Kündigung zum 31.12 - was wird aus den Überstunden?

Begonnen von Nilpferdelfe, 25.10.2026 19:04

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Nilpferdelfe

Guten Abend zusammen,

ich werde zum 31.12. kündigen.
Insgesamt habe ich ca. 150 Überstunden - zum Teil ,,normales" Gleitzeitplus, zum Teil auch ,,echte" Mehrarbeit aus der Kommunalwahl.

Habe ich Anspruch darauf, die Stunden noch abzubauen über Freizeitausgleich?
Das wäre mir am liebsten.

Sind die Stunden alternativ abzugelten, falls ich sie nicht mehr nehmen kann / der Arbeitgeber dem Abbau nicht zustimmt?
Wird hierbei zwischen der Art des Zustandekommens (s. oben) unterschieden?

Würde mich freuen, wenn sich jemand auskennt und mir helfen kann.

Danke schon mal!

MoinMoin

Gleitzeitstunden sind in der BV/DV geregelt.Die können unter umständen verfallen, je nach Regelung. die wir nicht kennen.

echte Überstunden sind im Tarifvertrag geregelt. Die können nicht verfallen und sind entsprechend mit Aufschlag zu vergüten.
Und am Besten man bespricht das mit seinem AG wie man das handhaben will.

Nilpferdelfe

Danke für die Info!

Habe mit Chef gesprochen - sieht danach aus, dass ich alle Stunden ausgezahlt bekomme.

itseme

Achte darauf, dass du die Überstunden SOWIE den Zeitzuschlag dafür ausgezahlt bekommst. Das wird gerne "vergessen".

MoinMoin

Zitat von: itseme in 04.11.2026 11:15Achte darauf, dass du die Überstunden SOWIE den Zeitzuschlag dafür ausgezahlt bekommst. Das wird gerne "vergessen".

Wenn es Überstunden sind, nicht für die Gleitzeitstunden.

itseme

Das ist im öD leider sehr oft so.
Ich bezweifle es eh, dass es 150 angeordnete "Überstunden" und befürche, dass es die üblichen "ich mache die Arbeit noch fertig" Stunden sind. Dann fallen die Zeitzuschläge natürlich weg.

MoinMoin

Zitat von: itseme in Heute um 06:50Das ist im öD leider sehr oft so.
Ich bezweifle es eh, dass es 150 angeordnete "Überstunden" und befürche, dass es die üblichen "ich mache die Arbeit noch fertig" Stunden sind. Dann fallen die Zeitzuschläge natürlich weg.

Es ist beides, wenn man d3em TE glauben darf:
"Insgesamt habe ich ca. 150 Überstunden - zum Teil ,,normales" Gleitzeitplus, zum Teil auch ,,echte" Mehrarbeit aus der Kommunalwahl."

Vollstrecker

Zitat von: itseme in Heute um 06:50Das ist im öD leider sehr oft so.
Ich bezweifle es eh, dass es 150 angeordnete "Überstunden" und befürche, dass es die üblichen "ich mache die Arbeit noch fertig" Stunden sind. Dann fallen die Zeitzuschläge natürlich weg.


Das MUSS doch nachvollziehbar sein. Überstunden werden angeordnet und sind genehmigungspflichtig. Also muss dazu alles schriftlich vorliegen. Zur Mehrarbeit in der Gleitzeit sage ich immer, dass das "Flow-Arbeit" ist. Man ist gerade in irgendwas mittendrin und will / kann nicht wegen Feierabend abbrechen.
Außerdem gibt es in Urteilen auch klare Definitionen, was Üst sind und wann sie zulässig sind oder auch sein müssen.

MaLa

Zitat von: Nilpferdelfe in 27.10.2026 18:19Danke für die Info!

Habe mit Chef gesprochen - sieht danach aus, dass ich alle Stunden ausgezahlt bekomme.

Wie begründet denn dein AG, das die (Mehrarbeits-)Stunden ausgezahlt werden und nicht in Freizeit abgegolten werden können.
Zumindest für die Stunden die nach §6 Abs. 6/7 entstanden sind.


TVOEDAnwender

ZitatZumindest für die Stunden die nach §6 Abs. 6/7 entstanden sind.
Wo liest Du denn irgendwo raus, dass hier ein Arbeitszeitkorridor (§ 6 Abs. 6) oder eine Rahmenarbeitszeit (§ 6 Abs. 7) vereinbart wurden?

MaLa

Zitat von: TVOEDAnwender in Heute um 08:58Wo liest Du denn irgendwo raus, dass hier ein Arbeitszeitkorridor (§ 6 Abs. 6) oder eine Rahmenarbeitszeit (§ 6 Abs. 7) vereinbart wurden?

Hier:

Zitat von: Nilpferdelfe in 25.10.2026 19:04Insgesamt habe ich ca. 150 Überstunden - zum Teil ,,normales" Gleitzeitplus, zum Teil auch ,,echte" Mehrarbeit aus der Kommunalwahl.




Meiner Ansicht nach kann es Gleitzeit nur in einem Arbeitszeitkorrifor geben.

TVOEDAnwender

Zitat von: MaLa in Heute um 09:58Hier:


Meiner Ansicht nach kann es Gleitzeit nur in einem Arbeitszeitkorrifor geben.

Nein. Gleitzeit setzt keinen Arbeitszeitkorridor voraus. Die Protokollerklärung zu § 6 TVöD stellt ausdrücklich klar, dass Gleitzeitregelungen unabhängig von den Vorgaben zu Arbeitszeitkorridor und Rahmenzeit nach § 6 Absätze 6 und 7 möglich sind. Aus dem Hinweis auf ein "Gleitzeitplus" lässt sich daher nicht schließen, dass ein Arbeitszeitkorridor nach Absatz 6 vereinbart wurde.