Leistungsniveau für eigene Kinder höher als für Elternteil?

Begonnen von matthew1312, 27.10.2026 11:59

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matthew1312

Hallo allerseits,

es geht um folgenden Hintergrund aus einem anderen Topic. Ich füge ein:

Zitat von: matthew1312 in 27.10.2026 10:19Sobald meine Erhöhung kommt, kündige ich mit sofortiger Wirkung diesen ganzen Quatsch aus dem Baustein WL. Chefarzt ist im Zweifel sowieso in Urlaub und ein 6-Bett-Zimmer ist dann doch angenehmer, da anonymer, als ein Zweibettzimmer. Eigentlich hatte ich diesen ganzen Scam nur aus schlechtem Gewissen abgeschlossen, da es damals denkbar war, dass die Kinder über meine Versicherung laufen. Da gilt ja der Grundsatz, dass die Kinder nicht besser versichert sein können als der jeweilige Elternteil.
Zitat von: Umlauf in 27.10.2026 10:53Wie muss ich das verstehen?
Unser Kind hat einen besseren Beihilfeergänzungstarif, als seine Mutter, über die er versichert ist.

Sachverhalt: Beide Elternteile sind Beamte, jeweils privat krankenversichert. Über Elternteil A sind zwei gemeinsame Kinder bei derselben Versicherung. Die Berücksichtigungfähigkeit hinsichtlich der Beihilfe fur die Kinder "pendelt" zwischen beiden Elternteilen, da diese abwechselnd Elternzeit nehmen und zudem die Kindergeldberechtigung hin und wieder wechselnd bestimmt wird (aus Gründen).

Sind beide Elternteile frei darin, ihre eigenen Versicherungsbausteine hinsichtlich Beihilfeergänzung und Wahlleistungen kostensenkend zu kündigen,. ohne dass sich dadurch das bisherige Leistungsniveau des Versicherers im Verhältnis zu den Kindern verschlechtert?

Beide Kinder sind ab Geburt ohne Gesundheitsprüfung in der Versicherung.

Bislang habe ich die Annahme, dass sich der Versicherungsschutz der Kinder "akzessorisch" von Elternteil A ableitet. Wenn also A Bausteine abbaut, schlägt dies auf die Kinder durch. Ist diese Annahme haltlos?

Saxum

Können dürfen und können "besser" versichert sein als der Elternteil. Das sind voneinander unabhängige Risikobewertungen. Diese Einschränkung gibt es aber tatsächlich und zwar nur in einem spezifischen Fall: Kindernachversicherung bei Geburt ohne Risikozuschlag / Gesundheitsprüfung. Ansonsten meines Wissens nach nicht.

Heißt also, wenn der Versicherungsvertrag der Kinder ab Geburt XXL abgeschlossen war, dann können die Elternteile auf L runtergehen und die Kinder bleiben weiterhin XXL - auch wenn die Kindernachversicherung ohne Gesundheitsprüfung war.