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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: poliks1337 am 25.01.2020 09:41
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Hallöchen,
ich blicke nicht so ganz durch: Kann mir jemand erklären, was der Unterschied zwischen einer E9b und einer E9b Fgr. 2 ist? Gibt es da überhaupt gehaltliche Unterschiede? Habe irgendwo gelesen, dass die E9b die höchste Stufe sei und bei einer E9b Fgr. 2 es am Kriterium "3. besonders verantwortungsvoll" fehlen würde.
Bei den Entgeltrechnern kann man ja die Entgeltgruppen und Erfahrungsstufen auswählen. Von Fallgruppen steht aber nirgends etwas.
Bringt mal bitte jemand Licht ins Dunkel? ;D
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E9b Fg. 2 ist eine Untermenge der E9b. Alle E9b Fg. 2 sind Element der Menge E9b.
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Viele Entgeltgruppen haben mehrere Fallgruppen, die unterschiedliche Anforderungen beschreiben. Dein Arbeitgeber bildet sich eine Meinung, welcher Fallgruppe und welcher Entgeltgruppe du zuzuordnen bist und teilt dir entweder von sich aus oder auf Anfrage die Fallgruppe mit. Die Entgeltgruppe steht im Arbeitsvertrag, die Fallgruppe nicht.
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Es besteht kein Rechtsanspruch gegen den AG auf Mitteilung der seiner Auffassung nach zutreffenden Fallgruppe.
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Heißt also E9b Fgr 1-3 ist auf meinem Konto alles dasselbe, ja? Ich würde den Sinn dahinter ja verstehen, wenn es sich gehaltsmäßig auswirken würde.
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Es gibt Fallgruppen, in denen eine Entgeltgruppenzulage zustand. Zudem gibt es Fallgruppen, die als Aufbaufallgruppe für andere Entgeltgruppen dienen, z.B. E9b Fg. 1 Teil I EGO.
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Heißt also E9b Fgr 1-3 ist auf meinem Konto alles dasselbe, ja? Ich würde den Sinn dahinter ja verstehen, wenn es sich gehaltsmäßig auswirken würde.
Der Sinn der Fallgruppen ist einerseits, dass man auf unterschiedlichen Wegen in die EG kommen kann und andererseits es Konstellationen gibt in dem man eine bestimmte Fallgruppe erfüllen muss, bevor man überprüfen kann, ob man in einer höheren EG, weil die höhere EG auf eine spezifische ist FG einer niedrigeren EG aufbaut.
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Heißt also E9b Fgr 1-3 ist auf meinem Konto alles dasselbe, ja? Ich würde den Sinn dahinter ja verstehen, wenn es sich gehaltsmäßig auswirken würde.
Im Bereich des Bundes wurde mit der Entgeltgruppe 9c dem ein Sinn gegeben, da dort die E9b Fg2 in eine eigene Entgeltgruppe gewandelt wurde.