amtsangemessene Alimentation in Nordrhein-Westfalen

Begonnen von Admin, 08.09.2026 17:32

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Henri74

Das 1996 der Ausgangspunkt sein soll ist doch auch unmissverständlich in dem Urteil von 2025 festgelegt worden. Jetzt geht NRW hin und sagt, dieser vom Verfassungsgericht festgelegte Ausgangspunkt ist unserer Auffassung nach nicht sachdienlich. Wir nehmen einfach 2007.
Das ist doch eine Farce. Kann man bei sowas nicht irgendwie Eilrechtsschutz vom Verfassungsgericht in Bezug auf dieses von NRW geplante Gesetz bekommen?
Das kann doch nicht sein, dass bei so klaren Parameterverstößen man sich noch durch die Instanzen schleppen muss..

Zitat von: DerDienende in Heute um 08:41Bitte verschiebt Eure politischen Diskussionen in einen anderen Thread und lasst uns hier bei der aA bleiben.

Auf der Website der Berliner Kollegen wurde eine auch für uns in NRW sehr interessante Zusammenfassung des Vortrages des Verfassungsrichters Dr. Wöckel beim Tag der Zukunft des öffentlichen Dienstes an der Uni für Verwaltungswissenschaften in Speyer veröffentlicht:

https://www.berliner-besoldung.de/speyer-tag-1-effektiver-rechtsschutz-und-die-nukleare-option/

Neben den kritischen Anmerkungen zum fiktiven Partnereinkommen ist insbesondere der Verweis auf das Bezugsjahr 1996 sehr relevant. Damit dürfte die NRW-Berechnung ab 2007 schonmal nicht mehr verfassungsgemäß sein.

Robertbob

Wenn das BVerG endlich mal in die Hufe kommen würde und eine Entscheidung bezüglich des fiktiven Partnereinkommens bekannt geben würde, hätte sich ein Großteil der Diskussion hier im Forum automatisch erledigt.
Ich hoffe und gehe davon aus, daß dies noch in 2026 passiert.
So eine Art Weihnachtsgeschenk 8)

Arverna

Zitat von: Robertbob in Heute um 09:43Wenn das BVerG endlich mal in die Hufe kommen würde und eine Entscheidung bezüglich des fiktiven Partnereinkommens bekannt geben würde, hätte sich ein Großteil der Diskussion hier im Forum automatisch erledigt.
Ich hoffe und gehe davon aus, daß dies noch in 2026 passiert.
So eine Art Weihnachtsgeschenk 8)
Ich denke, es geht darüber hinaus.
In den letzten Jahren hat sich unsere Alimentation (aus Sicht der DH) immer mehr in Richtung Almosen verschoben (bewusst so drastisch dargestellt).
Die Ämterwertigkeit steht überhaupt nicht mehr im Focus.
Und ja, auch ich finde das Partnereinkommen eine Schande und mir ist bewusst, dass hier ein wirksamer Hebel angesetzt werden sollte.
Gleichzeitig bin ich aber der Meinung, dass die Betrachtung dringend wieder in Richtung der Ämterwertigkeit gehen muss.
Insofern finde ich die Abschaffung des Verheiratetenzuschlags richtig und nachvollziehbar. Allerdings hat sich das Land NRW entschieden, das nur aus Spargründen zu tun und nicht zur Stärkung der Ämterwertigkeit. Sonst hätte man auch an den absurd hohen Familienzuschlägen für Kinder mehr drehen müssen.
Ich hoffe, dass irgendwann noch einmal ein sehr deutlicher Fingerzeig aus Karlsruhe kommt, der den Focus der DH wieder auf die eigentliche Sache richtet.

Damit keine Missverständnisse aufkommen, ich bin auch vom Wegfall des FamZ 1 betroffen und ärgere mich maßlos.

DerDienende

Zitat von: Robertbob in Heute um 09:43Wenn das BVerG endlich mal in die Hufe kommen würde und eine Entscheidung bezüglich des fiktiven Partnereinkommens bekannt geben würde, hätte sich ein Großteil der Diskussion hier im Forum automatisch erledigt.
Ich hoffe und gehe davon aus, daß dies noch in 2026 passiert.
So eine Art Weihnachtsgeschenk 8)

Die einzige Chance sehe ich in der für dieses Jahr angekündigten Befassung des BVerfG mit der Besoldung in Schleswig-Holstein. Allerdings stammen die hier zu verhandelnden Verfahren aus der Zeit vor 2022. Insofern kann eine Befassung mit dem fP eventuell auch "dahinstehen". Bin da leider eher weniger optimistisch.

NvB

Zitat von: DerDienende in Heute um 09:51Die einzige Chance sehe ich in der für dieses Jahr angekündigten Befassung des BVerfG mit der Besoldung in Schleswig-Holstein. Allerdings stammen die hier zu verhandelnden Verfahren aus der Zeit vor 2022. Insofern kann eine Befassung mit dem fP eventuell auch "dahinstehen". Bin da leider eher weniger optimistisch.

So wie ich das verstanden habe, ist die Vorschau auf das Jahr, welche Beschlüsse man als BVerfG beschließen möchte nicht in Stein gemeißelt.

Das BVerfG könnte also durchaus, auch ohne Ankündigung einfach eine vorliegende Klage nehmen, die ausdrücklich das Partnerrinkommen behandelt, und hier einen Beschluss fassen. Völlig egal ob der in der Jahresvorschau steht.

Wenn man möchte, könnte das BVerfG also direkt einen Deckel drauf machen. Aber aussitzen und die Inflation machen lassen ist halt auch eine Option.

Rallyementation

Zitat von: Robertbob in Heute um 09:43...
So eine Art Weihnachtsgeschenk 8)

Beschlüsse als ,,Weihnachts"-Geschenke fassen, bedeutet auch sich einen eigenen Vorteil beschaffen, von daher war es auch absehbar, dass im August kein Beschluss fallen könnte. Dann hätte sich der Berichterstatter zu seinem ,,Fuffzigsten" selbst beschenkt.

Genauso empfindet es doch die eingeladene Politik und das Bürgerpöbel, wenn im September zum 75. Geburtstag die ganze Institution sich bereichert und ihnen vor das Schienbein tritt.

Alsdann ist man zum 3. Oktober PflichtFototermin beordert. Bitte schön schweigen.
Direkt anschließend es als Geschenk der Richter-Kollegin Sigrid zu ihrem ,,Fuffzigsten" zu überreichen. Da schlägt der Compliance-Beauftrage wieder an.

So hat der Berichterstatter sein Jahreswerk getan, weil er sich nochmal die alte Entscheidung für Speyer zu Gemüte geführt hat. Daraus folgt nicht zwingend, dass er frisch dies im Hinterkopf gegenwärtig in neue Beschlüsse einfließen lässt.

Ja, Beschlüsse  ,,die Klärung künftigen Entscheidungen [Plural!] vorbehalten bleibt.

Beschluss Nr. 1 Weihnachtsgeld – Dem Gesetzgeber verbleibt ein Gestaltungsspielraum zwischen Grundgehalt du familienbezogener Anteile. Weil die Lebenserwartung eines Kindes, das vor 2026 Jahren geboren ist, bereits erheblich überschritten ist, und per Bibel eine fast amtliche Sterbeurkunde ausgestellt wurde, kann man keine Geldbeträge für familiäre Riten gewähren. So gilt für das fiktive Christkind in der Familie das gleiche wie [kleine Kinder bitte liest nicht weiter] für den onkelhaften fiktiven Weihnachtsmann.

-    Wechsel des Berichterstatters nach Zeitablauf -

Beschluss Nr. 2 zu Partnereinkommen – Dem Gesetzgeber wird aufgetragen nicht nur Gatten/Partner und Gattinnen/Partnerinnen also dem Schema männlich/weiblich Rechnung zu berücksichtigen, sondern auch die zuvor nicht auftauchenden ,,Divers" hinzuzufügen.

-   Wechsel des Berichterstatters nach Zeitablauf -

Beschluss Nr. 3 zu Partnereinkommen – Dem Beamten fehlt die Klagebefugnis, ihm wird nichts weggenommen, sondern nur passiv nicht gewährt. Daher ist erst der aktive Eingriff des Staates in das Privatvermögen des Partners vordringlich da scherwiegender zu prüfen.

-    Mehrfacher Wechsel der Berichterstatter nach Zeitablauf –

Feier des 100jährigen Bundesverfassungsgerichts, ... Feier des 111jährigen Bundesverfassungsgerichts, sofern es ihn noch wirksam gibt, das sollte den Beamten doch die minderwertige Alimentation und deren jahrzehntelange juristische Abwägung doch wert sein.

Beschluss Nr. 4 zu Partnereinkommen –

Beschluss Nr.XX zu Partnereinkommen –
... zur nuklearen Option des Partnereinkommens dringen wir erst vor, wenn ein nukleares Endlager gefunden und in Betrieb genommen wird.


Robertbob

#1072
Wahl in Sachsen-Anhalt: Was sagt die Presse dazu?
Die Kanzlerpartei CDU kann sich nicht mehr gegen Fliehkräfte wehren. Ihr Umgang mit den Extremen ist gescheitert.
Dort haben CDU Abgeordnete den MP des Landes wohl mitgewählt.
Es bleibt spannend.
Ist die neue Farbe vielleicht blau?

Robertbob

Zitat von: WernerWillsWissen in Heute um 14:15Anbei die Stellungnahme der Komba:

https://www.komba-nrw.de/2026/10/06/komba-gewerkschaft-nrw-lehnt-den-entwurf-eines-neuen-besoldungs-und-versorgungsrechtsneuausrichtungsgesetzes-ab/


Wenn jemand die Zeit hat, so wie ich, um sich das Leben für diese Zeit zu versauen, sollte er sich das durchlesen.
Habe selten so viel Arschleckerei gelesen. Wofür braucht man noch eine Beamtenvertretung, wenn sie so dem DH den Pudelzucker ins Allerwerteste bläst?

Libor

Zitat von: DerDienende in Heute um 08:41Auf der Website der Berliner Kollegen wurde eine auch für uns in NRW sehr interessante Zusammenfassung des Vortrages des Verfassungsrichters Dr. Wöckel beim Tag der Zukunft des öffentlichen Dienstes an der Uni für Verwaltungswissenschaften in Speyer veröffentlicht:

https://www.berliner-besoldung.de/speyer-tag-1-effektiver-rechtsschutz-und-die-nukleare-option/

Neben den kritischen Anmerkungen zum fiktiven Partnereinkommen (...)

Wo siehst du da "kritische Anmerkungen" von Dr. Wöckel? Das ist doch nur die Zusammenfassung des Inhalts des Beschlusses von 2025 zur Berliner Besoldung.

Hinsichtlich der relevanten Frage, nämlich der Abkehr von der 4K-Alleinverdienerehe durch einen Besoldungsgesetzgeber heißt es:

ZitatDr. Wöckel betont, dass die Klärung dieser verfassungsrechtlichen Fragen ausdrücklich künftigen Entscheidungen vorbehalten bleibt.

Inhaltlich hat er also anscheinend zu dieser Frage nichts gesagt. Was auch wenig überrascht; die Entscheidung des BVerfG bleibt abzuwarten.

Floki

Zitat von: Robertbob in Heute um 17:39Wenn jemand die Zeit hat, so wie ich, um sich das Leben für diese Zeit zu versauen, sollte er sich das durchlesen.
Habe selten so viel Arschleckerei gelesen. Wofür braucht man noch eine Beamtenvertretung, wenn sie so dem DH den Pudelzucker ins Allerwerteste bläst?

Das sehe ich vollständig anders. Die Stellungnahme hat mich positiv überrascht und beinhaltet einige gute Punkte, die der DRB beispielsweise nicht aufgegriffen hat.

Floki

Zitat von: Libor in Heute um 17:45Wo siehst du da "kritische Anmerkungen" von Dr. Wöckel? Das ist doch nur die Zusammenfassung des Inhalts des Beschlusses von 2025 zur Berliner Besoldung.

Hinsichtlich der relevanten Frage, nämlich der Abkehr von der 4K-Alleinverdienerehe durch einen Besoldungsgesetzgeber heißt es:

Inhaltlich hat er also anscheinend zu dieser Frage nichts gesagt. Was auch wenig überrascht; die Entscheidung des BVerfG bleibt abzuwarten.

Es heißt auch:

Dr. Wöckel stellt unmissverständlich klar: Die aktuelle Entscheidung des BVerfG billigt diese Modelle nicht. Für die Bemessung der Mindestbesoldung hält der Senat strikt an der traditionellen vierköpfigen Alleinverdienerfamilie fest.

Und:

Dieser findet jedoch seine Grenze in den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums – namentlich nennt Dr. Wöckel hier das Leistungsprinzip, das durch eine zu starke Gewährung familienbezogener Bestandteile auf Kosten des Grundgehalts nicht ausgehöhlt werden darf.

Und:

Statt für jedes streitige Jahr neue 15-Jahres-Zeiträume zu berechnen, wird nun ein festes Bezugsjahr (1996) zugrunde gelegt. Ein fortgeschriebener Index ,,vergisst nicht" und macht Berechnungen für Gerichte handhabbarer.

Das ist im Gesamtkontext durchaus kritisch zu sehen. Natürlich steht noch ein Urteil aus, welches schwarz auf weiß darlegt, ob und inwieweit ein Partnereinkommen anrechenbar ist. Im Gesamtkontext von dem Gesetzesentwurf von NRW sowie die vollständigen Ausführungen von Wöckel, Huber und Di Fabio (was haben alle drei gemeinsam?), ist der Entwurf sogar mehr als kritisch.




Libor

Wie geschrieben: Das ist eine Zusammenfassung des Beschlusses von 2025.

Die Beantwortung darüber hinausgehender Fragen bleibt ,,ausdrücklich künftigen Entscheidungen vorbehalten".