Berechnung der Beschäftigungszeit nach §34 TVöD

Begonnen von Chrisi, Gestern um 16:36

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Chrisi

Hallo zusammen,

ich brauche bitte eure Hilfe.

Ich habe zum 01.04.2026 bei meinem neuen AG angefangen.
02/2015 habe ich meine Ausbildung beendet. Diese Zeit zählt ja nicht dazu zur Beschäftigungszeit.

Bis 02/2016 war ich dann noch am LRA beschäftigt. Danach wurde der Vertrag nicht verlängert und ich war Arbeitssuchend. Im April habe ich dann eine neue Stelle angetreten bei der war ich bis 01/2019. Danach habe ich zwei mal ungewollt einen Stellenwechsel innerhalb von 12 Monaten gehabt. Eine sogenannte Kettenwechslung wird nicht in die Beschäftigungszeit mitgerechnet.

Dann bin ich 03/2020 zu den Stadtwerken gegangen. Hier war ich auch über den TVöD beschäftigt bis 31.12.2022. Dann habe ich zum 01.01.2023 bei einer Gemeinde Angefangen. Bei dieser war ich bis zum 31.03.2026. Mein jetziger Arbeitgeber ist auch dem TVöD angegliedert und somit übernimmt dieser ja die Beschäftigungszeit vom vorherigen Arbeitgeber.

Nun habe ich das ganze im Internet eingegeben und die KI sagt, dass die Zeit bei den Stadtwerken auch hinzugerechnet wird.

Was ist hier jetzt korrekt. Mein Arbeitgeber sagt nein, eine weitere Person die ich noch gefragt habe sagt die KI hat recht.

Kann mir hier bitte jemand weiterhelfen?

Vielen Dank bereits jetzt dafür.

VG

Faunus

Ähm... direkt die Frage kann ich nicht beantworten, aber
Stadwerke fallen in der Regel unter den Tarifvertrag TV-V
Und Gemeinden unter dne Tarifvertrag TVÖD-VKA.

Fütter doch mal die KI mit der Frage:
Werden Beschäftigungszeiten im Bereich des TV-V im TVöD-VKA anerkannt?
Da kommt dann schon eine andere Antwort!

Allerdings würde ich trotzdem auf Erfahrungswerte hier von Usern setzten.