amtsangemessene Alimentation in Nordrhein-Westfalen

Begonnen von Admin, 08.09.2026 17:32

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TeJotEm

Bin gespannt, ob es am 26.04.2027 noch für Obsttorte reicht ....., die Prognosen raten da eher zu einem abgepackten Discounter-Rührkuchen mit abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum!

Schneewitchen

Zitat von: TeJotEm in Gestern um 13:11Bin gespannt, ob es am 26.04.2027 noch für Obsttorte reicht ....., die Prognosen raten da eher zu einem abgepackten Discounter-Rührkuchen mit abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum!

Jedenfalls nichts mit Blau-Beeren....😉!

BeamterNRW

Zitat von: PierreKe in Gestern um 10:34Um mal wieder zum Thema zu kommen, neben den Lehrer- und Politikfeldern:

- Das Gesetz soll in der jetzigen Version in die zweite Lesung ins Parlamen gehen. Wird sich dort noch etwas zu unseren Gunsten tun?
- Die letzte Änderung betrifft lediglich die Abschmelzregelung, statt 15% werden nun 10% jährlich von der Ursprungssumme ab 2028 abgeschmolzen.
- für 2026 gibt es rückwirkend außer für a5 nichts und für a5 gibt es kaum etwas.
- Widersprüche für 2026 sind nicht nötig (mache ich trotzdem, besser haben als brauchen)
- gibt es noch in nächster Zukunft ein Urteil vom BVerfG, wo es um die amtsangemessene Alimentation speziell in nrw gilt und auch zum fiktiven Partnereinkommen, welches durch diverse Gutachten auf verfassungsrechtlich auf wackeligen Beinen steht (heißt ja politisch erstmal gar nichts)?
- Was ist mit dem Abstandsgebot? Auch hier hätte eine Änderung getroffen werden müssen aufgrund der häufigen Sockelerhöhungen bei den Tarifergebnissen in jüngster Vergangenheit.
- Wie wird sich die Besoldung in der Zukunft entwickeln, schließlich wird im Gesetzesentwurf die Frage aufgeworfen, ob aufgrund des Urteils vom bverfg beamte künftig noch von den Tarifabschlüssen profitieren sollen.

Etwas vergessen oder überlesen?
LG.

Nur kurz, aus der Erinnerung heraus: Anlage 13 (?) des Entwurfs weist die familienbezogenen Bestandteile der Besoldung aus. Ich meine mich zu erinnern, dass diese rückwirkend zum 01.01.2026 gelten. Für MS1, 2k, verheiratet ist dieser um rd. 100€ höher als z.Z.
Somit würde sich m.E. in dieser Konstellation eine Nachzahlung ergeben?!

Arverna

Zitat von: BeamterNRW in Gestern um 14:21Nur kurz, aus der Erinnerung heraus: Anlage 13 (?) des Entwurfs weist die familienbezogenen Bestandteile der Besoldung aus. Ich meine mich zu erinnern, dass diese rückwirkend zum 01.01.2026 gelten. Für MS1, 2k, verheiratet ist dieser um rd. 100€ höher als z.Z.
Somit würde sich m.E. in dieser Konstellation eine Nachzahlung ergeben?!

Zum 01.01.2026 wird ausschließlich die Mietenstufe I insofern "abgeschafft", als die kinderbezogenen Familienzuschläge der Mietenstufen I ab 01.01.2026 den gleichen Betrag erhalten wie die der Mietenstufe II.
Die Nivellierung unter Wegfall sämtlicher Mietenstufen soll dann zum 01.01.2027 erfolgen.

Maumau

Insofern führt das dann doch zu einer Erhöhung für die Mietstufe I ab 01.01.2026 oder?

AR76

Zitat von: Schneewitchen in Gestern um 11:52Die von Dir formulierten Fragen sind berechtigt, gleichwohl kannst Du hier schwerlich Antworten erwarten, bestenfalls Meinungen, die aber nicht zählen. Der Beamte denkt und der FM lenkt...... ;)

Wir haben es jetzt mit einem Entwurf zu tun, der voraussichtlich in der jetzigen Form auch Gesetz wird.

Dieser auf Papier gedruckte Akt der überbordenden Wertschätzung bzw. das daraus folgende Gesetz hat seine Mängel (die hier im Forum schon hinlänglich dargelegt wurden).

Allein zu Deiner letzten Frage ein kurzer Hinweis meinerseits: Nach Auffassung des BVerfG sollte künftig die Besoldung jährlich an der Entwicklung des Nominallohnindexes geprüft und ggf. angepasst werden (Nominallohnindex 2. Quartal 2026: 4,1%). Insofern wäre damit die bisherige Übertragung von Tarifergebnissen obsolet. Das BVerfG hat in seinem Beschluss deutlich gemacht, dass die Beamtenbesoldung (u.a.) nicht hinter der allgemeinen Lohnentwicklung zurückbleiben darf. Dies kann durch die Berücksichtigung des Nominallohnindexes gewährleistet werden. Nur: In den jüngsten Verlautbarungen (mündlich und schriftliche) erweckt der FM den Eindruck, als würde er auch weiterhin an der alten Verfahrensweise festhalten. So spricht er ja jetzt schon davon, dass er das Ergebnis der Tarifverhandlungen 2028 auf die Beamten zu übertragen gedenkt. Damit erhält er den Gleichklang zwischen dem Tarifbereich des Landes und den Beamten. Damit ist aber eine Entkoppelung von der allgemeinen Lohnentwicklung systemisch nicht ausgeschlossen.  Sich dem zu verweigern macht aus Sicht des FM und der Politik aber Sinn. Würde man die Besoldungsentwicklung von objektiv erhobenen Indizes abhängig machen, würde man der Politik bzw. der jeweiligen Landesregierung jeden "Gestaltungsspielraum" nehmen. Nach der derzeitigen (und voraussichtlich künftigen ) Vorgehensweise besteht eben immer noch die Möglichkeit, die Übertragung des Tarifergebnisses ganz oder teilweise zu versagen und damit konsolidierend auf den Haushalt einzuwirken. Die Koppelung der Besoldung an die Entwicklung der Nominallöhne würde diese Möglichkeit komplett nehmen. Daher wird das BVerfG an der Stelle einfach mal ignoriert.

Die Besoldungsentwicklung insgesamt sehe ich pessimistisch. Die Tarifverhandlungen der nächsten Jahre werden sehr hart. Ich rechne nicht mit irgendwelchen traumhaften Abschlüssen. Ich denke, dass wir uns auf dem Niveau einpendeln, wie es jetzt das letzte Tarifergebnis gezeigt hat. Nach jüngsten Prognosen wird die Inflation wieder kräftig anziehen. Ich glaube aber nicht, dass die Tarifverhandlungen mit einer derartigen Inflationsentwicklung mithalten werden. Auch wenn das BVerfG an der Stelle auch eine andere Auffassung als die DH hat, die DH werden weiter die angespannte Haushaltslage als Begründung für eine restrektive Besoldungspolitik ins Feld führen. Schon das jetzige Ergebnis gleicht ja auch schon bis 2028 die Inflation nicht aus. Reallohnverluste stehen ins Haus.

Der FM in NRW zeigt ja gerade sehr eindeutig, dass im das alles am Allerwertesten vorbei geht. Das weiter oben verlinkte Gutachten des wD zu möglichen Anpassungen der Beamtenversorgung zeigt ja, dass hier derzeit auch in Berlin in ganz andere Richtungen gedacht wird.

Um es mal platt zu sagen: Die guten Zeiten sind vorbei!

In Bezug auf den Widerspruch gebe ich Dir absolut Recht. Ich werde auch einen individuellen Widerspruch einreichen. Montag gab es bei uns intern noch eine Hausmitteilung, wonach eben aufgrund des ausgesprochenen Dispenses ein Widerspruch für 2026 entbehrlich sei. Darauf kann man vertrauen, muss man aber nicht!

In dem Zusammenhang hier die Frage:

Ist irgendwem bekannt, ob die Gewerkschaften dennoch auch für 2026 einen Musterwiderspruch bereitstellen werden?
 
Frag den Typen äh FM doch mal bei Abgeordnetenwatch, ob die Anpassung mittels Nominalindex bereits ab 2027 erfolgt. Immerhin hat es das BVerfG für Berlin ja klar vorgegeben. Da es ja schon ein Gesetz zur Anpassung gibt.

Auf die Antwort bin ich gespannt.

Der Widerspruch würde mich auch interessieren, sonst nehme ich den für 2025. Hat sich ja nichts positiv verändert. Im Gegenteil.

Schneewitchen

Zitat von: AR76 in Gestern um 17:48Frag den Typen äh FM doch mal bei Abgeordnetenwatch, ob die Anpassung mittels Nominalindex bereits ab 2027 erfolgt. Immerhin hat es das BVerfG für Berlin ja klar vorgegeben. Da es ja schon ein Gesetz zur Anpassung gibt.

Auf die Antwort bin ich gespannt.

Der Widerspruch würde mich auch interessieren, sonst nehme ich den für 2025. Hat sich ja nichts positiv verändert. Im Gegenteil.

Gute Idee. Fragen kostet ja bekanntlich nichts. Ich werde mal am WE eine entsprechende Frage formulieren und ihm über abgeordnetenwatch zukommen lassen. Irgendwann wird er dann ja auch vielleicht antworten......

Dominic231

Herr Optendrenk hat ja auch jahrelang erzählt, man könne die a.A. nicht berechnen, da die Daten noch nicht da sind. Jetzt geht es auf einmal im Voraus. Komisch.😏

Selbst für das Verwaltungsgericht Düsseldorf war das in diesem Jahr nicht fristgerecht möglich.

Dualer2018

Zitat von: Dominic231 in Gestern um 20:50Herr Optendrenk hat ja auch jahrelang erzählt, man könne die a.A. nicht berechnen, da die Daten noch nicht da sind. Jetzt geht es auf einmal im Voraus. Komisch.😏

Selbst für das Verwaltungsgericht Düsseldorf war das in diesem Jahr nicht fristgerecht möglich.

Wenigstens haben sie beim fiktiven Partnereinkommen "nur" 603 € angesetzt und nicht 633 €, die Grenze steigt zum 01.01.2027 ja um 30 € an.

Rallyementation

Zitat von: Schneewitchen in Gestern um 19:01Gute Idee. Fragen kostet ja bekanntlich nichts. Ich werde mal am WE eine entsprechende Frage formulieren und ihm über abgeordnetenwatch zukommen lassen. Irgendwann wird er dann ja auch vielleicht antworten......

Insbesondere wenn die Frage eine konkretere, differenzierte,... Antwort als diese Warum führt NRW für Beamte keinen gesetzlich festgelegten, indexgebundenen Anpassungsmechanismus ein – wie bei Abgeordneten, Renten oder Grundsicherung –, um Rechtsfrieden zu schaffen? hervorlockt.

Arverna

Zitat von: Maumau in Gestern um 15:41Insofern führt das dann doch zu einer Erhöhung für die Mietstufe I ab 01.01.2026 oder?
Ja, aber erst ab dem 2. Kind, da für das erste Kind schon länger die Mietenstufe II für die Mietenstufe I gezahlt wurde.

Arverna

Zitat von: Rallyementation in Heute um 09:05Insbesondere wenn die Frage eine konkretere, differenzierte,... Antwort als diese Warum führt NRW für Beamte keinen gesetzlich festgelegten, indexgebundenen Anpassungsmechanismus ein – wie bei Abgeordneten, Renten oder Grundsicherung –, um Rechtsfrieden zu schaffen? hervorlockt.
Immerhin hat er mit seiner Antwort gezeigt, dass er flexibel argumentiert. Andererseits frage ich mich, ob er das Urteil des BVerfG verstanden hat.

WernerWillsWissen

Zitat von: Arverna in Heute um 09:31Immerhin hat er mit seiner Antwort gezeigt, dass er flexibel argumentiert. Andererseits frage ich mich, ob er das Urteil des BVerfG verstanden hat.

Ein Historiker als FM, ist genauso erfolgreich, wie ein Verwaltungsbeamter, der als Metzger arbeitet ;)
Der Typ gibt in jeder Antwort zu erkennen, dass er keine Ahnung von der Materie hat. Als Antwort nutzt der wahrscheinlich die free Version von Chatgpt

Schneewitchen

Zitat von: WernerWillsWissen in Heute um 10:08Ein Historiker als FM, ist genauso erfolgreich, wie ein Verwaltungsbeamter, der als Metzger arbeitet ;)
Der Typ gibt in jeder Antwort zu erkennen, dass er keine Ahnung von der Materie hat. Als Antwort nutzt der wahrscheinlich die free Version von Chatgpt

Er mag zwar keine Ahnung vom Geschäft haben. Er hat aber gerade ein neues Besoldungsgesetz herausgebracht, welches dem Land ordentlich Geld spart. Dafür hat es dann aber schon gelangt......