wird im Oktober geboren

Bestehende Rechnung:
Grundgehalt:                  4371.53 €
Familienzuschlag Ehe:          173.50 €
  + 1. Kind, Mietenst. VI:    620.89 €
Strukturzulage Lfbgr. 2:      117.25 €
Gesamt:                        5283 €


Neue Rechnung:
Grundgehalt:                  4.444 €
Familienzuschlag Ehe:          173.50 €
  + 1. Kind, Mietenst. VI:    enfällt
Strukturzulage Lfbgr. 2:      117.25 €
Ausgleichszulage neu          558 €
Gesamt:                        5283 €

Ist meine Rechnung hier korrekt?


Ja. Nur wird ab 2028 die Ausgleichszulage abschmelzen.
Im Ergebnis bekommen Ledige und Familien mit niedriger Mietstufe mehr, Familien mit mittlerer Mietstufe etwa gleich viel, und Familien mit hoher Mietstufe auf mittlere Sicht sogar weniger (in den niedrigen Besoldungsgruppen sogar auch in absoluten Zahlen).

Uriex

Zitat von: Sanou in Heute um 14:12Ich verstehe noch nicht genau welche Auswirkungen die Änderung auf Famillien mit Kindern hat. Ändert sich hier überhaupt etwas am Bruttogehalt?


Wohnhaft in Köln (Mietstufe 6)
A11
Kind wird im Oktober geboren

Bestehende Rechnung:
Grundgehalt:                  4371.53 €
Familienzuschlag Ehe:          173.50 €
  + 1. Kind, Mietenst. VI:    620.89 €
Strukturzulage Lfbgr. 2:      117.25 €
Gesamt:                        5283 €


Neue Rechnung:
Grundgehalt:                  4.444 €
Familienzuschlag Ehe:          173.50 €
  + 1. Kind, Mietenst. VI:    enfällt
Strukturzulage Lfbgr. 2:      117.25 €
Ausgleichszulage neu          558 €
Gesamt:                        5283 €

Ist meine Rechnung hier korrekt?


Korrekt. Erstmal ändert sich bei dir nichts, allerdings wirst du zum 01.01.2028 die Ausgleichszulage um 15% gekürzt bekommen, so dass du von deiner 1% Besoldungserhöhung die es da geben wird wahrscheinlich nicht viel übrig haben wirst (wenn überhaupt).

Uriex

Spannend ist übrigens, dass sie - aufgrund der Abschmelzung der Ausgleichszulage zu Beginn jeden Jahres -zukünftig Besoldungserhöhungen immer auf den 01.01. eines Jahres legen müssten, es sei denn sie nehmen tatsächliche Gehaltskürzungen in Kauf.

Dualer2018

Zitat von: Sanou in Heute um 14:12Ich verstehe noch nicht genau welche Auswirkungen die Änderung auf Famillien mit Kindern hat. Ändert sich hier überhaupt etwas am Bruttogehalt?


Wohnhaft in Köln (Mietstufe 6)
A11
Kind wird im Oktober geboren

Bestehende Rechnung:
Grundgehalt:                  4371.53 €
Familienzuschlag Ehe:          173.50 €
  + 1. Kind, Mietenst. VI:    620.89 €
Strukturzulage Lfbgr. 2:      117.25 €
Gesamt:                        5283 €


Neue Rechnung:
Grundgehalt:                  4.444 €
Familienzuschlag Ehe:          173.50 €
  + 1. Kind, Mietenst. VI:    enfällt
Strukturzulage Lfbgr. 2:      117.25 €
Ausgleichszulage neu          558 €
Gesamt:                        5283 €

Ist meine Rechnung hier korrekt?


Ich hätte gesagt, so sieht die neue Rechnung aus:

Neue Rechnung:
Grundgehalt:                  4.444 €
Familienzuschlag Ehe:        entfällt €
  + 1. Kind, Mietenst. VI:    336,88 € (S. 91 Gesetzentwurf)
Strukturzulage Lfbgr. 2:      117.25 €
Eigentlicher Anspruch:        4898,13 €
Ausgleichszulage neu:        384,87 € (vermindert sich jährlich um 15%)
Gesamt:                        5.283 €


blub1984w

Zitat von: Beamter47 in Heute um 14:16Na super, also bedeutet das für mich verheiratet und ein Kind bei Mietstufe 4 eine Gehaltskürzung um über 200 Euro pro Monat, die, der Dienstherr sei gepriesen, erst ab dem 01.01.28 sukzessive greift?

Ja/Nein. Es wurden ja auch die Familienzuschläge umgestellt. Schau dir die Tabellen im Gesetztesentwurf an. Bei einem Kind ist der Zuschlag nur für das Kind ca 336 Euro. Und bei ehemals Mietenstufe IV gibt es auch einen Ausgleichsbetrag.

Sanou

WOW singles bekommen ganze 1,68 % mehr Gehalt und Familien in Städte mit hohen Mietkosten bekommen auf langer Sicht deutlich weniger.
Das klingt für mich nicht nach angemessenen Alimenation... 

guzmaro

Familien mit 4 Kinder bei Mietstufe 6/7 haben nun viele Jahre Nullrunden ohne ein Cent mehr zu bekommen?

Rentenonkel

Zitat von: Dualer2018 in Heute um 14:22Ich hätte gesagt, so sieht die neue Rechnung aus:

Neue Rechnung:
Grundgehalt:                  4.444 €
Familienzuschlag Ehe:        entfällt €
  + 1. Kind, Mietenst. VI:    336,88 € (S. 91 Gesetzentwurf)
Strukturzulage Lfbgr. 2:      117.25 €
Eigentlicher Anspruch:        4898,13 €
Ausgleichszulage neu:        384,87 € (vermindert sich jährlich um 15%)
Gesamt:                        5.283 €



Wenn ich die Tabelle auf Seite 97 richtig verstehe, müsste die Ausgleichszulage (neu) bei Mietenstufe VI und A 11 nicht 384,87 EUR sondern 389,51 EUR betragen. Ansonsten hätte ich genauso gerechnet.

JayBrak

Zitat von: guzmaro in Heute um 14:32Familien mit 4 Kinder bei Mietstufe 6/7 haben nun viele Jahre Nullrunden ohne ein Cent mehr zu bekommen?

Wenn du in einer niedrigen Besoldungsstufe bist, dann rechne in den ersten 6 Jahren ab 2028 eher mit einem Minus als mit einer Nullrunde.

Beamter47

Zitat von: blub1984w in Heute um 14:25Ja/Nein. Es wurden ja auch die Familienzuschläge umgestellt. Schau dir die Tabellen im Gesetztesentwurf an. Bei einem Kind ist der Zuschlag nur für das Kind ca 336 Euro. Und bei ehemals Mietenstufe IV gibt es auch einen Ausgleichsbetrag.

Also wenn ich das Papier richtig verstehe, bekomme ich eine Ausgleichszahlung bei A12 und Mietstufe 4 von:
Stufe 1: 97,82 Euro
Stufe 2: 106,20 Euro

Das sind für mich 204,02 Euro.

Ich verstehe das so, dass dies die 204,02 Euro sind, die mich auf meine jetzige Besoldung ,,aufstocken" und die abgeschmolzen werden.

Bitte korrigieren, wenn ich das falsch lese.