Wechselschichtzulage nach längerer Krankheit

Begonnen von Tommy87, 23.09.2026 22:37

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Tommy87

Hallo zusammen

Nach längerer Krankheit inklusive Krankengeld Bezug bin ich seit dem 19.9. wieder im Dienst. Mein Arbeitgeber meint ich habe weder für September anteilig, noch für Oktober die Kriterien für die Wechselschichtzulage Zulage erfüllt. Die ersten Nächte Nächte hab ich von 15-19 Oktober und von 26-28.Oktober.
Meines Erachtens sind doch somit die Kriterien, längstens nach Ablauf eines Monat erneut zur Nachtschicht herangezogen zu werden, erfüllt.
Wie ist eure Meinung dazu.

Vielen Dank

Gruß Thomas

Vollstrecker

Für die Wechselschichtzulage kommt es nicht darauf an, dass in jedem einzelnen Kalendermonat bereits Nachtdienste geleistet wurden. Entscheidend ist die regelmäßige Einteilung nach einem Wechselschichtplan und dass durchschnittlich spätestens nach einem Monat erneut Nachtschichten anfallen.

Nach den genannten Terminen scheint diese Voraussetzung erfüllt zu sein. Für September wäre bei tatsächlicher Wiederaufnahme des Dienstes ab 19.09. zumindest eine anteilige Zulage zu prüfen. Ich würde die Ablehnung mit konkreter tariflicher Begründung mir schriftlich geben lassen.

Falls es sich ab dem 19.09. noch um eine stufenweise Wiedereingliederung gehandelt hat, müsste man das gesondert prüfen. Da könnte es in der Tat dann so sein, dass da keine Zulage gezahlt werden muss.

Das BAG bestätigt grundsätzlich, dass für die Wechselschichtarbeit auf die regelmäßige Einteilung und den durchschnittlichen Abstand zu Nachtschichten abzustellen ist (BAG, Urteil vom 26.05.2020 – 9 AZR 129/19).

Tommy87

Danke für deine Einschätzung ja ich war in der stufenweises wiedereingliederung. Die ich am 18.9 beendet hab. Und am 19.9 war ich wieder normal arbeiten