Zuweisung von anderen Aufgaben

Begonnen von Fräulein_Susi, 16.10.2026 17:41

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Fräulein_Susi

Hallo zusammen,

im Frühjahr bin ich innerhalb meiner Dienststelle im Rahmen einer Bewerbung auf eine andere Stelle gewechselt mit gleicher Besoldung/gleichem Amt (nichttechnischer Verwaltungsdienst). Da ich in diesem Aufgabebereich schonmal gearbeitet habe, habe ich mich nach längerer Krankheitsphase dorthin beworben, als diese Stelle ausgeschrieben war, da mir dieser Aufgabenbereich mehr zusagt.

Schon am ersten Tag auf der neuen Stelle hat mein neuer Abteilungsleiter mir mitgeteilt, dass ich nun entgegen der eigentlichen Aufgaben auf dieser neuen Stelle ganz andere Aufgaben aus der Abteilung übernehmen soll. Diese anderen Aufgaben erledigen bei uns bisher technische Kollegen/ Ingenieure.

Diese technischen Kollegen sollen durch diese Aufgabenverschiebung entlastet werden, eine konkrete Verwaltungsstelle für diese Aufgaben gibt es jedoch bei uns nicht.

Unter diesen Voraussetzungen, völlig andere Aufgaben machen zu müssen als ausgeschrieben waren, hätte ich mich weder beworben noch die neue Stelle angetreten.

Daher meine Frage, ob mein Abteilungsleiter abweichend von den ausgeschriebenen Aufgaben mir sofort andere Aufgaben zuteilen darf ohne mich hierrürber im Bewerbungsverfahren zu informieren?


Viele Grüße
Fräulein_Susi





 


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Guten Tag,
ich gehe davon aus, dass es sich um eine Beamtenposition handelt.
Grundsätzlich ist der Dienstherr befugt, im Rahmen der dienstlichen Erfordernisse und seiner Organisationsbefugnis, Aufgaben zu ändern oder anderweitig zuzuweisen.

Der Beamte hat kein Recht am Amt! Das heißt, er hat keinen Anspruch darauf nur bestimmte Aufgaben wahrzunehmen. Der Dienstherr muss jedoch die amtsangemessene Beschäftigung beachten, was wiederum heißt, dass nur Aufgaben entsprechend der Art und Bedeutung des Amtes übertragen werden können.