amtsangemessene Alimentation in Nordrhein-Westfalen

Begonnen von Admin, 08.09.2026 17:32

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Schneewitchen

Zitat von: A8ReichtSchon in 13.10.2026 22:39Ich wäre dafür wir melden uns alle beim TURNVEREIN LOBBERICH 1861 e.V an. Dort ist der FM Vorsitzender.

Vielleicht krieg ich ja die Chance und kann ihm so n Fußball entweder voll auf die 12 oder in die Kronjuwelen ballern.


👍🤣😂

Schneewitchen

Zitat von: BÜRGERFREUNDLICH in Gestern um 07:24Wir bekommen doch eine großzügige Besoldungserhöhung von 1,68%. Ich weiß gar nicht, wohin mit dem Vermögen.

Die Tatsache, dass die DH mit Vorsatz immer und immer wieder gegen die Verfassung verstoßen dürfen, macht mich wirklich sauer. Ich wünsche mir rechtliche Konsequenzen.

Das unser Dienstherr uns nicht freiwillig so besoldet, wie es sein müsste, damit haben wir rechnen müssen.

Mich treibt aber unsere Hilflosigkeit um, uns gegen diesen Mist zeitnah wehren zu können.

In vielleicht 10 Jahren wird das BVerfG sich dann mal um die Klagen kümmern, die jetzt aufgrund dieses Gesetzes von einigen wenigen Kollegen eingereicht werden.

In 10 Jahren bin ich schon deutlich über 70. Ob ich überhaupt noch erlebe, wie  sich das BVerfG in der Sache aufstellen wird, dass ist auch fraglich.

Und das soll effektiver Rechtsschutz sein, der verhindert, dass wir streiken dürfen?

Ich nenne das moderne Lohnsklaverei!

Max_Muster

Zitat von: Schneewitchen in Gestern um 07:49Das unser Dienstherr uns nicht freiwillig so besoldet, wie es sein müsste, damit haben wir rechnen müssen.

Mich treibt aber unsere Hilflosigkeit um, uns gegen diesen Mist zeitnah wehren zu können.

In vielleicht 10 Jahren wird das BVerfG sich dann mal um die Klagen kümmern, die jetzt aufgrund dieses Gesetzes von einigen wenigen Kollegen eingereicht werden.

In 10 Jahren bin ich schon deutlich über 70. Ob ich überhaupt noch erlebe, wie  sich das BVerfG in der Sache aufstellen wird, dass ist auch fraglich.

Und das soll effektiver Rechtsschutz sein, der verhindert, dass wir streiken dürfen?

Ich nenne das moderne Lohnsklaverei!
Ich bin ursprünglich Seiteneinsteiger und wollte in jungen Jahren nie Beamter werden. Der Job als Lehrer brachte das mit sich und tatsächlich ist die Bezahlung auch besser als die der angestellten Lehrer:innen. Du sprichst aber einen immer massiver werdenden Nachteil an, der gerade leistungsorientierte Menschen betrifft: ein Wechsel des Arbeitgebers ist nicht möglich ohne massive Verluste bei der Altersvorsorge. In der freien Wirtschaft bin ich immer danach verfahren wer die besten Bedingungen liefert, für den arbeite ich. Von daher stimme ich dir - so absurd es klingt - zu, dass wir uns in einer Form der Lohnsklaverei befinden.

Schneewitchen

Zitat von: Max_Muster in Gestern um 07:57Ich bin ursprünglich Seiteneinsteiger und wollte in jungen Jahren nie Beamter werden. Der Job als Lehrer brachte das mit sich und tatsächlich ist die Bezahlung auch besser als die der angestellten Lehrer:innen. Du sprichst aber einen immer massiver werdenden Nachteil an, der gerade leistungsorientierte Menschen betrifft: ein Wechsel des Arbeitgebers ist nicht möglich ohne massive Verluste bei der Altersvorsorge. In der freien Wirtschaft bin ich immer danach verfahren wer die besten Bedingungen liefert, für den arbeite ich. Von daher stimme ich dir - so absurd es klingt - zu, dass wir uns in einer Form der Lohnsklaverei befinden.

Du lieferst noch eine gute Ergänzung zu meinem Beitrag. Auch der von Dir aufgeführte Aspekt ist in dem Zusammenhang wichtig und verfestigt diesen gefühlten Eindruck, dass wir eben relativ hilflos den Machenschaften unseres Dienstherren ausgeliefert sind.

Selbst als Seiteneinsteiger, ich komme selber aus der Wirtschaft, hat man irgendwann kaum noch Chancen auf Rückkehr in ein Angestelltenverhältnis außerhalb des öD und selbst wenn, so erleidet man erhebliche Verluste bei der Altersvorsorge.

Das System ist bislang auf solche Wechsel nicht ausgelegt. Das Berufsbeamtentums sieht systemisch halt im Grundsatz immer noch vor, dass das besondere Dienst- und Treueverhältnis lebenslang gilt.

Das verleiht einerseits eine verlässliche Kalkulationsbasis und Sicherheit, sorgt aber eben auch dafür, dass wir uns eben dem Dienstherren "ausliefern".

Wenn mir als Arbeitnehmer mein Job nicht mehr gefällt, dann bewerbe ich mich anderswo und wechsle halt die Firma. Das hat keinen Einfluss auf die spätere Rente.

Wir können zwar durch Bewerbung die Behörde oder sogar den DH wechseln, bleiben damit dem System immer noch ausgeliefert. Verlassen wir den öD, wenn man diese Chance überhaupt bekommt, dann haben wir Nachteile bei der Altersversorgung hinzunehmen.

Dieser Umstand, zusammen mit diesem sog. effektiven Rechtsschutz, der keiner ist, verleiht mir das Gefühl der Hilflosigkeit und des ausgeliefert seins.

Dieses besondere Dienst- und Treueverhältnis ist daher für mich eine Art moderner Lohnsklaverei, da wir, realistisch betrachtet, kein Instrument in der Hand haben, welches uns zeitnah vor der Willkür unseres DH schützen kann. Umgekehrt hat der DH über das geltende Dienstrecht viele Möglichkeiten, seine Ansprüche, die er gegenüber seinen Beamten hat, auch zeitnah durchzusetzen.

Wenn diese besondere Form der Wertschätzung des DH gegenüber seinen Beamten nur mit einem zeitlichen Abstand von rd. zehn Jahren durch das BVerfG evtl. korrigiert wird, dann ist das eben kein wirklicher Rechtsschutz mehr, dann ist das juristische Folklore zur Anscheinswahrung.

Bleibt nur noch die Anpassung des persönlichen Engagements an die besondere Form der Wertschätzung, die einem seitens des Dh entgegen gebracht wird.


SAS

Zitat von: Schneewitchen in Gestern um 10:10Du lieferst noch eine gute Ergänzung zu meinem Beitrag. Auch der von Dir aufgeführte Aspekt ist in dem Zusammenhang wichtig und verfestigt diesen gefühlten Eindruck, dass wir eben relativ hilflos den Machenschaften unseres Dienstherren ausgeliefert sind.

Selbst als Seiteneinsteiger, ich komme selber aus der Wirtschaft, hat man irgendwann kaum noch Chancen auf Rückkehr in ein Angestelltenverhältnis außerhalb des öD und selbst wenn, so erleidet man erhebliche Verluste bei der Altersvorsorge.

Das System ist bislang auf solche Wechsel nicht ausgelegt. Das Berufsbeamtentums sieht systemisch halt im Grundsatz immer noch vor, dass das besondere Dienst- und Treueverhältnis lebenslang gilt.

Das verleiht einerseits eine verlässliche Kalkulationsbasis und Sicherheit, sorgt aber eben auch dafür, dass wir uns eben dem Dienstherren "ausliefern".

Wenn mir als Arbeitnehmer mein Job nicht mehr gefällt, dann bewerbe ich mich anderswo und wechsle halt die Firma. Das hat keinen Einfluss auf die spätere Rente.

Wir können zwar durch Bewerbung die Behörde oder sogar den DH wechseln, bleiben damit dem System immer noch ausgeliefert. Verlassen wir den öD, wenn man diese Chance überhaupt bekommt, dann haben wir Nachteile bei der Altersversorgung hinzunehmen.

Dieser Umstand, zusammen mit diesem sog. effektiven Rechtsschutz, der keiner ist, verleiht mir das Gefühl der Hilflosigkeit und des ausgeliefert seins.

Dieses besondere Dienst- und Treueverhältnis ist daher für mich eine Art moderner Lohnsklaverei, da wir, realistisch betrachtet, kein Instrument in der Hand haben, welches uns zeitnah vor der Willkür unseres DH schützen kann. Umgekehrt hat der DH über das geltende Dienstrecht viele Möglichkeiten, seine Ansprüche, die er gegenüber seinen Beamten hat, auch zeitnah durchzusetzen.

Wenn diese besondere Form der Wertschätzung des DH gegenüber seinen Beamten nur mit einem zeitlichen Abstand von rd. zehn Jahren durch das BVerfG evtl. korrigiert wird, dann ist das eben kein wirklicher Rechtsschutz mehr, dann ist das juristische Folklore zur Anscheinswahrung.

Bleibt nur noch die Anpassung des persönlichen Engagements an die besondere Form der Wertschätzung, die einem seitens des Dh entgegen gebracht wird.


Ich weiß die Hoffnung stirbt zuletzt aber ich hoffe das das ansinnen des BVerfG Verfahren zu beschleunigen tatsächlich Realität wird und wir diesmal schnell ein Urteil zu diesem Gesetz bekommen.

Poldi2006

Zitat von: Libor in 13.10.2026 21:28Sorry, der Wert ist etwas geringer, Köln und Düsseldorf sind tatsächlich Mietstufe VI, nicht VII.

Die Berechnungsgrundlage ergibt sich aus Anlage 19.1 des Referenetentwurfs: https://oeffentlicher-dienst.info/pdf/nw/nw-d-18-5478.pdf

Beispiel: A12 mit bisherigem Familienzuschlag Stufe 4 und Mietstufe VI erhält 607,06 EUR monatlich.
Bei 15%-Abschmelzung jeweils zum 01.01. ergibt das 7 Jahre Zahlung und insgesamt 28.046,17 EUR.
Bei 10%-Abschmelzung jeweils zum 01.01. ergibt das 10 Jahre Zahlung und insgesamt 40.065,96 EUR.

Man erhält also in 10 Jahren 72.000 eur weniger minus 40.000 Abschmelzung. Als Zulage kann die Abschmelzung natürlich aucb jeder Zeit den Realität oder Fiktion angepasst werden in diesem Zeitraum.

Max_Muster

Zitat von: Poldi2006 in Gestern um 11:40Man erhält also in 10 Jahren 72.000 eur weniger minus 40.000 Abschmelzung. Als Zulage kann die Abschmelzung natürlich aucb jeder Zeit den Realität oder Fiktion angepasst werden in diesem Zeitraum.
Touché 😂

Schneewitchen

Zitat von: SAS in Gestern um 11:29Ich weiß die Hoffnung stirbt zuletzt aber ich hoffe das das ansinnen des BVerfG Verfahren zu beschleunigen tatsächlich Realität wird und wir diesmal schnell ein Urteil zu diesem Gesetz bekommen.

Dein Wort in Gottes Gehörgang....

blub1984w

Ich dachte ja eigentlich, ich bin schon enttäuscht von dem Entwurf, aber dann kommt diese "enorme Nachbesserung", die auch noch stolz als großes Entgegenkommen präsentiert wird 🤣

Arverna

Zitat von: SAS in Gestern um 11:29Ich weiß die Hoffnung stirbt zuletzt aber ich hoffe das das ansinnen des BVerfG Verfahren zu beschleunigen tatsächlich Realität wird und wir diesmal schnell ein Urteil zu diesem Gesetz bekommen.
Meine letzte Hoffnung läge dann beim EuGHM. Soweit ich verstanden habe, hat der "gesagt", wenn der Rechtsschutz für die Beamten nicht kommt, entscheiden wir, dass das Streikrecht für Beamte kommt. (etwas flapsige Wiedergabe von mir)

Egge2206

Zitat von: Max_Muster in Gestern um 06:40Dir ist schon klar, dass Du gerade beschreibst um welchen Betrag die Besoldung gekürzt wird? Der ursprüngliche Abschmelzungsbetrag ist der Wert, der nach bisherigem Stand weiter gezahlt würde (plus Erhöhungen) und nun fehlen wird.

auf einmal geht Mathe

Holzkopf

Kann es sein, dass in dem Gesetzesentwurf noch mehr steckt, als hier diskutiert wird.

Beispiel 2026
Die Anlagen 13 und 18 werden ersetzt. Für meine 2k bei Mietenstufe 3 heißt das ne Nachzahlung bzw. nachträgliche Korrektur von rund 2.100 Euro brutto.

Grundgehalt und Familienzuschlag Stufe 1+ Kinder sind unter Einbezug der geänderten Anlagen für 2026 fast immer unter den ab 2027 geltenden Werten. Also dürfte die Ausgleichszulage für die ehemalige Stufe 1 nahezu alle treffen. Für Kinder dann erst bei den höheren Mietstufen.

Was mich stutzig macht, sind aber die dazu nicht passenden Berechnungen vom FIM. Bin ich da irgendwie auf dem Holzweg?


Arverna

Zitat von: Libor in 13.10.2026 21:28Sorry, der Wert ist etwas geringer, Köln und Düsseldorf sind tatsächlich Mietstufe VI, nicht VII.

Die Berechnungsgrundlage ergibt sich aus Anlage 19.1 des Referenetentwurfs: https://oeffentlicher-dienst.info/pdf/nw/nw-d-18-5478.pdf

Beispiel: A12 mit bisherigem Familienzuschlag Stufe 4 und Mietstufe VI erhält 607,06 EUR monatlich.
Bei 15%-Abschmelzung jeweils zum 01.01. ergibt das 7 Jahre Zahlung und insgesamt 28.046,17 EUR.
Bei 10%-Abschmelzung jeweils zum 01.01. ergibt das 10 Jahre Zahlung und insgesamt 40.065,96 EUR.
Ich komme jetzt aber doch nochmal mit Mathematik bzw. vielleicht auch Interpretation oder auch Verständnis des Gesetzestextes.
Nach meiner Logik würde im ersten Jahr die Ausgleichszahlung um 10 bzw. 15% reduziert. Soweit, denke ich unstrittig.
Im Folgejahr würde jedoch nicht der gleiche Betrag reduziert, wie im ersten Jahr, sondern 10 bzw. 15% dessen was im Vorjahr als Ausgleichszahlung gezahlt wurde.
Bei dieser Vorgehensweise und unter Berücksichtigung der schon im Jahr 2027 entstehenden Lücke käme ich, für A12 und Familienzuschlag Stufe 1 jetzt, bei
15% auf eine Laufzeit von 19 Jahren und in Summe auf einen Verlust von 52.908,96€
10% auf eine Laufzeit von 29 Jahren und in Summe auf einen Verlust von 49.190,52€
Natürlich immer vorausgesetzt, dass man dann überhaupt noch lebt.

Edit: Überraschender Weise fällt der Verlust für A11 bei 10% etwas geringer und bei 15% etwas höher aus.

Hoffnungsloser

Zitat von: Arverna in Gestern um 16:08Ich komme jetzt aber doch nochmal mit Mathematik bzw. vielleicht auch Interpretation oder auch Verständnis des Gesetzestextes.
Nach meiner Logik würde im ersten Jahr die Ausgleichszahlung um 10 bzw. 15% reduziert. Soweit, denke ich unstrittig.
Im Folgejahr würde jedoch nicht der gleiche Betrag reduziert, wie im ersten Jahr, sondern 10 bzw. 15% dessen was im Vorjahr als Ausgleichszahlung gezahlt wurde.
Bei dieser Vorgehensweise und unter Berücksichtigung der schon im Jahr 2027 entstehenden Lücke käme ich, für A12 und Familienzuschlag Stufe 1 jetzt, bei
15% auf eine Laufzeit von 19 Jahren und in Summe auf einen Verlust von 52.908,96€
10% auf eine Laufzeit von 29 Jahren und in Summe auf einen Verlust von 49.190,52€
Natürlich immer vorausgesetzt, dass man dann überhaupt noch lebt.

Edit: Überraschender Weise fällt der Verlust für A11 bei 10% etwas geringer und bei 15% etwas höher aus.

Da hast du einen Denkfehler. Die Prozente beziehen sich auf den ursprünglichen Ausgleichsbetrag. Wenn am 01.01.27 50€/monatlich bezahlt werden, liegt der Abschmelzbetrag bei 5(10%) bzw. 7,5(15%) Euro und zwar jedes Jahr. Dieser ändert sich nicht, bis nix mehr vom Ausgleichsbetrag übrig ist. Wenn sich die Prozente immer auf den neuen Betrag beziehen würden, dann würde der Betrag niemals 0 erreichen, sondern nur sich 0 annähern...nur so nebenbei bemerkt.

Arverna

Zitat von: Hoffnungsloser in Gestern um 16:33Da hast du einen Denkfehler. Die Prozente beziehen sich auf den ursprünglichen Ausgleichsbetrag. Wenn am 01.01.27 50€/monatlich bezahlt werden, liegt der Abschmelzbetrag bei 5(10%) bzw. 7,5(15%) Euro und zwar jedes Jahr. Dieser ändert sich nicht, bis nix mehr vom Ausgleichsbetrag übrig ist. Wenn sich die Prozente immer auf den neuen Betrag beziehen würden, dann würde der Betrag niemals 0 erreichen, sondern nur sich 0 annähern...nur so nebenbei bemerkt.
Damit hast Du meine Frage beantwortet. Danke!