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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Bund => Thema gestartet von: Laemat am 09.09.2019 12:14
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Wenn ich vorübergehen höherwertige Tätigkeit ausübe gibt es eine Zulage.
Gibt es die Zulage auch, wenn man Amtshilfe ausübt und die Stelle für die man die Amtshilfe mach höher eingruppiert ist?
Grund der Amtshilfe VwVfG § 5 Absatz 1 Nummer 2
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Die Amtshilfe nach § 5 VwVfG geht davon aus, dass zwei verschiedene Behörde untereinander Sachverhalte zur Amtshilfe regeln. D. h. es liegen zwei unterschiedliche aGs vor. Eine Amtshilfe-Zulage gibt es nicht.
Somit ist, wenn dein AG dich mit Aufgaben zur Amtshilfe betraut, nicht automatisch eine Zulage verbunden. Wenn dir allerdings vorübergehend höherwertige Aufgaben übertragen werden, sei es aufgrund der Amtshilfe, steht dir nach einem Monat der Übertragung die Zulage nach § 14 TVöD zu.