Trennungsgeld/Reisekosten bei zwei Dienstorten und Entsendung

Begonnen von Lizard83, Gestern um 17:32

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Lizard83

Hallo zusammen,

Ich habe eine Frage zu Trennungsgeld, Reisebeihilfe und Reisekosten, da ich immer wieder zwischen den Stellen hin und her geschickt werde und keine klaren Aussagen erhalte.

Sachverhalt:
Bundesland ist Niedersachsen.
Bisheriger Dienstort A: 25km vom Wohnort entfernt
Neuer (zweiter) Dienstort B: 300 km entfernt vom Wohnort

Einfache Fahrt zwischen Wohnort und Dienstort B mit ÖPNV dauert mindestens 5,5 Std.
Einfache Fahrt mit PKW 3 Std.
Dienst PKW kann nicht gestellt werden.

Ich habe für einige Monate eine Entsendungsverfügung. Die Entsendungsverfügung gibt nur an, dass ein Anspruch auf Trennungsgeld und Reisekosten laut geltendem niedersächsischem Recht besteht.

Ich bin drei Tage die Woche an Dienstort B und zwei Tage an Dienstort A.
An Dienstort B wird mir eine Unterkunft gestellt.


Folgende Optionen werden von verschiedenen Stellen genannt:

1. Erster Tag und letzter Tag der Entsendung sind Dienstreise und damit Reisekosten.
Dazwischen also die ganzen Monate über wird nur Reisebeihilfe in Form von ca. 60 €(günstigste Fahrten mit ÖPNV also Deutschlandticket) pro Monat bezahlt und Trennungsgeld. Die Hin- und Rückreisen fallen unter Heimfahrten also Reisebeihilfe obwohl sie auch Fahrten zwischen den Dienststellen sind.

2. Die Fahrten jede Woche sind Dienstreisen und keine Heimfahrten im eigentlichen Sinne und werden daher über Reisekosten abgerechnet, zudem Trennungsgeld.

Da die Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln sehr lang sind und durch Fahrten mit privatem PKW deutlich kürzer ausfallen, wird die Fahrt mit privatem PKW von mir bevorzugt.

Die Anreise zu Dienstort B beginnt bereits am Vortag, da Dienstbeginn Montag 0800 ist und mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht pünktlich angereist werden kann(Abfahrt wäre Sonntag 22 Uhr um pünktlich zu sein) und die Fahrt mit privatem PKW vor 0600 beginnen würde. Der Vortag ist hier ein eigentlich dienstfreier Tag, Sonntag, Fahrtzeit keine Arbeitszeit. Da 5,5 Std Fahrtzeit tagsüber mit ÖPNV am freien Tag deutlich mehr ins Gewicht fallen, als 3 Std PKW und auch die Fahrt Mittwochs nach der Arbeit ab Dienstort B zeitlich angenehmer ist bevor man Donnerstag früh wieder an Dienstort A arbeiten darf, wäre eine Fahrt mit dem PKW für mich wünschenswert.

Frage 1:
Wie sind die Fahrten abzurechnen? Reisebeihilfe/Trennungsgeld - NLBV
oder
Reisekosten

Frage 2:
Ist Nutzung des Privat PKW zu rechtfertigen wegen erheblicher Zeitersparnis?

Lieben Dank für euren Input :)
Und ich entschuldige mich bei jedem für den langen Text, hoffe er trägt zum Verständnis der Situation bei.

Lizard