Wieviel Gehalt kann ich fordern? Welche Gruppe wäre angemessen?

Begonnen von Mad_Apple86, Gestern um 18:22

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Mad_Apple86



Ich brauche mal dringend euren Rat, da demnächst MA-Gespräche anstehen ;).

Zu mir:

Master-Studium in Biomedizin und zwei Weiterbildungen (Projektmgm und Eventmgm), kein Beamter. Ich arbeite seit 7 Jahren in der Personalentwicklung einer größeren Insitutition im öD und habe dort die Rolle der Leitung (zusammen mit einem Kollegen), und Bildungskoordination (inkl. Kursplanung, Finanzen, Einstellungen, wichtigen Entscheidungen etc) inne (zudem einige kleinere Projekte nebenbei und Sprecherfunktion in Arbeitskreisen).

Wir konzipieren Lehrangebote, schulen Mitarbeitende und externe Partner und entwickeln unser Angebot stetig weiter. Es ist also immer gut was zu tun und kommt gut Geld für den Bereich rein.
Brutto bekomme ich bei 80% gute 3700€. (80% weil hab reduziert wegen Familie)

Theoretisch, rein von meinem Lebensstil her, genügt mir das Gehalt, da ich faktisch, nach Abzug aller Fixkosten gute 900€ monatlich zur freien Verfügung damit habe. Nun war ich jedoch in diesem und letzten Jahr auf zahlreichen Vernetzungsveranstaltungen und habe mitbekommen, was Kollegen in ähnlicher Funktion verdienen und fühle mich total veräppelt. Also diese bekommen gute zwei Gruppen über meiner ihr Gehalt und leisten teilweise weniger und ohne Leitungsaufgaben.
Nun würde ich gern mehr verhandeln (im öD allerdings sehr schwer, da feste Jobbeschreibungen nunmal feste Stufen/Gruppen haben) und eben meine zahlreichen Aufgaben, zusammen mit der nicht-passenden Gruppierung anbringen. Damit würde ich vielleicht mehr Gehalt rausschlagen, aber auch mit dem Risiko mehr "auf dem Radar" der Chefetage zu stehen. (Momentan kann ich sehr frei und flexibel arbeiten).

Also meine Angst ist konkret: Geld gegen Freiheit einzutauschen.

Was denkt ihr?

Was sollte ich für meine Position eigentlich verlangen?

ExponentialFud

Du kannst verlangen was du willst. Bekommen tust du genau das Tarifgehalt deiner Planstelle. Und da gibts nichts zu verhandeln.

Mad_Apple86

Danke für deine Antwort. Ein bisschen Spielraum haben wir schon. Andere bekommen ja auch mehr, wenn sie sich eben anders einstufen lassen. Die Frage ist nur, was vergleichbar wäre.

MeTe

Einerseits sagst du selbst:
Zitatim öD allerdings sehr schwer, da feste Jobbeschreibungen nunmal feste Stufen/Gruppen haben)
Anderseits dann wieder:
ZitatEin bisschen Spielraum haben wir schon. Andere bekommen ja auch mehr, wenn sie sich eben anders einstufen lassen.
Daher ist die Frage was du genau mit "bisschen Spielraum" meinst.

A.) Deine Entgeltgruppe hängt an der Stelle. Die kann m.W. nicht einfach mal so verhandelt werden. Jemanden auf einer E-X Stelle kann man nciht einfach mal so E-X+2 zahlen. Ausser du bist der Meinung dass deine Stelle schlichtweg falsch eingruppiert ist, also dass du eigentlich auf einer E-X+2 Stelle sitzt und diese nur fälschlicherweise als E-X eingruppiert ist. In dem Fall müsstest du einen Antrag auf eine korrekte Eingruppierung stellen und sofern diesem nicht entsprochen wird eben ggf. klagen um von einem Gericht die korrekte Eingruppierung feststellen zu lassen. Das dürfte ein recht steiniger Weg sein - aber an und für sich der richtige wenn du wirklich der Meinung bist deine Stelle ist schlichtweg erheblich falsch (2 Entgeltgruppen zu niedrig) eingruppiert. Würde ich persönlich aber nur machen wenn ich mir sicher wäre dass offensichtlich falsch eingruppiert wurde, bei +/-1 Entgeltgruppe wäre ich da vorsichtig...

Das hat dann eher weniger mit einer Verhandlung sondern eher mit der Korrektur eines Fehlers (daher "richtig" udn "falsch") zu tun. Das muss dann auch nicht "verhandelt" werden, denn entweder ist es ne E-X+2 oder halt nicht. Das muss nur festgestellt werden, entweder nach interner Überprüfung oder notfalls von einem Gericht - nicht verhandelt.

B.) Was leichter verhandelbar wäre, wäre sowas wie eine Vorweggewährung der Erfahrungsstufe. Also dass man dich innerhalb deiner Entgeltgruppe nach einer höheren Erfahrungsstufe bezahlt als du eigentlich hast. Das ist m.W. etwas das der AG tatsächlich "einfach so" mit Begrüdung "Fachkräftebindung" usw. machen kann. Da sehe ich dann tatsächlich den Verhandlungsspielraum. Du sagst du bist jetzt 7 Jahre dabei, also wohl Erfahrungsstufe 3. Vielleicht wäre es daher ne Option eine vorweggewährung der Erfahrrungstufe 4 anzuvisieren. Erfahrugnsstufen machen in diesem unsäglichen öD sowieso oft mehr aus als die Entgeltgruppe. Ne E11/4 ist z.B. mehr als ne E12/3...

Ich kann dir aber nur sagen dass zumindest mein AG lieber Stellen jahrelang unbesetzt lässt als jemanden auch nur 100€ mehr zu bezahlen als er laut Tarifvertrag muss. Verhandlungsspielraum lautet bei dem: Akzeptieren oder gehen. Obwohl er genau weiß dass die Stellen oft viele Jahre nicht besetzt werden können wenn jemand geht. Ist das klug? Nö. Aber öD wie ich ihn kenne...

C.) Was die Eingruppierung betrifft würde ich einfach mal grob anfangen, im Sinne ist ein wissenschaftliches Hochschulstudium für den Job erforderlich? -> E13-15. Ist ein Hochschulstudium erforderlich? -> E9b-E12. Ist eine Berufsausbildung erforderlich? -> E7-E9b. Und dann innerhalb der Gruppen sich an die Gruppe herantasten. Dein Job klingt so als wäre ein Hochschulstudium erforderlich. Ob auch ein wissenschaftliches erforderlich ist vermag ich per Ferndiagnose nicht zu beurteilen. Wenn nicht würde ich es - nachdem wie es geschildert wird - schon bei eher in Richtung E12 sehen. (Finanzen, Personal, usw. -> besondere Verantwortung -> E12). Aber das hängt halt an den Details die ich nicht kenne...

Vollstrecker

Als was bist du denn eingestellt / wie ist denn deine Berufsbezeichnung?
Der öD ist doch oft gläsern, was Gehaltsstufen angeht. "Sag mir deinen Beruf, ich sag dir deine Gehaltsgruppe" funktioniert oft ganz gut.
Ja, die zugewiesenen Tätigkeiten können in einigen Bereichen dann auch für Abweichungen sorgen. Kommt halt auch zudem immer auf den Tarifvertrag an. Abweichungen nach unten wären erstmal nicht rechtskonform.

Aber deiner Beschreibung nach finde ich deine Gehaltsklasse schon etwas niedrig.

MoinMoin

Zitat von: ExponentialFud in Gestern um 18:25Du kannst verlangen was du willst. Bekommen tust du genau das Tarifgehalt deiner Planstelle. Und da gibts nichts zu verhandeln.
Jaein
Man bekommt mindestens das was die auszuübenden Tätigkeiten laut Entgeltordnung tariflich hergibt.
Die Planstelle ist da tariflich wurscht.
Oder die Stelle, wie MeTe es nennt.

Übertariflich geht immer mehr.
Oder aber der Ag überträgt dir höherwertige Tätigkeiten, die du nicht ausübst, aber egal, Hauptsache die EG stimmt.


Also erstmal wäre es ratsam zu bestimmen was deine auszuübenden Tätigkeiten sind, was deine ausgeübten, diese dann tariflich zu bewerten und dann weißt du ob du mehr Geld einklagen kannst, weil dein AG dich bescheißt.
Oder du weißt, dass du verhandeln musst, damit dein AG dir mehr zahlt als er tariflich müsste.
Grob klingt das so, dass es max EG12 sein könnte, was du da machst.