Der Preis des Amtes – Wenn die Reparatur das System veraendert

Begonnen von Durgi, 14.09.2026 17:33

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Rheini

Zitat von: MaxBy in Heute um 06:19Ja, erklär mal bitte warum Polizisten und Feuerwehrleute im Einsatzdienst mit 62 in Pension gehen und Berufsunteroffiziere die am Schreibtisch sitzen mit 55.

Mein Beitrag bezog sich auf das Risiko.

Und Offensichtlichkeiten erkläre ich nicht.

Camouflage62

Zitat von: Rheini in Gestern um 20:03Puhhh, also wenn man Dir das noch erklären muss ......

Verstehe ich auch nicht, klar muss man hier differenzieren, jedoch genau hier wird alles wie im Kommunismus gleichgeschaltet.

Da ist nichts mit Demokratie und Differenzieren...

Wenn ich an meine FWDL Zeit zurückdenke, waren genau 5% der Kaserne im richtigen Kriegseinsatz.
Da ist die Gefahr viel höher als bei einem Polizeibeamten.

Jedoch bei Köchen in UFFz oder OFFz, S1 Feldwebeln, IT Posten, Inst Züge etc etc. die waren dann mal innerhalb 8 Jahren, oder 12 einmal im Kosovo, hatten ne geile Zeit und gut ist.




Rheini

Zitat von: Camouflage62 in Heute um 06:47Verstehe ich auch nicht, klar muss man hier differenzieren, jedoch genau hier wird alles wie im Kommunismus gleichgeschaltet.

Da ist nichts mit Demokratie und Differenzieren...

Wenn ich an meine FWDL Zeit zurückdenke, waren genau 5% der Kaserne im richtigen Kriegseinsatz.
Da ist die Gefahr viel höher als bei einem Polizeibeamten.

Jedoch bei Köchen in UFFz oder OFFz, S1 Feldwebeln, IT Posten, Inst Züge etc etc. die waren dann mal innerhalb 8 Jahren, oder 12 einmal im Kosovo, hatten ne geile Zeit und gut ist.





Vielleicht liest Du dann auch meine Beiträge vorher. Und wenn Du es dann immer noch nicht verstehst, dann ist es halt so .....

SwenTanortsch

Unabhängig, dass ihr in eurer aktuellen Diskussion offensichtlich keine Einigkeit herstellen werdet, hat Durgi der hier zu führenden Diskussion einen engen inhaltlichen Rahmen gegeben (vgl. die Seite 1). Insofern ist hier nicht der Ort für jene Diskussion, da ein Bezug zum Thema des Amtes als Ausgangspunkt der angemessenen Besoldung und Alimentation nicht gegeben ist. Insofern wäre ich darum verbunden, die Diskussion hier nicht weiter zu führen. Denn unabhängig davon, dass sie zu keinem einheitlichen Ergebnis (und damit zu ihrem Abschluss im Sinne des Themas) führen wird, hat sie - verfassungsrechtlich betrachtet - keinen Bezug zum Thema - unabhängig davon, dass sie an anderer Stelle zum Thema gemacht werden könnte.

Entsprechend halte ich es im Sinne des Themas dieses Unterforums für sinnvoll, wieder zu seinem Thema zurückzukehren.

MaxBy

Zitat von: SwenTanortsch in Heute um 07:07Entsprechend halte ich es im Sinne des Themas dieses Unterforums für sinnvoll, wieder zu seinem Thema zurückzukehren.
Gebe dir grundsätzlich recht.
Ich wage aber zu bezweifeln das wir hier auf einen grünen Zweig kommen.
Bei Polizei, Zoll, Feuerwehr, Finanzbeamte, Justiz wird das vielleicht noch klappen, aber spätestens wenn es an einen reinen "Schreibtischbeamten" werden auch in meinen Augen die Begründungen für die meisten Außenstehende nicht mehr nachvollziehbar sein.

 

Durgi

Ich glaube, wir haben uns mit Polizei vs. Soldat inzwischen ein wenig im Schützengraben festgefahren. 😄 Swen hat recht, das war nicht die Fragestellung des Threads.

Mir ging es mit diesen Beispielen nie darum, festzustellen, ob der Soldat ,,mehr wert" ist als der Polizist, der Feuerwehrmann mehr als der Verwaltungsbeamte oder der Richter mehr als alle zusammen. Genau diese Diskussion wollte ich eigentlich vermeiden.

MaxBy trifft aber unbaebsichtigt einen ziemlich wichtigen Punkt, wenn er schreibt, dass beim ,,reinen Schreibtischbeamten" die Begründung für Außenstehende irgendwann nicht mehr nachvollziehbar werde. Genau da beginnt doch die interessante Frage und nicht da, wo sie endet.

Warum sollte ,,Schreibtisch" nämlich bereits eine Aussage über den Wert eines Amtes sein?

Ein A9-Sachbearbeiter kann ohne Personalverantwortung über Leistungen in Millionenhöhe und existenziell bedeutsame Ansprüche entscheiden. Ein anderer A9 führt Menschen. Ein dritter verfügt über erhebliche Eingriffsbefugnisse. Ein vierter arbeitet an Vorgängen, deren Fehler vielleicht außenpolitische, fiskalische oder sicherheitsrelevante Folgen haben. Und ein fünfter hat tatsächlich einen vergleichsweise überschaubaren Verantwortungsbereich. Trotzdem klebt auf allen zunächst dasselbe A9. Genau solche Beispiele sind hier bereits genannt worden.

Deshalb halte ich es inzwischen für einen Fehler, einzelne Berufe mit einem pauschalen Etikett zu versehen: Polizei = gefährlich, Soldat = gefährlich wenn Krieg, Verwaltung = Schreibtisch, Feuerwehr = körperlich. Das ist mir vieeeeel zu grob.

Wenn wir das Amt wirklich zum Ausgangspunkt machen wollen, müsste man vielmehr fragen: Welche Anforderungen stellt dieses konkrete Amt typischerweise an Qualifikation, Fachlichkeit, Verantwortung, Entscheidungstiefe, Personalführung, körperliche Anforderungen, Belastung, Verfügbarkeit und gegebenenfalls Eingriff in die Rechte Dritter? Dazu können besondere Gefahren kommen. Aber Gefahr wäre eben ein Faktor und nicht die Währung, in der wir sämtliche Ämter gegeneinander umrechnen.

Sonst landen wir genau bei der etwas absurden Debatte der letzten Beiträge: Wer kann häufiger erschossen werden? Das kann doch ernsthaft kein brauchbares Bewertungssystem für den öffentlichen Dienst sein.

Und auch die besondere Altersgrenze eines Soldaten beantwortet die Besoldungsfrage nicht. Das sind zwei verschiedene Instrumente. Wenn der Gesetzgeber für bestimmte Laufbahnen eine besondere Altersgrenze vorsieht, kann man über deren Berechtigung selbstverständlich diskutieren. Aber daraus folgt nicht, dass Verantwortung, Qualifikation oder Belastung des jeweiligen Amtes während der aktiven Dienstzeit plötzlich keinen materiellen Wert mehr hätten. (nein, nicht . sondern !)

Ich hatte mir das gedanklich deshalb einmal ganz banal als Bewertungsmatrix vorgestellt – nicht als fertiges Besoldungsgesetz, sondern um die Diskussion vom Bauchgefühl wegzubekommen:

Merkmal des Amtes                                  gering   mittel   hoch   sehr hoch
Qualifikation/Fachlichkeit   
Entscheidungs- und Sachverantwortung   
Personal-/Führungsverantwortung
Eingriffstiefe gegenüber Dritten   
körperliche/psychische Anforderungen   
besondere Gefährdung   
Tragweite möglicher Fehlentscheidungen   
besondere Verfügbarkeit/Bindung

Dann könnte ein Polizeiamt wegen Eingriffstiefe, Gefährdung und Belastung hoch liegen, ein militärisches Führungsamt wegen Personal-, Sach- und Einsatzverantwortung, ein Richteramt wegen Unabhängigkeit und Entscheidungstragweite und ein hochspezialisiertes Verwaltungsamt wegen Fachlichkeit und finanzieller bzw. rechtlicher Tragweite. Auf unterschiedlichen Wegen kann also eine ähnliche Wertigkeit entstehen.

Das wäre für mich der entscheidende Unterschied zum heutigen Denken. Nicht: ,,Der ist Polizist, also X." Nicht: ,,Der sitzt am Schreibtisch, also Y." Sondern: Was verlangt dieses Amt und welche Verantwortung übertragen wir seinem Inhaber?

Und ja, Camouflage62 hat mit Arbeitszeit und Lebenszeit noch einen Punkt aufgemacht, den man zumindest mitdenken muss. Wer dauerhaft 41 Stunden gebunden wird, Schichtdienst leistet, versetzbar ist oder besonderen Verfügbarkeitsanforderungen unterliegt, für den ist das objektiv Bestandteil des Dienstverhältnisses. Nur würde ich auch daraus keinen einzelnen alles erschlagenden Besoldungsfaktor machen.

Genau deshalb hatte ich ursprünglich zwei Ebenen getrennt: erst den materiellen Wert des Amtes bestimmen, danach kommt der alimentäre Schutzschirm für das, was mit Amt und Leistung eben nichts zu tun hat – Familie, besondere Wohnkosten usw.

Vielleicht ist das am Ende sogar der einfachste Test für ein neues System: Wenn ich einem Außenstehenden erklären kann, warum zwei Ämter unterschiedlich bezahlt werden, ohne ihm vorher sagen zu müssen, welcher Berufsgruppe die beiden angehören, dann dürfte die Begründung halbwegs tragen.

Und wenn die Antwort nur lautet ,,war historisch halt schon immer A9", dann haben wir ziemlich genau das Problem gefunden, über das ich hier eigentlich reden wollte. 😉

Und um die Soldaten hier auch nochmal in Gänze abzuholen: Ich erkenne den Unterschied zwischen Hauptfeldwebel Sachbearbeiter im BAPersBw an der Heizung und Hauptfeldwebel Zugführer IV im PzBtl. Das sind Welten in Millionenhöhe und Personalverantwortung. Das MUSS besoldungsrechtlich aufgearbeitet sein und werden!
Dobrindt, 12.01.2026:
,,[...] Die Besoldung spiegelt den Leistungsgedanken wider."

Ron Sommer (Telekom-Chef), 1990:
,,Das Internet ist eine Spielerei für Computerfreaks, wir sehen darin keine Zukunft"

Julianx1

Also, ich weiß noch nicht ob ich das Ziel des Themas wirklich erkannt habe.

Der Wert eines Amtes beschäftigt mich eigentlich Tag ein, Tag aus. Jedoch aus Sicht eines Organisators und in Form einer Dienspostenbewertung. Schon allein das ist sehr subjektiv geprägt. Und es ist nicht immer der Realität entsprechend.

In 32 Dienstjahren, inkl. 12 Jahren Bundeswehr möchte ich aber zunächst mal sagen dass Ämter nicht mehr vergleichbar sind. Und Laufbahnen schon mal gar nicht. Das war teils bestimmt durch ihre Eigenart schon immer so. Aber teils in den letzten Jahren durch Föderalismus und Ausgestaltung der Laufbahnverordnungen stark in der Entwicklung prägend.

Das bringt mich zur Besoldung. Ich fang mal mit der Bw an. Soldaten haben kein Amt inne. Für mich weder Statusrechtlich, noch funktional. Sie schwören auch nicht das Ihnen übertragende Amt zu verwalten. Sonder das Volk zu schützen. Beides zwar hoheitlich und ein öffentlich rechtliches Dienst- und Treueverhältnis, aber so unterschiedlich wie es eigentlich mehr nicht sein kann. Und auch hier zeigen sich sofort Unterschiede wenn man versucht Vergleiche anzustellen.

Deswegen fände ich eine ganz eigene Besoldungsgebung für die Bw zielführend. Bereits jetzt sind durch die Zulagen zwischen den Dienstgraden kaum noch gebotene Abstände erkennbar.

Auch die unterschiedliche Behandlung von Zugangsvoraussetzungen lässt das Wort ,,Amt" kaum noch einheitlich definieren.

Während der Bund bei seinen Laufbahnen im nichttechnischen h.D. Noch recht strikte Voraussetzungen hat sind die Länder da teils weit weit geöffnet. Insbesondere wenn es um Aufstiege geht. Dem entgegen hat der Bund bei der Anerkennung vergleichbarer Bildungsabschlüsse im g.D. Nicht gespart.

Auch funktional lässt sich vieles nicht mehr vereinheitlichen. Während in einer oberen Bundesbehörde ein Beamter A 11 ,,nur" ein Sachbearbeiter ist, wird er in einer Kommune schon als Führungskraft gehandelt.

Auch innerhalb des Besoldungskreises werden Ämter so unterschiedlich betrachtet. Mit Bündelung, ohne Bündelung. Stehzeiten, etc.

Auch Arbeitszeiten, und Privilegien unterscheiden sich stark. Während ein Kommunalbeamter seine Grenzen innerhalb eines Stadtgebietes findet, findet man in den ICE an Montagen und Freitagen mehr Lenovo Laptops mit Sinakarten als Touristen.

Wie soll man denn dann eigentlich noch bestimmen was ein Amt wert ist. Ein Amt in einer obersten Bundesbehörde kann die Wertigkeit von A13z haben. Aber die gleiche Tätigkeit nur einen Wert von EG 9 TVöD. Monitär hat das Amt dann welchen Wert?

Für mich ist der Begriff Amt mittlerweile zu stark gesplittet. Bestimmt aufgrund der vielen unterschiedlichen Bedürfnisse der einzelnen Besoldungsgeber.

Selbst der Begriff hoheitliches Handeln ist nicht mehr einheitlich zu betrachten.

Amtsangemessen schmückt eigentlich nur noch das Sich hinter der Amtsbezeichnung stehende Amt (oder vielleicht doch nur die Tätigkeit?) aus.

Vielleicht ist es wirklich an der Zeit den Art. 33 GG ganz neu zu formulieren und zu definieren. Neu festzustellen was ist ein Amt im statusrechtlichen Sinn und was im funktionalen Sinn.

Die Abhängigkeiten von Dienstrecht und Haushaltsrecht müssten stärker getrennt werden. Was nützt es uns wenn wir Urteile bekommen, die uns sagen das diese Abhängigkeit nicht bestehen darf, wir aber eigentlich alle wissen das es in der Realität doch so ist. Und insbesondere eigentlich der einzige Faktor ist, warum wir in großen Teilen nicht amtsangemessen besoldet werden.






SwenTanortsch

Zitat von: Durgi in Heute um 08:16Ich glaube, wir haben uns mit Polizei vs. Soldat inzwischen ein wenig im Schützengraben festgefahren. 😄 Swen hat recht, das war nicht die Fragestellung des Threads.

Mir ging es mit diesen Beispielen nie darum, festzustellen, ob der Soldat ,,mehr wert" ist als der Polizist, der Feuerwehrmann mehr als der Verwaltungsbeamte oder der Richter mehr als alle zusammen. Genau diese Diskussion wollte ich eigentlich vermeiden.

MaxBy trifft aber unbaebsichtigt einen ziemlich wichtigen Punkt, wenn er schreibt, dass beim ,,reinen Schreibtischbeamten" die Begründung für Außenstehende irgendwann nicht mehr nachvollziehbar werde. Genau da beginnt doch die interessante Frage und nicht da, wo sie endet.

Warum sollte ,,Schreibtisch" nämlich bereits eine Aussage über den Wert eines Amtes sein?

Ein A9-Sachbearbeiter kann ohne Personalverantwortung über Leistungen in Millionenhöhe und existenziell bedeutsame Ansprüche entscheiden. Ein anderer A9 führt Menschen. Ein dritter verfügt über erhebliche Eingriffsbefugnisse. Ein vierter arbeitet an Vorgängen, deren Fehler vielleicht außenpolitische, fiskalische oder sicherheitsrelevante Folgen haben. Und ein fünfter hat tatsächlich einen vergleichsweise überschaubaren Verantwortungsbereich. Trotzdem klebt auf allen zunächst dasselbe A9. Genau solche Beispiele sind hier bereits genannt worden.

Deshalb halte ich es inzwischen für einen Fehler, einzelne Berufe mit einem pauschalen Etikett zu versehen: Polizei = gefährlich, Soldat = gefährlich wenn Krieg, Verwaltung = Schreibtisch, Feuerwehr = körperlich. Das ist mir vieeeeel zu grob.

Wenn wir das Amt wirklich zum Ausgangspunkt machen wollen, müsste man vielmehr fragen: Welche Anforderungen stellt dieses konkrete Amt typischerweise an Qualifikation, Fachlichkeit, Verantwortung, Entscheidungstiefe, Personalführung, körperliche Anforderungen, Belastung, Verfügbarkeit und gegebenenfalls Eingriff in die Rechte Dritter? Dazu können besondere Gefahren kommen. Aber Gefahr wäre eben ein Faktor und nicht die Währung, in der wir sämtliche Ämter gegeneinander umrechnen.

Sonst landen wir genau bei der etwas absurden Debatte der letzten Beiträge: Wer kann häufiger erschossen werden? Das kann doch ernsthaft kein brauchbares Bewertungssystem für den öffentlichen Dienst sein.

Und auch die besondere Altersgrenze eines Soldaten beantwortet die Besoldungsfrage nicht. Das sind zwei verschiedene Instrumente. Wenn der Gesetzgeber für bestimmte Laufbahnen eine besondere Altersgrenze vorsieht, kann man über deren Berechtigung selbstverständlich diskutieren. Aber daraus folgt nicht, dass Verantwortung, Qualifikation oder Belastung des jeweiligen Amtes während der aktiven Dienstzeit plötzlich keinen materiellen Wert mehr hätten. (nein, nicht . sondern !)

Ich hatte mir das gedanklich deshalb einmal ganz banal als Bewertungsmatrix vorgestellt – nicht als fertiges Besoldungsgesetz, sondern um die Diskussion vom Bauchgefühl wegzubekommen:

Merkmal des Amtes                                  gering    mittel    hoch    sehr hoch
Qualifikation/Fachlichkeit   
Entscheidungs- und Sachverantwortung   
Personal-/Führungsverantwortung
Eingriffstiefe gegenüber Dritten   
körperliche/psychische Anforderungen   
besondere Gefährdung   
Tragweite möglicher Fehlentscheidungen   
besondere Verfügbarkeit/Bindung

Dann könnte ein Polizeiamt wegen Eingriffstiefe, Gefährdung und Belastung hoch liegen, ein militärisches Führungsamt wegen Personal-, Sach- und Einsatzverantwortung, ein Richteramt wegen Unabhängigkeit und Entscheidungstragweite und ein hochspezialisiertes Verwaltungsamt wegen Fachlichkeit und finanzieller bzw. rechtlicher Tragweite. Auf unterschiedlichen Wegen kann also eine ähnliche Wertigkeit entstehen.

Das wäre für mich der entscheidende Unterschied zum heutigen Denken. Nicht: ,,Der ist Polizist, also X." Nicht: ,,Der sitzt am Schreibtisch, also Y." Sondern: Was verlangt dieses Amt und welche Verantwortung übertragen wir seinem Inhaber?

Und ja, Camouflage62 hat mit Arbeitszeit und Lebenszeit noch einen Punkt aufgemacht, den man zumindest mitdenken muss. Wer dauerhaft 41 Stunden gebunden wird, Schichtdienst leistet, versetzbar ist oder besonderen Verfügbarkeitsanforderungen unterliegt, für den ist das objektiv Bestandteil des Dienstverhältnisses. Nur würde ich auch daraus keinen einzelnen alles erschlagenden Besoldungsfaktor machen.

Genau deshalb hatte ich ursprünglich zwei Ebenen getrennt: erst den materiellen Wert des Amtes bestimmen, danach kommt der alimentäre Schutzschirm für das, was mit Amt und Leistung eben nichts zu tun hat – Familie, besondere Wohnkosten usw.

Vielleicht ist das am Ende sogar der einfachste Test für ein neues System: Wenn ich einem Außenstehenden erklären kann, warum zwei Ämter unterschiedlich bezahlt werden, ohne ihm vorher sagen zu müssen, welcher Berufsgruppe die beiden angehören, dann dürfte die Begründung halbwegs tragen.

Und wenn die Antwort nur lautet ,,war historisch halt schon immer A9", dann haben wir ziemlich genau das Problem gefunden, über das ich hier eigentlich reden wollte. 😉

Und um die Soldaten hier auch nochmal in Gänze abzuholen: Ich erkenne den Unterschied zwischen Hauptfeldwebel Sachbearbeiter im BAPersBw an der Heizung und Hauptfeldwebel Zugführer IV im PzBtl. Das sind Welten in Millionenhöhe und Personalverantwortung. Das MUSS besoldungsrechtlich aufgearbeitet sein und werden!

Wie gesagt, am Ende wird so oder so ein sachgerechte Typisierung vorgenommen werden müssen, die m.E. (wie gestern ausgeführt) nur im erheblichen Maße abstrakt erfolgen kann, da sich - je konkreter man sie vornimmt - zwangsläufig Fragen als Folge von Art. 3 Abs. 1 GG auftun.

Dass sich diese Fragen alsbald stellten, zeigt die Diskussion der letzten Seiten, die je Argument durchaus schlüssig ist, jedoch  - je konkreter, desto sicherer - zu keiner vor Art. 3 Abs. 1 GG bestehenden Antwort führt, unabhängig, dass man sich davor hüten sollte, die Typisierung mit moralischen Fragen aufzuladen.

Ergo: Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Streikverbotsentscheidung noch einmal in aller gebotenen Deutlichkeit festgestellt, dass es nur das eine und also unteilbare deutsche Berufsbeamtentum gibt. Daraus folgt, dass die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums gleichfalls nicht teilbar sind, soll heißen: Sie gelten für jeden deutschen Berufsbeamten, der sich in einem Lebenszeitverhältnis befindet, uneingeschränkt gleich, unterfallen also den Wertungen aus Art. 3 Abs. 1 GG. Unter dieser Voraussetzung - sie kann nicht ausgeklammert werden, steht vielmehr im Mittelpunkt jeder entsprechenden Betrachtung - ist jede Fortentwicklung der Ämterstruktur mitsamt der Wertigkeit von Ämtern zu vollziehen.

Denn als Folge entfallen hier hinsichtlich der Typisierung - also am Ausgangspunkt der Fortentwicklung - zunächst einmal viele konkrete Fragen, wie bspw. die Eingriffstiefe gegenüber Dritten, körperliche/psychische Anforderungen, besondere Gefährdung, Tragweite möglicher Fehlentscheidungen, besondere Verfügbarkeit/Bindung. Denn diese sind - übergreifend betrachtet - regelmäßig keine Bedingungen, die hinreichend typisiert werden können, um das Amt gleichheitsgerecht zu beschreiben. Sie taugen m.E. nur dazu, Verhältnisse zwischen Ämtern zu differenzieren (unterfallen also dann der Frage nach Zulagen).

Genau deshalb habe ich das geschrieben, was ich gestern geschrieben habe: Zunächst einmal muss es darum gehen, eine Struktur der Ämter im Rahmen von Art. 33 Abs. 2 GG i.v.m. Art. 3 Abs. 1 GG zu vollziehen, um dann in der Bewertung anhand von Art. 33 Abs. 5 GG in die Konkretisierung einzusteigen. Maßgebliche Kriterien sind also (die Eignung vorausgesetzt) in einem ersten Schritt, gleichheitsgerecht und auf dieser Grundlage anhand von Art. 33 Abs. 2 GG, Befähigung (hier also insbesondere das Qualifikationsniveau) und fachliche Leistung (hier u.a. also insbesondere die Frage der Verantwortung(-stiefe)), um eine hinreichende, d.h. abstrakt typisierte Ämterstruktur zu entwickeln: also die Struktur abgestufter Besoldungsgruppen (die weiterhin mit dem Laufbahnprinzip im Einklang stehen müssen), um nun - als Fortentwicklung, d.h. konkretisierend anhand von Art. 33 Abs. 5 GG - Besoldungsabstände zwischen den zuvor systematisierten Besoldungsgruppen zu begründen (vgl. zu dem, was ich in diesem Absatz formuliere, umfassender meinen gestrigen Beitrag).

Sobald diese (1. Schritt) zunächst abstrakte Betrachtung der Ämterwertigkeit im Rahmen von Art. 33 Abs. 2 GG anhand von (2. Schritt) Art. 33 Abs. 5 GG - jeweils i.V.m. Art. 3 Abs. 1 GG - konkretisiert gegeben ist, kommen weitere Kriterien zur Differenzierung gleichwertiger Ämter bspw. im Rahmen von:

Eingriffstiefe gegenüber Dritten 
körperliche/psychische Anforderungen 
besondere Gefährdung 
Tragweite möglicher Fehlentscheidungen 
besondere Verfügbarkeit/Bindung

ins Spiel oder können ins Spiel kommen. Dabei hielte ich - aus der Tradition kommend, die nicht hergebracht ist, aber sich in der Vergangenheit als nützlich erwiesen hat - ebenfalls vier Leistungsgruppen für sachgerecht, die ich aber eben in der gebrochenen Tradition (die also nicht wiederkehrend wird) als Merkmale wie folgt nennen würde:

einfach, mittel, gehoben, hoch.

Wie gesagt, die Konkretisierung muss am Ende erfolgen, Ausgangspunkt ist eine Typisierung, die sich sachlich als je begründbarer zeigen wird, je abstrakter sie zunächst vollzogen wird. Alles andere dürfte sich heillos in den Wertungen aus Art. 3 Abs. 1 GG verstricken (vermute ich begründet).

@ Julian

Das, was Du - gesättigt an praktischer Erfahrung - darstellst, dürfte sich maßgeblich darauf zurückführen lassen, dass (s. mein gestriger ironischer Hieb gen dem Land Berlin) insbesondere das Laufbahnprinzip gänzlich zuschanden getragen worden ist, sodass wir heute eher einen Brei an Kriterien an Laufbahnen vorfinden, der weitgehend keine Differenzierungen mehr zulässt - zum Schaden nicht nur des öffentlichen Dienstes, dessen Struktur zunehmend amorph geworden ist, aber damit aber vor allem der Allgemeinheit.

Das Laufbahnprinzip, das sich hinsichtlich der Beamten traditionell in - wie man heute sagt - vier Qualifikationsniveaus unterteilen ließ:

einfacher Dienst
mittlerer Dienst
gehobener Dienst
höherer Dienst

hat eine präzise Stütze gegeben, um daran das Leistungsprinzip zu erhärten, ebenso - denke ich, hier kenne ich mich zu wenig aus - bei der Bundeswehr mitsamt seiner traditionellen Struktur aus

Mannschaft
Unteroffiziere
Offiziere.

In dem Moment, wo man die Laufbahnen streng voneinander abgrenzt, lässt sich auch wieder das Prinzip: Aufstieg durch Leistung begründen, und zwar so weit gehend, dass man qua Leistung Laufbahndurchlässigkeit begründen kann. Stattdessen hat man das Laufbahnprinzip - zumindest in den Beamtengesetzen der meisten Länder - vielfach nicht auf systematisch vollzogener Abgrenzung und mit ihr verbundenen Durchlässigkeit ausgerichtet, sondern - auch hier ursächlich: vulgärpragmatisch - auf Durchlässigkeit und so letztlich Deregulierung gepolt, womit am Ende die systematischen Strukturen fehlen, um hinreichend klären zu können, was eigentlich "Leistung" sei - die bekanntlich zum Aufstieg berechtigt.

Die Folgen beschreibst Du in beeindruckender Art und Weise. Ihre vulgärpragmatische Ursache liegt darin, dass es für den Dienstherrn auf den ersten Blick nützlich ist, eine amorphe Struktur zu besitzen - nämlich unter der Prämisse, Personal einsparen zu wollen (genau in diesem Zuge haben sich die beschriebenen amorphen Strukturen ausgeprägt) -, da man in amorphen Strukturen fehlendes Personal viel einfacher so hin- und herschieben kann, wie es einem gefällt, als wenn das nur in einem sehr viel engeren, weil regulierten Rahmen möglich ist (damit zeigt sich, dass es auch hier letztlich darum geht und gegangen ist, festgeschriebene Statusrechte abzubauen - das ewig Lied).

Das Ergebnis ist eine zunehmende Ineffizienz: Denn der bürokratische Beamtenapparat wird so auf der einen Seite in seinen faktischen Strukturen der freien Wirtschaft immer ähnlicher; behält aber auf der anderen Seite sein streng regulierendes - auf den hergebrachten Grundsätzen beruhendes - Beamtenrecht, das sich als Folge aus Art. 33 Abs. 5 GG als starr erweist, also zwangsläufig nicht eine privatrechtliche Stukturierung in dessen Reinform ermöglicht.

Die Antwort der Deregulierer ist - s. die heute amorphe Laufbahnstruktur - nur noch mehr Dergulierung. Das Ergebnis ist nur noch mehr Ineffizienz.