Teilrente, lohnt sich das?

Begonnen von Heiner63, 14.10.2026 11:56

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ElBarto

Zitat von: Heiner63 in 16.10.2026 07:16Da muß ich jetzt durch, 16Monate aushalten und mit 64J+10M in Rente ohne Abschläge.
Wenn nicht noch etwas an den Gesetzen verändert wird.
Ist wenig an Monaten, ist aber wie wenn sich die Zeit nicht bewegt.

Euch allen ein schönes Wochenende 

Naja, wenn es darum geht möglichst früh nichts zu tun, könntest Du kündigen und Deinen Arbeitslosengeldanspruch einlösen.


Zur 99% Rente: Die Rente hat nun auch KI (heißt Renate)

Renate sagt folgendes:

Antwort vom Rentenchat:
Renate: Wenn Sie bereits vor Erreichen der Regelaltersgrenze eine vorgezogene Altersrente beziehen, können Sie weiter arbeiten. Dabei gibt es die Möglichkeit, die Rente zu 100 % (Vollrente) oder als Teilrente bis zu 99 % zu erhalten.

Unterschiede bei Weiterbeschäftigung mit vorzeitiger Altersrente:

Vollrente 100 %: Sie erhalten die komplette Altersrente, während Sie weiter beschäftigt sind. Dafür verzichten Sie auf die Rentenversicherungsfreiheit, zahlen weiterhin eigene und ggf. Arbeitgeber‑Beiträge, und die Rente bleibt unverändert.
Teilrente bis 99 %: Sie wählen einen Teilbetrag Ihrer Vollrente (mind. 10 %, max. 99,99 %). Der nicht ausgezahlte Teil kann später ohne zusätzlichen Abschlag nachgefordert werden. Sie bleiben versicherungspflichtig und können unbegrenzt hinzuverdienen.
Abschläge und Nachzahlung: Der bereits bezogene Teil der Teilrente trägt den vollen Abschlag, während der noch nicht bezogene Teil bei späterer Erhöhung einen geringeren Abschlag erhalten kann, was die spätere Rentenhöhe steigern kann.
Gleitender Übergang: Die Teilrente ermöglicht einen schrittweisen Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand, weil Sie die Arbeitszeit reduzieren und die Rente ergänzen können.
Steuerliche Behandlung: Voll- und Teilrente werden gleich besteuert; der Unterschied liegt ausschließlich in der Höhe des monatlichen Auszahlungsbetrags.



MoinMoin

ok wieder was gelernt
bleibt die frage wie hoch der steuerfreibetrag ist, also ob der dann auch gestaffelt ermittelt wird

ich1974

Den steuerfreien Hinzuverdienst (max. 2000 Euro/Monat) soll es erst ab dem 67. Lebensjahr geben.
Vorher ist Rente und Einkommen nach der Steuertabelle zu versteuern.
Der zu versteuernde Anteil der Rente beträgt bei Rentenbeginn im Jahr 2026 84 % und steigt jedes Jahr um 0,5 % bei Rentenbeginn für Neurentner.

MoinMoin

Die Frage ist, wird dieser zu versteuernde Anteil auch gestaffelt berechnet, wenn man Teilrente und dann Vollrente bezieht?