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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Bund => Thema gestartet von: suseliese am 19.11.2020 12:11

Titel: Autobahn GmbH - keine Informationen wie es weitergeht ab 1.1.21
Beitrag von: suseliese am 19.11.2020 12:11
Ich gehe zur Autobahn GmbH und wir haben bisher keine Informationen, wie es ab 1.1.21 läuft.
Mein Arbeitsplatz bleibt, es wird jedoch in verschiedene Arbeitsbereiche, für die ich jetzt insgesamt zuständig bin, geteilt. Also meine Aufgaben werden zur Hälfte in der Autobahnmeisterei sein, zu anderen Hälfte in der Verwaltung.

z.B. muss ich ab 1.1. 39 Stunden arbeiten, wenn ich aber (wie auch immer) durch Versetzung oder so, auf den andern Arbeitsplatz in der AM gehe, muss ich nur 38,5 Stunden arbeiten.

Und wie ist das mit der Arbeitsplatzbeschreibung.
Bleibt dann trotzdem mein Gehalt, auch wenn ich mich für die Stelle in der AM entscheide.
Wie gesagt, meine Aufgaben werden geteilt.

Ich finde es einfach doof, das man keinerlei Informationen bekommt.

Weis irgend Jemand etwas mehr?????
Titel: Antw:Autobahn GmbH - keine Informationen wie es weitergeht ab 1.1.21
Beitrag von: Demagial am 19.11.2020 18:16
Was sagt denn der/die zuständige KollegInn aus dem Aufbauteam?
Titel: Antw:Autobahn GmbH - keine Informationen wie es weitergeht ab 1.1.21
Beitrag von: suseliese am 20.11.2020 08:50
Es kommen keine Informationen an uns Mitarbeiter.
Still ruht der See....
Titel: Antw:Autobahn GmbH - keine Informationen wie es weitergeht ab 1.1.21
Beitrag von: VW am 07.12.2020 19:47
Guten Abend.


Ich habe die Möglichkeit aus der "Privat-Wirtschaft" zur Autobahn GmbH zu wechseln. Ich bin mir noch recht unsicher ob ich es tun soll und hätte da ein paar Fragen:

- Wenn ich bei der "Autobahn GmbH" arbeite, bin ich dann im öffentlichen Dienst beschäftigt? Bzw. ist die
  Autobahn ein "sicherer" Hafen?

- Gibt es bei der "Autobahn GmbH" Zulagen für Kinder oder Angebote wie KiGa Zuschläge?

- gibt es Urlaubsgeld bzw. Überstundenzuschläge?

Vom Gehalt wäre die Sache ziemlich klar aber die Bedingungen drum herum sind mir nicht ganz ersichtlich.



Wäre über ein paar antworten sehr dankbar.


Viele Grüße 




Titel: Antw:Autobahn GmbH - keine Informationen wie es weitergeht ab 1.1.21
Beitrag von: Spid am 07.12.2020 20:09
Nein. Die Autobahn GmbH ist kein Hafen, sie ist für Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung, Finanzierung und vermögensmäßige Verwaltung der deutschen Autobahnen zuständig.

Nein.

Nein. Ja.
Titel: Antw:Autobahn GmbH - keine Informationen wie es weitergeht ab 1.1.21
Beitrag von: Schwede01 am 07.12.2020 22:05
Hallo VW,

die Autobahn GmbH gehört zum öffentlichen Dienst, auch wenn es eine GmbH ist. Wie sicher die Arbeitsplätze sind, kann ich Dir natürlich nicht sagen. Fakt ist, dass die Autobahnen verwaltet werden müssen.

Es gibt keine Zulagen für Kinder oder KiGa-Zuschläge.

Es gibt kein Urlaubsgeld, aber ein 13. volles Monatsgehalt. Überstundenzuschläge gibt es. Allerdings wäre hier natürlich die Frage auf was für eine Stelle Du Dich bewerben möchtest. In der Verwaltung gilt Gleitzeit. Du hast also ein Arbeitszeitkonto. Mehrarbeit kann bzw. muss also wieder als Freizeitausgleich genommen werden. Die Mehrarbeit wird also nicht extra vergütet. Dafür bist Du aber sehr flexibel, sofern Dein Vorgesetzter mitspielt. "Überstunden" sind nur in einem sehr engen Rahmen möglich und müssen extra beantragt sowie genehmigt werden. Auf den Meistereien sieht es etwas anders aus. Wie genau es dort laufen wird, zeigt sich ab Januar...

Leider ist die Autobahn GmbH (bisher) ein mindestens genauso großes Bürokratiemonster wie die Straßenbaubehörden der Länder, was das Arbeiten teilweise nicht einfach macht...

Viele Grüße

Titel: Antw:Autobahn GmbH - keine Informationen wie es weitergeht ab 1.1.21
Beitrag von: Spid am 07.12.2020 22:21
Eine GmbH kann nicht zum öD gehören, weil sie privatrechtlich organisiert ist und ein privatrechtlich organisierter AG nicht öD sein kann. Lediglich öffentlich-rechtlich organisierte AG sind öD.

Überstunden sind die auf Anordnung des Arbeitgebers geleisteten Arbeitsstunden, die über die im Rahmen der regelmäßigen Arbeitszeit von Vollbeschäftigten bzw. der vereinbarten Arbeitszeit von Teilzeitbeschäftigten für die Woche dienstplanmäßig bzw. betriebsüblich festgesetzten Arbeitsstunden hinausgehen und nicht bis zum Ende der folgenden Kalenderwoche ausgeglichen werden. Den Rechtsbegriff der Mehrarbeit hat man beim TV Autobahn nicht aus BAT-Nachfolgetarifverträgen übernommen, da die Unterscheidung zwischen Mehrarbeit und Überstunden durch die Rechtsprechung verworfen worden ist. Der in den anderen Tarifwerken unter Mehrarbeit geführte Tatbestand ist im TV Autobahn in der Überstundendefinition aufgegangen.
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Beitrag von: Bastel am 08.12.2020 08:20
Also gibt es dann auf die "Mehrarbeit" (im Sinne des TVÖD) bei der Autobahn Zuschläge?
Titel: Antw:Autobahn GmbH - keine Informationen wie es weitergeht ab 1.1.21
Beitrag von: Lars73 am 08.12.2020 08:32
Auch für Beschäftigte im TvöD besteht der Anspruch bei Mehrarbeit. Aber dort halt nicht tariflich saubergeregelt sondern aus höherrangigen Recht abgeleitet.
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Beitrag von: Kat am 08.12.2020 09:31
Also gibt es dann auf die "Mehrarbeit" (im Sinne des TVÖD) bei der Autobahn Zuschläge?

Merharbeit ist doch was freiwilliges, warum sollte es da Zuschläge geben? Fürs Trödeln belohnt werden?
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Beitrag von: Spid am 08.12.2020 10:08
Inwiefern wäre Mehrarbeit etwas "freiwilliges". Mehrarbeit kann freiwillig oder auf Anrodnung des AG geleistet werden, es handelt sich in den Tarifregimen TVÖD/TV-L/TV-H um die Arbeitsstunden, die Teilzeitbeschäftigte über die vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit hinaus bis zur regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von Vollbeschäftigten leisten. Das können also auch angeordnete Arbeitstunden sein, für die lediglich keine Zuschläge in den Tarifregimen TVÖD/TV-L/TV-H vorgesehen sind, was aber angesichts der Rechtsprechung dazu so nicht haltbar ist.
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Beitrag von: VW am 08.12.2020 18:10
Vielen Dank für eure Antworten. 😊


Ich habe noch gelesen das nach einer gewissen Zeit der TV-Bund gilt. Wie ist das genau zu verstehen? Wird dan der TV-Autobahn aufgelöst?
Titel: Antw:Autobahn GmbH - keine Informationen wie es weitergeht ab 1.1.21
Beitrag von: Jockel am 10.12.2020 13:43
Das bezieht sich nur auf die Entgelttabelle, die sich an die des Bundes angleicht.
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Beitrag von: suseliese am 22.12.2020 09:02
Mir wurde beim Landesbetrieb der Techniker anerkannt.
Wird mir die Anerkennung auch bei der Autobahn GMBH sicher sein?

Ggf. auch dann wenn ich den Arbeitsplatz innerhalb der Autobahn wechsel?
Titel: Antw:Autobahn GmbH - keine Informationen wie es weitergeht ab 1.1.21
Beitrag von: Spid am 22.12.2020 09:23
Staatlich geprüfter Techniker ist man oder man ist es nicht. Einer Anerkennung durch den AG bedarf es nicht.
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Beitrag von: Girasole am 03.01.2021 08:26
Wie verhält sich das mit den Höhergruppierungen? Momentan werden neue Leute eingestellt die direkt höher eingruppiert sind, als Mitarbeiter die übergeleitet wurden.

Das sorgt natürlich für Begeisterung unter den altgedienten Beschäftigten.
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Beitrag von: Lars73 am 03.01.2021 08:33
Natürlich kann man sich auch als Beschäftigter auf die Stellen mit höherer Eingruppierung bewerben.
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Beitrag von: Pan Tau am 03.01.2021 11:11
Bei uns haben sich sogar Kolleg*innen mit normaler Berufsausbildung auf Techniker-Stellen beworben, und sind so von EG6 auf EG9 hochgestiegen. Die AGB legt einem da keine Steine in den Weg...
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Beitrag von: Girasole am 03.01.2021 11:18
Diese Fälle gibt es bei uns auch. Freut mich für jeden, wo es geklappt hat.

Aber mir geht es darum, ob die altgedienten Mitarbeiter, die ihre EG erst einmal mitnehmen auch höher gruppiert werden.
Titel: Antw:Autobahn GmbH - keine Informationen wie es weitergeht ab 1.1.21
Beitrag von: Lars73 am 03.01.2021 11:29
Wenn sie höherwertige Aufgaben bekommen. Oft braucht es dafür eine Bewerbung auf entsprechende Stellen...
Titel: Antw:Autobahn GmbH - keine Informationen wie es weitergeht ab 1.1.21
Beitrag von: Girasole am 03.01.2021 11:33
Genau darum geht es. Es sind höherwertigere Aufgaben. z.B hat eine Kollegin in der EG 8 jede Menge Aufgaben von der EG 9 übertragen bekommen. Als sie nach einer Höhergruppierung fragte wurde dies verneint.
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Beitrag von: Spid am 03.01.2021 11:34
Wenn es sich um übergeleitete Mitarbeiter i.S.d. §3 EÜTV sind und sich aus dem Entgeltgruppenverzeichnis eine höherer Entgeltgruppe ergibt, sind die übergeleiteten TB durch Antrag nach §5 EÜTV höhergruppiert. Geht es um eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung, so kann diese nur einvernehmlich erfolgen und führt zur Eingruppierung entsprechend des Eingruppierungsverzeichnisses.
Titel: Antw:Autobahn GmbH - keine Informationen wie es weitergeht ab 1.1.21
Beitrag von: suseliese am 07.01.2021 15:26
Meine Frage:
Wenn eine Kollegin die EG 11 bisher beim Land hatte, dann übergeleitet zur Autobahn geht und ab April 2021 Aufgaben in einem anderen Team in der E9 macht, kann die dann auf dem "neuen" Arbeitsplatz runter gestuft werden?
Titel: Antw:Autobahn GmbH - keine Informationen wie es weitergeht ab 1.1.21
Beitrag von: Spid am 07.01.2021 15:28
TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Sofern sich die Parteien auf eine geringwertigere auszuübende Tätigkeit einigen, erfolgt eine Herabgruppierung.
Titel: Antw:Autobahn GmbH - keine Informationen wie es weitergeht ab 1.1.21
Beitrag von: Girasole am 21.01.2021 07:14
Gibt es Fristen wie lange die Überprüfung einer Entgeltgruppe dauern darf?



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Beitrag von: Spid am 21.01.2021 08:15
Nein. Der Anspruch entsteht unmittelbar.
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Beitrag von: Girasole am 23.01.2021 08:20
Ich meine damit, wie lange so eine Überprüfung dauern darf, ehe es zu einem Ergebnis kommt.  Ich mache diese Arbeit ja bereits, habe aber keine Ahnung was bei der Überprüfung der EG raus kommen wird.

Im Grunde kann es passieren, dass ich diese Arbeiten im guten Glauben auf eine Höhergruppierung mache und sie am Ende nicht bekomme.

Die Unterschiede zu andern Kollegen mit gleicher / ähnlicher Aufgabe sind nicht nur eine EG, sondern deutlich mehr.

Titel: Antw:Autobahn GmbH - keine Informationen wie es weitergeht ab 1.1.21
Beitrag von: Spid am 23.01.2021 08:30
Es darf überhaupt nicht dauern. Der Anspruch entsteht unmittelbar.
Titel: Antw:Autobahn GmbH - keine Informationen wie es weitergeht ab 1.1.21
Beitrag von: Girasole am 02.02.2021 09:23
Ich bekomme vom Arbeitgeber keine Rückmeldung auf meinen Antrag auf Überprüfung meiner EG, nicht mal eine Eingangsbestätigung.

Ich bekomme Schulungen für eine höherwertige Tätigkeit, die ich auch mache.

Allerdings ohne zu wissen, ob man mich höhergruppieren wird und wenn ja in welche EG.

Titel: Antw:Autobahn GmbH - keine Informationen wie es weitergeht ab 1.1.21
Beitrag von: Spid am 02.02.2021 09:37
Die ausgeübte Tätigkeit ist regelmäßig unbeachtlich, es kommt auf die auszuübende Tätigkeit an. Der AG entscheidet weder über die Eingruppierung noch über einen Antrag auf Höhergruppierung. TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit unmittelbar aufgrund der tariflichen Regelungen eingruppiert, ein Antrag auf Höhergruppierung wirkt unmittelbar bei Eingang der empfangsbedürftigen einseitigen Willenserklärung. Eingruppierungsfeststellungsklage und Lohnklage sind die geeigneten Instrumente, sein Recht durchzusetzen.
Titel: Antw:Autobahn GmbH - keine Informationen wie es weitergeht ab 1.1.21
Beitrag von: Jockel am 04.02.2021 10:07
Himmel... du überforderst die Fragenden mit der ständig gleichen Wiederholung deiner (für die meisten zunächst sinnfreien) Ergüsse. Wenn du nicht Willens oder in er Lage bist, das auf den Empfängerhorizont runterzubrechen, dann geh doch bitte zurück in deine Orakelhöhle und warte auf Gläubige, die deiner würdig sind.

Die Autobahn-GmbH ist im Aufbau-Chaos. Es gibt z.B. nur EINEN für alle Maßnahmen zuständigen Übergangsbetriebsrat. Die Wahlen zu den lokalen dauerhaften Betriebsräten werden derzeit vorbereitet. Bis dahin werden viele Sachen schon ganz praktisch dauern...

Zur Eingruppierung: Alle übergegangenen Beschäftigten behalten vom Grundsatz her ihre bisherige Eingruppierung (§3 Abs. 2 EÜTV Autobahn) und sind auf Antrag in die neuen Entgeltgruppen eingruppiert, falls diese höher sind (§5 Abs. 1 EÜTV Autobahn). Einige Beschäftigtengruppen (z.B. Beschäftigte als Straßenwärter) sind hiervon allerdings ausgenommen und vorläufig unmittelbar nach dem Entgeltgruppenverzeichnis eingruppiert (§ 3 Abs. 2 EÜTV Autobahn). Hiergegen kann Widerspruch eingelegt werden und / oder ebenfalls ein Antrag nach § 5 gestellt werden. Der Antrag nach § 5 ist entgegen den Regelungen des TVÜ-Länder oder TVÜ NICHT befristet. Allerdings gelten für Anträge nach dem 31.12.2021 die üblichen Ausschlussfristen.

Also: die Eingruppierung ist juristisch tatsächlich unmittelbar geregelt. Teilweise ist es abhängig von einem Antrag des Beschäftigten. Die Umsetzung erfolgt soweit mir bekannt über Listen und nach gleichartigen Gruppen. Performance ist abhängig von der Personalverwaltung in der Niederlassung. Vorrang hat derzeit noch das Recruiting zum Auffüllen des Personalkörpers.

Ruhig bleiben und die Aufregung genießen... ist ganz untypisch für öffentlichen Dienst.  :)
Titel: Antw:Autobahn GmbH - keine Informationen wie es weitergeht ab 1.1.21
Beitrag von: Spid am 04.02.2021 10:17
Und Du langweilst als ständiger Apologet des Arbeitgeberversagens. Der Anspruch entsteht unmittelbar. Wenn die AG zu unfähig sind, ihn zu erfüllen, hätten sie Umsetzungsfristen vereinbaren müssen. Haben sie aber nicht, weshalb Feststellungs- und Leistungsklagen das Mittel der Wahl sind, um die eigenen Ansprüche durchzusetzen - oder einfach weiter ein kleiner Duckmäuser zu sein, dann muß man aber nicht hier rumjammern.
Titel: Antw:Autobahn GmbH - keine Informationen wie es weitergeht ab 1.1.21
Beitrag von: Jockel am 04.02.2021 10:31
Ich versuche zu helfen (ist meines Erachtens der Daseinszweck dieses Forums).
Du sonnst dich in deiner Gestalt und der Unwissenheit des niederen Geschnätzes...
Auch Trolle können natürlich inhaltlich recht haben. Sie bleiben aber Trolle.  ;)
Titel: Antw:Autobahn GmbH - keine Informationen wie es weitergeht ab 1.1.21
Beitrag von: Spid am 04.02.2021 10:41
Und Du hilfst anderen dadurch, indem Du ihre Schuldner ständig in Schutz nimmst, die einseitig herausgenommenen Frechheiten der AG rechtfertigst und ihnen rätst, ihre Ansprüche nicht durchzusetzen? Wem genau hilfst Du denn damit? Sicher nicht den Forenteilnehmern, die sich hieräußern - sondern vielmehr deren Versagerarbeitgebern. Ob das der Sinn des Forums ist, könnte dahingestellt bleiben, wenn Du derlei Trollereien in Zukunft unterließest, denn Trolle bleiben auch Trolle, wenn sie unrecht haben.
Titel: Antw:Autobahn GmbH - keine Informationen wie es weitergeht ab 1.1.21
Beitrag von: Jockel am 04.02.2021 10:57
Sorry. Ich wolle dich nicht füttern... aber ich bin schwach... Plonk