amtsangemessene Alimentation in Nordrhein-Westfalen

Begonnen von Admin, 08.09.2026 17:32

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WikingerBrot

Zitat von: PS5 in Gestern um 16:42Wenn ich das richtig gesehen habe wurde der Betrag des Familienzuschlag Stufe 3 für die Mietstufe 1 für 2026 um rund 145 Euro erhöht. Vergleich aktuelle besoldung mit dem, der in dem Entwurf steht

Bedeutet das ich nun etwas nachgezahlt bekomme oder nicht?



Es gibt nur eine Nachzahlung für Beamte der Besoldungsgruppe A5 ohne Amtszulage, ich weiß zwar nicht wo man diese Arbeiten aber okay

Schneewitchen

Zitat von: PS5 in Gestern um 16:42Wenn ich das richtig gesehen habe wurde der Betrag des Familienzuschlag Stufe 3 für die Mietstufe 1 für 2026 um rund 145 Euro erhöht. Vergleich aktuelle besoldung mit dem, der in dem Entwurf steht

Bedeutet das ich nun etwas nachgezahlt bekomme oder nicht?


Zitat von: Dominic231 in Gestern um 14:38Für 2026 sind es doch 16 Millionen.

Also vielleicht 7,30€.🙈

Ansonsten ist die Besoldung angemessen genug.

Und es ist nur so, weil NRW als erstes Bundesland einen Entwurf zur amtsangemessenen
Alimentation erstellt hat.
Zuvor wurden schon alle vergangenen Kürzungen mit dem höheren Familienzuschläge wieder aufgehoben.
Dabei hat die Landesregierung ein Jahr lang intensiv an der Umstellung gearbeitet und die komplette Besoldungsstruktur geändert.
Es ist jetzt alles anders.
Gut ist, dass niemand weniger bekommt und die meisten bekommen mehr. 😬🤣


Genau mein Humor👍🤣😂

AR76

Zitat von: Max_Muster in 12.09.2026 22:16Aus meiner Sicht gar kein Problem. Es geht nicht darum wie Lehrkräfte angestellt sind, sondern darum, dass das System reformiert wird. Die anderen Länder haben das erfolgreich getan, Deutschland kennt nur sparen und kürzen, scheut aber echte Veränderungen.
Ein gutes Klima und Wertschätzung ist viel mehr wert als "Beamter sein".
Schaut euch einfach mal die offiziellen Zahlen an - alle, mit Migrationshintergrund erste und zweite Generation. Da sieht man, dass man nicht alles den Lehrern oder der Gesellschaft in die Schuhe schieben kann. Sondern auch die Eltern gefordert sind, die fordern und fördern müssen. Aber für die Öffentlichkeit wird ja immer lieber der einfache Weg genommen.

Dominic231

Es ist auch sehr einfach zu sagen und ohne Fakten zu benennen, dass eine Verbeamtung die PISA-Ergebnisse negativ beeinflussen. Und was immer wieder vergessen wird, aber hier schon tausendfach erwähnt wurde: Durch die  Umstellung auf angestelltes Lehrpersonal spart man langfristig. Aber kurz und mittelfristig sind die Kosten höher und man kann die Lehrpersonen nicht einfach versetzen wie man will etc.
Da unsere gewählten Personen eher kurzfristig sparen wollen, komme ich auf die Vermutung, dass dieser Weg nicht so interessant ist.Wie die Vergangenheit es gezeigt hat.😬

cookiedent

Zitat von: Dominic231 in Gestern um 18:52Und was immer wieder vergessen wird, aber hier schon tausendfach erwähnt wurde: Durch die  Umstellung auf angestelltes Lehrpersonal spart man langfristig.

Davon bin ich nicht überzeugt, es sei denn, man stuft die angestellen Lehrer deutlich schlechter ein.
Ein z.B. angestellter Lehrer kostet langfristig deutlich mehr, als es die reinen Arbeitgeberkosten vermuten lassen.
Die meisten Vergleiche unterschlagen die erheblichen Staatszuschüsse in die RV, AV und GKV.
Hochgerechnet zahlt die Staatkasse einem Rentner über 20% seiner Bruttorente.
Abgesehen davon, bin ich der Meinung, das man ein kollabierendes Sozialsystem nicht durch noch mehr Leistungsempfänger retten kann, auch wenn diese einst eingezahlt haben.

Schnarchnase81

Zitat von: cookiedent in Gestern um 23:02Abgesehen davon, bin ich der Meinung, das man ein kollabierendes Sozialsystem nicht durch noch mehr Leistungsempfänger retten kann, auch wenn diese einst eingezahlt haben.

Das gesamte System ist marode und alles, was links der Mitte ist, will das nicht wahrhaben! Die sitzen in ihrer Blase mit ihrer eigenen Realität und treiben damit die Wähler nach rechts!
Das fängt bei Bürgergeldempfängern an: wie viele wollen einfach nicht arbeiten! Klar gibt es auch welche, die es gesundheitlich nicht können. Aber hier fängt der Unterschied Blase/ Realität dann an! Bei Frau Bas gibt es keine Arbeitsverweigerer, die der arbeitenden Bevölkerung auf der Tasche liegen! In meiner Realität habe ich mehrere Fälle von Arbeitsverweigerung vor der Nase (man ist noch so frech und regt sich auf, wenn man mal irgendwas schriftlich beantragen muss) und nicht einen, der wirklich nicht arbeitend kann! Wenn ich immer diesen Unsinn höre, dass starke Schultern (also die, die jeden Morgen aufstehen und durch ihre Arbeit alles am Laufen halten) mehr Schultern können und man deren Geld auf die Faulpelze und Nichtsnutze dieser Welt umverteilen soll, dann bekomme ich echt Puls! Und das einzige was der SPD einfällt, ist, der arbeitenden Bevölkerung am besten noch mehr Geld wegzunehmen, weil das Geld für die leistungslosen Sozialleistungen nicht mehr reicht! Aber gut, die sitzen ja in ihrer Blase, meinen das ja alle so denken müssen und wollen gar nicht sehen, dass die Realität halt anders ist. Dann müsste man ja zugeben, dass man irgendwie falsch lag! Leider interveniert die CDU da nicht wirklich und deshalb laufen ihr die Wähler weg und die blauen kommen vor Lachen nicht in den Schlaf! Hier kommt dann die Brandmauer ins Spiel. Die CDU kann das, wofür sie eigentlich steht und was denn Willen der Bürgermehrheit mal umsetzen würde, nicht mit den Parteien links der Mitte umsetzen, alleine aber schon gar nicht! Durch die Brandmauer geht es dann gar nicht! Das ganze führt dann zum Wählerschwund. Hätte es die Brandmauer nicht gegeben, hätte die CDU als Seniorpartner mit der AFD koalieren können, was zum einen die AFD, als Juniorpartner, unter Kontrolle gehalten und möglicherweise den Stimmenschwund bei der CDU verhindert hätte. Klar, ein paar CDU -Wähler hätten die Zusammenarbeit mit der AFD kritisch gesehen, aber wenn es so gelaufen wäre, wie ich denke (die Bürgerprobleme wären angegangen worden, die AFD hätte gezeigt, dass sie doch nicht ,,so toll" ist), dann hätte das sogar wieder einen Stimmenzuwachs für die CDU bedeuten können. Leider hat die CDU, mit dem Niedergang der FDP (selbstverschuldet durch die Ampel) und der Brandmauer, aktuell keine Möglichkeit, ihre und meiner Ansicht nach in großen Teilen die Politik des Bürgers, durchzusetzen! Ab SPD nach links (Realitätsverweigerer) geht es sowieso nicht und durch den brandmauerbedingten Teufelskreis ist man selbst weit weg, das allein zu machen! Jetzt ist es aber wohl auch zu spät und viele Wähler sehen ihren einzigen Ausweg weiter in die rechte Richtung...

Sorry, so viel Politik wollte ich gar nicht schreiben...es floss so vor sich hin.
Eigentlich wollte ich nur schreiben, dass Besserung durch notwendige Reformen nicht in Sicht ist!


Papa12

An alle
Kolleginnen und Kollegen
über die Ortsverbände in NRW
nachrichtlich:

BV Rheinland und Westfalen-Lippe
Landeshauptvorstandsmitglieder

Besoldungs- und Versorgungsrechtsneuausrichtungsgesetz
Familienzuschläge werden grundlegend umgebaut

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Landesregierung hat den Entwurf eines ,,Besoldungs- und Versorgungsrechts
neuausrichtungsgesetzes" vorgelegt und gleichzeitig die Verbändeanhörung eingeleitet.
Hintergrund ist die geänderte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur
amtsangemessenen Alimentation. Der Entwurf enthält notwendige Anpassungen, wirft aber
zugleich erhebliche Fragen auf – insbesondere mit Blick auf das veränderte Familienleitbild, die
vorgesehene Berücksichtigung des Einkommens von Ehegattinnen und Ehegatten sowie den
nur befristeten Schutz vor Einkommensverlusten.

Warum das Gesetz kommt

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 17. September 2025 die Maßstäbe für
die Prüfung einer amtsangemessenen Besoldung neu gefasst. Maßgeblich ist nicht mehr der
Abstand zur sozialrechtlichen Grundsicherung. Künftig muss die Besoldung mindestens die
sogenannte Prekaritätsschwelle, also 80 Prozent des Median-Äquivalenzeinkommens für die
jeweilige Familienkonstellation, erreichen. 
Der Gesetzgeber in Nordrhein-Westfalen passt deshalb das bisherige System der
Familienzuschläge an. Die DSTG NRW begrüßt, dass die Landesregierung die
verfassungsrechtliche Verpflichtung grundsätzlich anerkennt. Entscheidend wird aber sein, ob
die Umsetzung den Anforderungen tatsächlich dauerhaft gerecht wird – und ob sie für die
Betroffenen transparent, gerecht und verwaltungspraktikabel ausgestaltet wird. 
08/2026

Was sich ändern soll

Zum 1. Januar 2027 soll der bisherige Familienzuschlag der Stufe 1, oftmals als
,,Verheiratetenzuschlag" bezeichnet, abgeschafft werden. Das hierfür bisher eingesetzte
Finanzvolumen soll überwiegend in eine lineare Anhebung der Grundgehälter um 1,68 Prozent
fließen. Die Anwärtergrundbeträge sollen zugleich um 30 Euro erhöht werden.
Der kinderbezogene Familienzuschlag wird ebenfalls neu strukturiert. Die bisherige
Orientierung an den wohngeldrechtlichen Mietenstufen soll entfallen. Hintergrund ist, dass die
neue verfassungsgerichtliche Prüfung nicht mehr an der sozialrechtlichen Grundsicherung und
den daraus abgeleiteten regionalen Wohnkosten anknüpft, sondern am Median
Äquivalenzeinkommen. 
Für Beschäftigte im Beamtenverhältnis und Versorgungsempfängerinnen und Versorgungs
empfänger, deren Bezüge durch den Umbau der Familienzuschläge sinken oder deren
Anspruch auf den bisherigen Zuschlag der Stufe 1 entfällt, sieht der Entwurf
Ausgleichszulagen vor. Diese Absicherung soll jedoch nicht dauerhaft gelten: Ab 2028 ist eine
jährliche Abschmelzung um 15 Prozent des Ausgangsbetrags vorgesehen.
Die bislang für bestimmte Familien mit drei oder mehr Kindern gezahlte Ausgleichszulage nach
§ 91b Landesbesoldungsgesetz soll durch eine einmalige Zahlung abgegolten werden. Damit
entfällt ab 2027 eine bisher fortlaufende Schutzregelung. 
Neue Ausgleichszulagen: hohe Kosten, befristeter Schutz
Die Größenordnung der neuen Ausgleichszulagen zeigt, wie tiefgreifend der Systemwechsel ist.
Für das Jahr 2027 rechnet die Landesregierung für diese Zulagen mit Mehrausgaben von rund
225,76 Millionen Euro. Für 2028 sind noch rund 191,89 Millionen Euro veranschlagt. 
Diese Summe verdeutlicht: Die Ausgleichszulagen sind keine marginale Korrektur für wenige
Einzelfälle. Sie sind erforderlich, weil die strukturelle Neuausrichtung für eine große Zahl
Betroffener zu Besoldungminderungen führen würde oder führen kann.
Aus Sicht der DSTG NRW ist problematisch, dass der mit erheblichem Finanzaufwand
notwendige Besitzstandsschutz von vornherein schrittweise abgebaut werden soll. Ein
Ausgleich, der jährlich um 15 Prozent sinkt, schützt nicht dauerhaft vor Einkommensverlusten.
Wer heute auf eine Zulage angewiesen ist, darf nicht darauf verwiesen werden, dass diese
Absicherung in wenigen Jahren deutlich geringer ausfällt oder ganz wegfällt.
08/2026

Wechsel beim Familienleitbild

Mit dem Gesetzesentwurf vollzieht die Landesregierung ausdrücklich einen Wechsel im
traditionellen besoldungsrechtlichen Familienbild. Der bisherige Familienzuschlag der Stufe 1
beruhte vor allem auf dem Bestehen einer Ehe beziehungsweise einer eingetragenen
Lebenspartnerschaft. Künftig soll stärker das Leitbild der ,,Mehrverdienerfamilie" gelten. 
Die Verlagerung eines Teils der familienbezogenen Besoldung in das Grundgehalt ist zunächst
nachvollziehbar: Ein höheres Grundgehalt stärkt die amtsbezogene Alimentation und kommt
unabhängig vom Familienstand allen Beamtinnen und Beamten zugute. Gerade mit Blick auf
das Leistungsprinzip und auf die eigenständige Absicherung des Beamtenverhältnisses kann
dies ein sinnvoller Ansatz sein.
Dieser Wechsel darf jedoch nicht dazu führen, dass familiäre Verantwortung im
Besoldungsrecht an Bedeutung verliert. Familien mit Kindern, Alleinverdienende,
Teilzeitkonstellationen, Pflegeverantwortung und unterschiedliche Erwerbsbiografien lassen
sich nicht pauschal unter dem Leitbild zweier dauerhaft und ausreichend verdienender
Personen zusammenfassen. Die Lebensrealität vieler Familien ist vielfältiger.
Die amtsangemessene Alimentation muss die eigenständige Verantwortung des Dienstherrn
für seine Beamtinnen und Beamten wahren. Sie darf nicht schleichend zu einer bloßen
Haushaltsbetrachtung werden, bei der die Besoldung des Beamtenverhältnisses nur noch im
Zusammenspiel mit dem Einkommen einer weiteren Person als ausreichend gilt.
Die DSTG NRW hält deshalb daran fest: Eine verfassungsgemäße und amtsangemessene
Besoldung muss grundsätzlich aus dem Beamtenverhältnis heraus gewährleistet werden. Das
Einkommen der Ehegattin oder des Ehegatten darf nicht zum entscheidenden Kriterium dafür
werden, ob die Besoldung ausreichend ist.
Besoldungserhöhung zum 1. März 2027
Von der Neuausrichtung der Familienzuschläge zu unterscheiden ist die bereits beschlossene
Übertragung des Tarifergebnisses auf den Beamtenbereich.
Zum 1. März 2027 ist eine weitere Erhöhung der Grundgehälter um 2 Prozent vorgesehen. Der
nun vorliegende Gesetzentwurf bildet diese bereits beschlossene Anpassung in den infolge der
Reform neu gefassten Besoldungstabellen ab. Auch die neu strukturierten Familienzuschläge
sollen zu diesem Zeitpunkt um 2 Prozent angehoben werden.
08/2026

Wie geht es weiter?

Mit der Vorlage des Gesetzentwurfs ist das Verfahren noch nicht abgeschlossen. Die
Verbändeanhörung beginnt jetzt erst. Die Gewerkschaften und Verbände erhalten damit
Gelegenheit, die umfangreichen Regelungen zu bewerten und Stellung zu nehmen. Erst danach
folgt das weitere parlamentarische Verfahren.
Für die DSTG NRW wird insbesondere entscheidend sein, welche konkreten Auswirkungen die
neue Systematik auf die einzelnen Besoldungsgruppen und unterschiedlichen
Familienkonstellationen hat. Ebenso wird zu prüfen sein, ob die vorgesehenen Übergangs- und
Ausgleichsregelungen tatsächlich ausreichend sind.
Fest steht bereits jetzt: Der vorliegende Gesetzentwurf bedeutet einen erheblichen System
wechsel im nordrhein-westfälischen Besoldungsrecht. Die notwendige Anpassung an die
Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts darf dabei nicht zulasten derjenigen erfolgen,
die auf eine verlässliche, eigenständige und familiengerechte Alimentation angewiesen sind.
Die DSTG NRW wird das weitere Verfahren sowie insbesondere die Ergebnisse der
Verbändeanhörung aufmerksam begleiten.

WikingerBrot

Viel Blabla und am Ende wird durchgewunken ...

Rentenonkel

@Scharchnase:

Das derzeit größte und auch wachsende Problem ist der demografische Wandel. Die wachsende Zahl von älteren Menschen im Verhältnis zur Zahl der Beschäftigten im Erwerbsalter macht es im Lauf der Zeit schwierig, die Alterssicherung, die Gesundheitsversorgung und die notwendigen Pflegedienste in der bisherigen Weise zu finanzieren und den gewohnten Leistungsstandard aufrecht zu erhalten.

Dass der demografische Wandel höhere Sozialaufwendungen und in einem Umlagesystem auch höhere Beitrags- oder Steuerbelastungen mit sich bringen wird, sollte jedem klar sein. Aber müssen die Sozialsysteme deshalb unbezahlbar werden? Bezahlbarkeit bzw. Unbezahlbarkeit sind keine ökonomischen oder finanziellen, sondern politische und wertende Begriffe. Entscheidend ist nicht, wie viel oder wie wenig Geld vorhanden ist, sondern wie viel wir für etwas bezahlen wollen oder ob das Geld lieber für etwas anderes ausgegeben wird. Ob etwas als bezahlbar oder unbezahlbar angesehen wird, hängt also von den Prioritäten ab.

Unser Wohlstand ist also durch die steigende Alterslast nicht substanziell gefährdet. Wenn wir alle länger leben, müssen wir lediglich unsere Lebenseinkommen über eine längere Zeitspanne verteilen; wenn es weniger Kinder gibt, müssen wir die dadurch ersparten Aufwendungen in die Ausgaben für das Alter umschichten und mehr in Ausbildung und eine gesteuerte Einwanderung investieren. Trotzdem werden die Sozialsysteme vor großen Problemen stehen, aber weniger aus ökonomischen oder finanziellen Gründen, sondern weil eine ständig steigende Beitragsbelastung das Vertrauen der Gesellschaft in die sozialstaatlichen Institutionen gefährdet und ihre Bereitschaft zur solidarischen Umverteilung überfordern. Wäre die sozialstaatliche Solidarität intakt, würden sich wohl allgemein akzeptierte Lösungen für die gerechte Verteilung der Belastungen finden lassen. Dazu würden, der Logik des in der Sozialversicherung praktizierten Umlageverfahrens folgend, natürlich auch so lange höhere Beiträge für Renten, Gesundheitsversorgung und Pflege gehören, bis sich das demografische Problem wieder umkehrt und das Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentnern sich wieder erholt. 

Objektiv läge das sogar im Eigeninteresse der gegenwärtigen Erwerbstätigengeneration, wenn sie darauf vertrauen könnte, im späteren eigenen Alter ebenfalls gut versorgt zu sein. Aber das Problem ist, dass das Vertrauen der Bevölkerung in den Sozialstaat und Politik immer geringer zu werden scheint. Auf der anderen Seite werden die Kosten für die Gesundheit und die Pflege im Alter oft unterschätzt. So ist beispielsweise die Frage der Lebenserwartung in den USA, die ja bekanntermaßen so gut wie gar kein Sozialversicherungssystem haben, dort eine Frage des Geldes. Die wenigen starken Schultern können es sich leisten, alt zu werden, und die vielen anderen versterben früher, weil jeder Gang zum Arzt existenzbedrohend ist. Soziale Sicherungssysteme helfen darüber hinaus wirksam vor Kriminalität, indem sie Armut und soziale Notlagen verringern. Studien zeigen, dass der Wegfall von Sozialleistungen zu einem deutlichen Anstieg von Straftaten führen kann, besonders im Bereich der Eigentumskriminalität, wie man auch an dem Beispiel USA erkennen kann.

Bereits um die Jahrtausendwende, als die Sozialsysteme unter starkem Kostendruck standen, war es nicht mehr möglich, höhere Sozialversicherungsbeiträge politisch durchzusetzen; stattdessen wurden massive Einschnitte in die Leistungen vorgenommen. Das wird sich möglicherweise wiederholen, weil durch den demografischen Wandel die sozialen Sicherungssysteme teurer werden, was sich in den nächsten Jahren aller Wahrscheinlichkeit nach weiter verstärken wird und man versäumt hat, bereits in der Vergangenheit gegen zu steuern. Ein weiterer und wohl entscheidender Faktor kommt noch hinzu: Die Bereitschaft der Unternehmer und Kapitaleigner, einen immer teurer werdenden Sozialstaat mitzufinanzieren, ist längst nicht mehr so ausgeprägt wie in seiner Aufbauphase in den ersten drei Nachkriegsjahrzehnten der Bundesrepublik. Das liegt vor allem daran, dass wir heute nicht mehr in einem wirtschaftspolitisch souveränen europäischen Raum leben, sondern in einer globalisierten Weltwirtschaft, die für die traditionelle deutsche und auch europäische Sozialpartnerschaft ein nicht zu unterschätzender Kostenfaktor ist.

Daher, so denke ich, werden weder Leistungskürzungen für die 16.000 Totalverweigerer den Sozialstaat retten noch lässt sich die Behauptung objektivieren, dass ein noch viel größerer Anteil der arbeitslosen Menschen Arbeit systematisch verweigern würden. Ganz im Gegenteil ist Langzeitarbeitslosigkeit in Deutschland häufig durch eine Mischung aus fehlender Ausbildung (sowohl Schule als auch Berufsausbildung), gesundheitlichen Problemen (auch Suchtproblematiken) und einem höheren Alter der Betroffenen geprägt. Umfangreiche Studien des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zeigen, dass geförderte Weiterbildungen die langfristigen Beschäftigungschancen und das Einkommen von Arbeitslosen spürbar verbessern. Ein höheres Einkommen bedeutet auch wieder höhere Sozialversicherungsbeiträge.

Schnarchnase81

Und der DBB hat irgendwie andere Schwerpunkte :-\

DBB

Bestimmt auch ein wichtiges Thema, aber in Anbetracht der Missachtung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes sollte der DBB-NRW vielleicht seine Prioritäten überdenken...

BÜRGERFREUNDLICH

Zitat von: Papa12 in Heute um 09:15An alle
Kolleginnen und Kollegen
über die Ortsverbände in NRW
nachrichtlich:

BV Rheinland und Westfalen-Lippe
Landeshauptvorstandsmitglieder

Besoldungs- und Versorgungsrechtsneuausrichtungsgesetz
Familienzuschläge werden grundlegend umgebaut

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Landesregierung hat den Entwurf eines ,,Besoldungs- und Versorgungsrechts
neuausrichtungsgesetzes" vorgelegt und gleichzeitig die Verbändeanhörung eingeleitet.
Hintergrund ist die geänderte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur
amtsangemessenen Alimentation. Der Entwurf enthält notwendige Anpassungen, wirft aber
zugleich erhebliche Fragen auf – insbesondere mit Blick auf das veränderte Familienleitbild, die
vorgesehene Berücksichtigung des Einkommens von Ehegattinnen und Ehegatten sowie den
nur befristeten Schutz vor Einkommensverlusten.

Warum das Gesetz kommt

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 17. September 2025 die Maßstäbe für
die Prüfung einer amtsangemessenen Besoldung neu gefasst. Maßgeblich ist nicht mehr der
Abstand zur sozialrechtlichen Grundsicherung. Künftig muss die Besoldung mindestens die
sogenannte Prekaritätsschwelle, also 80 Prozent des Median-Äquivalenzeinkommens für die
jeweilige Familienkonstellation, erreichen. 
Der Gesetzgeber in Nordrhein-Westfalen passt deshalb das bisherige System der
Familienzuschläge an. Die DSTG NRW begrüßt, dass die Landesregierung die
verfassungsrechtliche Verpflichtung grundsätzlich anerkennt. Entscheidend wird aber sein, ob
die Umsetzung den Anforderungen tatsächlich dauerhaft gerecht wird – und ob sie für die
Betroffenen transparent, gerecht und verwaltungspraktikabel ausgestaltet wird. 
08/2026

Was sich ändern soll

Zum 1. Januar 2027 soll der bisherige Familienzuschlag der Stufe 1, oftmals als
,,Verheiratetenzuschlag" bezeichnet, abgeschafft werden. Das hierfür bisher eingesetzte
Finanzvolumen soll überwiegend in eine lineare Anhebung der Grundgehälter um 1,68 Prozent
fließen. Die Anwärtergrundbeträge sollen zugleich um 30 Euro erhöht werden.
Der kinderbezogene Familienzuschlag wird ebenfalls neu strukturiert. Die bisherige
Orientierung an den wohngeldrechtlichen Mietenstufen soll entfallen. Hintergrund ist, dass die
neue verfassungsgerichtliche Prüfung nicht mehr an der sozialrechtlichen Grundsicherung und
den daraus abgeleiteten regionalen Wohnkosten anknüpft, sondern am Median
Äquivalenzeinkommen. 
Für Beschäftigte im Beamtenverhältnis und Versorgungsempfängerinnen und Versorgungs
empfänger, deren Bezüge durch den Umbau der Familienzuschläge sinken oder deren
Anspruch auf den bisherigen Zuschlag der Stufe 1 entfällt, sieht der Entwurf
Ausgleichszulagen vor. Diese Absicherung soll jedoch nicht dauerhaft gelten: Ab 2028 ist eine
jährliche Abschmelzung um 15 Prozent des Ausgangsbetrags vorgesehen.
Die bislang für bestimmte Familien mit drei oder mehr Kindern gezahlte Ausgleichszulage nach
§ 91b Landesbesoldungsgesetz soll durch eine einmalige Zahlung abgegolten werden. Damit
entfällt ab 2027 eine bisher fortlaufende Schutzregelung. 
Neue Ausgleichszulagen: hohe Kosten, befristeter Schutz
Die Größenordnung der neuen Ausgleichszulagen zeigt, wie tiefgreifend der Systemwechsel ist.
Für das Jahr 2027 rechnet die Landesregierung für diese Zulagen mit Mehrausgaben von rund
225,76 Millionen Euro. Für 2028 sind noch rund 191,89 Millionen Euro veranschlagt. 
Diese Summe verdeutlicht: Die Ausgleichszulagen sind keine marginale Korrektur für wenige
Einzelfälle. Sie sind erforderlich, weil die strukturelle Neuausrichtung für eine große Zahl
Betroffener zu Besoldungminderungen führen würde oder führen kann.
Aus Sicht der DSTG NRW ist problematisch, dass der mit erheblichem Finanzaufwand
notwendige Besitzstandsschutz von vornherein schrittweise abgebaut werden soll. Ein
Ausgleich, der jährlich um 15 Prozent sinkt, schützt nicht dauerhaft vor Einkommensverlusten.
Wer heute auf eine Zulage angewiesen ist, darf nicht darauf verwiesen werden, dass diese
Absicherung in wenigen Jahren deutlich geringer ausfällt oder ganz wegfällt.
08/2026

Wechsel beim Familienleitbild

Mit dem Gesetzesentwurf vollzieht die Landesregierung ausdrücklich einen Wechsel im
traditionellen besoldungsrechtlichen Familienbild. Der bisherige Familienzuschlag der Stufe 1
beruhte vor allem auf dem Bestehen einer Ehe beziehungsweise einer eingetragenen
Lebenspartnerschaft. Künftig soll stärker das Leitbild der ,,Mehrverdienerfamilie" gelten. 
Die Verlagerung eines Teils der familienbezogenen Besoldung in das Grundgehalt ist zunächst
nachvollziehbar: Ein höheres Grundgehalt stärkt die amtsbezogene Alimentation und kommt
unabhängig vom Familienstand allen Beamtinnen und Beamten zugute. Gerade mit Blick auf
das Leistungsprinzip und auf die eigenständige Absicherung des Beamtenverhältnisses kann
dies ein sinnvoller Ansatz sein.
Dieser Wechsel darf jedoch nicht dazu führen, dass familiäre Verantwortung im
Besoldungsrecht an Bedeutung verliert. Familien mit Kindern, Alleinverdienende,
Teilzeitkonstellationen, Pflegeverantwortung und unterschiedliche Erwerbsbiografien lassen
sich nicht pauschal unter dem Leitbild zweier dauerhaft und ausreichend verdienender
Personen zusammenfassen. Die Lebensrealität vieler Familien ist vielfältiger.
Die amtsangemessene Alimentation muss die eigenständige Verantwortung des Dienstherrn
für seine Beamtinnen und Beamten wahren. Sie darf nicht schleichend zu einer bloßen
Haushaltsbetrachtung werden, bei der die Besoldung des Beamtenverhältnisses nur noch im
Zusammenspiel mit dem Einkommen einer weiteren Person als ausreichend gilt.
Die DSTG NRW hält deshalb daran fest: Eine verfassungsgemäße und amtsangemessene
Besoldung muss grundsätzlich aus dem Beamtenverhältnis heraus gewährleistet werden. Das
Einkommen der Ehegattin oder des Ehegatten darf nicht zum entscheidenden Kriterium dafür
werden, ob die Besoldung ausreichend ist.
Besoldungserhöhung zum 1. März 2027
Von der Neuausrichtung der Familienzuschläge zu unterscheiden ist die bereits beschlossene
Übertragung des Tarifergebnisses auf den Beamtenbereich.
Zum 1. März 2027 ist eine weitere Erhöhung der Grundgehälter um 2 Prozent vorgesehen. Der
nun vorliegende Gesetzentwurf bildet diese bereits beschlossene Anpassung in den infolge der
Reform neu gefassten Besoldungstabellen ab. Auch die neu strukturierten Familienzuschläge
sollen zu diesem Zeitpunkt um 2 Prozent angehoben werden.
08/2026

Wie geht es weiter?

Mit der Vorlage des Gesetzentwurfs ist das Verfahren noch nicht abgeschlossen. Die
Verbändeanhörung beginnt jetzt erst. Die Gewerkschaften und Verbände erhalten damit
Gelegenheit, die umfangreichen Regelungen zu bewerten und Stellung zu nehmen. Erst danach
folgt das weitere parlamentarische Verfahren.
Für die DSTG NRW wird insbesondere entscheidend sein, welche konkreten Auswirkungen die
neue Systematik auf die einzelnen Besoldungsgruppen und unterschiedlichen
Familienkonstellationen hat. Ebenso wird zu prüfen sein, ob die vorgesehenen Übergangs- und
Ausgleichsregelungen tatsächlich ausreichend sind.
Fest steht bereits jetzt: Der vorliegende Gesetzentwurf bedeutet einen erheblichen System
wechsel im nordrhein-westfälischen Besoldungsrecht. Die notwendige Anpassung an die
Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts darf dabei nicht zulasten derjenigen erfolgen,
die auf eine verlässliche, eigenständige und familiengerechte Alimentation angewiesen sind.
Die DSTG NRW wird das weitere Verfahren sowie insbesondere die Ergebnisse der
Verbändeanhörung aufmerksam begleiten.


Familiengerechte Alimentation? Ich dachte immer, es ginge um die amtsangemessene Alimentation. Man lernt offenbar nie aus.

Ich bin überzeugt davon, dass das Gesetz am Ende so durchgewunken wird. Außer heißer Luft habe ich bisher bei keiner Gewerkschaften etwas von Substanz gelesen.

Schnarchnase81

Zitat von: Rentenonkel in Heute um 09:51@Scharchnase:

Das derzeit größte und auch wachsende Problem ist der demografische Wandel. Die wachsende Zahl von älteren Menschen im Verhältnis zur Zahl der Beschäftigten im Erwerbsalter macht es im Lauf der Zeit schwierig, die Alterssicherung, die Gesundheitsversorgung und die notwendigen Pflegedienste in der bisherigen Weise zu finanzieren und den gewohnten Leistungsstandard aufrecht zu erhalten.

Dass der demografische Wandel höhere Sozialaufwendungen und in einem Umlagesystem auch höhere Beitrags- oder Steuerbelastungen mit sich bringen wird, sollte jedem klar sein. Aber müssen die Sozialsysteme deshalb unbezahlbar werden? Bezahlbarkeit bzw. Unbezahlbarkeit sind keine ökonomischen oder finanziellen, sondern politische und wertende Begriffe. Entscheidend ist nicht, wie viel oder wie wenig Geld vorhanden ist, sondern wie viel wir für etwas bezahlen wollen oder ob das Geld lieber für etwas anderes ausgegeben wird. Ob etwas als bezahlbar oder unbezahlbar angesehen wird, hängt also von den Prioritäten ab.

Unser Wohlstand ist also durch die steigende Alterslast nicht substanziell gefährdet. Wenn wir alle länger leben, müssen wir lediglich unsere Lebenseinkommen über eine längere Zeitspanne verteilen; wenn es weniger Kinder gibt, müssen wir die dadurch ersparten Aufwendungen in die Ausgaben für das Alter umschichten und mehr in Ausbildung und eine gesteuerte Einwanderung investieren. Trotzdem werden die Sozialsysteme vor großen Problemen stehen, aber weniger aus ökonomischen oder finanziellen Gründen, sondern weil eine ständig steigende Beitragsbelastung das Vertrauen der Gesellschaft in die sozialstaatlichen Institutionen gefährdet und ihre Bereitschaft zur solidarischen Umverteilung überfordern. Wäre die sozialstaatliche Solidarität intakt, würden sich wohl allgemein akzeptierte Lösungen für die gerechte Verteilung der Belastungen finden lassen. Dazu würden, der Logik des in der Sozialversicherung praktizierten Umlageverfahrens folgend, natürlich auch so lange höhere Beiträge für Renten, Gesundheitsversorgung und Pflege gehören, bis sich das demografische Problem wieder umkehrt und das Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentnern sich wieder erholt. 

Objektiv läge das sogar im Eigeninteresse der gegenwärtigen Erwerbstätigengeneration, wenn sie darauf vertrauen könnte, im späteren eigenen Alter ebenfalls gut versorgt zu sein. Aber das Problem ist, dass das Vertrauen der Bevölkerung in den Sozialstaat und Politik immer geringer zu werden scheint. Auf der anderen Seite werden die Kosten für die Gesundheit und die Pflege im Alter oft unterschätzt. So ist beispielsweise die Frage der Lebenserwartung in den USA, die ja bekanntermaßen so gut wie gar kein Sozialversicherungssystem haben, dort eine Frage des Geldes. Die wenigen starken Schultern können es sich leisten, alt zu werden, und die vielen anderen versterben früher, weil jeder Gang zum Arzt existenzbedrohend ist. Soziale Sicherungssysteme helfen darüber hinaus wirksam vor Kriminalität, indem sie Armut und soziale Notlagen verringern. Studien zeigen, dass der Wegfall von Sozialleistungen zu einem deutlichen Anstieg von Straftaten führen kann, besonders im Bereich der Eigentumskriminalität, wie man auch an dem Beispiel USA erkennen kann.

Bereits um die Jahrtausendwende, als die Sozialsysteme unter starkem Kostendruck standen, war es nicht mehr möglich, höhere Sozialversicherungsbeiträge politisch durchzusetzen; stattdessen wurden massive Einschnitte in die Leistungen vorgenommen. Das wird sich möglicherweise wiederholen, weil durch den demografischen Wandel die sozialen Sicherungssysteme teurer werden, was sich in den nächsten Jahren aller Wahrscheinlichkeit nach weiter verstärken wird und man versäumt hat, bereits in der Vergangenheit gegen zu steuern. Ein weiterer und wohl entscheidender Faktor kommt noch hinzu: Die Bereitschaft der Unternehmer und Kapitaleigner, einen immer teurer werdenden Sozialstaat mitzufinanzieren, ist längst nicht mehr so ausgeprägt wie in seiner Aufbauphase in den ersten drei Nachkriegsjahrzehnten der Bundesrepublik. Das liegt vor allem daran, dass wir heute nicht mehr in einem wirtschaftspolitisch souveränen europäischen Raum leben, sondern in einer globalisierten Weltwirtschaft, die für die traditionelle deutsche und auch europäische Sozialpartnerschaft ein nicht zu unterschätzender Kostenfaktor ist.

Daher, so denke ich, werden weder Leistungskürzungen für die 16.000 Totalverweigerer den Sozialstaat retten noch lässt sich die Behauptung objektivieren, dass ein noch viel größerer Anteil der arbeitslosen Menschen Arbeit systematisch verweigern würden. Ganz im Gegenteil ist Langzeitarbeitslosigkeit in Deutschland häufig durch eine Mischung aus fehlender Ausbildung (sowohl Schule als auch Berufsausbildung), gesundheitlichen Problemen (auch Suchtproblematiken) und einem höheren Alter der Betroffenen geprägt. Umfangreiche Studien des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zeigen, dass geförderte Weiterbildungen die langfristigen Beschäftigungschancen und das Einkommen von Arbeitslosen spürbar verbessern. Ein höheres Einkommen bedeutet auch wieder höhere Sozialversicherungsbeiträge.

Ich wollte eher darauf hinaus, dass Reformen, egal in welcher Art, aktuell nicht wirklich möglich sind. Ein großer Teil der Bürger wird von der Politik aktuell nicht gehört. Jahrelang hat Links es geschafft, die Parteien der Mitte durch ihr ,,Krakeelen" in ihrem Handeln weiter nach links zu verschieben, insbesondere beim Thema Migration. Man ist nicht mehr der eigenen politischen Ausrichtung gefolgt, sondern hat sich nach links angepasst. Das war dann der Nährboden für die AFD. Der Bürger hat gemerkt, dass man nicht alleine ist, mit seinen Problemen. Die AFD als solches ist ja auch nicht durch und durch rechts, da gibt es auch eine breite Mitte. Leider hat die Gesamtkonstellation auch Ultrarechte angezogen, bzw. diese haben erkannt, dass man unter dem Deckmantel der Bürgerlichkeit, Ultrarechte Ideologien ganz gut verstecken kann. Vielen Bürgern scheint das aber entweder egal zu sein, man erkennt es nicht oder man sieht die eigenen Sorgen und Probleme so gewichtig an, dass man das eher als Kollateralschaden sieht.
Hätten CDU und auch SPD sich nicht nach links ziehen lassen, hätte es wahrscheinlich niemals eine AFD gegeben! Gerade bei der SPD will man diese Realität aber nicht wahrhaben und wenn die Wählerschaft weiter zurückgeht, versucht man das zu heilen, indem man sich noch weiter nach links orientiert. Man nehme mal einen Gerhard Schröder aus den 90ern (seine aktuelle Russlandnähe soll nicht das Thema sein) und vergleiche diesen mit aktuellen SPD Politikern und der aktuellen Parteienlandschaft. Man könnte fast auf die Idee kommen, dass der eher zur CDU passen würde.
Auch die CDU ist leider in den letzten 20 Jahren nach links gerutscht, was natürlich auch daran liegt, dass Links es geschafft hat, die Mitte oder das Konservative als weit rechts darzustellen. Kein Politiker der Mitte möchte irgendwie in die Nazi-Ecke gestellt werden.
Das Ergebnis ist dann die AFD gewesen, weil viele Bürger sich nicht mehr gehört gefühlt haben und jetzt hat die CDU keine Möglichkeit mehr, ohne die AFD, ihre ursprüngliche Politik der konservativen Mitte umzusetzen, selbst, wenn sie es wollte, ohne AFD fehlt ihr dazu eine Mehrheit, die das mitträgt und jetzt geht es mit AFD aus meiner Sicht nicht mehr, denn die Mehrheitsverhältnisse haben sich verändert, dass man selbst der Juniorpartner wäre und die AFD nicht mehr unter Kontrolle halten könnte. Der Zug ist leider abgefahren.

So ist der Staat eigentlich politisch so gespalten, dass er Reformunfähig ist. Die demokratische konservative Mitte, die, so wie ich, noch zur CDU hält und aus guten Gründen nicht aus Protest zur AFD abwandert, kann ebensowenig darauf hoffen, dass diese politisch bedient wird, wie aktuell der Protestwähler, der zum AFD-Lager gewechselt ist, da diese glücklicherweise auch keine Mehrheit hinbekommen, auch wenn diese stärkste Partei ist. Die SPD orientiert sich lieber immer weiter nach links und betreibt dabei im Prinzip Wählergewinnung für die AFD, einerseits wandern eigene Wähler ab, andererseits verhindert man so eine konstruktive Zusammenarbeit mit der Union. Bei den anderen Parteien noch weiter links gibt es sowieso keine Hoffnung.
Mittlerweile kommt ja mehr und mehr die Minderheitsregierung auf den Plan, aber damit sind natürlich auch nicht die Reformen durchzusetzen, die notwendig sind.
Aktuell versucht man den Karren mit Geld und horrend steigenden Staatsschulden aus dem Dreck zu zu ziehen, wobei man leider auch viel Geld ausgibt, weil es für die dringend notwendigen Reformen nur mit der AFD eine Mehrheit gibt. Das ist für mich und einem Teil der CDU-Wähler zum Glück eine absolut inakzeptabele Lösung.

Ich sehe aktuell 4 Varianten, wie es weitergehen könnte:

1. es wandern noch mehr Wähler in Richtung AFD ab...absolut worst case, aber leider nicht auszuschließen.
2. die SPD besinnt sich ihrer alten Tugenden und nähert sich wieder der Mitte an. Auch die CDU besinnt sich wieder und lässt sich als Wahlsieger vom Koalitionspartner nicht wie ein Wahlverlierer behandeln. So wären wieder tiefgreifende notwendige Reformen möglich. Leider aktuell absolut unwahrscheinlich.
3. Die CDU besinnt sich wieder ihrer alten politischen Ausrichtung, macht Druck in der Koalition bzw. lässt diese platzen und gewinnt so ihre Wähler von der AFD zurück. Gleichzeitig schafft es die FDP, wieder Wähler zu mobilisieren. Leider extrem unwahrscheinlich.
4. die wahrscheinlichste Lösung: es bleibt, wie es ist, Deutschland bleibt Reformunfähig und es geht einfach weiter bergab!

Um jetzt wieder den Dreh zur aA zu bekommen: so wird die Kassenlage natürlich niemals besser und die Situation, dass man lieber seine linksgeprägten populistischen eigenen Projekte mit viel Geld bedient, dafür den Bürger weiter prellt und das alles durch exorbitante Schulden finanziert, wird sich so nicht ändern. So ist natürlich kein Geld für die aA da und man hetzt lieber über die Medien dem Bürger gegen die Beamtenschaft auf und versucht da die größtmögliche Ersparnis zu erzielen, was leider auch auf Grund der Rahmenbedingungen gelingen wird. Ich gehe davon aus, dass der Entwurf ohne jede Änderung beschlossen wird. Gleichzeitig könnte ich mir denken, dass der DH die Absprache zu den Widersprüchen endgültig aufkündigen und die Beamten in die Klage zwingen wird. Wie viele werden denn dann klagen und wie viele gehen diesen Weg dann nicht? So spart NRW, egal was irgendwann in weiter Zukunft mal entschieden wird, Milliarden Euro und deshalb wird der Rahmen der Verfassungswidrigkeit von den DH weiterhin so weit gedehnt, wie es nur geht!

Rheini

Leider wird bei den Diskussionen um die Rente usw. ausgebelendet, dass die Produktivität in den letzten Jahrzehneten stärker gestiegen ist, als das Einkommen. Auch ist das Vermögen im oberen Bereich stärker gestiegen, als unten.

Von der Besteuerung hoher Vermögen im Erbfall, will ich jetzt gar nicht anfangen.

Aber anstatt hiervon einen Teil für die Rente abzuzwacken, wird die Rente isoliert betrachtet. Das in den letzten Jahrzehnten der Rententopf auch für andere Ausgaben missbraucht wurde, auch.

Von daher braucht mir keiner mit Moral zu kommen.

NvB

Noch nie gab es in Deutschland eine so massive Ungerechtigkeit zwischen Erwerbseinkommen und Vermögen.

Während die Produktivitätsrate immer weiter steigt, stagnieren die Reallöhne schon seit mehreren Jahren und ein ganz kleiner Teil dieser Gesellschaft scheffelt daraus eine Erweiterung ihres Vermögens.

Die, die dieses Geld auch physisch erwirtschaften gehen leer aus...

Und nun kommt Schnarchnase aus der Deckung und macht dafür irgendwelchen links-woken Bäumeumarmer die schuld...

Was darf Satire?

Wir haben nun seit mehreren Jahrzehnten dem neoliberalen Turbokapitalismus ohne große Einschränkungen das Zepter in die Hand gegeben. Alle haben auf trickle down gehofft. Wir haben ein paar Krümmel und ganz viel Vermögenskonzetration auf wenige bekommen.
Aber natürlich sind die Linken schuld.

Insbesondere die Politik der CDU ist wortwörtlich für eine Verarmung der Gesellschaft verantwortlich besonders an Infrastruktur sind wir verarmt. Dieses Land zerbröselt gerade an 1 Millionen Ecken gleichzeitig.

Aber die Linken sind schuld.

Schnarchnase. Du kannst nicht dem Wasserkocher dafür die Schuld geben, dass du dir 100 Grad heißes Wasser vorsätzlich über die Hand schüttest.

Deine Schlussfolgerungen sind absolut falsch. Wir müssen leistungsloses Vermögen abschöpfen und der Gesellschaft zurückführen.

Wir müssen endlich Steuern eintreiben, die der Gesellschaft gehören (CumEx etc.)
Und endlich massiv in Bildung investieren, damit die Leute erkennen, dass sie neoliberaler Propaganda hinterher rennen, die nicht ihnen selbst nützt, sondern nur den Reichen der Reichen.


Rheini

Allerdings müssen auch alle die Ärmel hochkrempelnund nicht auf der Couch liegen und zuschauen.