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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: ShiloRanger am 15.05.2019 14:21

Titel: Geldtransporte im ö.D.
Beitrag von: ShiloRanger am 15.05.2019 14:21
Hallo,

mal kurze Frage in die Runde.Ich bin noch nicht so lang im ö.D. angestellt.
Bei uns im Fahrdienst wird u.a.neben Dokumenten etc. auch Bargeld (teilweise mehrere tausend € )transportiert.

Gibts irgendwo Vorschriften wie und in welcher Weise diese Transporte durchgeführt werden müssen.(also immer zwingend mit 2 Personen).In diesem Falle irgendwelche Eingruppierungsbeispiele etc.?
Oder Anwendungsvorschriften bzw.geforderte Qualifikation/Berechtigung im allgemeinen der Umgang mit Bargeld im ö.D.
Oder ist es jeder Dienststelle selbst überlassen wie sie es durchführt?

Danke für Eure Antworten vorab!

Beste Grüße



Titel: Antw:Geldtransporte im ö.D.
Beitrag von: Spid am 15.05.2019 14:22
Der TV-L trifft dazu keine Regelung.
Titel: Antw:Geldtransporte im ö.D.
Beitrag von: nichts_tun am 15.05.2019 22:11
Dies müsste die Dienststelle selbst regeln, sofern es nicht landesgesetzliche Regelungen gibt. Ein Beispiel aus der kommunalen Ebene:  § 19 SächsKomKBVO (Aufbewahrung und Beförderung von Zahlungsmitteln):

(1) Zahlungsmittel und Vordrucke für Schecks sind sicher aufzubewahren und zu befördern. Der Bürgermeister bestimmt, welche Sicherheitsvorkehrungen für die Aufbewahrung sowie für die Beförderung von Zahlungsmitteln zu treffen sind.