Beförderung von A9 nach A10 nach dualem Studium - frühestens 2027 oder 2028

Begonnen von Peter Lustig, 30.10.2026 14:17

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Peter Lustig

Hallo zusammen,

ich habe im Sommer 2025 mein duales Studium als Stadtinspektoranwärter abgeschlossen und bin anschließend bei meiner Kommune auf einer mit A10 bewerteten Stelle eingestiegen. Besoldet werde ich aktuell nach A9.

Ich frage mich nun, wann eine Beförderung nach A10 frühestens möglich ist: bereits im Sommer 2027, also zwei Jahre nach dem Abschluss, oder erst im Sommer 2028 nach drei Jahren?

Danke vorab für die Hilfe :)

NWB


Leronem

Ich befinde mich ebenfalls in der Situation. 2025 fertig geworden, momentan auf einer A11-Stelle.
Nach § 19 Abs. 2a Nr. 3 LBG NRW (Landesbeamtengesetz):

Eine Beförderung ist außerdem nicht zulässig vor Ablauf eines Jahres seit Beendigung der Probezeit, es sei denn,

1. [...]
2. [...]
3. die regelmäßige Probezeit wurde eingehalten [...]

In § 13 Abs. 2 S. 1 LBG NRW steht: Die regelmäßige Probezeit dauert drei Jahre.

Somit: Wenn deine Probezeit ganz normal 3 Jahre geht, dann könntest du direkt mit der Lebenszeitverbeamtung auf A10 befördert werden, also 2028. 

NWB


10481178

Grundsätzlich ist es möglich, direkt mit Ablauf der Probezeit zur Oberinspektorin/zum Oberinspektor befördert zu werden. Die Gesetzesänderung im letzten Juni macht es möglich. Jedoch ist, gerade in größeren Behörden, eine Beurteilung erforderlich, die eine Beförderung auch rechtfertigt. In vielen Landesbehörden sind die Beurteilungsrichtlinien noch nicht auf die mögliche Beförderung umgestellt worden, so dass es zwar theoretisch möglich ist, aber praktisch erst eine Beurteilungsrunde abgewartet wird...

...und es ist richtig: Es besteht kein Anspruch auf Beförderung!

Autodoc

2028 bei Anwendung der Möglichkeit. Aber sicherlich bedarf es einer Beurteilung mit entsprechender Note. Oft sind auch zwei feste Termine zu Beförderungen per DV geregelt. Manchmal hat man auch Pech, und muss warten. Müssen ja auch freie Planstellen dansein.

Die alleinige Bewertung mit A11 bringt nix. Ggf besetzt die Planstelle gerade jemand anderes

OnkelConny

Zitat von: 10481178 in Gestern um 14:36Grundsätzlich ist es möglich, direkt mit Ablauf der Probezeit zur Oberinspektorin/zum Oberinspektor befördert zu werden. Die Gesetzesänderung im letzten Juni macht es möglich. Jedoch ist, gerade in größeren Behörden, eine Beurteilung erforderlich, die eine Beförderung auch rechtfertigt. In vielen Landesbehörden sind die Beurteilungsrichtlinien noch nicht auf die mögliche Beförderung umgestellt worden, so dass es zwar theoretisch möglich ist, aber praktisch erst eine Beurteilungsrunde abgewartet wird...

...und es ist richtig: Es besteht kein Anspruch auf Beförderung!

Bei den Bezirksregierungen wird bereits mit der abschließenden Probezeitbeurteilung eine Leistungsbeurteilung vergeben, so dass eine unmittelbare Beförderung nach Abschluss der Probezeit möglich ist. Und die sich ergebenden Beförderungsmöglichkeiten wurden direkt umgesetzt (in 2025).