Abrechnung Stromkosten Aquarium

Begonnen von MarkB, Heute um 09:09

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MarkB

Moin,

ich habe da eine etwas andere Frage.

Ich habe eine Aquarium 30l mit einem Betta im Büro stehen.
Das habe ich vorher alles über den Behördenleiter angemeldet und mir genehmigen lassen.

Jetzt kommt mein KGM/IGM um die Ecke mit Stromkosten die ich zu entrichten habe.

Ich verweise auf die A1-1800/0-6570 10.4 Versorgung mit elektrischer Energie und Betrieb elektrischer
Geräte
1015
Die Nutzung sonstiger privater Elektrogeräte mit Nennleistungen bis 1.500 Watt ist Angehörigen
der Bw unentgeltlich erlaubt.

Mein KGM/IGM teilte mir mit: Für ihren Fall gilt "lex speziales", da heißt bei Ihrem Fall greift ausschließlich die Vorschrift zur Tierhaltung, die eine Abrechnung der Liegenschaftsbetriebskosten klar vorsieht. Die von der FAS/Ihnen zitierte Vorschrift greift quasi in jedem anderen Fall, soweit der nicht gesondert geregelt wurde.

Hier der Abschnitt auf den sich KGM/IGM bezieht:

A1-1800/0-6570

346. Alle Kosten (Fütterung, Pflege und tierärztliche Versorgung sowie ggf. für die
ordnungsgemäße Unterbringung) hat der Tierbesitzer bzw. die Tierbesitzerin zu tragen.
Öffentliche Mittel (auch den Truppenteilen zur Selbstbewirtschaftung überlassene Mittel) dürfen
für Tiere in Privatbesitz nicht aufgewendet und keine unentgeltlichen Sach- und Dienstleistungen
erbracht werden.

Was ist denn nun richtig? Ich sehe die Verbrauchskosten für eine Pumpe und Lampe als normales elektronisches Gerät.
Wo ist der Unterschied, ob ich ein Radio, Kühlschrank oder Kaffeemaschine laufen lasse, oder eine Pumpe/Lampe?

Hat da jemand eventuelle eine Information, wie das die Bw allgemein handhabt? Hier wirkt es auf mich wieder nach Nasenfaktor. Bei den einen so, bei den anderen so.


Danke euch

Daninjo

Da greift meiner Ansicht nach der Punkt "ordnungsgemäße Unterbringung", wie es der Kollege vermutlich auch auslegt.

Über Sinn / Unsinn von Regelungen nachzudenken ändert nichts an deren Gültigkeit.