Ausgleich einer Rentenminderung

Begonnen von BAT, 04.11.2026 10:37

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BAT

Moin,

für die gesetzliche Rente ist es ja möglich eine Auskunft über die Höhe der Beitragszahlungen zum Ausgleich einer Rentenminderung (Abschlagsrente) zu bekommen. Mir kommen da ein paar Fragen auf  (ich bin fast 55):

- lohnt sich das finanziell? und vor allem:
- entsteht ein Vertrauens- bzw. Bestandsschutz hinsichtlich der derzeit gültigen Regelungen (Abschlagsrente mit 63 oder auch "Schwerbehinderten"-Rente?

tokli

Hallo,

lass dir doch einfach eine Auskunft für die Höhe der Beitragszahlung erteilen.
Entweder online über den V0210 (https://www.eservice-drv.de/eantrag/hinweis-ohne-karte-direkt.seam?formular=v0210) oder bei der nächstene Auskunft- oder Beratungsstelle der DRV oder deiner Kommune.

Du erhälst dann eine Auskunft über deine maximal mögliche Einzahlung.
Du kannst dann selbst entscheiden, ob bzw. in welchen "Raten" du die Beitragszahlung tätigst.
Ob sich das rechnet, hängt von den persönlichen Gegebenheiten ab, z. B. wie bist du Krankenversichert, wie wirkt sich die Einzahlung auf deine Steuer aus, wie lange lebe ich....

Ich habe bereits einige Probeberechnungen für Bürger angefordert. Wenn man ohne Steuerbegünstigung rechnet, muss man ca. 18 Jahre die Rente erhalten, bevor man ins "Plus" kommt.

Zu deiner 2. Frage: Du erwirbst Rentenpunkte. Ob du dann früher in Rente gehst, ist egal. Es gibt mit der Einzahlung keinen Vertrauensschutz, dass Du dann mit 63 bzw. 62 Jahren mit Schwerbehinderung in Rente gehen kannst, sollte sich die Gesetzeslage ändern.

Faunus

Zitat von: tokli in 04.11.2026 11:47Zu deiner 2. Frage: Du erwirbst Rentenpunkte. Ob du dann früher in Rente gehst, ist egal. Es gibt mit der Einzahlung keinen Vertrauensschutz, dass Du dann mit 63 bzw. 62 Jahren mit Schwerbehinderung in Rente gehen kannst, sollte sich die Gesetzeslage ändern.

Du kannst ja nicht beliebig Rentenpunkte kaufen, sondern nur die, die "fehlen"
z.B. mit 55 lückenlose Renteneinzahlung, aber entschieden mit 63 statt 67 in Rente zu gehen, diese Rentenlücke ausrechenen lassen und diese dann fehlenden Rentenpunkte "einkaufen".

Ich bin mir nicht so sicher, ob der Verweis und die auf abschlagsfrei wie abschlagspflichtige berechnete Einzahlung keine Auswirkungen hat.





Faunus

Zitat von: tokli in 04.11.2026 11:47Hallo,

lass dir doch einfach eine Auskunft für die Höhe der Beitragszahlung erteilen.
Entweder online über den V0210 (https://www.eservice-drv.de/eantrag/hinweis-ohne-karte-direkt.seam?formular=v0210) oder bei der nächstene Auskunft- oder Beratungsstelle der DRV oder deiner Kommune.


Ob sich das rechnet, hängt von den persönlichen Gegebenheiten ab, z. B. wie bist du Krankenversichert, wie wirkt sich die Einzahlung auf deine Steuer aus, wie lange lebe ich....

Ich habe bereits einige Probeberechnungen für Bürger angefordert. Wenn man ohne Steuerbegünstigung rechnet, muss man ca. 18 Jahre die Rente erhalten, bevor man ins "Plus" kommt.


Hängt es nicht auch ein Stück weit von der jährlichen Rentenerhöhung ab?


Rentenonkel

Die Sonderzahlung dürfen Versicherte bereits ab ihrem 50. Geburtstag vornehmen.

Die Höhe der Beitragszahlung hängt vom Umfang der Rentenminderung ab. Der Ausgleichsbetrag steigt, je höher der auszugleichende Betrag und je höher der prozentuale Abschlag der Rente ist. Für den vollen Ausgleich einer Rentenminderung wären im 2. Halbjahr 2026 bei einer erwarteten Rentenhöhe in den alten Bundesländern in Höhe von 1.400 Euro brutto die folgenden Beiträge zu zahlen:

Bei einen um ... Jahr(e) vorgezogenen Rentenbeginn beträgt der monatliche Rentenabschlag ca. So viel kostet die Ausgleichszahlung ca.
1 Jahr                                                     50 Euro                          11.880 Euro
2 Jahre                                                  100 Euro                         24.690 Euro
3 Jahre                                                  150 Euro                         38.520 Euro
4 Jahre                                                  200 Euro                         53.520 Euro

Die Zahlung kann als Einmalzahlung oder in Teilzahlungen, maximal bis zu dem mitgeteilten Betrag, erfolgen. Es besteht auch die Möglichkeit, die Rentenminderung nur teilweise auszugleichen.

Der Beitrag erhöht den Rentenanspruch – auch für den Fall einer Erwerbsminderungsrente oder Hinterbliebenenrente. Die Sonderzahlung ermöglicht jedoch keinen früheren Rentenbeginn. Wer später doch nicht vorzeitig in Rente geht, erhält für die Zusatzbeiträge eine entsprechend höhere Rente. Eine Erstattung dieser Beiträge ist nicht möglich. Bei einem späteren Rentenbeginn erhöht sich jedoch der Rentenbetrag auch aus den Ausgleichszahlungen. (wenn man also als Beispiel für die 2 Jahre, die man vorzeitig gehen möchte, 24.690 EUR einzahlt, dann aber doch erst zum Zeitpunkt der ungeminderten Rente geht, erhält man statt 100 EUR mehr Rente 107,20 EUR mehr Rente, weil der Abschlag von 7,2 % dann nicht mehr greift)

Da diese Beiträge zu den Altersvorsorgeaufwendungen zählen, sind sie steuerlich als Sonderausgaben absetzbar. Steuerfrei sind Altersvorsorgeaufwendungen bis zu einem bestimmten Höchstbetrag. Im Gegenzug sind die aus diesen Beiträgen resultierenden Rentenzahlungen jedoch steuerpflichtig.

Aufgrund der Zusammenrechnung des Beitragsaufwandes für die Sonderzahlung mit den ,,normalen Beiträgen" zur gesetzlichen Rentenversicherung bei den Altersvorsorgeaufwendungen kann bei einer Einmalzahlung der jährliche berücksichtigungsfähige Höchstbetrag überschritten werden.

Die Stiftung Warentest hat dazu einen wie ich finde recht guten Artikel geschrieben, der die Pro und Contra Seite auch unter den steuerlichen Gesichtspunkten erläutert.
(natürlich hinter einer Paywall)

https://www.test.de/Gesetzliche-Rente-Die-Rente-erhoehen-und-Steuern-sparen-5628819-0/

BAT

Danke für die bisherigen Antworten. Ein Bestandsschutz wird also damit wohl regelhaft nicht erwirkt. Das wäre mir am wichtigsten gewesen.

Die finanziellen Aspekt können also durchaus interessant sein, sind aber auch viel Glaskugel (Lebenswartung).

Als Ergänzung: ich bin mit 34 Stunden in Teilzeit, E10 Stufe 6, Rentenpunkte zum 31.12.25 ca. 42, derzeit noch scherbehindert und befristet bis 2030 (GdB 50).

Ich werde mir diese individuelle Berechnung bei der DRV mal bestellen.

ElBarto

Du kannst auch versuchen Dich mit "Renate" der Renten-KI auszutauschen und wenn es nur dazu dient zu wissen was Du alles fragen willst.


Rentenonkel

Zunächst einmal besteht, was die Höhe der Rentenanwartschaft betrifft, sehr wohl Bestandsschutz. Die Rentenanwartschaften, die man bisher durch Beiträge erworben hat, dürfen durch Reformen nicht weniger werden.

Allerdings gibt es, was den Rentenbeginn anbetrifft, diesen Bestandsschutz nur eingeschränkt. Art. 14 GG schützt die rentennahen Jahrgänge dennoch dahingehend, dass Änderungen im Rentenrecht auch immer dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit folgen müssen, mithin ist eine solche Verschärfung auch an gewisse Vertrauensschutz- und Übergangsregelungen gebunden. Das war auch in der Vergangenheit so, dass bspw. jeder Jahrgang eine Anhebung um ein oder zwei Monate erfahren hat. So erreicht der Jahrgang 1963 bspw. mit 66 Jahren und 10 Monate die Regelaltersgrenze, der Jahrgang 1964 mit 67 Jahren.

Ein solcher Vertrauensschutz in der gesetzlichen Rentenversicherung schützt Versicherte und Rentner davor, dass Gesetzesänderungen ihre bereits erwirtschafteten Anwartschaften oder laufenden Renten schlagartig und unzumutbar gegenüber vorherigen Jahrgängen entwerten. Dabei gilt der Grundsatz, dass rentennahe Jahrgänge einen größeren Schutz genießen als rentenferne Jahrgänge.

So verstanden gibt es zwar keinen absoluten, aber dennoch einen relativen Schutz der eingezahlten Beiträge. Somit kann nicht ausgeschlossen werden, dass Dein Renteneinstieg um wenige Monate nach hinten rückt; dann wird die Rente aber ab da in der Höhe ausgezahlt, wie auch Beiträge vorhanden sind. Davon wäre man jedoch auch betroffen, wenn man keine zusätzliche Einzahlung gemacht hat.

Faunus

Also ich vertraue ab 50 darauf, dass die Berechnungen der Rentenkasse zur Ausgleichzahlung, die ich geleistete hatte für angegebene 4 Jahre früher gehen (63 statt 67), korrekt sind und wenn ich dann statt mit 63 mit 65 gehe, ändern sich die Bedingungen trotdem - weil jetzt 2 Jahre zusätzlich mit Abschlägen bedacht werden - die vorher nicht einberechnet wurden. Ist das so korrekt wiedergegeben?

MoinMoin

Zitat von: BAT in 04.11.2026 10:37lohnt sich das finanziell? und vor allem:
Ja, wenn du länger lebst als die Statistik es von dir erwarte.
Du keine 10% ETF Gewinne mit dem Geld einfährst und
um so mehr um so höher deine Steuersatz ist (also der 30TMensch spart halt weniger Steuern als der 90T pro eingezahltem Euro)
Und für den PKV Menschen auch mehr als für den GKV Menschen, da er dann mehr PKV Beiträge von der RV bekommt (also pro Euro mehr Rente 8,75 Cent mehr PKV Beitrag

Es ist halt eine Wette auf Zins und Restlebenszeit

MoinMoin

Zitat von: Faunus in 04.11.2026 12:39Hängt es nicht auch ein Stück weit von der jährlichen Rentenerhöhung ab?


Und der Inflation und den Zins den du selbst erwirtschaften könntest.
und deine individuelle Steureinsparung bei der Einzahlung und Steuerzahlung bei der Auszahlung und PKV/GKV und ....

BAT

Zitat von: MoinMoin in 04.11.2026 17:53Ja, wenn du länger lebst als die Statistik es von dir erwarte.
Du keine 10% ETF Gewinne mit dem Geld einfährst und
um so mehr um so höher deine Steuersatz ist (also der 30TMensch spart halt weniger Steuern als der 90T pro eingezahltem Euro)


Ja, der Grenzsteuersatz macht es ja sehr schmackhaft:

- einmal weil der mir bei 34 Prozent liegt, also hier vom Finanzamt durch die Geltendmachung übernommen wird und
- andererseits weil man durch das niedrigere zu versteuernde Einkommen in den Genuss höherere Förderung (E-Auto, Wärmepumpe kommen kann)

Problem ist derzeit zudem auch die Ungewissheit, was denn zukünftig gelten soll in Bezug auf den Rentenzugang.

Faunus

Zitat von: MoinMoin in 04.11.2026 17:55Und der Inflation und den Zins den du selbst erwirtschaften könntest.
und deine individuelle Steureinsparung bei der Einzahlung und Steuerzahlung bei der Auszahlung und PKV/GKV und ....

Ich wollte nicht gleich wieder in die Vollen gehen ;)

Rentenonkel

Zitat von: Faunus in 04.11.2026 16:34Also ich vertraue ab 50 darauf, dass die Berechnungen der Rentenkasse zur Ausgleichzahlung, die ich geleistete hatte für angegebene 4 Jahre früher gehen (63 statt 67), korrekt sind und wenn ich dann statt mit 63 mit 65 gehe, ändern sich die Bedingungen trotdem - weil jetzt 2 Jahre zusätzlich mit Abschlägen bedacht werden - die vorher nicht einberechnet wurden. Ist das so korrekt wiedergegeben?

Nein. Wenn jemand 45 Jahre in der Rentenversicherung zusammen hat, kann er mit 65 Jahren bereits ohne Rentenabschläge die Altersrente für besonders langjährig Versicherte bekommen.

Wenn ich mit 63 Jahren eine Altersrente haben möchte, dann habe ich 14,4 % Rentenminderung. Wenn ich diese Rentenminderung durch eine oder mehrere Ausgleichszahlungen ausgleiche und dennoch erst mit 65 Jahren die Altersrente in Anspruch nehme, dann kommen auf die angesparte Summe die 14,4 % Abschlag wieder zurück, dann habe ich also statt einer zu erwartenden Rentensteigerung von beispielsweise 100 EUR tatsächlich 114,40 EUR mehr Rente; mein persönlicher Break Even Punkt ist daher früher erreicht.

Im Übrigen ist es wirtschaftlich unsinnig, in diesem Fall den Ausgleich tatsächlich zu leisten, um früher die Altersrente ohne Minderung zu erhalten. Wenn ich das Geld tatsächlich hätte und vor hätte, mit 63 aufzuhören zu arbeiten, wäre es bei dieser Fallkonstellation deutlich günstiger, von dem Geld von 63 bis 65 Jahren zu leben und erst dann die Altersrente ohne Rentenminderung in Anspruch zu nehmen. Erschwerend kommt hinzu, dass bei einem vorgezogenen Renteneintritt die Zusatzversorgungskasse dennoch Abschläge hat, auch wenn man diese bei der gesetzlichen Rente ausgeglichen hat. Eine Rentenminderung auszugleichen und dann auch tatsächlich vorzeitig die Rente in Anspruch zu nehmen lohnt sich daher in der Regel nur bei denjenigen, die nicht schwerbehindert sind und auch die 45 Jahre nicht zusammen bekommen können.

Zitat von: MoinMoin in 04.11.2026 17:53Ja, wenn du länger lebst als die Statistik es von dir erwarte.
Du keine 10% ETF Gewinne mit dem Geld einfährst und
um so mehr um so höher deine Steuersatz ist (also der 30TMensch spart halt weniger Steuern als der 90T pro eingezahltem Euro)
Und für den PKV Menschen auch mehr als für den GKV Menschen, da er dann mehr PKV Beiträge von der RV bekommt (also pro Euro mehr Rente 8,75 Cent mehr PKV Beitrag

Es ist halt eine Wette auf Zins und Restlebenszeit

Ja und nein. Zunächst einmal sind die Abschläge so errechnet, dass die Ein- und Auszahlungen für die gesetzliche Rentenversicherung bei einem durchschnittlich lang lebenden Rentner und einer durchschnittlich zu erwartenden Rentendynamik kostenneutral sind.

Die Berechnung der Rentenversicherung muss allerdings nicht dieselbe sein, wie die Berechnung für den Rentner. Da spielt die steuerliche Betrachtung eine entscheidende Rolle.

Sollte das Finanzamt während der Einzahlungsphase 1/3 der Beiträge durch eine steuerliche Berücksichtigung erstatten, dann müsste man nur etwa 2/3 der durchschnittlichen Rentenlaufzeit erreichen, um seinen persönlichen Break Even Point zu erreichen. Dann sind die Chancen, dass sich das Ganze für einen persönlich lohnt, statistisch deutlich gestiegen.

Gleiches gilt, solange die Rentenanpassungen wie zuletzt überdurchschnittlich gut sind; da ist der persönliche Break Event Point auch noch früher erreicht.

Die Rentenkommission hat vorgeschlagen, dass, so denn statistisch die durchschnittliche Lebenserwartung weiter ansteigt, das Rentenalter zu rund 1/3 davon angehoben werden soll. Davon ausgehend, dass das durchschnittliche Lebensalter um drei Monate steigt, bedeutet das einen um einen Monat späteren Zugang. Allerdings bekommt man dann dennoch (durchschnittlich) zwei Monate länger die Rente, was es insgesamt sogar attraktiver macht, auch wenn man seinen persönlichen Zeitpunkt, zu dem die Rente endet, in der Regel nicht kennt.

Es ist auf der anderen Seite so, dass es aber auch Entwicklungen gibt, die einen ETF zu einem ungünstigen Zeitpunkt auch mal in die andere Richtung entwickeln lassen; in der jüngeren Vergangenheit bspw die COVID Pandemie. Wenn mir dann mein Bankberater des Vertrauens sagt, ich solle doch noch 10 Jahre mit der Auszahlung warten, bin ich in 10 Jahren dann auch schon 75 Jahre. Viele Anlageberater und Banken raten daher dazu, dass man das Vermögen, was man in ETF MSCI World oder ähnliches anlegt, auch an das Lebensalter koppeln sollte. Als Richtwert gilt da meist 100 - Lebensalter als grobe, prozentuale Orientierung.

So verstanden hätte jemand, der 55 oder 60 Jahr alt ist, auch beim ETF Sparen nicht mehr als die 4 % Rentenanpassung zu erwarten, so er den Rat beherzigt. Daher lohnt das ETF Sparen sicherlich für jüngere Menschen, die deutlich mehr als 12 Jahre bis zum Renteneintritt vor der Brust haben. Als rentennaher Jahrgang ist eine Umschichtung jedoch aus verschiedenen Gründen sinnvoll, was dann auch die Rendite dort schmälert. Und auch hier ist die steuerliche Betrachtung der Erträge zu beachten, man darf nicht immer alle Zinsen und Dividenden behalten, hin und wieder möchte auch das Finanzamt davon etwas haben  ;)

MoinMoin

Zitat von: Rentenonkel in Heute um 07:51Sollte das Finanzamt während der Einzahlungsphase 1/3 der Beiträge durch eine steuerliche Berücksichtigung erstatten, dann müsste man nur etwa 2/3 der durchschnittlichen Rentenlaufzeit erreichen, um seinen persönlichen Break Even Point zu erreichen. Dann sind die Chancen, dass sich das Ganze für einen persönlich lohnt, statistisch deutlich gestiegen.
Ich würde hier von den gezahlten vs. zu erwartenden Nettobeträgen ausgehen, dann so wie ich bei der Einzahlung Netto weniger einzahle, so bekomme ich bei der Auszahlung auch Netto weniger Rente.

Für mich ist das Model Einzahlung tatsächlich erst dann attraktiv, wenn ich die zusätzlich PKV Entlastung mit einrechne. Sonst ist bei mir persönlich der Break Even zu weit hinten und in einer Zeit wo ich eher mit Pflegeheim als Geld verleben rechne.
Soll heißen die 40-50T€ die man da reinstecken kann, kann man durchaus lieber in eine  Weltreise mit mit 60 stecken, als sich daran zu erfreuen, dass man Anfang 80 mehr Geld zur Verfügung hat.


Bei einem Freund sieht es aber so aus, dass es sich für ihn wiederum familiär lohnt, da seine wesentlich jüngere Frau mehr Witwenrente bekommen wird.