amtsangemessene Alimentation in Nordrhein-Westfalen

Begonnen von Admin, 08.09.2026 17:32

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Robertbob

Zitat von: cookiedent in Gestern um 16:42Mit dem Schönheitsfehler, das dem missgünstigen Teil der Bevölkerung die neue Situation als weitere Besoldungserhöhung und weiterhin 71,75% Pensionsanspruch verkauft wird.
Wenn ich richtig liege bedeutet das, sofern verheiratet, in der Endstufe des mD, A9, eine Kürzung von ca. 2,5%.
Die Pension pendelt sich dann bei ca. 69,25% ein, bei stark steigen PKV Beiträgen.
Du redest mir das Wort. Ich bin deinen Ausführungen näher, als du je vermuten kannst.

Robertbob

Zitat von: Sanou in Gestern um 17:17Ist der Entwurf denn so wie er jetzt veröffentlicht wurde in Stein gemeißelt, oder können die Gewerkschaften noch Einfluß darauf nehmen, sodass Anpassungen stattfinden könnten?
Keine Chance auf Änderungen,  sorry.

blub1984w

Bzgl. der Ausgleichszulage bei bereits verheirateten:

Ich habe jetzt gelesen, dass ich die Ausgleichszulage für ehemals Stufe 1 Zuschlag NICHT bekomme, weil ich insgesamt durch die Erhöhung für das erste Kind mehr brutto/netto haben werde, als bis Ende 2026.

Laut Rechner hier auf der Seite habe ich ab Januar übrigens stolze 17-18 Euro netto mehr 🎉🎉🎉🎉 Ich weiß gar nicht wohin mit dem Reichtum.

Und die neuen Familienzuschläge sind auch ein Witz. Warum gibt es nicht für jedes Kind gleich viel oder meinetwegen ab Kind vier erst einen weiteren großen Aufschlag? Ich bekomme für mein einziges Kind ca 336 Euro, wenn ich zwei Kinder hätte, wären es schon um die 1000 Euro, das steht doch in keinerlei Relation mehr. Oder würde mit jedem Kind meinetwegen 50 Euro draufgeschlagen werden, auch noch fein. Aber das erste Kind "bringt" 335 Euro Zuschlag und das zweite fast 700 Euro nochmals?

Vom Abstandsgebot wollen wir ja mal gar nicht reden.

Robertbob

Zitat von: blub1984w in Gestern um 17:35Bzgl. der Ausgleichszulage bei bereits verheirateten:

Ich habe jetzt gelesen, dass ich die Ausgleichszulage für ehemals Stufe 1 Zuschlag NICHT bekomme, weil ich insgesamt durch die Erhöhung für das erste Kind mehr brutto/netto haben werde, als bis Ende 2026.

Laut Rechner hier auf der Seite habe ich ab Januar übrigens stolze 17-18 Euro netto mehr 🎉🎉🎉🎉 Ich weiß gar nicht wohin mit dem Reichtum.

Und die neuen Familienzuschläge sind auch ein Witz. Warum gibt es nicht für jedes Kind gleich viel oder meinetwegen ab Kind vier erst einen weiteren großen Aufschlag? Ich bekomme für mein einziges Kind ca 336 Euro, wenn ich zwei Kinder hätte, wären es schon um die 1000 Euro, das steht doch in keinerlei Relation mehr. Oder würde mit jedem Kind meinetwegen 50 Euro draufgeschlagen werden, auch noch fein. Aber das erste Kind "bringt" 335 Euro Zuschlag und das zweite fast 700 Euro nochmals?

Vom Abstandsgebot wollen wir ja mal gar nicht reden.
FamZ.  ist auf Dauer günstiger als höchstens Grundgehalt.  8)

WikingerBrot

Da hat sich am Ende die harte Tarifverhandlung ja richtig gelohnt, komplett verarscht haben sie uns  >:(

Rheini

Zitat von: BeamtenBärchen in Gestern um 16:25Der FamZ 1 macht bei mir (also verh., 0 Kinder) in etwa so 3% aus. Also bekomme ich quasi bei der Erhöhung zum 1.3.27 und der am 1.1.28 nicht wirklich mehr wegen der abschmelzung, aber doch nicht 15% weniger oder? Bei 15% weniger täte ich besser daran das Beamtentum aufzugeben und mich als TA einstellen zu lassen.

Keibe Lust mal 1-2 Seiten zurück zu blättern?

Robertbob

Zitat von: WikingerBrot in Gestern um 17:43Da hat sich am Ende die harte Tarifverhandlung ja richtig gelohnt, komplett verarscht haben sie uns  >:(
Ich wusste, du bist ein Fuchs. Nichts für ungut, du hast es auf dem Punkt gebracht.

SuperIngo

So verstehe ich das:

Es ist jetzt so, dass ein Beamter mit 2 Kindern, der zum Beispiel in Münster wohnt, eine Ausgleichszulage bekommen wird. So hat er keine Einkommensverluste. ABER: Jede Erhöhung der Besoldung, der Anstieg in der Erfahrungsstufe oder eine Beförderung, wirken sich solange mit 0,0 Cent zusätzlich aus, bis der "Familienzuschlag bzw die Zulage bezüglich der Mietenstufe, auf 0 Euro abgeschmolzen ist. Du kannst also von Erfahrungsstufe 10 auf 11 steigen, ne Beförderung bekommen und ne Besoldungserhöhung von zum Beispiel 2 Prozent erhalten. Dein Nettogehalt steigt erstmal nicht.

Beamte ohne Kinder bekommen natürlich alle Steigerungen usw zu 100 Prozent ausgezahlt.

Ich bin immer wieder erstaunt, was der Arbeitgeber sich so alles an Wertschätzung einfallen lässt. Siehe hier auch das fiktive Partnereinkommen oder nun die volle Anrechnung der Einkünfte des Kindes auf das Gehalt der Beamteneltern, wenn es seine erste Ausbildung oder ein duales Studium macht. Hauptsache, du bekommst erstmal weniger!!

AR76

Zitat von: WikingerBrot in Gestern um 17:43Da hat sich am Ende die harte Tarifverhandlung ja richtig gelohnt, komplett verarscht haben sie uns  >:(
Aber Wertschätzung wurde doch mehrmals erwähnt dafür....Wenn das in 2028 auch kommt, suche ich meine Heugabel, Fackeln und Teer raus.

Henri74

Zitat von: WikingerBrot in Gestern um 17:43Da hat sich am Ende die harte Tarifverhandlung ja richtig gelohnt, komplett verarscht haben sie uns  >:(

Das ist miserabel.
Der Entwurf ist schlechter als die pessimistische Variante, die ich NRW zugetraut habe.
Und das Land scheint auf ihre ,,geschickte" Interpretation des Rechts und der Urteile des Verfassungsgerichts ja auch irgendwie noch stolz zu sein.
Ich fühle mich auch über den Tisch gezogen.
Ich finde man kann sich schon auch noch mal vor Augen führen, dass nicht wenige dieser Personen, die im Dienst des Landes stehen täglich ihr Leben und ihre Gesundheit einsetzen. Um die Durchsetzung von Recht und Gesetz zu ermöglichen.

BeamtenBärchen

Zitat von: Rheini in Gestern um 17:51Keibe Lust mal 1-2 Seiten zurück zu blättern?

Ob du mir das nun glaubst oder nicht, aber ich habe von Seite 1 an jeden Beitrag gelesen und dennoch das Bedürfnis gehabt diese Frage nochmal klärend für mich zu stellen.
Ich frage mich auch wie man so unzufrieden sein kann, dass man, nachdem meine Frage bereits freundlich von einem anderen Foristen beantwortet wurde, noch einmal nachhaken musste um mir Faulheit zu unterstellen.

Ich glaube das Ergebnis der ,,Besoldungs Neuorientierung" lässt doch genug Raum für eigenen Ärger.

Schneewitchen

Zitat von: Henri74 in Gestern um 18:06Das ist miserabel.
Der Entwurf ist schlechter als die pessimistische Variante, die ich NRW zugetraut habe.
Und das Land scheint auf ihre ,,geschickte" Interpretation des Rechts und der Urteile des Verfassungsgerichts ja auch irgendwie noch stolz zu sein.
Ich fühle mich auch über den Tisch gezogen.
Ich finde man kann sich schon auch noch mal vor Augen führen, dass nicht wenige dieser Personen, die im Dienst des Landes stehen täglich ihr Leben und ihre Gesundheit einsetzen. Um die Durchsetzung von Recht und Gesetz zu ermöglichen.



Ob der Entwurf schlecht ist, dass liegt im Auge des Betrachters. Der FM ist mit seinen Handlangern und deren Ergebnis ganz zufrieden.

Ich habe mir den TOP 7 im heutigen Ausschuss angetan. Diese wenigen Minuten haben mir absolut gereicht.

Da läst einer der Herrn mal eben die Aussage raus, dass es ja eine Besoldungserhöhung für alle im Grundgehalt geben würde. Dieser B2-Büttel ist nicht einmal rot geworden bei der Aussage.

Der jährliche Widerspruch ist weiterhin des Beamten erste Pflicht. Vermutlich werde ich jetzt auch erstmalig klagen.

Diesen Entwurf Werte ich als "Kriegserklärung"an die Beamten im Land. Das darf nicht einfach so akzeptiert werden.

Schneewitchen

Wenigstens das Autorenteam im FM wird sich sicherlich über eine schöne Beförderung freuen können.So viel Kreativität verdient Anerkennung!

HootyMcOwlface

Zitat von: SuperIngo in Gestern um 17:56So verstehe ich das:

Es ist jetzt so, dass ein Beamter mit 2 Kindern, der zum Beispiel in Münster wohnt, eine Ausgleichszulage bekommen wird. So hat er keine Einkommensverluste. ABER: Jede Erhöhung der Besoldung, der Anstieg in der Erfahrungsstufe oder eine Beförderung, wirken sich solange mit 0,0 Cent zusätzlich aus, bis der "Familienzuschlag bzw die Zulage bezüglich der Mietenstufe, auf 0 Euro abgeschmolzen ist. Du kannst also von Erfahrungsstufe 10 auf 11 steigen, ne Beförderung bekommen und ne Besoldungserhöhung von zum Beispiel 2 Prozent erhalten. Dein Nettogehalt steigt erstmal nicht.

Beamte ohne Kinder bekommen natürlich alle Steigerungen usw zu 100 Prozent ausgezahlt.

Ich bin immer wieder erstaunt, was der Arbeitgeber sich so alles an Wertschätzung einfallen lässt. Siehe hier auch das fiktive Partnereinkommen oder nun die volle Anrechnung der Einkünfte des Kindes auf das Gehalt der Beamteneltern, wenn es seine erste Ausbildung oder ein duales Studium macht. Hauptsache, du bekommst erstmal weniger!!

Falsch, vgl. Art. 4 Nr. 9 im Entwurf.

Beamter47

Bezogen auf die nächste Landtagswahl: Welche Partei zeigt sich denn eigentlich noch am ,,beamtenfreundlichsten"? Ernst gemeinte Frage, da ich inzwischen ziemlich ratlos bin. Ich dachte bislang die CDU wäre noch einigermaßen auf unserer Seite.

Wie seht ihr das?