Fahrtzeiten außerhalb der regulären Arbeitszeit

Begonnen von OrganisationsGuy, Gestern um 12:36

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OrganisationsGuy

Mahlzeit in die Runde.

Mein Arbeitgeber hat mit mir im Bereich TVÖD-Vka einen Vertrag über 39 Stunden vereinbart. Es gibt eine flexible Arbeitszeit mit Kernzeiten, die ich wegen Publikumsverkehr und der Leitung eines Sachgebietes in der Behörde einzuhalten habe.

Gelegentlich weist mein Arbeitgeber mich an zu Abenddiensten zu erscheinen damit ich Kontrollen im Außendienst wahrnehmen kann die nur zu diesen Abend / Nachtzeiten getätigt werden können.

Sind die An- und Heimfahrtzeit der Abenddienste bereits Arbeitszeit oder gilt die Arbeitszeit erst, wenn ich an der Kontrollstelle angekommen bin?

Ich fahre beispielsweise Abends um 17:30 Uhr daheim los und komme um 17:55 Uhr am Kontrollort an. Arbeitszeitbeginn um 17:30 Uhr oder um 17:55 Uhr?

Kawa

wie ist der Arbeitsort im Arbeitsvertrag definiert?