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Beamte und Soldaten => Beamte des Bundes und Soldaten => Thema gestartet von: Sungam am 23.01.2019 12:42
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Hallo,
wie sieht das Verhältnis aus? Also wie viele Personalratsmitglieder pro Wahlberechtige?
Mir wurde gesagt, es sei anders als bei Angestellten und erst ab 50 Wahlberechtigten würden 2 Personalratsmitglieder vertreten sein. Stimmt das?
Danke im Voraus
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Es wird erst die Gesamtgröße des Personalrates bestimmt (§ 16 BPersVG). Dann werden die Sitze auf die Beschäftigtengruppen aufgeteilt (§ 17 BPersVG). Dabei gibt es dann die Regelung, dass bei mindestens 51 Beamten es zwei Beamtenvertreter geben muss. Aber dies können auch mehr sein je nach der Gesamtzahl und der Verteilung auf die Gruppen.