Kinderzuschlag durch die Familienkasse

Begonnen von Dunkelbunter, Heute um 14:00

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Dunkelbunter

Da das Thema wieder aufkam mit dem Familienzuschlag.
Ich weiß leider nicht wie genau die Familienkasse es berechnet. Vielleicht hat es aber hier Beamte der Agentur für Arbeit, welche da mal einen genauen Einblick geben würden.

Bin A9 und beim letzten Antrag noch Stufe 7. Verheiratet und 3 Kinder (bei 2 Kindern könnte es echt knapp werden mit dem Familienzuschlag).
Also ich gebe bei der Familienkasse an:
Nettogehalt der letzten 6 Monate (Nur meine, da meine Frau nicht arbeitet)
Krankenversicherung (Meine, Frau + 3 Kinder)
KITA Gebühren (ohne Mittag)
KFZ-Versicherung (Nur Haftpflichtanteil)
Fahrtkosten zur Arbeit kann man auch abrechnen mit 20ct je km.
Miete inkl. Nebenkosten (ohne Strom für eigenen Haushalt).

Ich komme auf nicht ganz 100,- Euro im Monat als Familienzuschlag.
Jedoch kann ich dann mich von den KITA-Gebühren (inkl. Mittag) befreien lassen, Für meine große Tochter jedes halbes Jahr einen Zuschuss für die große Tochter für Schulbedarf, Vereinsgebühren usw.

Mich würde natürlich auch noch interessieren, ob man noch mehr angeben darf.

Verstehe auch nicht, dass es keinen Rechner gibt, wo man nachvollziehen kann, wieviel man bekommt.

Dunkelbunter

Das Problem ist aber auch, dass die Familienkasse in Ihren Bescheiden nie angibt, was genau Sie anerkennt und was nicht.

Wohngeld habe ich auch probiert, da im Speckgürtel von Stuttgart wohne. Das ist aber leider abgelehnt worden.
Mal abgesehen der Antrag auch deutlich komplizierter ist und mehr Nachweise benötigt.

Kority

Zitat von: Dunkelbunter in Heute um 14:00Da das Thema wieder aufkam mit dem Familienzuschlag.
Ich weiß leider nicht wie genau die Familienkasse es berechnet. Vielleicht hat es aber hier Beamte der Agentur für Arbeit, welche da mal einen genauen Einblick geben würden.

Bin A9 und beim letzten Antrag noch Stufe 7. Verheiratet und 3 Kinder (bei 2 Kindern könnte es echt knapp werden mit dem Familienzuschlag).
Also ich gebe bei der Familienkasse an:
Nettogehalt der letzten 6 Monate (Nur meine, da meine Frau nicht arbeitet)
Krankenversicherung (Meine, Frau + 3 Kinder)
KITA Gebühren (ohne Mittag)
KFZ-Versicherung (Nur Haftpflichtanteil)
Fahrtkosten zur Arbeit kann man auch abrechnen mit 20ct je km.
Miete inkl. Nebenkosten (ohne Strom für eigenen Haushalt).

Ich komme auf nicht ganz 100,- Euro im Monat als Familienzuschlag.
Jedoch kann ich dann mich von den KITA-Gebühren (inkl. Mittag) befreien lassen, Für meine große Tochter jedes halbes Jahr einen Zuschuss für die große Tochter für Schulbedarf, Vereinsgebühren usw.

Mich würde natürlich auch noch interessieren, ob man noch mehr angeben darf.

Verstehe auch nicht, dass es keinen Rechner gibt, wo man nachvollziehen kann, wieviel man bekommt.


haben mit 2 Kindern knapp 39€ pro Kind als KIZ

Der rechner online hilft sehr + wenn man hohe wohnkosten hat hilft das auch.

Viel Bürokratie aber es hilft das Kitakosten übernommen werden genauso wie mittagessen etc.

Dunkelbunter

#3
Zitat von: Kority in Heute um 14:22haben mit 2 Kindern knapp 39€ pro Kind als KIZ

Der rechner online hilft sehr + wenn man hohe wohnkosten hat hilft das auch.

Viel Bürokratie aber es hilft das Kitakosten übernommen werden genauso wie mittagessen etc.

Welcher Rechner ? Der KIZ-Lotse ist nicht zielführend. Der sagt immer ich habe keinen Anspruch.
Genauso geht es mir mit
https://www.kinderzuschlag.org/rechner/

eros

Hier ein Link für fleißige Seelen,


https://www.sozialrecht-justament.de/seminar--sgb-ii-kiz-rechenhilfe

evlt. Hilft das weiter. Ich jedenfalls steig da in der Tiefe nicht ganz durch. Es gibt hier allerdings auch zum Download verschiedenste Tabellen zum ausrechnen. Evtl schaut sich das jemand mal genauer an und gibt dann Bescheid.

Alle anderen Rechner im Netz bringen immer die selbe antwort: 0 Euro.... was ja aber nicht stimmt ;)

Gruenhorn

Zitat von: Dunkelbunter in Heute um 14:00Da das Thema wieder aufkam mit dem Familienzuschlag.
Ich weiß leider nicht wie genau die Familienkasse es berechnet. Vielleicht hat es aber hier Beamte der Agentur für Arbeit, welche da mal einen genauen Einblick geben würden.

Bin A9 und beim letzten Antrag noch Stufe 7. Verheiratet und 3 Kinder (bei 2 Kindern könnte es echt knapp werden mit dem Familienzuschlag).
Also ich gebe bei der Familienkasse an:
Nettogehalt der letzten 6 Monate (Nur meine, da meine Frau nicht arbeitet)
Krankenversicherung (Meine, Frau + 3 Kinder)
KITA Gebühren (ohne Mittag)
KFZ-Versicherung (Nur Haftpflichtanteil)
Fahrtkosten zur Arbeit kann man auch abrechnen mit 20ct je km.
Miete inkl. Nebenkosten (ohne Strom für eigenen Haushalt).

Ich komme auf nicht ganz 100,- Euro im Monat als Familienzuschlag.
Jedoch kann ich dann mich von den KITA-Gebühren (inkl. Mittag) befreien lassen, Für meine große Tochter jedes halbes Jahr einen Zuschuss für die große Tochter für Schulbedarf, Vereinsgebühren usw.

Mich würde natürlich auch noch interessieren, ob man noch mehr angeben darf.

Verstehe auch nicht, dass es keinen Rechner gibt, wo man nachvollziehen kann, wieviel man bekommt.


Danke für die unvollständige Aufzählung. Am Ende läuft es ja auf die Bildung einer Differenz heraus.
Erste Frage: Nettogehalt heißt beliebige Auswahl der Steuerklasse zur Manipulation wie beim Elterngeld?
Zweitens: welcher Betrag muss denn am Ende unterschritten werden?


Lohnt es sich darüber nachzudenken mit 5 Kindern im höheren Dienst? 

Dunkelbunter

Zitat von: Gruenhorn in Heute um 18:19Danke für die unvollständige Aufzählung. Am Ende läuft es ja auf die Bildung einer Differenz heraus.
Erste Frage: Nettogehalt heißt beliebige Auswahl der Steuerklasse zur Manipulation wie beim Elterngeld?
Zweitens: welcher Betrag muss denn am Ende unterschritten werden?


Lohnt es sich darüber nachzudenken mit 5 Kindern im höheren Dienst? 

Es ist halt schwierig, alles vollständig Aufzuzählen, wenn nirgends genau gesagt wird, dass Du alles abziehen lassen kannst.
Ja es läuft auf eine Differenz zwischen 2 Beträgen hinaus.

Ich mache jetzt einfach mal das Berechnungsbeispiel (unverbindlich, da ich nur erahnen kann, wie die Berechnung erfolgt ist).
Ich bekomme 98,- Euro Familienzuschlag für 6 Monate

Ich habe in den 6 Monaten einen Durchschnittsnettolohn von 4843,- Euro pro Monat bekommen.

Ausgaben, welche meines Wissen abgezogen werden:
PKV: 713 Euro
KITA Kind 1: 103,00 Euro (ohne Mittag)
KITA Kind 2: 103,00 Euro (ohne Mittag)
KFZ-Haftpflicht: 20 Euro (Anteilig je Monat)
Fahrtkosten: 381,00 Euro)
127 Arbeitstage (ermittelt lt. Google bei Angabe des Zeitraums, Bundesland und 5 Tage Woche)
Ausgaben insgesamt: 1320 Euro

Somit Einkommen: 3523,00

Maximale Kinderzuschläge (je Kind 297,00 Euro)
= 891 Euro

Gesamtbedarf der Eltern:
Elternpaare: je 506 Euro (insgesamt 1.012 Euro)
Alleinerziehende: 563
+ 62% Elternanteil (Tabelle siehe unten) an der Miete (1200,- Euro warm bei mir) = 744,00 Euro
Gesamt: 1756,00 Euro

Bedeutet: (Nettodurchschnittslohn - Ausgaben - Gesamtbedarf der Eltern) x 45% (45-Prozent-Regel bei Arbeit: Weil das Geld aus Erwerbstätigkeit stammt, wird der übersteigende Betrag nur zu 45 % abgezogen.) = Auf den max. Kinderzuschlag anzurechnendes Einkommen
= (4843,00 - 1320 - 1756) x45% = 795,15 Euro

Also berechnet sich der Kinderzuschlag wie folgt: 891,00 - 795,15 Euro = 95,85 Euro.

Also wie man genau nun auf die 98,- Euro kommt kann ich nicht erklären.


Hier die Tabelle wegen den Anteil der Eltern an der Warmmiete:
                  1 Kind    2 Kinder 3 Kinder 4 Kinder 5 Kinder
Alleinst.          77 %    63 %      53 %      46 %      40 %
Ehepaare        83 %    71 %      62 %      55 %      50 %



Man könnte daraus auch ein Rechner basteln, aber da die Berechnung teilweise auf Vermutung beruht, warte ich noch auf neue Erkenntnisse bezgl. der Berechnung.

lotsch

Genau davor sollte der Beamte eigentlich durch 33(5) GG geschützt werden, damit er sich mit voller Hingabe seiner Aufgabe widmen kann.

GoodBye

Und der derjenige, der knapp über der Grenze liegt, zahlt Kinderbetreuung und Teilhabe dann selbst.
,,Man kann alles begründen, selbst die Wahrheit." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

Dunkelbunter

Zitat von: GoodBye in Heute um 20:25Und der derjenige, der knapp über der Grenze liegt, zahlt Kinderbetreuung und Teilhabe dann selbst.

Das ist aber auch alle 6 Monate eine Rechnerei und Antragsstellerei.
Und wenn dann die schöngerechnette aA kommt und ich 400,- Euro netto mehr bekomme, dann fällt der Kinderzuschlag weg und die Bildung und Teilhabe wären auch weg. Also über 100 Euro pro Monat weniger effektiv.


GoodBye

Zitat von: Dunkelbunter in Heute um 20:45Das ist aber auch alle 6 Monate eine Rechnerei und Antragsstellerei.
Und wenn dann die schöngerechnette aA kommt und ich 400,- Euro netto mehr bekomme, dann fällt der Kinderzuschlag weg und die Bildung und Teilhabe wären auch weg. Also über 100 Euro pro Monat weniger effektiv.



Das ist die monetäre Betrachtung. Da stimme ich dir vollkommen zu.

Gleichzeitig zeigt es aber auch, weshalb solche Geldleistungen eigentlich das Abstandsgefüge zerstören. Wenn alternativ über Sozialleistungen eigentlich erforderliche Besoldung abgedeckt wird, müsste ich diese Sozialleistungen eigentlich in die Ermittlung des Einkommens einbeziehen. Das Problem ist hierbei natürlich, dass nicht jeder Beamte diese Leistungen erhält.
,,Man kann alles begründen, selbst die Wahrheit." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

Dunkelbunter

Zitat von: GoodBye in Heute um 22:00Das ist die monetäre Betrachtung. Da stimme ich dir vollkommen zu.

Gleichzeitig zeigt es aber auch, weshalb solche Geldleistungen eigentlich das Abstandsgefüge zerstören. Wenn alternativ über Sozialleistungen eigentlich erforderliche Besoldung abgedeckt wird, müsste ich diese Sozialleistungen eigentlich in die Ermittlung des Einkommens einbeziehen. Das Problem ist hierbei natürlich, dass nicht jeder Beamte diese Leistungen erhält.

Naja man müsste ja dann quasi noch viel mehr betrachten. In welcher Region (Mietpreise) wohnt der Beamte, welches Bundesland (kostenlose Kita) usw.
Aber wie soll man dann die amtsangemessene Alimentation allgemein betrachten oder sogar berechnen? Dann geht es quasi ja nur noch über das Grundgehalt.
Aber ist es dann wieder gerecht, dass ein Beamter in der selben Situation wie ich z.B in MVP lebt, keine KITA Gebühren zahlen muss und ggf. noch in einer günstigen Mietregion in MVP wohnt.
Wo fangen wir an im Vergleich und wo hören wir auf? Besoldung kann nur gerecht werden, wenn man jeden Einzelfall betrachtet und da wären wir wieder bei einem Bürokratiemonster.