amtsangemessene Alimentation in Nordrhein-Westfalen

Begonnen von Admin, 08.09.2026 17:32

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Floki

Zitat von: LanBea in Gestern um 12:16Dann werden gleich die nächsten 500 Euro für die nächste Instanz fällig..
Aber dann wird hoffentlich in 10 Jahren darüber endgültig entschieden...

Aber auch nur für die Musterkläger, die ohnehin das Ziel haben bis zum Bundesverfassungsgericht zu ziehen.

Floki

Zitat von: Floki in Gestern um 12:49Wenn überhaupt auch nur für die Musterkläger, die ohnehin das Ziel haben bis zum Bundesverfassungsgericht zu ziehen.

Rallyementation

Zitat von: Max_Muster in Gestern um 09:47Da bin ich mal gespannt, ob die 500€ klug investiert waren...

Hier im Forum wird von vielen geraten, darauf hingewiesen, erläutert unbedingt Widerspruch einzulegen bzw. Klage zur Alimentation zur erheben. Dies wird nach herrschender Meinung als klug erachtet. Es ist allerdings wichtig, dass der Richter eine richtig kluge Entscheidung trifft, die hoffentlich nicht die Würde seines Amtes verletzt. Und auf diese Entscheidung hin ist wieder vom Kläger eine kluge Folge-Entscheidung zu treffen.
Nun wird das hier wieder forumsüblich konterkariert von den Nutzern (Groß-, Klein, Stammhirnfehlend), die von sich auf andere schließen, weil Ihnen die Klugheit vollkommen fehlt und diskreditieren die Kläger eine Dummheit begangen zu haben. Vielleicht haben sie eine folgenreiche Entscheidung bei der Wahl ihres Dienstherrn getroffen, aber damit war das Gericht damit vorgegeben, das nun in der Verantwortung steht auf gleicher intellektueller Ebene wie die Kläger zu agieren, die Ebene die manche Forumsnutzer neidvoll niemals erreichen werden und durch Herabsetzung anderer zu kompensieren versuchen.
Soll etwa noch Schadenfreude hinzukommen, wenn aus Klägersicht ein Urteil/Beschluss der Schande jedes individuelle Kosten/Nutzen-Verhältnis ins Unertragbare verkehrt?
Jeder Widersprechende/Kläger war und ist ein kluger Mensch. Leider sind bereits einige bzw. zu viele vor dem Rechtssprechungswandel für sich selbst gescheitert, aber auch sie sind Wegbereiter dafür dass es zu einem Rechtsfrieden kommen könnte der amts- und richterangemessen sein wird.

Zitat von: HootyMcOwlface in Gestern um 12:04Waren sie. Ich glaube die Richter werden sagen, dass die Verfassungswidrigkeit vermuten, werden die Verfahren aussetzen und werden Volagebeschlüsse nach Karlsruhe machen. End of story.

Az.: 26 K 279/14, 26 K 2275/14, 26 K 6317/14, 26 K 258/15 waren bereits in Karlsruhe und sind seitens des VG Düsseldorf nach dem letztjährigem Beschluss zurückgenommen worden! Karlsruhe ist doch der Auffassung einen nahezu abschließenden Handlungsleitfaden für die unteren Instanzen gegeben zu haben, die nun eigenständig und beschleunigt alle Altfälle für den gleichen Zeitraum wie beim Berlin-Beschluss erledigen könnten.

Welche verschiedenen Optionen nun das VG Düsseldorf nun mit Fortsetzung der Verhandlung hat, weiß ich nicht. Aber das es einer weiteren Verhandlung bedarf, um eine nachqualifizierende Vorlage nach Karlsruhe zu schicken, käme mir nicht als erste Möglichkeit in den Sinn(, die möglich sein könnte?).

Zitat von: LanBea in Gestern um 12:16Dann werden gleich die nächsten 500 Euro für die nächste Instanz fällig..
Aber dann wird hoffentlich in 10 Jahren darüber endgültig entschieden...

Wenn das VG Düsseldorf den Klägern Recht gibt, allerdings der Dienstherr die nächste Instanz bemüht, werden es mehr als erstinstanzliche Gerichtsgebühren, da nach Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) § 67 der Kläger sich vertreten lassen muss. (Auch ein Grund für Dienstherren solche Präzedenzfälle als Abschreckung durch die Instanzen zu verlängern(, wie Versicherungen die auch jede Eintrittspflicht bestreiten).

Max_Muster

Zitat von: Rallyementation in Gestern um 14:06Wenn das VG Düsseldorf den Klägern Recht gibt, allerdings der Dienstherr die nächste Instanz bemüht, werden es mehr als erstinstanzliche Gerichtsgebühren, da nach Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) § 67 der Kläger sich vertreten lassen muss. (Auch ein Grund für Dienstherren solche Präzedenzfälle als Abschreckung durch die Instanzen zu verlängern(, wie Versicherungen die auch jede Eintrittspflicht bestreiten).
Wenn es so sein sollte und das ein Hinderungsgrund ist die Musterklage fortzuführen, schlage ich Crowdfunding vor. Der Link kann hier gepostet werden und ich trage gerne als Erster einen Anteil dazu bei, dass die Musterklage fortgeführt werden kann.
Wenn unser DH mit unseren Steuergeldern gegen uns vorgehen kann um uns eine amtsangemessene Alimemtation zu verwähren, dann werden wir Mittel und Wege finden uns mit allen Mitteln des Rechtsstaats zu wehren.

HootyMcOwlface

Zitat von: Max_Muster in Gestern um 16:03Wenn es so sein sollte und das ein Hinderungsgrund ist die Musterklage fortzuführen, schlage ich Crowdfunding vor. Der Link kann hier gepostet werden und ich trage gerne als Erster einen Anteil dazu bei, dass die Musterklage fortgeführt werden kann.
Wenn unser DH mit unseren Steuergeldern gegen uns vorgehen kann um uns eine amtsangemessene Alimemtation zu verwähren, dann werden wir Mittel und Wege finden uns mit allen Mitteln des Rechtsstaats zu wehren.

Ich denke die Musterkläger werden RSV und Anwälte haben, das VG wird die nicht ihne Grund aus ca. 2000 Klagen rausgepickt haben.

Ich kann mir gut vorstellen, dass diese Verfahren nach Karlsruhe gehen wegen dem Partnereinkommen ab 2022. Da wird der Gang vor's OVG nicht notwendig sein.

Max_Muster

Zitat von: HootyMcOwlface in Gestern um 18:06Ich denke die Musterkläger werden RSV und Anwälte haben, das VG wird die nicht ihne Grund aus ca. 2000 Klagen rausgepickt haben.

Ich kann mir gut vorstellen, dass diese Verfahren nach Karlsruhe gehen wegen dem Partnereinkommen ab 2022. Da wird der Gang vor's OVG nicht notwendig sein.
Hoffen wir es. Ich habe nämlich auch geklagt.

Sagsmir

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/marcus-optendrenk/fragen-antworten/benachteiligt-das-fiktive-partnereinkommen-mit-ergaenzungszuschlag-zweiverdienerfamilien-gegenueber

Zitat FM:

,,Zudem besteht ohnehin Rechtsunsicherheit bezüglich der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der Anrechnung eines Ehegatteneinkommen."

Interessant...

Ich sage das Eine, tue aber das Andere...


AR76

Zitat von: Dominic231 in 29.10.2026 19:51Insgesamt ist bei der
Kammer eine vierstellige Anzahl von Klagen bezüglich der Besoldung im Jahr 2022
anhängig. Auch bei den anderen Verwaltungsgerichten des Landes wird eine große
Anzahl Parallelverfahren geführt."
Das ist doch gut, also auch der Aufruf hier - Klagen, Klagen, Klagen - ggf. mit Rechtsschutz oder einmalig die 400-500 Euro in die Hand nehmen.

AR76

Zitat von: cookiedent in 29.10.2026 20:21Ist doch logisch und leicht beantwortbar.
Für sich selbst relativ starke Lohnsteigerungen und wir werden an die ÖD Gewerkschaften geklinkt, die gerne mal Tarifabschlüsse unterhalb der Inflationsrate abschließen.
Ist schon praktisch, wenn man sich die eigenen Gehälter selbst gestalten kann.
In dem Urteil 2025 war doch die Koppelung mit drin und zwar nicht mehr an die Tarifabschlüsse. Daher ist die Frage legitim, die Antwort aus September mal wieder vermutlich gelogen. Der FM bekommt auch bald ach egal....

HootyMcOwlface

Zitat von: Max_Muster in Gestern um 19:32Hoffen wir es. Ich habe nämlich auch geklagt.

Nicht nur du. Ich arbeite ein paar Meter neben dem VG Düsseldorf, ich überlege hinzugehen.

Rheini

Zitat von: HootyMcOwlface in Gestern um 23:44Nicht nur du. Ich arbeite ein paar Meter neben dem VG Düsseldorf, ich überlege hinzugehen.

Bez. Reg. 😁?

Schneewitchen

Zitat von: AR76 in Gestern um 22:17In dem Urteil 2025 war doch die Koppelung mit drin und zwar nicht mehr an die Tarifabschlüsse. Daher ist die Frage legitim, die Antwort aus September mal wieder vermutlich gelogen. Der FM bekommt auch bald ach egal....

Das ist doch nur wieder ein Beweis dafür, dass der FM macht, was er will und das ihm Beschlüsse des BVerfG ziemlich egal sind, wenn sie ihm nicht passen.

Viele seiner Aussagen der letzen Wochen deuten darauf hin, das sich die Besoldungsanpassungen der Zukunft weiter an den Tarifabschlüssen orientieren.

Diese Abweichung zum Beschluss des BVerfG kann man auch nicht wirklich weg argumentieren. Daher wird das einfach weggeschwiegen.

Mit der Zeit bauen sich hier vermutlich weitere Fehlentwicklungen in der Besoldung auf, wenn die Nominallöhne stärker steigen als die Tarifabschlüsse.

Das ist ihm aber auch egal. Ihn holt das nicht mehr ein. Bis das vielleicht mal vom BVerfG gerügt wird, ist er längst nicht mehr im Amt.

sc204

Zitat von: Rallyementation in Gestern um 14:06Az.: 26 K 279/14, 26 K 2275/14, 26 K 6317/14, 26 K 258/15 waren bereits in Karlsruhe und sind seitens des VG Düsseldorf nach dem letztjährigem Beschluss zurückgenommen worden! Karlsruhe ist doch der Auffassung einen nahezu abschließenden Handlungsleitfaden für die unteren Instanzen gegeben zu haben, die nun eigenständig und beschleunigt alle Altfälle für den gleichen Zeitraum wie beim Berlin-Beschluss erledigen könnten.

Welche verschiedenen Optionen nun das VG Düsseldorf nun mit Fortsetzung der Verhandlung hat, weiß ich nicht. Aber das es einer weiteren Verhandlung bedarf, um eine nachqualifizierende Vorlage nach Karlsruhe zu schicken, käme mir nicht als erste Möglichkeit in den Sinn(, die möglich sein könnte?).

Ich denke, dass die Klagen abgewiesen werden. Denn ansonsten hätte das Gericht seinen Vorlagebeschluss nicht zurück genommen, sondern ihn einfach aktualisieren können. Siehe Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 6. März 2018 - 1 BvL 1/16 -, Rn. 32 (https://openjur.de/u/2167425.html).