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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: schumi15 am 08.11.2022 10:52

Titel: Urlaub auszahlen lassen
Beitrag von: schumi15 am 08.11.2022 10:52
guten Tag liebe Leute,

vllt kann mir jemand helfen.

Ein Kollege (öffentlicher Dienst Kommune) , welcher 13 Monate Krank war , hat in der Personalabteilung nachgefragt , ob er sein Resturlaub , der durch die Krankheit aufgelaufen ist , sich auszahlen lassen kann , dies wurde verneint. Gibt es ein Gesetz , wo dies Klar geregelt ist ?

Vielen lieben Dank 
Titel: Antw:Urlaub auszahlen lassen
Beitrag von: DiVO am 08.11.2022 11:31
Bundesurlaubsgesetz §1: "Jeder Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub."

Der Urlaub dient der Erholung. Und die bekommst du eben nicht, wenn du die Kohle ausbezahlt bekommst und weiter arbeiten gehst.
Titel: Antw:Urlaub auszahlen lassen
Beitrag von: BAT am 08.11.2022 11:50
Dieser Erholungszeitraum bezieht sich aber doch auf den gesetzlichen Mindesturlaub. ;)
Titel: Antw:Urlaub auszahlen lassen
Beitrag von: Thomasmueller am 08.11.2022 13:16
Ich bin doch immer wieder sprachlos über solche AN...

13 Monate ausgefallen, nix geleistet, trotzdem (wenn auch Krankengeld) kassiert und dann mit so einer Anfrage an die Personalabteilung?

Da fällt mir echt nix mehr zu ein.
Titel: Antw:Urlaub auszahlen lassen
Beitrag von: Organisator am 08.11.2022 13:21
Sollte man Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen lassen? Wenn ja, warum?
Titel: Antw:Urlaub auszahlen lassen
Beitrag von: Rumo1895 am 08.11.2022 13:25
Was spricht gegen das Abbauen des Urlaubsanspruch ? Ob an die 13 Monate noch 6 Wochen drankommen macht den sprichwörtlichen Kohl dann ja auch nicht mehr fett
Titel: Antw:Urlaub auszahlen lassen
Beitrag von: Organisator am 08.11.2022 13:29
Was spricht gegen das Abbauen des Urlaubsanspruch ?

Die Frage im Ausgangspost
Titel: Antw:Urlaub auszahlen lassen
Beitrag von: schumi15 am 08.11.2022 13:35
Der Arbeitnehmer war lang genug zuhause , daher fragte Er nach ob er sich den Urlaub auszahlen lassen kann .
Titel: Antw:Urlaub auszahlen lassen
Beitrag von: Thomasmueller am 08.11.2022 13:42
Zitat
Der Arbeitnehmer war lang genug zuhause , daher fragte Er nach ob er sich den Urlaub auszahlen lassen kann .

Ja und die Personalabteilung sagt nein. Und jetzt?

Drehen wir es mal um: Seit wann gibt es einen gesetztlichen Anspruch sich seinen nehmbaren(!) Jahresurlaub auszahlen zu lassen? Auf welcher (gesetzlichen oder organisatorischen) Basis möchte Ihr Kollege dieses Recht in Anspruch nehmen?

Urlaub ist Urlaub und keine in Freizeit verrechenbare Prämie.

Ach Edit: Mit 2 Sekunden Aufwand hätte man im Übrigen auch ein Ergebnis bekommen können: https://letmegooglethat.com/?q=urlaub+auszahlen+lassen

"[...]Der Urlaub soll der regelmäßigen Erholung dienen. Darum erlaubt das Arbeitsrecht das Auszahlen des Urlaubs nur in einem einzigen Fall: Wenn der Urlaub ganz oder teilweise nicht mehr genommen werden kann, weil das Arbeitsverhältnis endet.[...]"

Ach übrigens: Wenn Ihr Kollege jetzt damit argumentieren sollte, dass die o.g. "regelmäßigen Erholung" wegen der langen Krankheit nicht notwendig ist, dann würde ich als Personalverantwortlicher ein ernsthaftes Gespräch mit dem MA führen...
Titel: Antw:Urlaub auszahlen lassen
Beitrag von: schumi15 am 08.11.2022 13:48
Das ist es ja eben , ich selbst habe auch keine Gesetzliche möglichkeit gefunden , aber kann ja auch was übersehen haben, daher habe ich hier die Anfrage gestellt.
Titel: Antw:Urlaub auszahlen lassen
Beitrag von: JesuisSVA am 08.11.2022 13:56
Der gesetzliche Urlaubsanspruch und in Ermangelung einer eigenen Regelung in Folge auch der tarifliche Urlaubsanspruch kann nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses wirksam finanziell abgegolten werden.
Titel: Antw:Urlaub auszahlen lassen
Beitrag von: Marie am 08.11.2022 14:29
Ich bin doch immer wieder sprachlos über solche AN...

13 Monate ausgefallen, nix geleistet, trotzdem (wenn auch Krankengeld) kassiert und dann mit so einer Anfrage an die Personalabteilung?

Da fällt mir echt nix mehr zu ein.

Da bin ich echt sprachlos. Solche Aussagen sind echt heftig.

Wenn man krank ist ist man nicht im Urlaub. Krank zu sein bedeutet in der Regel, dass es einem sehr sehr schlecht geht. Wer ist schon freiwillig im Krankengeld?
Nach einer langen Krankheit ist man in der Regel urlaubsreif. Und wenn man es nicht ist, dann ist man doch froh wieder arbeiten zu dürfen und nicht schon wieder seine Kollegen etc allein zu lassen, weil man erstmal Urlaub nehmen muss.
Titel: Antw:Urlaub auszahlen lassen
Beitrag von: Rumo1895 am 08.11.2022 17:04
Ich bin doch immer wieder sprachlos über solche AN...

13 Monate ausgefallen, nix geleistet, trotzdem (wenn auch Krankengeld) kassiert und dann mit so einer Anfrage an die Personalabteilung?

Da fällt mir echt nix mehr zu ein.

Da bin ich echt sprachlos. Solche Aussagen sind echt heftig.

Wenn man krank ist ist man nicht im Urlaub. Krank zu sein bedeutet in der Regel, dass es einem sehr sehr schlecht geht. Wer ist schon freiwillig im Krankengeld?
Nach einer langen Krankheit ist man in der Regel urlaubsreif. Und wenn man es nicht ist, dann ist man doch froh wieder arbeiten zu dürfen und nicht schon wieder seine Kollegen etc allein zu lassen, weil man erstmal Urlaub nehmen muss.

Die Kollegen hätte man so oder so für den Urlaub alleine lassen müssen. Und zwingt ihn ja keiner den Urlaub zu nehmen wenn er ihn nicht "braucht". Gibt halt nur kein Geld fürs Urlaub verfallen lassen. Und je nach Erkrankung kann das ja vielleicht sogar sinnvoll sein über Erholungsurlaub zwischenzeitliche Entlastung zu haben - bei 30 Tagen die "über " sind kann man ja für einige Zeit eine 3 bzw. 4 Tage Woche gestalten.
Titel: Antw:Urlaub auszahlen lassen
Beitrag von: WasDennNun am 08.11.2022 17:12
Ich bin doch immer wieder sprachlos über solche AN...

13 Monate ausgefallen, nix geleistet, trotzdem (wenn auch Krankengeld) kassiert und dann mit so einer Anfrage an die Personalabteilung?

Da fällt mir echt nix mehr zu ein.

Da bin ich echt sprachlos. Solche Aussagen sind echt heftig.

Wenn man krank ist ist man nicht im Urlaub. Krank zu sein bedeutet in der Regel, dass es einem sehr sehr schlecht geht. Wer ist schon freiwillig im Krankengeld?
Nach einer langen Krankheit ist man in der Regel urlaubsreif. Und wenn man es nicht ist, dann ist man doch froh wieder arbeiten zu dürfen und nicht schon wieder seine Kollegen etc allein zu lassen, weil man erstmal Urlaub nehmen muss.
Es geht nicht darum ob jemand krank war, sondern Arbeitsunfähig !

Eine Baggerfahrerin ist halt AU, wenn sie ein gebrochenen Fuß hat, des wegen geht es ihr nicht unbedingt sehr sehr schlecht !

Das man es sich nicht auszahlen lassen kann, hat ja den einfachen Vorteil, dass der AG kein Druck auf seine AN ausüben kann.
Titel: Antw:Urlaub auszahlen lassen
Beitrag von: Rumo1895 am 09.11.2022 11:33
Das man es sich nicht auszahlen lassen kann, hat ja den einfachen Vorteil, dass der AG kein Druck auf seine AN ausüben kann.

Wobei es für den AG finanziell interessanter sein dürfte den Resturlaub gemäß den Regelungen (Hinweis etc.) verfallen zu lassen nach dem der AN per unrechtmäßigem Druck (keine Kollegen da, keine Vertretung, die Arbeit darf nicht liegen bleiben etc.) dazu gebracht wurde den Urlaub nicht zu nehmen als dem AN regelmäßig den Jahresurlaub auszahlen zu müssen.
Titel: Antw:Urlaub auszahlen lassen
Beitrag von: Marie am 09.11.2022 15:10
Ich bin doch immer wieder sprachlos über solche AN...

13 Monate ausgefallen, nix geleistet, trotzdem (wenn auch Krankengeld) kassiert und dann mit so einer Anfrage an die Personalabteilung?

Da fällt mir echt nix mehr zu ein.

Da bin ich echt sprachlos. Solche Aussagen sind echt heftig.

Wenn man krank ist ist man nicht im Urlaub. Krank zu sein bedeutet in der Regel, dass es einem sehr sehr schlecht geht. Wer ist schon freiwillig im Krankengeld?
Nach einer langen Krankheit ist man in der Regel urlaubsreif. Und wenn man es nicht ist, dann ist man doch froh wieder arbeiten zu dürfen und nicht schon wieder seine Kollegen etc allein zu lassen, weil man erstmal Urlaub nehmen muss.
Es geht nicht darum ob jemand krank war, sondern Arbeitsunfähig !

Eine Baggerfahrerin ist halt AU, wenn sie ein gebrochenen Fuß hat, des wegen geht es ihr nicht unbedingt sehr sehr schlecht !

Das man es sich nicht auszahlen lassen kann, hat ja den einfachen Vorteil, dass der AG kein Druck auf seine AN ausüben kann.

Ich hatte ein gebrochenes Bein und abgesehen von den Schmerzen war ich in meiner Wohnung gefangen. Ich habe die Zeit in keiner Sekunde als Urlaub empfunden. Ich war krank, ich hatte nicht frei. Ich war sehr froh, als ich wieder arbeiten gehen konnte.

Es geht mir darum, dass man es sich in der Regel nicht aussucht, lange krank zu sein. Wem geht es damit denn gut? Jeder ist doch lieber gesund und geht arbeiten. Man hat zudem auch große finanzielle Nachteile. Ich finde es nicht in Ordnung, wenn Menschen, die offensichtlich noch nie längere krank waren, so tun als sei das eine freie Entscheidung und als könne man die Zeit als "freie Zeit", also als Freizeit (wie einen Urlaub) nutzen. Wenn es einem so gut geht, dass man einen Tag wie einen Urlaubstag verbringen kann, dann wäre man ja nicht krankgeschrieben. Ich verstehe nicht, wieso man das anders sehen kann.
Titel: Antw:Urlaub auszahlen lassen
Beitrag von: Rumo1895 am 09.11.2022 15:46
Das AU nicht Urlaub bedeutet ist ja glaub ich mehrheitsfähig. Aber inwiefern folgt den aus den aufgeführten Überlegungen dass es sinnvoll/gerecht wäre wenn der AN die Auszahlung seines Urlaubsanspruches verlangen könnte ? Das war ja das initiale Thema.
Titel: Antw:Urlaub auszahlen lassen
Beitrag von: WasDennNun am 09.11.2022 15:51
Ich verstehe nicht, wieso man das anders sehen kann.
Was anders zu sehen? Du willst also dem AG die Möglichkeit eröffnen, dass der AN (freiwillig oder unfreiwillig) auf seinen Urlaub gegen Geldleistung verzichten kann?
Titel: Antw:Urlaub auszahlen lassen
Beitrag von: BAT am 09.11.2022 15:51
Weil der Urlaubsanspruch kraft gesetzt nicht jener ist der im Tarif steht. Es scheint schon die Fiktion zu sein, dass 20 Tage im Jahr ausreichend sind für eine gedeihliche Erholung. Insofern wäre es zu belegen, inwiefern die 10 weiteren Tage einer Erholungsfunktion unterfallen sollen.