amtsangemessene Alimentation in Nordrhein-Westfalen

Begonnen von Admin, 08.09.2026 17:32

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Floki

Zitat von: LanBea in Heute um 12:16Dann werden gleich die nächsten 500 Euro für die nächste Instanz fällig..
Aber dann wird hoffentlich in 10 Jahren darüber endgültig entschieden...

Aber auch nur für die Musterkläger, die ohnehin das Ziel haben bis zum Bundesverfassungsgericht zu ziehen.

Floki

Zitat von: Floki in Heute um 12:49Wenn überhaupt auch nur für die Musterkläger, die ohnehin das Ziel haben bis zum Bundesverfassungsgericht zu ziehen.

Rallyementation

Zitat von: Max_Muster in Heute um 09:47Da bin ich mal gespannt, ob die 500€ klug investiert waren...

Hier im Forum wird von vielen geraten, darauf hingewiesen, erläutert unbedingt Widerspruch einzulegen bzw. Klage zur Alimentation zur erheben. Dies wird nach herrschender Meinung als klug erachtet. Es ist allerdings wichtig, dass der Richter eine richtig kluge Entscheidung trifft, die hoffentlich nicht die Würde seines Amtes verletzt. Und auf diese Entscheidung hin ist wieder vom Kläger eine kluge Folge-Entscheidung zu treffen.
Nun wird das hier wieder forumsüblich konterkariert von den Nutzern (Groß-, Klein, Stammhirnfehlend), die von sich auf andere schließen, weil Ihnen die Klugheit vollkommen fehlt und diskreditieren die Kläger eine Dummheit begangen zu haben. Vielleicht haben sie eine folgenreiche Entscheidung bei der Wahl ihres Dienstherrn getroffen, aber damit war das Gericht damit vorgegeben, das nun in der Verantwortung steht auf gleicher intellektueller Ebene wie die Kläger zu agieren, die Ebene die manche Forumsnutzer neidvoll niemals erreichen werden und durch Herabsetzung anderer zu kompensieren versuchen.
Soll etwa noch Schadenfreude hinzukommen, wenn aus Klägersicht ein Urteil/Beschluss der Schande jedes individuelle Kosten/Nutzen-Verhältnis ins Unertragbare verkehrt?
Jeder Widersprechende/Kläger war und ist ein kluger Mensch. Leider sind bereits einige bzw. zu viele vor dem Rechtssprechungswandel für sich selbst gescheitert, aber auch sie sind Wegbereiter dafür dass es zu einem Rechtsfrieden kommen könnte der amts- und richterangemessen sein wird.

Zitat von: HootyMcOwlface in Heute um 12:04Waren sie. Ich glaube die Richter werden sagen, dass die Verfassungswidrigkeit vermuten, werden die Verfahren aussetzen und werden Volagebeschlüsse nach Karlsruhe machen. End of story.

Az.: 26 K 279/14, 26 K 2275/14, 26 K 6317/14, 26 K 258/15 waren bereits in Karlsruhe und sind seitens des VG Düsseldorf nach dem letztjährigem Beschluss zurückgenommen worden! Karlsruhe ist doch der Auffassung einen nahezu abschließenden Handlungsleitfaden für die unteren Instanzen gegeben zu haben, die nun eigenständig und beschleunigt alle Altfälle für den gleichen Zeitraum wie beim Berlin-Beschluss erledigen könnten.

Welche verschiedenen Optionen nun das VG Düsseldorf nun mit Fortsetzung der Verhandlung hat, weiß ich nicht. Aber das es einer weiteren Verhandlung bedarf, um eine nachqualifizierende Vorlage nach Karlsruhe zu schicken, käme mir nicht als erste Möglichkeit in den Sinn(, die möglich sein könnte?).

Zitat von: LanBea in Heute um 12:16Dann werden gleich die nächsten 500 Euro für die nächste Instanz fällig..
Aber dann wird hoffentlich in 10 Jahren darüber endgültig entschieden...

Wenn das VG Düsseldorf den Klägern Recht gibt, allerdings der Dienstherr die nächste Instanz bemüht, werden es mehr als erstinstanzliche Gerichtsgebühren, da nach Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) § 67 der Kläger sich vertreten lassen muss. (Auch ein Grund für Dienstherren solche Präzedenzfälle als Abschreckung durch die Instanzen zu verlängern(, wie Versicherungen die auch jede Eintrittspflicht bestreiten).