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Beamte und Soldaten => Beamte des Bundes und Soldaten => Thema gestartet von: Domi1986 am 03.02.2020 08:36

Titel: BUKG - Wechsel Behörde
Beitrag von: Domi1986 am 03.02.2020 08:36
Ich hoffe, ich bin hier richtig. Ich würde gerne meine Behörde wechseln, da ich hier unglücklich bin. Jedoch wurde mir vor einem Jahr der Umzug wegen Einstellung bezahlt und ich habe wenig Lust, das Geld zurück zu zahlen. Jetzt bin ich auf § 5 (3) BUKG gestoßen. Verstehe ich das richtig, dass ich die erhaltenen Umzugskosten bei einem Wechsel z.B. zur Bundeswehr oder in eine andere Bundesbehörde nicht erstatten muss? Das wäre fantastisch!
Titel: Antw:BUKG - Wechsel Dienstherr
Beitrag von: Asperatus am 03.02.2020 08:40
Das müsste so korrekt sein. Auch die BUKGVwV macht dazu keine näheren Angaben.

Im Übrigen liegt kein Dienstherrenwechsel vor. Dienstherr ist die Bundesrepublik Deutschland.
Titel: Antw:BUKG - Wechsel Dienstherr
Beitrag von: Domi1986 am 03.02.2020 08:44
Vielen Dank! Das wäre ja super!
Titel: Antw:BUKG - Wechsel Behörde
Beitrag von: Domi1986 am 07.02.2020 12:33
Schicke ich bei einer Bewerbung zu einer anderen Behörde meine Urkunde der Verbeamtung mit? Oder erwähne ich das im Anschreiben oder Lebenslauf? Schriebe ich dabei, dass ich so den Aufstieg machen möchte?