Höhergruppierung von E6 Stufe 6 in 9a welche Stufe

Begonnen von oekeome, 02.10.2026 06:34

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oekeome

hallo ich soll im November in die E9a von E6 Stufe 6 höhergruppiert werden. Lt Rechner erhalte ich die 9a Stufe 3,  laut Geschäftsleiterin erhalte ich die 9a Stufe 2. Was ist den richtig.

E15TVL

Das, was der Rechner sagt, ist richtig. Bei Höhergruppierung über mehrere Entgeltgruppen ist jede Entgeltgruppe einzeln zu durchlaufen, also:
EG 6/6 führt zu EG 7/5
EG 7/5 führt zu EG 8/4
EG 8/4 führt zu EG 9a/3

...und den Garantiebetrag nicht vergessen 8)

oekeome

vielen Dank erstmal für die Antwort, sollte ich dann das Schreiben so unterschreiben in dem steht, der Fallgruppe 2 der Entgeltgruppe 9a  zum TV-L einzugruppieren. Ändert dies dann die Lohnabteilung oder soll er es gleich korrigieren. Der Garantiebetrag wird der dann von der Lohnabteilung gerechnet oder müsste ich da was machen.

E15TVL

Ich weiß nicht genau, was du da unterschreiben sollst. Die EG 9a hat keine Fallgruppen, zumindest nicht bei den allgemeinen Tätigkeitsmerkmalen für den Verwaltungsdienst. Bist/wirst du nach Tätigkeitsmerkmalen für bestimmte Beschäftigtengruppen eingruppiert? So oder so hat "Fallgruppe 2" erst einmal nichts mit der Stufenzuordnung zu tun. Solange auf deinem Papier die EG 9a und sonst nichts von einer Stufe steht, kann nichts schiefgehen.

oekeome