Übers Gehalt sprechen

Begonnen von Stefanie83, Gestern um 18:44

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Stefanie83

Guten Abend,

ich habe demnächst wieder ein Vorstellungsgespräch beim Jobcenter, bis vor einem Jahr war ich 4 Jahre als Rechtspflegerin bei Gericht. Ich bin keine gute Verhandlerin und will mir durch Gehaltsfragen bzw nach Fragen zu einer höheren Stufe nichts vermasseln. Wenn es heißt 9c Stufe 1 hab ich dann überhaupt Spielraum? Macht man das im öD? Kann ich fragen, für gewöhnlich wirds ja sowieso angesprochen, ob ich mit meiner Erfahrung auch direkt in Stufe 2 komme und wen nein, warum nicht?

Ich mag sowas nicht, daher wenn es schlecht ankommen sollte und ich zudem sowas zögerlich anbringe, lieber lassen?

Bei einem Gespräch letztens bei der Stadt wärst 9b gewesen, während Probezeit Stufe3, danach 4, aufgrund Vorerfahrung.

Danke!

Autodoc

Hi

Eine Anerkennung von Berufserfahrung setzt voraus, dass deine vorherige Tätigkeit dem entspricht, was du hier zukünftig machen sollst. § 16 TVöD fordert für die Anerkennung über Stufe eins hinaus Einschläge Berufserfahrung. D.h., nach kurzer Einarbeitungszeit kannst du die von dir übernommene Stelle voll ausfüllen.

Aber im Rahmen des Fachkräftemangels, könnte es sein, dass sie dir bis Stufe 3 auch anerkennen.

Das ist aber ein Blick in die Glaskugel.

MoinMoin

Wenn sie keine billigere gleich Qualifizierte Person finden können sie dir die Stufe 3 via förderliche Zeiten zugestehen.
Aber nur wenn du sie auch forderst.
Also klar kommunizieren, dass du für Stufe 3 unterschreibst und für weniger dir das noch überlegene müsstest.