Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: ShiloRanger am 15.05.2019 14:21
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Hallo,
mal kurze Frage in die Runde.Ich bin noch nicht so lang im ö.D. angestellt.
Bei uns im Fahrdienst wird u.a.neben Dokumenten etc. auch Bargeld (teilweise mehrere tausend € )transportiert.
Gibts irgendwo Vorschriften wie und in welcher Weise diese Transporte durchgeführt werden müssen.(also immer zwingend mit 2 Personen).In diesem Falle irgendwelche Eingruppierungsbeispiele etc.?
Oder Anwendungsvorschriften bzw.geforderte Qualifikation/Berechtigung im allgemeinen der Umgang mit Bargeld im ö.D.
Oder ist es jeder Dienststelle selbst überlassen wie sie es durchführt?
Danke für Eure Antworten vorab!
Beste Grüße
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Der TV-L trifft dazu keine Regelung.
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Dies müsste die Dienststelle selbst regeln, sofern es nicht landesgesetzliche Regelungen gibt. Ein Beispiel aus der kommunalen Ebene: § 19 SächsKomKBVO (Aufbewahrung und Beförderung von Zahlungsmitteln):
(1) Zahlungsmittel und Vordrucke für Schecks sind sicher aufzubewahren und zu befördern. Der Bürgermeister bestimmt, welche Sicherheitsvorkehrungen für die Aufbewahrung sowie für die Beförderung von Zahlungsmitteln zu treffen sind.