amtsangemessene Alimentation in Nordrhein-Westfalen

Begonnen von Admin, 08.09.2026 17:32

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Floki

Zitat von: Libor in Gestern um 18:20Wie geschrieben: Das ist eine Zusammenfassung des Beschlusses von 2025.

Die Beantwortung darüber hinausgehender Fragen bleibt ,,ausdrücklich künftigen Entscheidungen vorbehalten".

Stimmt! Das ist die Zusammenfassung des Beschluss von 2025, welcher von NRW eben nicht so gelesen und umgesetzt wurde. Und das sogar unabhängig vom Partnereinkommen, gibt da ja noch mehr Punkte.
Und Einschätzungen von drei (ehemaligen) Bundesverfassungsrichtern abzutun mit ,,wir legen das bestehende Urteil erstmal so aus, wie uns es passt und für alles andere warten wir erstmal ab bis wir explizit auf die Finger bekommen" halte ich, auch aus rechtsstaatlichen Aspekten, für bedenklich und schlichtweg dumm. Insbesondere da auch die sehr eigenwillige Interpretation aus dem Urteil 2020 dem FM auf die Füße gefallen ist, und man schon damals nicht hören wollte. Mit der Einstellung wird es sich sehr einfach gemacht.

@Robertbob:

Ich bin sicherlich kein Fan von den Gewerkschaften und der bisherigen Aufklärung und Arbei. Auch die kurzen Ersteinschätzungen von dbb, DStG, etc. sind einfach nur traurig. Die Stellungnahme von dem komba ist jedoch ausführlich und deutlich. Alles andere wäre auch ziemlich unprofessionell und nicht zielführend. Mehr als Widersprüche und Musterklsgen (gibt es ja schon!) ist eh nicht drin.

Robertbob

Zitat von: Floki in Gestern um 18:59Stimmt! Das ist die Zusammenfassung des Beschluss von 2025, welcher von NRW eben nicht so gelesen und umgesetzt wurde. Und das sogar unabhängig vom Partnereinkommen, gibt da ja noch mehr Punkte.
Und Einschätzungen von drei (ehemaligen) Bundesverfassungsrichtern abzutun mit ,,wir legen das bestehende Urteil erstmal so aus, wie uns es passt und für alles andere warten wir erstmal ab bis wir explizit auf die Finger bekommen" halte ich, auch aus rechtsstaatlichen Aspekten, für bedenklich und schlichtweg dumm. Insbesondere da auch die sehr eigenwillige Interpretation aus dem Urteil 2020 dem FM auf die Füße gefallen ist, und man schon damals nicht hören wollte. Mit der Einstellung wird es sich sehr einfach gemacht.

@Robertbob:

Ich bin sicherlich kein Fan von den Gewerkschaften und der bisherigen Aufklärung und Arbei. Auch die kurzen Ersteinschätzungen von dbb, DStG, etc. sind einfach nur traurig. Die Stellungnahme von dem komba ist jedoch ausführlich und deutlich. Alles andere wäre auch ziemlich unprofessionell und nicht zielführend. Mehr als Widersprüche und Musterklsgen (gibt es ja schon!) ist eh nicht drin.
Ja, traurig genug, ist schon, was uns von UNSERER Vertertungen angeboten wird. Und das, obwohl wir nicht mal ansatzweise gleicher Meinung sind.

Libor

Zitat von: Floki in Gestern um 18:59Stimmt! Das ist die Zusammenfassung des Beschluss von 2025, welcher von NRW eben nicht so gelesen und umgesetzt wurde. Und das sogar unabhängig vom Partnereinkommen, gibt da ja noch mehr Punkte.
Und Einschätzungen von drei (ehemaligen) Bundesverfassungsrichtern abzutun (...)

Ja, aber um beim Partnereinkommen zu bleiben. Ich sehe immer noch keine Begründung dafür, warum Dr. Wöckel jetzt in die Reihe derer gestellt wird, die sich kritisch zur Zulässigkeit des Partnereinkommens geäußert haben.

Der verlinkte Bericht gibt das nicht her, denn demnach hat Dr. Wöckel an dieser Stelle nur den Beschluss aus 2025 beschrieben. Dort ging es um einen Prüfungszeitraum (2008-2020), in dem das fiktive Partnereinkommen nicht galt. Folglich hat BVerfG das fiktive Partnereinkommen natürlich nicht gebilligt. Es hat es aber auch nicht missbilligt. Es spielte schlicht keine Rolle, die Entscheidung darüber bleibt späteren Entscheidungen "vorbehalten."