Der Preis des Amtes – Wenn die Reparatur das System veraendert

Begonnen von Durgi, Gestern um 17:33

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Durgi

Ich moechte mit diesem Thread einmal bewusst einen Schritt zuruecktreten.

Nicht, weil es an hinreichend interessanten Detailfragen mangeln wuerde. Ob irgendwo 83 Euro fehlen, welcher Aequivalenzfaktor anzusetzen ist, welche Mietenstufe gerade noch traegt oder wie viel Einkommen eines Ehepartners der Dienstherr gedanklich vereinnahmen darf, beschaeftigt uns schliesslich seit Jahren mit einer Ausdauer, die anderenorts vermutlich laengst als besondere Form dienstlicher Hingabe anerkannt worden waere.

Fuer all das gibt es inzwischen hervorragende Spezialthreads.
Mich interessiert zunehmend etwas anderes: Was reparieren wir hier eigentlich noch?

Seit Jahren sprechen wir von der ,,Reparatur" der Besoldung.
Das ist ein bemerkenswert beruhigendes Wort. Eine Reparatur beseitigt einen Defekt und stellt anschliessend den ordnungsgemaessen Zustand wieder her. Man tauscht das kaputte Teil aus, schraubt die Verkleidung wieder an und darf im Idealfall davon ausgehen, dass die Sache danach wieder ihrer urspruenglichen Konstruktion entsprechend funktioniert.

Nur reparieren wir inzwischen ziemlich lange. Und mit jeder Reparatur wird die Konstruktion interessanter.

Familienbezogene Bestandteile, Kinderzahlen, Wohnkosten, Mietenstufen, Ergaenzungszuschlaege, Aequivalenzeinkommen und inzwischen auch tatsaechliches oder typisiertes Partnereinkommen sind laengst keine Randnotizen mehr. Sie werden zu tragenden Groessen bei der Beantwortung der Frage, ob die vom Dienstherrn gewaehrte Alimentation verfassungsrechtlich ausreicht.

Jede einzelne dieser Groessen mag sich begruenden lassen. Interessanter finde ich mittlerweile ihre Summe.

Denn irgendwann stellt sich bei einem hinreichend oft reparierten Gebaeude nicht mehr nur die Frage, ob die jeweils letzte Reparatur fachgerecht ausgefuehrt wurde. Man darf gelegentlich auch fragen, ob es noch dasselbe Gebaeude ist.

Und damit komme ich zu einer Frage, die inmitten unserer inzwischen ausgesprochen elaborierten Berechnungen erstaunlich banal klingt:
Was ist eigentlich das Amt wert?

Die Betonung liegt fuer mich inzwischen weniger auf ,,angemessen" als auf ,,Amt".

Das Bundesverfassungsgericht hat diesen Zusammenhang erfreulich deutlich beschrieben. Amtsangemessene Besoldung ist notwendigerweise abgestufte Besoldung. Mit der organisationsrechtlichen Gliederung der Aemter muss eine Staffelung der Gehaelter einhergehen.

Das erscheint selbstverstaendlich.

A5 ist nicht A9.
A9 ist nicht A13.
A13 ist nicht A16.

Die Unterschiede bilden jedenfalls dem Anspruch nach unterschiedliche Anforderungen, Qualifikation, Verantwortung und Stellung ab. Das Amt besitzt mithin einen eigenen materiellen Wert.

Gleichzeitig hat sich der Schwerpunkt der Alimentationsdiskussion in den vergangenen Jahren verstaendlicherweise auf eine andere Frage verlagert: Wo liegt die verfassungsrechtliche Untergrenze?

Karlsruhe hat diese Frage inzwischen weiterentwickelt und mit der Prekaritaetsschwelle von 80 Prozent des Median-Aequivalenzeinkommens einen neuen Massstab fuer die Mindestbesoldung formuliert.

Das ist fuer sich genommen schon interessant.
Noch interessanter finde ich allerdings, was geschieht, wenn diese Untergrenze in das bestehende Besoldungsgebaeude hineinwirkt.

Denn eine Besoldungsordnung besteht nicht aus voneinander unabhaengigen Tabellenzeilen.
Wer unten verschiebt, veraendert das Verhaeltnis nach oben.
Und genau dort beginnt fuer mich die eigentlich spannende Diskussion.

Eine zu niedrige Mindestbesoldung kann man auf unterschiedliche Weise korrigieren. Man kann das Grundgehalt anheben. Man kann Zuschlaege schaffen. Man kann Familienkomponenten veraendern. Man kann Wohnkosten differenzieren. Man kann typisieren. Und man kann Einkommen beruecksichtigen, das der Dienstherr selbst gar nicht zahlt.

Letzteres besitzt zugegebenermassen einen gewissen Charme.  8)
Reicht die vom Dienstherrn gewaehrte Alimentation rechnerisch nicht aus, nimmt man Einkommen hinzu, das ein Dritter erwirtschaftet. Anschliessend reicht das Haushaltseinkommen wieder aus.
Haushaltsmathematisch zweifellos elegant.

Ob daraus zugleich folgt, dass der Dienstherr seiner eigenen Alimentationsverpflichtung genuegt, duerfte uns noch eine Weile beschaeftigen.

Aber selbst wenn man saemtliche dieser Instrumente fuer grundsaetzlich zulaessig hielte, verschwindet damit eine andere Frage nicht. Sie wird lediglich nach oben verschoben.

Denn wenn das unterste Amt eine bestimmte materielle Schwelle erreichen muss und die Besoldungsordnung zugleich unterschiedliche Aemter in ihrem Wert abbilden soll, muss irgendwann beantwortet werden, welchen materiellen Unterschied das naechsthoehere Amt eigentlich noch machen soll.

Und das naechste.
Und das naechste.

Die Diskussion der vergangenen Jahre lautete im Kern: Wie viel muss der Staat mindestens zahlen?

Ich halte es fuer gut moeglich, dass die naechste wesentlich unangenehmere Frage lautet:
Wie viel Unterschied muss der Staat zahlen?

Das ist keine semantische Feinheit.
Denn eine Besoldungsordnung kann ihre untere Grenze moeglicherweise mit Zuschlaegen, Typisierungen und allerlei haushaltsbezogener Rechenkunst stabilisieren.

Aemterwertigkeit laesst sich deutlich schlechter verheiraten.
Wenn sich die materielle Situation zweier Beamter desselben Amtes zunehmend aufgrund von Kinderzahl, Wohnort, Familienstand und Einkommen Dritter unterscheidet, kann das alimentationsrechtlich durchaus begruendbar sein.

Aber je groesser die Bedeutung dieser Faktoren wird, desto interessanter wird die Frage, welchen Anteil am Ergebnis eigentlich noch das Amt selbst hat.

Und umgekehrt:
Wenn unterschiedliche Aemter unterschiedlich bewertet sind, muss sich diese unterschiedliche Wertigkeit irgendwo materiell niederschlagen.

Sonst haetten wir irgendwann vielleicht eine Besoldungsordnung, deren unteres Ende mit beeindruckender mathematischer Praezision eine verfassungsrechtliche Mindestschwelle erreicht, bei der aber zunehmend schwieriger zu erklaeren waere, welchen oekonomischen Ausdruck die Hierarchie der Aemter eigentlich noch besitzt.

Das waere moeglicherweise eine erfolgreich reparierte Mindestbesoldung.
Ob es zugleich eine ueberzeugende Besoldungsordnung waere, ist eine andere Frage.

Und genau deshalb glaube ich nicht mehr, dass diese Diskussion irgendwann mit einem letzten Reparaturgesetz endet, Karlsruhe zufrieden nickt, jemand die Excel-Tabelle schliesst und wir uns anschliessend wieder wichtigeren Dingen widmen koennen.

Vielleicht stehen wir vielmehr vor einer grundsaetzlicheren Entscheidung darueber, wie Besoldung kuenftig ueberhaupt konstruiert sein soll.

Wie gross soll der Anteil des Grundgehalts sein?
Was soll Familie ausgleichen?
Welche Rolle darf Einkommen eines Dritten spielen?
Wie stark darf der Wohnort die Alimentation bestimmen?

Und vor allem:
Welchen materiellen Wert soll das Amt selbst noch haben?

Mich wuerde deshalb in diesem Thread weniger die naechste individuelle Nachzahlung interessieren. Auch nicht der uebliche Wettbewerb, welches Land gerade die kreativste Berechnung vorgelegt hat.

Mich interessiert das Bild, das entsteht, wenn man einige Schritte vom Taschenrechner zuruecktritt.

Vielleicht hilft dabei ein Gedankenexperiment:
Man streicht fuer einen Moment alle bestehenden Tabellen, Zuschlaege, Uebergangsregelungen und Reparaturgesetze.
Ein weisses Blatt Papier.

Darauf soll heute eine Besoldungsordnung entstehen, die Art. 33 Abs. 5 GG genuegt, die Familie angemessen beruecksichtigt, unterschiedliche Aemter erkennbar unterschiedlich bewertet und gleichzeitig noch jemandem erklaert werden kann, der nicht die vergangenen fuenf Jahre in diesem Forum verbracht hat.

Wie saehe sie aus?
Ich bin mir nicht sicher, ob das Ergebnis noch grosse Aehnlichkeit mit dem haette, was wir derzeit Stueck fuer Stueck reparieren.

Und vielleicht ist genau das die interessantere Frage.
Wir diskutieren seit Jahren darueber, welchen finanziellen Preis Bund und Laender fuer eine verfassungsgemaesse Alimentation zu zahlen haben.

Moeglicherweise sollten wir gelegentlich auch ueber den anderen Preis sprechen:
den Preis, den eine Besoldungsordnung zahlt, wenn sie ihre Verfassungsmaessigkeit zunehmend ueber Faktoren herstellt, die mit dem Wert des bekleideten Amtes immer weniger zu tun haben.

Denn irgendwann ist ein Gebaeude nicht mehr dasselbe Gebaeude, nur weil auf jeder Rechnung weiterhin ,,Reparatur" steht.

Und dann reden wir nicht mehr ueber die Reparatur der Besoldungsordnung.

Dann reden wir ueber ihre Nachfolgerin.
Dobrindt, 12.01.2026:
,,[...] Die Besoldung spiegelt den Leistungsgedanken wider."

Ron Sommer (Telekom-Chef), 1990:
,,Das Internet ist eine Spielerei für Computerfreaks, wir sehen darin keine Zukunft"

Pumpkin76

Das würde eine Jahrhundertreform darstellen. Das auf die Beine zu stellen bzw. zu beaufsichtigen würde jemandem vom Format eines Josef Kleindinst benötigen. So jemanden sehe ich aber nicht. Und erzwungen werden kann es auch nicht.

Man schaue sich die Arbeit der Rentenkommission an.

Aber es wäre sehr interessant, darüber zu philosophieren.

PolareuD

Das ist durchaus eine interessante Fragestellung und nicht einfach zu beantworten. Hier mal ein paar Gedanken von mir.

Nach meinen Verständnis wird mit der A Besoldung ein Sammelsurium an ,,Berufen" eingefangen. Da gibt es z.B. die geisteswissenschaftlichen Berufe und auf der anderen Seite die MINT'ler oder Juristen. Basis stellt hier die mitgebrachte Qualifikation dar. Also ,,ohne Abschluss", ,,mit Berufsausbildung", ,,mit Bachelor/Dpl. (FH)", ,,mit Master/Dipl. oder höher". Automatisch erfolgt hier ein Vergleich mit der freien Wirtschaft. Während geisteswissenschaftliche Berufe ,,vermutlich" eher schlechter entlohnt werden, werden MINT'ler besser und Juristen noch besser zum Einstieg ins Berufsleben entlohnt. Da der öffentliche Dienst gleichermaßen für alle attraktiv sein muss, muss sich eine Besoldung am oberen Ende der Skala zumindest orientieren. Es macht für mich keinen Sinn dutzende Besoldungstabellen zu entwickeln, da nur der mitgebrachte Abschluss das Eingangsamt bestimmt. Gleichwertiger Abschluss bedeutet gleiches Eingangsamt. In der freien Wirtschaft wird das durchaus anders gehandhabt.

Des Weiteren würde ich eine regionale Differenzierung in Form von Ortszuschlägen für durchaus sinnvoll erachten. Ziel sollte es sein dem jeweiligen Amt regional eine vergleichbare Kaufkraft zu zugestehen. Es wären also auch sehr hohe Ortszuschläge sinnvoll, um teure Metropolregionen abbilden zu können.

Zu dem würde ich für eine Abschaffung der FamZ für den 4k plädieren. Der Betrag sollte vollumfänglich in die Grundbezüge integriert werden. So wären die leidigen Vergleiche mit der freien Wirtschaft größtenteils passe.

Auch ein Ausdünnen der Erfahrungsstufen halte ich für sinnvoll. Man kann eigentlich niemanden erklären, dass zwischen der ersten und letzten Erfahrungsstufe ca. 25 Jahre liegen. Gerade im nachgeordneten Dienststellen verbringt man sein gesamtes Dienstleben auf einem Dienstposten. Beförderung erfolgt durch Dienstpostenrotation. Seinen maximalen Wissensstand hat man vermutlich schon nach 10 Jahren erreicht. Eine Beförderung sollte einen gewissen finanziellen Mehrwert darstellen, auch in den unteren Gruppen. Mit nur 50€ gewinnt man keinen Truthahn.

Das Anrechnen Einkommen Dritter ist übrigens totaler Humbug und entbehrt jedwedem Vergleich mit der freien Wirtschaft.

Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

Rheini

M. M. nach versucht man immer nur zu reparieren. Damit treibt man einen Beelzebub aus, um sofort vorm nächsten zu stehen.

Je länger man versucht es durchzustehen, desto schlimmer wird es.

Daher kann ich nur raten einmal den Tisch rein zu machen und "neu" zu denken. Aber ob dafür jemand (DH) die Kraft haben, ich befürchte nein.

Was ist das Ende davon? Naja, die Vergangenheit zeigt das bisher jedes System kollabiert ist und was neues daraus hervor kam. Warum sollte ausgerechnet in meiner Lebensspanne dies nicht passieren (ich kann drauf verzichten, ob es der Realität entspricht)?

AndreasS

Zitat von: Durgi in Gestern um 17:33Ich moechte mit diesem Thread einmal bewusst einen Schritt zuruecktreten.
...
Wie gross soll der Anteil des Grundgehalts sein?
Was soll Familie ausgleichen?
Welche Rolle darf Einkommen eines Dritten spielen?
Wie stark darf der Wohnort die Alimentation bestimmen?
...

Das Verhältnis zwischen Grundgehalt und Zuschlägen ist für mich der Maßstab. Dies wurde eigentllich mMn bereits 1977? entschieden. Grundgehalt gleich "weit überwiegend" plus Zuschläge.

Der Gesetzgeber soll Partnereinkommen, Kinderzuschlag, Ehegattenzuschlag würfeln wie er will, das BverfG muss nur einmal (mehr) klar machen, dass das Amt "weit überwiegend" (nach AltStrG vllt. 80%-85%) ausmacht, der Rest darf gerne durch Zuschläge aufgefüllt werden.

Ganz einfache Rechnung. Das BVerG legt nur die max. Höhe der Zuschläge fest, mehr nicht.

Gut so, oder nicht?

clarion

Meine Prognose ist

Die Zahl der Verbeamtungen wird mittelfristig drastisch sinken, da nur noch überwiegend hoheitlich
Tätige verbeamtet werden. Dann muss man auch nicht zig Ausbildungswege in ein Besoldungskorsett pressen. Die Zahl der Ämter wird reduziert und die Zahl der Stufen sowieso. Und die Besoldung der Neubeamten wird deutlich steigen.

Und für uns Altbeamte wird repariert und und repariert, bis der Letzte von uns pensionierte ist.

Eine radikale Idee? Ja gewiss, aber weiter wie bisher wird es nicht geben. Das ist mittelfristig nicht finanzierbar.