Höhergruppierung E09b ->E10

Begonnen von Riemen, 30.09.2026 14:09

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Riemen

Hallo,

ich brauche Eure Unterstützung.

Aktuell befinde ich mich in der EG09b Stufe 3 mit Stufenvorweggewährung auf Stufe 4.
Nun wurde ich rückwirkend ab 01.08.2026 in die EG10 Stufe 2 höhergruppiert aber natürlich auf Stufe 2 heruntergestuft
Nun ist die ernsthafte Frage ob ich mich finanziell darüber freuen kann...
Die Vorweggewährung wird dann ja wegfallen aber greift hier der Garantiebetrag? Welche Möglichkeiten habe ich?

Über Eure Hilfe bin ich sehr dankbar bin gerade etwas überfordert.

E15TVL

Du wirst nicht einfach mal so rückwirkend höhergruppiert. Das würde bedeuten, dass du zum 01.08.2026 höherwertige Tätigkeiten übertragen bekommen hast und dem auch zugestimmt haben musst.

Riemen

Es war angedacht eine höherwertige Stelle mit E10 zu schaffen hierfür habe ich Vorschläge gemacht. Ich habe jetzt nur das Schreiben vorliegen das ich rückwirkend höhergruppiert wurde. Eine stufengleiche Höhergruppierung ist ausgeschlossen oder? Auch mit einer Vorweggewährung wäre das ja jetzt nicht so attraktiv. Gibt es andere Ideen wie ich besser wegkommen würde die zusätzlichen Tätigkeiten würde ich ja gern machen

E15TVL

Zitat von: Riemen in 30.09.2026 16:50Es war angedacht eine höherwertige Stelle mit E10 zu schaffen hierfür habe ich Vorschläge gemacht. Ich habe jetzt nur das Schreiben vorliegen das ich rückwirkend höhergruppiert wurde.
Eine eingruppierungsrelevante Änderung der auszuübenden Tätigkeiten setzt in jedem Fall dein Einverständnis voraus. Du kannst also darauf drängen weiterhin Tätigkeiten der E9b zu bekommen. Dann hättest du das "Höhergruppierungsproblem" nicht und dein AG müsste sich einen Kopf machen, wer die E10-Tätigkeiten auszuüben hat.

Zitat von: Riemen in 30.09.2026 16:50Eine stufengleiche Höhergruppierung ist ausgeschlossen oder?
Ja, ist ausgeschlossen. Im TV-L wird betragsmäßig höhergruppiert, nicht stufengleich.

Zitat von: Riemen in 30.09.2026 16:50Gibt es andere Ideen wie ich besser wegkommen würde die zusätzlichen Tätigkeiten würde ich ja gern machen
Mit anderen Worten: Du möchtest schon die E10-Tätigkeiten haben aber finanziell nicht schlechter dastehen als vorher? Dann kannst du deinen AG fragen, ob er dir eine Zulage zur Stufe 3 zahlt (Stufe 4 wird er bestimmt nicht machen). Die Gründe sind ja offensichtlich und deine Verhandlungsposition eigentlich auch nicht so schlecht. Sag ihm, dass du die E10-Tätigkeiten nur dann übertragen bekommen möchtest, wenn du gleichzeitig per Zulage das Entgelt der Stufe 3 bekommst.

Riemen

Vielen Dank für Deine Anmerkungen.
Ich drehe mich gefühlt im Kreis da ich dann nach 7 Jahren immer noch in Stufe 2 bin weil ich schon einmal eine Höhergruppierung mit Rückstufung hatte... ich bin auch keine 30 mehr und schön langsam wirds knapp die Endstufe noch zu erreichen :-)
Will und kann ich mehr -> ja aber es soll sich nicht erst in 10 Jahren wirklich bemerkbar machen.. Meine Gedanke wäre halt, ob es nicht die Möglichkeit gibt mich in der E9b zu belassen und eine Art Tätigkeitszulage (IT-Zulage) gezahlt wird. Die Rückstufung bei Höhergruppierung ist echt ein Unding, auch für den Arbeitgeber.

MoinMoin

Du bist vor 7 Jahren in Stufe 1 eingestiegen? Und keine 30 mehr?
Was man noch machen kann ist dir die Tätigkeit vorübergehend zu Übertragen und warten bis du in der Stufe4 bist, dann fällst du zwar trotzdem in die 3 zurück hast aber keinen monetären Nachteil.

Riemen

Danke MoinMoin, Start in 9b Stufe 2 -> E10 -> E11/3 -> 9b/3 -> E10 ? Ziemlich wild :-)
Das mit dem vorübergehenden Übertragen könnte eine Lösung sein. Das gibt es auch nur im TVL das man sich trotz Höhergruppierung nicht freuen kann sondern erst rechnen und taktieren muss.


Rowhin

Ja, das Problem mit den Stufen ist leider bis zu einem gewissen Grade "hausgemacht" im TV-L. Aber die stufengleiche Höhergruppierung ist halt immer nur Verhandlungsmasse...

Ich drücke die Daumen, dass es mit ver vorübergehenden Übertragung klappt - klingt so, als hättest du einen vernünftigen AG, der das potenziell mitmachen würde.