Forum Öffentlicher Dienst

Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: gadda96 am 26.09.2022 11:38

Titel: Aufstieg in den gehobenen Dienst
Beitrag von: gadda96 am 26.09.2022 11:38
Guten Morgen zusammen,

welche Möglichkeiten gibt es alles um von dem mittleren in den gehobenen Verwaltungsdienst zu kommen?
Titel: Antw:Aufstieg in den gehobenen Dienst
Beitrag von: Hain am 26.09.2022 11:43
Guten Morgen zusammen,

welche Möglichkeiten gibt es alles um von dem mittleren in den gehobenen Verwaltungsdienst zu kommen?

Viele verschiedene, das hängt vom Bundesland und der Fachrichtung ab. Im TVöD Thread ist die Frage nicht passend aufgehoben, dort gibt es keinen mittleren und gehobenen Dienst.
Titel: Antw:Aufstieg in den gehobenen Dienst
Beitrag von: Organisator am 26.09.2022 12:25
Guten Morgen zusammen,

welche Möglichkeiten gibt es alles um von dem mittleren in den gehobenen Verwaltungsdienst zu kommen?

Die Voraussetzungen der BLV erfüllen und einen entsprechenden Dienstposten bekommen.
Titel: Antw:Aufstieg in den gehobenen Dienst
Beitrag von: Heskey am 26.09.2022 13:40
Guten Tag Gadda96,

da du die Frage hier stellst bist du vermutlich in einer Kommune angestellt und dort in der Verwaltung tätig? Hast du eine Verwaltungsausbildung?

Der klassische Weg für Verwaltungsangestellte in Kommunen ist der Weg über den Angestelltenlehrgang II. Dieser wird oft von den AG gefördert. Für den Angestelltenlehrgang II werden unterschiedliche Vorerfahrungen gefordert.

Natürlich wäre es auch möglich die Voraussetzungen für den ehemals „gehobenen Dienst“ auf anderem Wege zu erwerben. Ich vermute darauf willst du aber nicht hinaus.
Titel: Antw:Aufstieg in den gehobenen Dienst
Beitrag von: Organisator am 26.09.2022 13:46
Guten Tag Gadda96,

da du die Frage hier stellst bist du vermutlich in einer Kommune angestellt und dort in der Verwaltung tätig? Hast du eine Verwaltungsausbildung?

Der klassische Weg für Verwaltungsangestellte in Kommunen ist der Weg über den Angestelltenlehrgang II. Dieser wird oft von den AG gefördert. Für den Angestelltenlehrgang II werden unterschiedliche Vorerfahrungen gefordert.

Natürlich wäre es auch möglich die Voraussetzungen für den ehemals „gehobenen Dienst“ auf anderem Wege zu erwerben. Ich vermute darauf willst du aber nicht hinaus.

Der Angestelltenlehrgang II eröffnet keine Möglichkeit um in den gehobenen Dienst zu kommen. Er ist ausschließlich für Tarifbeschäftigte hilfreich.
Titel: Antw:Aufstieg in den gehobenen Dienst
Beitrag von: gadda96 am 26.09.2022 13:58
Meine frage rührt daher, da ich die Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten gemacht habe und derzeit Berufsbegleitend den VLII in Abendform absolviere. Da mir aufgrund einer nicht bestandenen Hausarbeit (inkl einmaliger Widerholungsversuch) die Exmatrikulation droht suche ich derzeit nach anderen alternativen in den Gehobenen Dienst zu kommen. Bezüglich der Exmatrikulation befindet ich mich gerade mit meinem Anwalt in einer Rechtsstreitigkeit, da die Benotung meiner Auffassung nach nicht gerechtfertig war.

Ich bitte um hilfreiche Tipps, da mich die Aussicht keine beruflichen perspektiven mehr zu haben stück für stück mehr richtung Depression treibt.
Titel: Antw:Aufstieg in den gehobenen Dienst
Beitrag von: JesuisSVA am 26.09.2022 14:00
Seit wann eröffnet der ALII/VLII den Zugang zum gehobenen Dienst?
Titel: Antw:Aufstieg in den gehobenen Dienst
Beitrag von: Bob Kelso am 26.09.2022 14:38
Seit wann eröffnet der ALII/VLII den Zugang zum gehobenen Dienst?


Soviel zu den Lehrinhalten des besuchten Kurses von gadda96!
Titel: Antw:Aufstieg in den gehobenen Dienst
Beitrag von: Heskey am 26.09.2022 14:39
Guten Tag Gadda96,

da du die Frage hier stellst bist du vermutlich in einer Kommune angestellt und dort in der Verwaltung tätig? Hast du eine Verwaltungsausbildung?

Der klassische Weg für Verwaltungsangestellte in Kommunen ist der Weg über den Angestelltenlehrgang II. Dieser wird oft von den AG gefördert. Für den Angestelltenlehrgang II werden unterschiedliche Vorerfahrungen gefordert.

Natürlich wäre es auch möglich die Voraussetzungen für den ehemals „gehobenen Dienst“ auf anderem Wege zu erwerben. Ich vermute darauf willst du aber nicht hinaus.

Der Angestelltenlehrgang II eröffnet keine Möglichkeit um in den gehobenen Dienst zu kommen. Er ist ausschließlich für Tarifbeschäftigte hilfreich.

Ich weiß, dass es hier im Forum oft darum geht zu zeigen, dass man sich rechtlich korrekt nach wissenschaftlichen Anforderungen ausdrücken kann (oft damit einhergehend andere herabzusetzen, mit welchem persönlichen Interesse auch immer…).

Ich möchte dem Fragesteller bestmöglich weiterhelfen und seine Frage bezieht sich offensichtlich auf den „Aufstieg“ von den EG<9B zu den EG9B bis 12, welche umgangssprachlich oft noch als gehobener Dienst bezeichnet werden (auch wenn dies natürlich rechtlich nicht korrekt ist).

Es müsste in einigen Bundesländern die Möglichkeit geben als „anderer Bewerber“ mit Angestelltenlehrgang II in den gehobenen Dienst kommen. Aber ihr werdet schon Recht haben mit euren Äußerungen, danke für die Belehrungen.
Titel: Antw:Aufstieg in den gehobenen Dienst
Beitrag von: Eukalyptus am 26.09.2022 14:42
...

Ich bitte um hilfreiche Tipps, da mich die Aussicht keine beruflichen perspektiven mehr zu haben stück für stück mehr richtung Depression treibt.

Wie wäre es mit einem (Fern-)Studium? Zwar vermutlich anspruchsvoller als der ALII, dennoch eröffnet das Perspektiven auch außerhalb des jetzigen Arbeitsplatzes.
Titel: Antw:Aufstieg in den gehobenen Dienst
Beitrag von: gadda96 am 26.09.2022 14:47
Hallo Eukalyptus,

das wäre ggfs. eine Möglichkeit, ich habe im Raum NRW nur leider die Erfahrung gemacht, das die meistne Verwaltungsexternen Studiengänge nur schwerlich von der Verwaltung akzeptiert werden und daher auch stellen die in den Bereich EG 9b - EG 12 fallen nicht wahrgenommen werden können.

Unabhängig davon, ein Studium in welchem Bereich würdest du aus meiner Situation heraus empfehlen.
Titel: Antw:Aufstieg in den gehobenen Dienst
Beitrag von: Heskey am 26.09.2022 15:04
Oder das duales Studium „Allgemeine Verwaltung“?
Titel: Antw:Aufstieg in den gehobenen Dienst
Beitrag von: Organisator am 26.09.2022 16:28
Hallo Eukalyptus,

das wäre ggfs. eine Möglichkeit, ich habe im Raum NRW nur leider die Erfahrung gemacht, das die meistne Verwaltungsexternen Studiengänge nur schwerlich von der Verwaltung akzeptiert werden und daher auch stellen die in den Bereich EG 9b - EG 12 fallen nicht wahrgenommen werden können.

Unabhängig davon, ein Studium in welchem Bereich würdest du aus meiner Situation heraus empfehlen.

Die Stellen E9b bis E12 haben in der Regel keine Bildungsvoraussetzung. Da deine Behörde möglicherweise anders agiert bleibt wohl nichts anderes übrig zu fragen, welche Studiengänge "von der Verwaltung" akzeptiert werden. Allgemeingültige Antworten kann es da nicht geben.
Titel: Antw:Aufstieg in den gehobenen Dienst
Beitrag von: Eukalyptus am 26.09.2022 18:30
Ich habe da keine näheren Kenntnisse bezüglich für die Verwaltung "akzeptabler" Studiengänge die für Stellen E9b bis E12 (analog "gehobender Dienst") akzeptiert werden. Wie auch schon Vorposter schrieben, ist eine allgemeine Aussage auch schwierig, Verwaltungen können als (Bildungs-)voraussetzung für o.g. Stellen alles akzeptieren, je nach Gusto.

Mein Gedankengang ging eher dahin, eine leichte Neuorientierung nicht nur deiner Bildungsabsichten, sondern ggf. deines Lebens vorzunehmen. Möglicherweise ein technischer oder sonstiger Studiengang, nicht nur reine Verwaltung? Dann könntest du immer noch in einer Behörde unterkommen wenn du das willst, aber auch eben woanders. Das wird allerdings, wie gesagt, vermutlich schwerer als der AL2. In jedem Fall viel Erfolg.
Titel: Antw:Aufstieg in den gehobenen Dienst
Beitrag von: Kat am 27.09.2022 08:00
Guten Tag Gadda96,

da du die Frage hier stellst bist du vermutlich in einer Kommune angestellt und dort in der Verwaltung tätig? Hast du eine Verwaltungsausbildung?

Der klassische Weg für Verwaltungsangestellte in Kommunen ist der Weg über den Angestelltenlehrgang II. Dieser wird oft von den AG gefördert. Für den Angestelltenlehrgang II werden unterschiedliche Vorerfahrungen gefordert.

Natürlich wäre es auch möglich die Voraussetzungen für den ehemals „gehobenen Dienst“ auf anderem Wege zu erwerben. Ich vermute darauf willst du aber nicht hinaus.

Der Angestelltenlehrgang II eröffnet keine Möglichkeit um in den gehobenen Dienst zu kommen. Er ist ausschließlich für Tarifbeschäftigte hilfreich.

Das stimmt nicht, das ist auch der Aufstiegslehrgang für Beamte. zumindest hier in Niedersachsen.
Titel: Antw:Aufstieg in den gehobenen Dienst
Beitrag von: Organisator am 27.09.2022 08:59
Das stimmt nicht, das ist auch der Aufstiegslehrgang für Beamte. zumindest hier in Niedersachsen.

Interessant! Üblicherweise schließt der Lehrgang für Angestellte nicht mit einem Bachelor ab, wie es für Beamte im gD notwendig wäre. Ist das in NI anders?
Titel: Antw:Aufstieg in den gehobenen Dienst
Beitrag von: Hain am 27.09.2022 09:21
Es geht um den Aufstieg, nicht um den erstmaligen Erwerb der Laufbahnbefähigung - für den Aufstieg von der Laufbahngruppe I in die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt ist in Niedersachsen der Lehrgang erfolgreich zu absolvieren, der gleichzeitig auch der Lehrgang für den A II ist.
Titel: Antw:Aufstieg in den gehobenen Dienst
Beitrag von: Organisator am 27.09.2022 09:27
Es geht um den Aufstieg, nicht um den erstmaligen Erwerb der Laufbahnbefähigung - für den Aufstieg von der Laufbahngruppe I in die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt ist in Niedersachsen der Lehrgang erfolgreich zu absolvieren, der gleichzeitig auch der Lehrgang für den A II ist.

Wie gesagt - interessant. Ich kenn es so, dass die Aufstiegsbeamten zum gD-Studium geschickt werden, zusammen mit den Laufbahnanwärtern. Darüber hinaus kenne ich auch den Fall, dass die Aufstiegs-Angestellten zum Laufbahnstudium geschickt werden (was deutlich aufwändiger ist, als "nur" der Angestelltenlehrgang II).

Wie wird denn in deinem Fall begründet, dass die Beamten-Lehrgangsteilnehmer ohne Bachelor-Abschluss dennoch die Laufbahnbefähigung erhalten? Gibt es Laufbahnprüfungen?
Titel: Antw:Aufstieg in den gehobenen Dienst
Beitrag von: gadda96 am 27.09.2022 09:35
Ich danke für die zahlreichen Antworten, es ist auf jedenfall interessant zu sehen, wie verschieden die Bundesländer hier agieren.

Also zu meinem Problem, neue berufliche perspektiven zu schaffen ohne massive finanzielle Einbußen (Miete und Auto müssen bezahlt werden und ab und an etwas essen hat auch etwas für sich).

Es empfiehlt sich also ein berufsbegleitendens Studium zu absolvieren und solange im Mittleren Dienst zu verweilen.

Eine neues Duales Studium (Studium/Ausbildung) kommt nur schwerlich infrage, da ich auf diesem Weg meinen Lebensunterhalt nicht decken kann.



 
Titel: Antw:Aufstieg in den gehobenen Dienst
Beitrag von: veeam am 27.09.2022 10:22
Es geht um den Aufstieg, nicht um den erstmaligen Erwerb der Laufbahnbefähigung - für den Aufstieg von der Laufbahngruppe I in die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt ist in Niedersachsen der Lehrgang erfolgreich zu absolvieren, der gleichzeitig auch der Lehrgang für den A II ist.

Wie gesagt - interessant. Ich kenn es so, dass die Aufstiegsbeamten zum gD-Studium geschickt werden, zusammen mit den Laufbahnanwärtern. Darüber hinaus kenne ich auch den Fall, dass die Aufstiegs-Angestellten zum Laufbahnstudium geschickt werden (was deutlich aufwändiger ist, als "nur" der Angestelltenlehrgang II).

Wie wird denn in deinem Fall begründet, dass die Beamten-Lehrgangsteilnehmer ohne Bachelor-Abschluss dennoch die Laufbahnbefähigung erhalten? Gibt es Laufbahnprüfungen?

So kenne ich das auch und so wird es bei uns auch gehandhabt. -> Kommunalverwaltung in Niedersachsen
Titel: Antw:Aufstieg in den gehobenen Dienst
Beitrag von: Hain am 27.09.2022 11:54
Es geht um den Aufstieg, nicht um den erstmaligen Erwerb der Laufbahnbefähigung - für den Aufstieg von der Laufbahngruppe I in die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt ist in Niedersachsen der Lehrgang erfolgreich zu absolvieren, der gleichzeitig auch der Lehrgang für den A II ist.

Wie gesagt - interessant. Ich kenn es so, dass die Aufstiegsbeamten zum gD-Studium geschickt werden, zusammen mit den Laufbahnanwärtern. Darüber hinaus kenne ich auch den Fall, dass die Aufstiegs-Angestellten zum Laufbahnstudium geschickt werden (was deutlich aufwändiger ist, als "nur" der Angestelltenlehrgang II).

Wie wird denn in deinem Fall begründet, dass die Beamten-Lehrgangsteilnehmer ohne Bachelor-Abschluss dennoch die Laufbahnbefähigung erhalten? Gibt es Laufbahnprüfungen?

Wie begründet? Das ist so in § 12 der APVO geregelt 350 Stunden Aufstiegslehrgang am Studieninstitut + 6 Monat berufspraktische Tätigkeit am Arbeitsplatz.