Gerechtigkeitsproblem im dualen Krankenkassensystem

Begonnen von sigmazero, 21.09.2026 17:37

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sigmazero

#75
Zitat von: MoinMoin in Gestern um 15:04Ja, man schließt bei der PKV einen Vertrag ab, der in der Regel lebenslang gültig ist.
In der GKV werden hingegen durchaus Dinge rausgenommen und nicht mehr bezahlt, dass kann dir bei deinem Bestandsvertrag bei der PKV nicht passieren. Wenn man mehr Leistung will wie man ursprünglich vereinbart hat, dann muss man bei der PKV eben dieses "nachbestellen", natürlich mit dem Manko, dass man zumeist auch mehr bezahlen muss (logischerweise).
"Automatische" Änderungen im PKV Vertrag gibt es idR nur, wenn sich gesetzliche Dinge ändern.
Und wenn der Erstattungsbetrag für Rollstühle nicht dynamisiert ist, dann ist es auch nicht verwunderlich, wenn er gleichbleibt, dass ist dann genau das was man vertraglich vereinbart hat.
Klar kann man nicht erwarten, dass man solche Dinge im Blick hat und man da von der Versicherung "veräppelt" wird.

ich habe das Gefühl, dass du hier mit unglaublich viel Halbwissen um dich wirst. Hast du die z.B. mal die Blätter durchgelesen, die regelmäßig bei dir eintrudeln? Dort steht zu mindestens bei der Debeka jährlich eine Änderung des Hilfsmittel-Katalogs an - mit Ergänzungen und Streichungen. Wenn man davon nicht betroffen ist, ignoriert man das aber natürlich.

Deine Argumentation verstehe ich leider weiterhin nicht, niemand hat gesagt, dass wir dem widersprechen, dass es so ist, sondern nur, dass bei einer Eingliederung eben auch diese "Nachbestellungen und Verbesserungen" der Leistungen doch die Zahler in der GKV extrem belasten würden.

Ich möchte gar nicht so viel darüber diskutieren, dass die PKV besser/schlechter als die GKV ist, sondern vielmehr, dass bei einer Grundversicherung für mich eine Voraussetzung wäre, dass Beamte keine finanziellen Nachteile und schlechtere Leistungen behalten würden - dafür würde ich gern das Privileg schneller Arzttermine aufgeben.

sigmazero

Zitat von: MoinMoin in Gestern um 15:29Man wird halt -wie so oft- bei Versicherungen veräppelt.

Das ist halt der Vor und der Nachteil bei der PKV, man hat die "freie" Wahl.
In der GKV hast du nur sehr sehr geringe Wahlmöglichkeiten, was das Angebot angeht.

vollkommen korrekt - hast du dir mal deinen ältesten KFZ-Versicherungsvertrag, den du hast, angeschaut? Niemand auf dieser Welt würde den wahrscheinlich noch heutzutage abschließen, weil bestimmte Summen sich nicht geändert haben - nur leider kann man (ähnlich die in der PKV) den natürlich nicht wechseln, wenn man in den letzten 10 Jahren 5 Unfälle hatte ... das ist die größte Farce bei der PKV, das man eben keine "Wahlfreiheit" hat - das gilt für Gesunde oder eben selbst fast perfekt Gesunde, die nur 1 Punkt auf der Ausschlussliste der PKV erfüllen.

sigmazero

Zitat von: Karsten in Gestern um 16:05Apropos Gerechtigkeit:

Die Bundesregierung plant, die Einschnitte aus dem kürzlich verabschiedeten GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz  ,,wirkungsgleich" auf die Beihilfe für Beamte zu übertragen. Dies wurde von allen Bundesländern eingefordert.

Das Bundesinnenministerium (BMI) bereitet aktuell eine entsprechende Verordnung vor, um das Beihilferecht an die gesetzlichen Sparmaßnahmen anzupassen.

Leistungen:

Die Kürzungen greifen im Wesentlichen in drei Bereichen:
• Höhere Eigenbehalte / Zuzahlungen: Die Zuzahlungen für Arznei- und Heilmittel werden erhöht, um sie an das Niveau der gesetzlich Versicherten anzupassen (in der GKV steigen die Zuzahlungen ab 2027 auf 7,50 € bis 15 € pro Mittel).
• Kürzungen beim Zahnersatz: Die Beihilfefähigkeit von Material- und Laborkosten bei zahnärztlichen Behandlungen wird abgesenkt. Dies entspricht der GKV-Kürzung, bei der die Festzuschüsse für Zahnersatz um 10 Prozentpunkte sinken.
• Streichung von Homöopathie: Homöopathische und anthroposophische Behandlungen fliegen aus dem Leistungskatalog der Beihilfe, so wie sie auch in der GKV nicht mehr standardmäßig erstattet werden.

Versicherungsrecht:
Verschärfung bei berücksichtigungsfähigen Ehepartnern
In der GKV wird die beitragsfreie Familienversicherung für Ehegatten eingeschränkt (stärkere finanzielle Eigenbeteiligung). Für den Beamtenbereich bedeutet die geplante Übertragung, dass der Dienstherr künftig nicht mehr im bisherigen Umfang für die Krankheitskosten von berücksichtigungsfähigen Ehepartnern aufkommt, der Beamte und Pensionär soll dieses Risiko über die PKV nachversichern können. Der Beihilfesatz für den Beamten selbst bleibt vorerst unangetastet.

Für die meisten Beamten würden aber auch die nicht unerheblichen Eigenanteile bei der Beihilfe entfallen, die auch kein GKVler zu zahlen hat. Da die Beihilfe Ländersache ist, wird es sicherlich gute und schlechte Leistungen über alle Bundeslänger hinweg geben. Zuzahlungen für Medikamente müssen ja auch jetzt schon von einigen Landesbeamten getragen werden.

Das die Beihilfe kein starres Konstrukt ist, wurde in S-H dieses Jahr erst gerichtlich geklärt, als die Landesregierung auf die tolle Idee kam, gleichzeitig mit der Besoldungserhöhung 2024 auch die Eigenanteile der Beihilfe zu erhöhen - aber das ist scheinbar erlaubt. Das Spielchen kann man sich natürlich weiter denken, um die Haushalte zu entlasten. 

dbb: https://www.dbb-sh.de/aktuelles/news/nachzahlungen-steuerlich-beguenstigt-beihilfe-selbstbehalt-bleibt/

In dem Sinne der Eigenanteile gibt es dann - zu mindestens auf der Seite der Beihilfe - auch eine Unterscheidung zwischen z.B. A9, A13 und B2.

Egge2206

Zitat von: sigmazero in Gestern um 18:12Für die meisten Beamten würden aber auch die nicht unerheblichen Eigenanteile bei der Beihilfe entfallen, die auch kein GKVler zu zahlen hat. Da die Beihilfe Ländersache ist, wird es sicherlich gute und schlechte Leistungen über alle Bundeslänger hinweg geben. Zuzahlungen für Medikamente müssen ja auch jetzt schon von einigen Landesbeamten getragen werden.

Das die Beihilfe kein starres Konstrukt ist, wurde in S-H dieses Jahr erst gerichtlich geklärt, als die Landesregierung auf die tolle Idee kam, gleichzeitig mit der Besoldungserhöhung 2024 auch die Eigenanteile der Beihilfe zu erhöhen - aber das ist scheinbar erlaubt. Das Spielchen kann man sich natürlich weiter denken, um die Haushalte zu entlasten. 

dbb: https://www.dbb-sh.de/aktuelles/news/nachzahlungen-steuerlich-beguenstigt-beihilfe-selbstbehalt-bleibt/

In dem Sinne der Eigenanteile gibt es dann - zu mindestens auf der Seite der Beihilfe - auch eine Unterscheidung zwischen z.B. A9, A13 und B2.

man muss aber auch fairerweise sagen, wir sprechen in den unteren Besoldungsstufen von 140 € und neu 160 € (also in S-H)