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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Yilly am 10.11.2019 00:25

Titel: Gehalt beim "EGr. 8 TV-L / BesGr. A8 HmbBesG"?
Beitrag von: Yilly am 10.11.2019 00:25
Freunde der Sonne, kann mir jemand bitte Licht ins Dunkle bringen!?
Bei der Stellenausschreibung als Sachbearbeiter steht folgendes bezüglich des Gehaltes:"EGr. 8 TV-L / BesGr. A8 HmbBesG"

Irgendwie komme ich nicht auf ein eindeutiges Ergebniss.

Kann mir jemand verraten wie das Grundgehalt ist?
Zuschläge für Kinder? Habe insgesamt 3 Kinder. Verheiratet.
Berufserfahrung 13 Jahre vorhanden. Wird dies berücksichtig?
Wie hoch wäre das mtl. Bruttogehalt?

Herzlichen Dank für eure Mühe.

Beste Grüße
Yilly
Titel: Antw:Gehalt beim "EGr. 8 TV-L / BesGr. A8 HmbBesG"?
Beitrag von: Spid am 10.11.2019 04:10
Es gibt keine kinderbezogenen Gehaltsbestandteile. Das Tabellenentgelt hängt maßgeblich von der Stufe der Entgelttabelle ab. Bei der Stufenzuordnung bei Einstellung besteht Anspruch auf Stufe 2 bzw. 3 bei mindestens einem bzw. mindestens drei Jahren einschlägiger Berufserfahrung. Einschlägige Berufserfahrung ist eine solche, bei der die bisherige Tätigkeit nahezu unverändert fortgeführt wird. Darüberhinaus kann der AG weitere Zeiten bei der Stufenzuordnung bei Einstellung berücksichtigen.
Titel: Antw:Gehalt beim "EGr. 8 TV-L / BesGr. A8 HmbBesG"?
Beitrag von: Yilly am 10.11.2019 09:03
Hi Spid,

Danke für deine Antwort.

D.h. man wird mindestens mit Stufe 2 eingestuft?

Ob man Kinder hat oder nicht wird nicht berüc
Titel: Antw:Gehalt beim "EGr. 8 TV-L / BesGr. A8 HmbBesG"?
Beitrag von: Spid am 10.11.2019 09:12
Nein, das heißt es nicht. Es heißt exakt das, was ich geschrieben habe.
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Beitrag von: Yilly am 10.11.2019 09:44
Ich sehe gerade, dass meine Antwort nur zum Teil versendet wurde.
Also um ehrlich zu sein, bin ich genauso schlau wie vorher.
Das was du geschrieben hast, ist bestimmt richtig und verstehen auch 9 von 10 Leuten. Ich gehöre leider nicht dazu.
Ich dachte,  mir kann jemand konkret ein Grundgehalt nennen. Ist ja nicht wie bei der freien Marktwirtschaft, dass man sein Gehalt aushandelt oder?
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Beitrag von: Pan Tau am 10.11.2019 09:51
Im ungünstigem Fall, wenn Du in Stufe I eingestellt wirst, betrüge das Bruttoentgelt 2815,53 €
Sollten Dir Teile Deiner Berufserfahrung angerechnet werden, so würdest Du ggf. in Stufe II (3033,04€) oder III (3159,79€) eingestuft. Das kommt darauf an, welche Tätigkeit Du vorher ausgeübt hast, und welche Tätigkeit Du im ÖD ausüben sollst.



Titel: Antw:Gehalt beim "EGr. 8 TV-L / BesGr. A8 HmbBesG"?
Beitrag von: Spid am 10.11.2019 09:53
Die Einstellung ist auch in Stufe 4 oder 5 möglich.
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Beitrag von: Mayday am 10.11.2019 10:08
Es gibt keine kinderbezogenen Gehaltsbestandteile.

Als Kindergeldempfänger und Beamter schon. In dem Beispiel, verheiratet + 3 Kinder, wäre das Stufe 4 = 610, 23 €.
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Beitrag von: Spid am 10.11.2019 10:13
Oh, wir sind im Beamtenunterforum? Nein, sind wir nicht.
Titel: Antw:Gehalt beim "EGr. 8 TV-L / BesGr. A8 HmbBesG"?
Beitrag von: Mayday am 10.11.2019 10:14
Freunde der Sonne, kann mir jemand bitte Licht ins Dunkle bringen!?
Bei der Stellenausschreibung als Sachbearbeiter steht folgendes bezüglich des Gehaltes:"EGr. 8 TV-L / BesGr. A8 HmbBesG"

Die Frage war doch zweigleisig, wie übrigens auch der Threadtitel...
Titel: Antw:Gehalt beim "EGr. 8 TV-L / BesGr. A8 HmbBesG"?
Beitrag von: Yilly am 10.11.2019 10:18
Okey, verstehe.
Wenn ich pech habe, bin ich in der Stufe 1. Ich bin gelernter Bankkaufmann seit ca. 13 Jahren.

Die angestrebte Stelle wäre als Sachbearbeiter im Kundenzentrum.

Was glaubt ihr,  wird meine Berufserfahrung angerechnet?
Wenn nicht,  wäre es Gehaltstechnisch für mich leider nicht ausreichend.

Habe dank euch, die Entgeldtabelle gefunden.

Titel: Antw:Gehalt beim "EGr. 8 TV-L / BesGr. A8 HmbBesG"?
Beitrag von: Pseudonym am 10.11.2019 11:01
Stufe 1 wird recht sicher nicht passieren. Willst Du mehr als 3, musst du das darlegen. Zeugnisse mit Jahresangaben, ab wann eine Tätigkeit ausgeübt wurde, helfen bei der Berücksichtigung einschlägiger Berufserfahrung.

Es ist in Deinem Fall Verhandlungssache, ganz einfach. Ob sich eine Verbeamtung lohnt, musst Du im Hinblick auf 3 Kinder prüfen. Diese sind in der PKV nicht kostenlos mitversichert.

Bei Deinem Posten dürfte bei A9 Schluss sein. Meine Vermutung ist, dass es sich kaum lohnen wird, sofern Deine Kinder nicht beim Ehepartner kostenlos in der GKV familienversichert sind. Bekommt Ihr das jedoch hin, winkt ein erheblicher Nettomehrverdienst als Beamter.


Kommst Du eigentlich auch von der Sparkasse? Derzeit ist gefühlt jeder zweite Bewerber von der Sparkasse.
Titel: Antw:Gehalt beim "EGr. 8 TV-L / BesGr. A8 HmbBesG"?
Beitrag von: Spid am 10.11.2019 11:20
Freunde der Sonne, kann mir jemand bitte Licht ins Dunkle bringen!?
Bei der Stellenausschreibung als Sachbearbeiter steht folgendes bezüglich des Gehaltes:"EGr. 8 TV-L / BesGr. A8 HmbBesG"

Die Frage war doch zweigleisig, wie übrigens auch der Threadtitel...

Die Frage war nicht zweigleisig, sie beinhaltete - wie der Threadtitel - ein Zitat. Für Beamtengedöns gibt es Beamtenunterforen.
Titel: Antw:Gehalt beim "EGr. 8 TV-L / BesGr. A8 HmbBesG"?
Beitrag von: Yilly am 10.11.2019 11:31
Bin zur Zeit bei einer grossen Privatbank und verdiene ca. 2950euro Netto.
Die Bankenwelt ist halt nicht mehr so rosig. Daher schauen sich viele Banker um und nehmen es in Kauf weitaus weniger zu verdienen.

Wenn ich mich verbeamten lassen könnte, wäre es Gehaltstechnisch denke ich vorteilhafter. Wie weiter oben erwähnt gibt es ja ordentliche Kinderzulagen/Familienzulagen.

Kann sich jeder im öffentlichen Dienst verbeamten lassen?  Wie ist es im groben?
Titel: Antw:Gehalt beim "EGr. 8 TV-L / BesGr. A8 HmbBesG"?
Beitrag von: Spid am 10.11.2019 11:34
Das sind Fragen für das entsprechende Beamtenunterforum. Der TV-L trifft dazu naheliegenderweise keine Regelung.
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Beitrag von: Yilly am 10.11.2019 11:45
Ist doch klar, dass aus einer Diskussion heraus sich weitere Fragen ergeben, die vielleicht nicht direkt mit TVL zu tun haben.

Wieso lässt du es nicht zu hier entspannt und nett zu Diskutieren?

Versuchst immer wieder mit einigen Anmerkungen die Diskussion zu stoppen. Auch wenn du bereits über 4000 Beiträge erfasst hast und vielen mit deinen Beiträgen geholfen hast, solltest du mal etwas entspannter sein.
Sonst verjagst du die ganzen Leute hier. Der Spaß geht verloren.

Ich bin mir ziemlich sicher,  dass du jetzt ganz viele Gegenargumente hast, aber behalte es für dich, denn es hat nichts mit TVL zu tun :)
Titel: Antw:Gehalt beim "EGr. 8 TV-L / BesGr. A8 HmbBesG"?
Beitrag von: WasDennNun am 10.11.2019 11:54
Bin zur Zeit bei einer grossen Privatbank und verdiene ca. 2950euro Netto.
Die Bankenwelt ist halt nicht mehr so rosig. Daher schauen sich viele Banker um und nehmen es in Kauf weitaus weniger zu verdienen.

Wenn ich mich verbeamten lassen könnte, wäre es Gehaltstechnisch denke ich vorteilhafter. Wie weiter oben erwähnt gibt es ja ordentliche Kinderzulagen/Familienzulagen.

Kann sich jeder im öffentlichen Dienst verbeamten lassen?  Wie ist es im groben?
Auch wenn es das "falsche" Unter-Forum ist.
Grundsätzlich kann sich jeder verbamten lassen, aber es wird nicht jeder der möchte auch verbeamtet.

Du würdest als Beamter, zunächst mit A6 anfangen und dann entsprechend deiner Beurteilungen und sofern du auf einen beförderungsfähigen Posten bist, dann irgendwann bis zu A9Z befördert werden (können).
Titel: Antw:Gehalt beim "EGr. 8 TV-L / BesGr. A8 HmbBesG"?
Beitrag von: Pseudonym am 10.11.2019 11:55
Ist doch klar, dass aus einer Diskussion heraus sich weitere Fragen ergeben, die vielleicht nicht direkt mit TVL zu tun haben.

Wieso lässt du es nicht zu hier entspannt und nett zu Diskutieren?

Weil Deine Frage hinsichtlich der möglichen Verbeamtung zu weit geht und in das Unterforum mit den dort ansässigen Experten gehört. Da hat Spid recht. Beamtenrecht ist eine andere Hausnummer als das Tarifgefüge hier.

Das sind Fragen für das entsprechende Beamtenunterforum. Der TV-L trifft dazu naheliegenderweise keine Regelung.


Wir haben Dir Hinweise gegeben, was eine Verbeamtung betrifft. Die tiefen Details besprichst Du für Deine Stelle also besser im Unterforum.
Titel: Antw:Gehalt beim "EGr. 8 TV-L / BesGr. A8 HmbBesG"?
Beitrag von: Spid am 10.11.2019 11:56
Es geht hier nicht um Spaß - und auch nicht um Entspannung. Es geht um tarifrechtliche Fragestellungen und deren Beantwortung. Zudem ist es kurzsichtig und dem vom Forenbetreiber erkorenen Zweck, auch als Wissensspeicher zu dienen, zuwiderlaufend, Fragen im falschen Unterforum zu stellen und zu beantworten, denn ein unordentlicher Wissensspeicher ist ein unbrauchbarer Wissensspeicher. Ein Mindestmaß an Respekt für den Forenbetreiber und dessen Willen halte ich nicht für zuviel verlangt.
Titel: Antw:Gehalt beim "EGr. 8 TV-L / BesGr. A8 HmbBesG"?
Beitrag von: Yilly am 10.11.2019 12:08
Hast recht.
Bin weg.
Vielen Dank für eure Unterstützung.
Möchte euer Wissensspeicher nicht weiter zu spamen.