Bewerbung im ÖD - Gehaltswünsche angeben?

Begonnen von UNameIT2, Heute um 13:35

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UNameIT2

Hallo,

wie ist eure Erfahrung? Ich möchte mich gerne in anderen Behörden bewerben. Sollte man die Gehaltsvorstellungen in der Bewerbung angeben oder nicht? So nach dem Motto - "Aufgrund meiner Qualifikationen und Erfahrung stelle ich mir ein Jahresbruttogehalt von min. TVÖD E12 S4 vor. ?
Viele Stellen werden ja leider ohne Gehalt ausgeschrieben und ich würde gerne mir und dem Personaler die Zeit sparen, falls nicht das gleiche oder mehr drin ist. Wäre blöd mitten im Vorstellungsgespräch zu sitzen und zu hören, dass die Stelle aufgrund des Gehaltes nichts für einen ist.

SamFisher

Wünsche kann man immer angeben. Aber da die Bezahlung nur sehr bedingt an Qualifikation oder Erfahrungen hängen, muss man sich dann nicht wundern, wenn die Wünsche nicht beachtet werden.

Da würde ich lieber vorher nachfragen, dann kann man sich auch die Bewerbung sparen.

blondie

Ich kenne in unserer Behörde keine Stellenausschreibung ohne einen Hinweis auf die Eingruppierung nach TVL oder TVÖD

UNameIT2

Zitat von: SamFisher in Heute um 13:39Wünsche kann man immer angeben. Aber da die Bezahlung nur sehr bedingt an Qualifikation oder Erfahrungen hängen, muss man sich dann nicht wundern, wenn die Wünsche nicht beachtet werden

Naja, wenn man jetzt E12 S4 bekommt, will man halt auch bei min. E12 S4 bleiben und nicht plötzlich bei einer E9a landen. Wie man es formuliert muss man dann natürlich noch schauen.

Hier in der Gegend gibt leider kaum einer die Eingruppierung an. Überall anzurufen und nach der Eingruppierung zu fragen, würde mich persönlich sehr nerven.

Rowhin

Angeben kann man vieles, eingruppiert wird man nach der freien Stelle. Man spart sich also im Zweifelsfall nur ein Bewerbungsgespräch - kann natürlich auch schon ein Gewinn sein.

Finde es aber auch sehr ungewöhnlich - habe im gesamten Bundesland hier noch nicht eine Stelle gesehen, bei der die EG nicht angegeben gewesen wäre.

Fettschwanzmaki

Zitat von: UNameIT2 in Heute um 13:49Naja, wenn man jetzt E12 S4 bekommt, will man halt auch bei min. E12 S4 bleiben und nicht plötzlich bei einer E9a landen. Wie man es formuliert muss man dann natürlich noch schauen.

Hier in der Gegend gibt leider kaum einer die Eingruppierung an. Überall anzurufen und nach der Eingruppierung zu fragen, würde mich persönlich sehr nerven.

Bei soviel Kreativität hinsichtlich des Nicks wundert mich die Fragestellung nicht die Bohne. Als Nichtpersonaler würdest Du immer und auf Lebenszeit von mir maximal Stufe 2 bekommen. Das ist ja fast wie "Süße Sozialmaus" mit dem Hang zur Leitung.

Bundeslandübergreifend sehe ich bei allen kommunalen Stellenausschreibungen immer die jeweilige EG, wir sind ja nicht in der Privatwirtschaft oder bei "ich wünsch´ mir einen Ponyhof".

Wo ist denn "hier in der Gegend"? Gibt es hier eine aktuelle Stellenausschreibung online ohne EG-Nennung? Nur so als Beispiel?

Es steht Dir natürlich frei, mit Deiner "Qualifikation", die Dich sicherlich zu dieser Fragestellung inspiriert hat, mind. (!) E12 S4 zu "fordern", auch, wenn es sich nur um eine E9a-Stelle handelt. Viel Glück!

PiratJack1991

Zitat von: Fettschwanzmaki in Heute um 15:53Gibt es hier eine aktuelle Stellenausschreibung online ohne EG-Nennung? Nur so als Beispiel?
Ich kann natürlich nicht für den Thread-Ersteller sprechen, aber auf karriere.nrw findet sich z.B. häufiger Straßen NRW, die dort keine Gehaltsstufe angeben, habe ich der Poststelle dort auch mal mitgeteilt (Mit meiner Privaten E-Mail-Adresse nicht mit meiner aktuellen Dienstlichen), geändert hat sich das nur bei einigen wenigen, wo es jetzt im Text drin steht.

Also Ja, sowas kann schon mal vorkommen.

Und meine persönliche Meinung ist, wenn gerade ein öffentlicher Arbeitgeber dies nicht angibt, so werde ich mich nicht auf diese Stelle bewerben. Ich habe im Hinterkopf, dass diese Angabe in Zukunft verpflichtend sein soll, kann mich da jemand aufschlauen.
Liebe Grüße
PiratJack1991