Teamevent

Begonnen von Luigina2102, Gestern um 12:10

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Luigina2102

Hallo zusammen,

wir haben ein jährliches freiwilliges Teamevent. An diesem Tag wird die Kammer geschlossen. Nicht-Teilnehmer müssen einen Tag Urlaub oder Gleitzeit nehmen. Nun hat eine Mitarbeiterin herausgefunden, dass dies nicht rechtens ist und hat das auch der Personalabteilung so mitgeteilt. Da hieß es, dann soll sie sich krank melden.
Nun haben weitere Mitarbeiter an die PA geschrieben, auf welcher Grundlage dies geschieht. Wir bekommen keine Antwort. Personal oder Betriebsrat haben wir nicht. Was tun?

Henri74

Also das klingt schräg.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass es eine gesetzliche Grundlage gibt, auf welcher eine Personalabteilung jemanden auffordern darf, sich krank zu melden, wenn diese Person eigentlich arbeitsfähig ist.
Wenn arbeitsfähig und sich dennoch krankmeldet dürfte das nicht legal sein. Und auch dürfte ein Arzt keine Ausschreibung ausstellen, weil ein Büro wegen eines freiwilligen Teamevents geschlossen wird.
Wenn eben es rechtlich auch nicht möglich ist, dass Urlaub genommen werden muss, dann wäre die betreffende Person von der Arbeit Unter Lohnfortzahlung freizustellen.
Wenn der Arbeitgeber keine Arbeitsmöglich anbietet, dann begibt er sich in einen Annahmeverzug.
Entweder Arbeit anbieten oder bezahlt freistellen.
Betroffene Person sollte sich nicht krankschreiben lassen wenn sie nicht krank ist.
Schriftlich Arbeit anbieten und um schriftliche Rückmeldung bitten, was zu tun ist.
Wenn dann schriftliche Aufforderung zum krankschreiben kommt, würde ich mich beim Anwalt erkundigen.


Zitat von: Luigina2102 in Gestern um 12:10Hallo zusammen,

wir haben ein jährliches freiwilliges Teamevent. An diesem Tag wird die Kammer geschlossen. Nicht-Teilnehmer müssen einen Tag Urlaub oder Gleitzeit nehmen. Nun hat eine Mitarbeiterin herausgefunden, dass dies nicht rechtens ist und hat das auch der Personalabteilung so mitgeteilt. Da hieß es, dann soll sie sich krank melden.
Nun haben weitere Mitarbeiter an die PA geschrieben, auf welcher Grundlage dies geschieht. Wir bekommen keine Antwort. Personal oder Betriebsrat haben wir nicht. Was tun?

Luigina2102

Na ja, für einen Tag muss man ja nicht zum Arzt. Die Kollegin hat jetzt einen Krank Tag in der Akte. Die anderen haben Urlaub/Gleitzeit genommen und bekommen keine Antwort.

IrisT

auf die Aussage "dann soll sie sich krank melden." möchte ich nicht näher eingehen.
Im TV-L ist nach  meiner Kenntnis dazu keine Regelung getroffen.
Grundsätzlich kann der Arbeitgeber Betriebsferien, sei es auch nur 1 Tag machen. Ebenso wie die einseitige Anordnung von Urlaub. Allerdings unterliegt das i. d. R. der Mitbestimmung des Personalrats.

Luigina2102

Zitat von: IrisT in Gestern um 17:20auf die Aussage "dann soll sie sich krank melden." möchte ich nicht näher eingehen.
Im TV-L ist nach  meiner Kenntnis dazu keine Regelung getroffen.
Grundsätzlich kann der Arbeitgeber Betriebsferien, sei es auch nur 1 Tag machen. Ebenso wie die einseitige Anordnung von Urlaub. Allerdings unterliegt das i. d. R. der Mitbestimmung des Personalrats.


Wie geschrieben, wir haben keinen Personalrat.

IrisT

Zitat von: Luigina2102 in Gestern um 17:27Wie geschrieben, wir haben keinen Personalrat.
Dann ist auch kein Beteiligungsverfahren möglich bzw. notwendig.
Nach welcher Regelung das nicht rechtens sein soll, das sollte von der Mitarbeiterin schon benannt werden.
Falls es mehrere Mitarbeiter-innen betrifft, wäre eine einvernehmliche Lösung doch sicher die Beste.

MoinMoin

Zitat von: IrisT in Gestern um 17:20Grundsätzlich kann der Arbeitgeber Betriebsferien, sei es auch nur 1 Tag machen. Ebenso wie die einseitige Anordnung von Urlaub.
Es handelt sich aber nicht um einen Tag Betriebsferien und Zwangsurlaub für alle, sondern es handelt sich um ein Teamevent, der für Teilnehmer als Arbeitstag gewertet wird und Nichtteilnehmer sollen sich frei nehmen, also einen Urlaubstag "opfern".
Wenn er Betriebsferien ausrufen würde und den AN es anbietet, dass sie in ihrem Urlaub an einem Event teilnehmen können, dann dürfte die Teilnahme geringer ausfallen, als so.

Der AG hat das Problem, dass er für diejenigen, die nicht am Teamevent teilnehmen wollen in den Annahmeverzug kommt und diese zu hause bleiben könnten ohne ZA oder Urlaub.
Klüger wäre es von dem AG, wenn er die Veranstaltung offiziell als verpflichtende Veranstaltung deklariert, es aber alle Mitarbeitern freistellt Urlaub oder ZA zu machen.


Rowhin

Sehe hier die Fehler bzw. das Problem rein auf Seiten des AG. Kann man definitiv schlauer machen, wie MoinMoin schon sagt.

Natürlich kann man das über Krankmeldung regeln von AN-Seite. Aber sauber ist das alles nicht.

Luigina2102

Hier nun die Antwort unserer Personalabteilung: "auf welcher organisatorischen Grundlage die Bitte des Arbeitgebers beruht, für die Nichtteilnahme am Teamevent Urlaub oder Gleitzeit einzutragen, kann ich Dir nicht abschließend beantworten.

Ich kann Dir lediglich mitteilen, dass dieses Vorgehen seit vielen Jahren gelebte Praxis in der Kammer ist und es bislang diesbezüglich keine Beanstandungen oder Schwierigkeiten gegeben hat. Solltest Du Zweifel an der Richtigkeit dieser Praxis haben, steht es Dir selbstverständlich frei, hierzu eine externe Beratung in Anspruch zu nehmen."


Rowhin

Übersetzt also in etwa "wir wissen schon, dass das so nicht geht, aber bisher hat sich niemand getraut, uns deswegen ans Bein zu pi****n. Mach doch, du wirst schon sehen was du davon hast". Ganz großes Kino. 

Rheini

Wer oder was ist denn diese ominöse "Kammer" im öffentl. Dienst?

Rowhin

Einer der Spruchkörper eines Gerichts, also das rechtssprechende Organ, das ein Urteil oder einen Beschluss fällt (die Stufen gehen für gewöhnlich Einzelrichter/in - Kammer - Senat). Je nach Zuständigkeit vollständig dann Zivilkammer oder Strafkammer, vereinzelt auch weitere Kammern nach Zuständigkeiten. Manche Landgerichte haben Jugendkammern, Handelskammern, etc.

Rheini

Zitat von: Rowhin in Heute um 13:30Einer der Spruchkörper eines Gerichts, also das rechtssprechende Organ, das ein Urteil oder einen Beschluss fällt (die Stufen gehen für gewöhnlich Einzelrichter/in - Kammer - Senat). Je nach Zuständigkeit vollständig dann Zivilkammer oder Strafkammer, vereinzelt auch weitere Kammern nach Zuständigkeiten. Manche Landgerichte haben Jugendkammern, Handelskammern, etc.

Woher weißt Du denn wo der TE arbeitet?

Rowhin

Zitat von: Rheini in Heute um 13:34Woher weißt Du denn wo der TE arbeitet?

Hmmmm mea culpa an der Stelle - ich hätte schwören können, irgendwo "Justiz" gelesen zu haben, und da war das Kammerding dann für mich klar. Scheine ich mir aber tatsächlich eingebildet oder mit nem anderen Thread verwechselt zu haben  :-X

Asche auf mein Haupt.