Kinderzuschlag durch die Familienkasse

Begonnen von Dunkelbunter, 15.09.2026 14:00

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

eros

Habe nochmal nachgerechnet und bei mir ist es ja knapp an der Grenze und das obwohl meine Frau nun mehr Arbeitet und dementsprechend 85 Euro mehr im Monat erhält könnte es sein das der KIZ mit bisher 65 Euro wegfällt. das wäre ja auch noch vertretbar doch aber auch der Anspruch auf BuT fällt weg. was wiederum knapp 200 Euro sind (Kita Essen) plus 170 Euro (Kita-Gebühr). Macht unter dem Strich eine Mehrbelastung von Knapp 350 Euro. PRO MONAT!!! Das kann doch nicht im Sinne des Erfinders sein, das man mehr arbeitet und am Ende deutlich weniger hat..... Bin echt .... :'(

eros

Zitat von: Dunkelbunter in 15.09.2026 19:53Es ist halt schwierig, alles vollständig Aufzuzählen, wenn nirgends genau gesagt wird, dass Du alles abziehen lassen kannst.
Ja es läuft auf eine Differenz zwischen 2 Beträgen hinaus.

Ich mache jetzt einfach mal das Berechnungsbeispiel (unverbindlich, da ich nur erahnen kann, wie die Berechnung erfolgt ist).
Ich bekomme 98,- Euro Familienzuschlag für 6 Monate

Ich habe in den 6 Monaten einen Durchschnittsnettolohn von 4843,- Euro pro Monat bekommen.

Ausgaben, welche meines Wissen abgezogen werden:
PKV: 713 Euro
KITA Kind 1: 103,00 Euro (ohne Mittag)
KITA Kind 2: 103,00 Euro (ohne Mittag)
KFZ-Haftpflicht: 20 Euro (Anteilig je Monat)
Fahrtkosten: 381,00 Euro)
127 Arbeitstage (ermittelt lt. Google bei Angabe des Zeitraums, Bundesland und 5 Tage Woche)
Ausgaben insgesamt: 1320 Euro

Somit Einkommen: 3523,00

Maximale Kinderzuschläge (je Kind 297,00 Euro)
= 891 Euro

Gesamtbedarf der Eltern:
Elternpaare: je 506 Euro (insgesamt 1.012 Euro)
Alleinerziehende: 563
+ 62% Elternanteil (Tabelle siehe unten) an der Miete (1200,- Euro warm bei mir) = 744,00 Euro
Gesamt: 1756,00 Euro

Bedeutet: (Nettodurchschnittslohn - Ausgaben - Gesamtbedarf der Eltern) x 45% (45-Prozent-Regel bei Arbeit: Weil das Geld aus Erwerbstätigkeit stammt, wird der übersteigende Betrag nur zu 45 % abgezogen.) = Auf den max. Kinderzuschlag anzurechnendes Einkommen
= (4843,00 - 1320 - 1756) x45% = 795,15 Euro

Also berechnet sich der Kinderzuschlag wie folgt: 891,00 - 795,15 Euro = 95,85 Euro.

Also wie man genau nun auf die 98,- Euro kommt kann ich nicht erklären.


Hier die Tabelle wegen den Anteil der Eltern an der Warmmiete:
                  1 Kind    2 Kinder 3 Kinder 4 Kinder 5 Kinder
Alleinst.          77 %    63 %      53 %      46 %      40 %
Ehepaare        83 %    71 %      62 %      55 %      50 %



Man könnte daraus auch ein Rechner basteln, aber da die Berechnung teilweise auf Vermutung beruht, warte ich noch auf neue Erkenntnisse bezgl. der Berechnung.



Ich hab diese Rechnung mal durchgeführt allerdings finde ich die Berechnung des Gesamtbedarfs etwas schwierig

Eheleute mit zusammen 1012 verstehe ich noch
allerdings wären bei mir

Eheleute     =1012
1 Kind <6    = 357
1 Kind >6<14 = 390
1 Kind >14<18= 471

Gesamt= 2230 Euro

Wie rechnet sich das dann mit der Wohnung?

Gesamtbedarf der Eltern:
Elternpaare: je 506 Euro (insgesamt 1.012 Euro)
Alleinerziehende: 563
+ 62% Elternanteil (Tabelle siehe unten) an der Miete (1200,- Euro warm bei mir) = 744,00 Euro
Gesamt: 1756,00 Euro


also Quelle habe ich dieses genommen:

C.3.1.1 Regel- und Mehrbedarfe
(1) Die pauschalierten Leistungen zur Sicherung des Lebensunter-
haltes sind seit 1. Januar 2024 folgendermaßen bemessen:
Berechtigte
Regelbedarf
in EUR
Alleinstehende Elternteile 563
Elternpaare (2 x 506 EUR) 1.012
Kinder unter 6 Jahre 357
Kinder von 6 bis unter 14 Jahre 390
Kinder von 14 bis unter 18 Jahre 471
Kinder von 18 bis unter 25 Jahre, die im Haus-
halt ihrer Eltern leben
451

kleinerluis

Zitat von: HlMatthäus in 17.09.2026 09:25Ich schätze mal, dass es den Zwecken der Intransparenz dient. Ohne Verschwörungstheorie, aber wer als Arbeiter weiß wie er an so eine Leistung kommt ist vermutlich nicht gerne gesehen. Meiner Erfahrung nach weiß so gut wie keiner der Leute aus meinem Umfeld (normale Mittelschicht), das sie für diese Leistung in Frage kommen. Jeder ist verwundert, weil er denkt das wäre was für HARTZ IV Empfänger und nicht für Menschen bei denen unter Umständen beide Elternteile arbeiten gehen. Die Sozialleistungen sind mittlerweile allerdings so hoch, das es sich bei genauerer Betrachtung für eineiige sogar lohnen würde ins HARTZ anstatt arbeiten zu gehen. So sieht die Realität aktuell leider aus.

Sorry, aber das ist kompletter Bullshit.
Wir fahren sogar draußen rum und machen Werbung für diese Leistung. Wir sind damit auch schon bei Bundes- und Landesbehörden gewesen. Wenn sich natürlich die Dienststellenleitungen dagegen entscheiden, eine solche Infoveranstaltung in der Dienststelle bekannt zu machen, dann kann ich auch nicht mehr helfen. Und natürlich waren wir auch nicht in jeder Dienststelle, das würde uns auch leicht überfordern.
Recht hast du damit, dass natürlich die meisten KIZ Empfänger bisher Leistungen nach dem SGB II bezogen haben. Die Jobcenter sind dazu verpflichtet vor den Leistungen nach dem SGB II zu prüfen, ob Anspruch auf KIZ besteht. KIZ ist immer vorrangig.

Ich denke Arbeiter, die für Mindestlohn arbeiten wissen eher auf welche Leistungen Sie Anspruch haben. Anders sieht es bei Mitarbeitern des ÖD aus, die denken immer noch das das ja nicht sein kann. Oder sind sich zu fein die Sozialleistung zu beantragen oder gegen den DH vorzugehen, Widerspruch einzulegen oder gar zu klagen.

kleinerluis

Das hast du dir richtig ausgerechnet.
Das ist dein Bedarf. Dagegen werden 45% deines bereinigten Erwerbseinkommen dagegen gerechnet.
Der Teil deines Einkommens, der deinen berechbeten Bedarf übersteigt wird vom GesamtKIZ abgezogen. Bleibt etwas übrig, bekommst du das als KIZ ausgezahlt.
Was die 85€ Mehreinkommen angeht, so werden davon ja nur 45% als Einkommen herangezogen. Kann also sein, dass weiterhin Anspruch auf KIZ besteht.

Neuling2016

Zitat von: HlMatthäus in 17.09.2026 09:03Unbedingt Antrag stellen!!! Vielleicht auch erstmal ohne Unterlagen aber mit Eingang dort, dass der September noch gesichert werden kann. Unterlagen dann zusammensammeln und nachreichen. Das wichtigste ist, den Antrag abgegeben zu haben, dass eben ab dem Monat in dem der Antrag gestellt wurde die Leistung zu bekommen. Wird dann einfach nachgezahlt.

Weiß nicht, ob sich all die Mühe lohnt...Bin A11, Stufe 4, hab 2 Kids, Mieteinnahmen und dann noch der Verdienst meiner Frau..

Dunkelbunter

Zitat von: kleinerluis in 17.09.2026 19:53Das hast du dir richtig ausgerechnet.
Das ist dein Bedarf. Dagegen werden 45% deines bereinigten Erwerbseinkommen dagegen gerechnet.
Der Teil deines Einkommens, der deinen berechbeten Bedarf übersteigt wird vom GesamtKIZ abgezogen. Bleibt etwas übrig, bekommst du das als KIZ ausgezahlt.
Was die 85€ Mehreinkommen angeht, so werden davon ja nur 45% als Einkommen herangezogen. Kann also sein, dass weiterhin Anspruch auf KIZ besteht.

Ich
Zitat von: kleinerluis in 17.09.2026 19:30Sorry, aber das ist kompletter Bullshit.
Wir fahren sogar draußen rum und machen Werbung für diese Leistung. Wir sind damit auch schon bei Bundes- und Landesbehörden gewesen. Wenn sich natürlich die Dienststellenleitungen dagegen entscheiden, eine solche Infoveranstaltung in der Dienststelle bekannt zu machen, dann kann ich auch nicht mehr helfen. Und natürlich waren wir auch nicht in jeder Dienststelle, das würde uns auch leicht überfordern.
Recht hast du damit, dass natürlich die meisten KIZ Empfänger bisher Leistungen nach dem SGB II bezogen haben. Die Jobcenter sind dazu verpflichtet vor den Leistungen nach dem SGB II zu prüfen, ob Anspruch auf KIZ besteht. KIZ ist immer vorrangig.

Ich denke Arbeiter, die für Mindestlohn arbeiten wissen eher auf welche Leistungen Sie Anspruch haben. Anders sieht es bei Mitarbeitern des ÖD aus, die denken immer noch das das ja nicht sein kann. Oder sind sich zu fein die Sozialleistung zu beantragen oder gegen den DH vorzugehen, Widerspruch einzulegen oder gar zu klagen.

Ich glaube die Kritik geht nicht an die Mitarbeiter, die ja Ihren Job machen, sondern einfach an die Instransparenz der Vorschriften und vorallem des KIZ-Rechner.
Wenn der mir sagt "Sie haben keinen Anspruch", dann verlassen sich viele darauf und fragen einfach nicht mehr nach.
Aber wo kann man im KIZ-Rechner KITA-Gebühren, private Krankenversicherung, KFZ-Versicherung oder sonstige Ausgaben eingeben ?

Hier habe ich mal ein Rechner gefunden, welcher passen könnte:
https://www.steuerberatung-gauster.de/kinderzuschlagrechner/

Was bei dem Rechner spannend finde ist die Absetzung wie folgt:
ZitatHerleitung des weiteren absetzbaren Erwerbseinkommens
Um den Anreiz zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit zu wahren, werden folgende weiteren Beträge vom Erwerbseinkommen abgesetzt.

- 20 % für den Teil des monatlichen Erwerbseinkommens, der 100 € übersteigt und nicht mehr als 520 € beträgt, also hier weitere 84,00 €
- Weitere 30 % für den Teil des monatlichen Erwerbseinkommens, der 520 € übersteigt und nicht mehr als 1.000 € beträgt, also hier weitere 144,00 €
- Weitere 10 % für den Teil des monatlichen Erwerbseinkommens, der 1.000 € übersteigt und nicht mehr als 1.200 € beträgt. Anstelle des Betrages von 1.200 € tritt für erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit mindestens einem minderjährigen Kind ein Betrag von 1.500 €, also hier bei diesem Fall weitere 50,00 €
In Summe sind also 278,00 € des Erwerbseinkommens absetzbar.

Wie soll man denn sowas wissen ? Bzw. wird das weitere absetzbaren Erwerbseinkommen automatisch berücksichtigt ?
Weil dann passt meine ganze Rechnerei nicht mehr, wenn es automatisch eingerechnet wird. Aber wenn ich diese 278 von meinen absetzbaren Beträgen abziehe, dann komme ich auf 98,xx Euro. Was bedeuten würde, dass es nicht automatisch mit eingerechnet wird.

Was mich einfach interessiert:
Was darf ich alles Absetzen?

Im dem o.g. Rechner stehen als absetzbare Ausgaben:
- Freiwillige oder private Kranken- und Pflegeversicherung
- Altersvorsorge für nicht Rentenversicherungspflichtige (zählt hier auch kapitalbildende Lebensversicherung?)
- Kfz-Haftpflichtversicherung
- Riester-Rente
- Fahrtkosten zur Arbeitsstätte
- Beiträge zu Berufsverbänden und Gewerkschaften

Was da fehlt sind KITA-Kosten, die meines Wissen ohne Verpflegungskosten mit angegeben werden können.

HlMatthäus

Zitat von: kleinerluis in 17.09.2026 19:30Sorry, aber das ist kompletter Bullshit.


Das ist alles aber kein Bullshit. Aktuell beziehen nur ca 33% der Berechtigten diese Leistung. Somit liegt die Dunkelziffer der nicht Bezieher bei ca 66%. Aktuell kostet nach kurzer Recherche der KiZ den Bund ca 3,4 Mrd. €. Hinzu kommen die Leistungen der Länder für Kita-Befreiung + Bildung und Teilhabe von ca 1 Mrd.€. Wenn man jetzt den einfach Dreisatz anwendet würde die Leistung insgesamt von 4,4 Mrd €/Jahr auf ca 13,3 Mrd.€ / Jahr auf einen Schlag anwachsen. Ich denke man hat so eine Zahl in der Politik im Hinterkopf, weiß jedoch dass sie nie abgerufen werden wird weil es viel zu unpopulär ist. Das war kein Angriff auf die Mitarbeiter sondern auf die Intransparenz erstmal für die Leistung an sich und daraus folgend die Intransparenz schlussendlich bei der Berechnung. Obwohl es hier Leute gibt die diese Leistung beziehen ist trotzdem immer noch unklar welche Sachen alle abgezogen werden können. Und das ist einfach nicht gerecht.
"Als Jesus weiterging, sah er einen Mann namens Matthäus am Zoll sitzen und sagte zu ihm: Folge mir nach! Und Matthäus stand auf und folgte ihm nach." - Mt 9,9

HlMatthäus

Zitat von: Dunkelbunter in 18.09.2026 08:30Was da fehlt sind KITA-Kosten, die meines Wissen ohne Verpflegungskosten mit angegeben werden können.

Ganz genau. Die Kita Kosten sind bei uns der Grund warum wir da so deutlich reingefallen sind. 600€/Monat für einen 8h Platz. Das absolut inakzeptabel meiner Meinung nach.
"Als Jesus weiterging, sah er einen Mann namens Matthäus am Zoll sitzen und sagte zu ihm: Folge mir nach! Und Matthäus stand auf und folgte ihm nach." - Mt 9,9