[Allg] PKV Mitversicherung Angestellter Ehepartner

Begonnen von Fakon, Heute um 13:28

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Fakon

Hallo,


Ausgangslage:
Ehepartner 1: Beamter mit PKV
Ehepartner 2: Angestellt mit freiwilliger gKV (EK über Versicherungspflichtgrenze)

Die Frage: aufgrund stark steigender Versicherungspflichtgrenze in der gKV ist die Frage PKV für Ehepartner 2?

Annahme 1: Ehepartner 2 in der PKV (100%) wird arbeitslos oder arbeitsunfähig, kann er dann über Ehepartner 1 mitversichert werden in der Familienversicherung für Beamte (70% Beihilfe) ?

Annahme 2: Ehepartner 2 geht in Rente, während Ehepartner 1 noch arbeitet, kann er dann ebenso in der PKV Familienversicherung mitversichert werden? ( Wenn Rente unter Einkommensgrenze liegt)

Im groben geht es eigentlich nur um die Sicherheit des Ehepartners 2 im Alter (ü55), wenn man nicht mehr zurück kann in die gKV, bei Arbeitslosigkeit und Krankheit, wenn man nicht mehr den PKV Beitrag von 100% aufbringen kann, der Ehepartner aber Beamter ist...

Ozymandias

Beide Fragen ja, die Ehegattenbeihilfe gibt es, wenn man die Einkommensgrenzen beachtet.
Meist 20-22k GdE. Kapitaleinkünfte zählen ebenfalls, auch wenn diese im Steuerbescheid nicht auftauchen.
Wichtig ist die Betonung auf GdE.

Wobei das Bundesland wichtig ist. BW nimmt bei Rentnern für Neufälle den Jahresbetrag der Rente und weicht von der GdE-Definition ab.
Manche Bundesländern erhöhen die Einkommensgrenze nicht und irgendwann kann man die Grenze überschreiten. Bei manchen Bundesländern reicht es, wenn man in einem Jahr innerhalb der letzten 2 Jahre unter der Einkommensgrenze war.

Dagegen gibt es aber legale steuerliche Gestaltungsmittel. Werbungskosten verringern das GdE, auch bei nebenberuflichen Kleinunternehmern.

Sonderausgaben, Spenden, außergewöhnliche Belastungen und Co. hingegen verringern nur das zvE. 
Daher muss man sich die GdE-Definition genau einprägen.