Zulage nach §14

Begonnen von Smollika, 06.10.2026 15:20

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Smollika

Hallo,

am 24.09. wurde mir mit Rückwirkung zum 01.06. eine Zulage von der EG 11 zur EG 12 gemäß §14 TV-L gewährt.
Nun habe ich für die Monate Juni bis September eine Nachzahlung der Zulage in Höhe von 300,-€ (also 75,-€ pro Monat) erhalten.

In §14 steht folgendes:
"Die persönliche Zulage bemisst sich für Beschäftigte in den Entgeltgruppen 9a bis 14 aus dem Unterschiedsbetrag zu dem Betrag, der sich für die/den Beschäftigte/n bei dauerhafter Übertragung nach § 17 Absatz 4 Satz 1 bis 3 ergeben hätte."

Der Unterschiedsbetrag EG11 zu EG12 liegt aber doch höher als 75,-€/Monat, oder habe ich einen Verständnisfehler?

Vorab vielen Dank für die Antworten!

MoinMoin

Um den exakten Wert auszurechnen müsste man wissen in welcher Stufe du bist, weil sich danach die theoretische HG ergibt.
Doof ist da Stufe 4, da man dann 0€ HG Gewinn hat und nur den Garantiebetrag von 180€ (bzw. von Stufe 2, da gibt es nur den Unterschied zur 12 S 2).
Aber 75€ kann bei einer Vollzeitstelle nicht korrekt sein.

Rowhin

Wie MoinMoin sagt, müssten wir genaueres wissen, auf 75€ komme ich aber bei den EGs nicht mal bei den üblichen Teilzeitmodellen...

Smollika

Ich arbeite 0,9 VZ und bin tatsächlich in Stufe 4

MoinMoin

dann muss es 0,9 x 180€ sein, was dir Brutto zusteht.
Und wenn du vom Netto ausgehst, dann kann das passen.

ignaz

Hat dich keiner darauf hingewiesen, dass der Wechsel von e11 Stufe 4 zu e12 Stufe 3 erfolgt? Höhergruppierungsmatrix lässt grüßen im TV-L.

https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/allg/hoehergruppierung.html
Rechner: https://hg-tvl.bplaced.net/

Wenn du "Pech" hast, dann warst du vorher schon 3,5 Jahre in Stufe 4 e11 und bist jetzt in Stufe 3 e12 mit 0 Monaten Laufzeit gelandet.
Hast also viele Jahre in die Tonne gehauen.

Mit einem Aufstieg von e11 Stufe 5 wärst du in e12 Stufe 5 gelandet -> Das System dahinter sollte man nicht hinterfragen :-X
Entweder man benatragt vorher einen Stufenaufstieg  von Stf. 4 zu 5. -> Antrag auf Erfahrungsstufenaufstieg - falls dieser genehmigt wird, steigt dann erst von e11 Stf. 5 ind die e12 Stf. 5 auf. Das wissen die Personaler und je nach Behördenleitung und Gutwill, kann man sowas vereinbaren. Wird aber sicher nicht gerne gesehen, bei knapper Haushaltslage.

Schlimmstenfalls machst du sogar noch deutlich Minus über die Zeit, da du ja Stufe 4 warst und irgendwann in e11 Stufe 5 gelandet wärst und diese Stufe 5 e11 besser bezahlt ist als e12 Stf. 3 und 4. - Zumindest lohnt es sich nicht. Die 180€ Brutto sind ein Witz, aber ist nun mal so festgelegt.