amtsangemessene Alimentation in Nordrhein-Westfalen

Begonnen von Admin, 08.09.2026 17:32

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Dualer2018

Zitat von: vorturner in Gestern um 12:20Die Abschmelzung ist so fix, in Höhe von 15% des Ursprungsbetrages. Für die Jahre ab 2028 bedeutet das, eine Erhöhung der Besoldung müssten diesen Abschmelzbetrag übertreffen, damit es kein faktisches Minus gibt.

Was passiert denn, wenn ich 2029 in eine andere Mietstufe umziehe oder eines der Kinder volljährig wird und "rausfällt". Dann wäre der Abschmelzbetrag ja nicht fix, sondern ändert sich dementsprechend mit. Oder wird die Rechtslage zum Stichtag 31.12.2026 für die kommenden 6 Jahre zugrunde gelegt?

Sanou

Zitat von: Justizangehöriger74 in Gestern um 11:25Nein, es wird gesetzlich festgelegt, dass der Betrag ab 2028 jährlich um 15% abschmilzt.

Was ist mit einer Beförderung oder dem Anstieg einer Erfahrungstufen wenn diese höher als die 15& sind. Wird das direkt angerechnet oder bleibt es bei den 15%?

Schneewitchen

Zitat von: Bobo76 in Gestern um 12:46Der zweite Hammer kommt ja zum 01.01.2027: Die Pläne der Bundesregierung, sind eine heimliche Steuererhöhung. Die kalte Progression wird nicht vollständig ausgeglichen.

Abwarten, der beste Bundeskanzler aller Zeiten steht gerade mächtig unter Druck. Er wird intern gerade für diese Steuerreform heftigst kritisiert. Nach dem 20.09. ist seine Schonfist innerhalb der CDU abgelaufen. Dann geht es für die CDU um das politische Überleben als Volkspartei.

Diese sog. Steuerreform, wie sie jetzt geplant ist, wird nicht umgesetzt. Da wird man noch einmal nachbessern.

Schneewitchen

Zitat von: Sanou in Gestern um 13:01Was ist mit einer Beförderung oder dem Anstieg einer Erfahrungstufen wenn diese höher als die 15& sind. Wird das direkt angerechnet oder bleibt es bei den 15%?

Die 15% werden gesondert geführt. Die werden auf der Besoldungsmitteilung auch gesondert dargestellt. Erhöhungen, egal welcher Art, werden nicht unmittelbar verrechnet. Im Ergebnis ist es aber kein Unterschied. Die 15% werden abgezogen und reduzieren das Brutto entsprechend.

Max_Muster

Ich bin irritiert.

Eventuell habe ich falsch gerechnet, aber ich habe den Eindruck, dass besonders Singles über den Tisch gezogen werden. Das sollte doch eigentlich korrigiert werden???

Meine Rechnung sieht so aus:
A13/12/MS5/3K (ein Kind wird herausfallen, also lasse ich es bereits aus der Berechung raus)

2026: 8544€
2027a: 6488+1676+398 = 8562€ 0,21%
2027b: 6618+1676+398 = 8692€ 1,16%
2028: 6684+1709+339 = 8732€ 0,46%

Trotz Abschmelzen wird es jedes Jahr etwas mehr.

Single

2026: 6381€
2027a: 6488€ 1,68%
2027b: 6618€ 2%
2028: 6684€ 1%

Nach alter Berechnung und mit Integration des Familienzuschlags Stufe I wären es aber bereits 2027 6686€ für Singles gewesen.

Admin

Zitat von: guzmaro in Gestern um 08:56Der neue Rechner März 2027 und Januar 2028 ist noch fehlerhaft.
Dort ist der "Ehezuschlag" noch drin.
Januar 2027 ist aber korrekt.

Bitte schicke eine genauere Fehlermeldung mit der jeweiligen URL an uns (grüner "Fehler Melden" button auf der Ergebnisseite).

Wir können das Problem nämlich nicht nachvollziehen:

https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/land/tr/2025?id=beamte-nrw-2027b&g=A_9&s=5&f=0&fstand=v&z=100&fz=100&zulageid=10.1&zulageid=10.2&zulage=&stj=2026&stkl=1&lst4f=0.000&r=0&zkf=2&pvk=1&pkpv=126

liefert keinen Ehegattenzuschlag und der auch nicht:

https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/land/tr/2025?id=beamte-nrw-2028a&g=A_9&s=5&f=0&fstand=v&z=100&fz=100&zulageid=10.1&zulageid=10.2&zulage=&stj=2026&stkl=1&lst4f=0.000&r=0&zkf=2&pvk=1&pkpv=126

Einen Fehler gab es aber noch in den festen Stellenzulagen. Diese haben wir nun angepasst!

AR76

Zitat von: Dualer2018 in Gestern um 12:59Was passiert denn, wenn ich 2029 in eine andere Mietstufe umziehe oder eines der Kinder volljährig wird und "rausfällt". Dann wäre der Abschmelzbetrag ja nicht fix, sondern ändert sich dementsprechend mit. Oder wird die Rechtslage zum Stichtag 31.12.2026 für die kommenden 6 Jahre zugrunde gelegt?
Welche Mietenstufe? Es gibt ab 01.01.2027 keine mehr. Ein Kerngedanke dieser Änderungen neben Integration des Zuschlags Stufe 1.

vorturner

Alles richtet sich nach den dann gültigen Tabellen. Einzig die Ausgleichszulage wird zum Stichtag 31.12.206 festgelegt und läuft dann parallel mit.

BÜRGERFREUNDLICH

Zitat von: Max_Muster in Gestern um 13:30Ich bin irritiert.

Eventuell habe ich falsch gerechnet, aber ich habe den Eindruck, dass besonders Singles über den Tisch gezogen werden. Das sollte doch eigentlich korrigiert werden???

Meine Rechnung sieht so aus:
A13/12/MS5/3K (ein Kind wird herausfallen, also lasse ich es bereits aus der Berechung raus)

2026: 8544€
2027a: 6488+1676+398 = 8562€ 0,21%
2027b: 6618+1676+398 = 8692€ 1,16%
2028: 6684+1709+339 = 8732€ 0,46%

Trotz Abschmelzen wird es jedes Jahr etwas mehr.

Single

2026: 6381€
2027a: 6488€ 1,68%
2027b: 6618€ 2%
2028: 6684€ 1%

Nach alter Berechnung und mit Integration des Familienzuschlags Stufe I wären es aber bereits 2027 6686€ für Singles gewesen.


Der FamZ 1 wird nicht in die Besoldung des Singles integriert. Der Single erhält lediglich 1,68% mehr.

Die Formulierung des FM war schlichtweg irreführend und letztlich eine Falschbehauptung.

cookiedent

Zitat von: Max_Muster in Gestern um 13:30Nach alter Berechnung und mit Integration des Familienzuschlags Stufe I wären es aber bereits 2027 6686€ für Singles gewesen.

Der alte Familienzuschlag Stufe I (Verheiratetenzuschlag) wird ja komplett gestrichen, entgegen der Behauptung in der ersten Pressemitteilung.
Somit bleibt für Singles alles beim alten. Sie bekommen 1,67% brutto mehr.

Die eigentlich gearschten sind die verheirateten ohne berücksichtigungsfähige Kinder.
Das schlägt dann auch bis in die Pension durch.

WernerWillsWissen

Zitat von: cookiedent in Gestern um 14:20Die eigentlich gearschten sind die verheirateten ohne berücksichtigungsfähige Kinder.

Genau das!

EnErWe

Mit dem Wegfall des Verheiratetenzuschlages und der ,,Besoldungserhöhung" von 1,68% gibt man zu erkennen wes Geistes Kind man ist. Damit lässt sich wunderbar arbeiten.
Einfach nur widerlich und abstoßend.

Casiopeia1981

Am 21.9., wenn die CDU am 20. unter 5% in MV liegt, liegen die Nerven in Düsseldorf blank.

HootyMcOwlface

Zitat von: cookiedent in Gestern um 14:20Die eigentlich gearschten sind die verheirateten ohne berücksichtigungsfähige Kinder.
Das schlägt dann auch bis in die Pension durch.

Familien in Städten wie Köln und Düsseldorf nicht vergessen. Ohne den Zuschlag stehen bei mir fast 400 Euro brutto Minus im Raum die über die nächsten Jahre über das Abschmelzen realisiert werden. Das muss man erstmal durch Besoldungserhöhungen etc. wieder aufholen. Danke für dieses "Gesamtkunstwerk" (sic!), euch werde ich definitiv nicht mehr wählen!

EnErWe

Ich persönlich und natürlich viele Kolleg/innen, die geringer bzw. gering besoldet werden, freuen sich wie Bolle über die 1,68%.

Ich komme ja aus dem Feiern garnicht raus. Erstmal zum Aldi hin und den Tetrapack Vino Blanco holen. Irgendwie muß man ja sparen. Anders kann man das kaum mehr ertragen.