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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Bund => Thema gestartet von: Gsomer am 16.04.2021 07:48

Titel: Briefe von Rentenversicherung obwohl Beamter
Beitrag von: Gsomer am 16.04.2021 07:48
Hallo,
ich habe eine Frage bzgl. meiner Rentenversicherung/Pension. Ich habe von 2010-2013 eine Ausbildung in einer Bundesbehörde gemacht und wurde dort auch als Beschäftigter gem. TVöD  übernommen. Ich war von 2013-2019 als Angestellter angestellt, ehe ich 2020 verbeamtet wurde. 2021 erfolgte die Verbeamtung auf Lebenszeit.
Ich werde ja wenn ich in Pension gehe, meine Pension von meinem Dienstherrn erhalten. Trotzdem bekomme ich weiterhin Briefe von der Deutschen Rentenversicherung in der mitaufgeführt wird, wie viel Rente mir im Renteneintrittsalter zusteht. Ist hier evtl. etwas schief gelaufen und ich muss dort bescheid geben?

Vielen Dank vorab!
Titel: Antw:Briefe von Rentenversicherung obwohl Beamter
Beitrag von: Bastel am 16.04.2021 07:52
Du hast trotzdem noch Rentenansprüche... ::)

Du solltest dich da mal schlau machen  ;D
Titel: Antw:Briefe von Rentenversicherung obwohl Beamter
Beitrag von: Organisator am 16.04.2021 08:15
Da du mehr als 5 jahre Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung eingezahlt hast, besteht ein Rentenanspruch. Darüber informiert dich die Rentenversicherung, wie jeden anderen Betroffenen auch.
Titel: Antw:Briefe von Rentenversicherung obwohl Beamter
Beitrag von: was_guckst_du am 16.04.2021 08:47
...und wenn du später mal die volle Pension erhälst, fällt der Rentenanspruch unter den Tisch...für den Fall, dass du nicht den vollen Pensiosanspruch erhälst, wird dieser durch die Rente bis zur Höchstgrenze "aufgefüllt"
Titel: Antw:Briefe von Rentenversicherung obwohl Beamter
Beitrag von: Gewerbeaufsichtbeamter am 16.04.2021 08:51
...und wenn du später mal die volle Pension erhälst, fällt der Rentenanspruch unter den Tisch...für den Fall, dass du nicht den vollen Pensiosanspruch erhälst, wird dieser durch die Rente bis zur Höchstgrenze "aufgefüllt"

Ist es nicht eigentlich so, dass die Pension um den Anteil der Rente gekürzt wird. Dies natürlich nur wenn der volle Pensionsanspruch erdient wurde.

An sonsten wie beschrieben, Rente füllt Pension auf.
Titel: Antw:Briefe von Rentenversicherung obwohl Beamter
Beitrag von: Gsomer am 16.04.2021 09:54
...und wenn du später mal die volle Pension erhälst, fällt der Rentenanspruch unter den Tisch...für den Fall, dass du nicht den vollen Pensiosanspruch erhälst, wird dieser durch die Rente bis zur Höchstgrenze "aufgefüllt"

Wäre es da nicht sinnvoller die angesparte Rente vorab auszahlen zu lassen? Falls der Rentenanspruch verfallen sollte.
Titel: Antw:Briefe von Rentenversicherung obwohl Beamter
Beitrag von: Lars73 am 16.04.2021 10:00
Das ist bei der Beschäftigungsdauer nicht möglich.
Titel: Antw:Briefe von Rentenversicherung obwohl Beamter
Beitrag von: Organisator am 16.04.2021 10:07
...und wenn du später mal die volle Pension erhälst, fällt der Rentenanspruch unter den Tisch...für den Fall, dass du nicht den vollen Pensiosanspruch erhälst, wird dieser durch die Rente bis zur Höchstgrenze "aufgefüllt"

Wäre es da nicht sinnvoller die angesparte Rente vorab auszahlen zu lassen? Falls der Rentenanspruch verfallen sollte.

Ab fünf Jahren Beitragszahlung (60 Pflichtbeiträge) besteht ein Rentenanspruch der nicht verfällt. Insofern ist eine Auszahlung (der Beiträge) nicht möglich.
Titel: Antw:Briefe von Rentenversicherung obwohl Beamter
Beitrag von: Isie am 16.04.2021 10:59
Beim Zusammentreffen von Rente und Pension wird die Rente in voller Höhe gezahlt, aber die Pension wird gekürzt, wenn beides zusammen die Höchstgrenze überschreitet.
Titel: Antw:Briefe von Rentenversicherung obwohl Beamter
Beitrag von: bgler am 16.04.2021 15:53
Ist Spids Comupter kaputt oder wo bleibt der Hinweis darauf, dass der TVÖD naheliegenderweise keine Regelung dazu trifft :o

Titel: Antw:Briefe von Rentenversicherung obwohl Beamter
Beitrag von: ike am 17.04.2021 11:03
Ist Spids Comupter kaputt oder wo bleibt der Hinweis darauf, dass der TVÖD naheliegenderweise keine Regelung dazu trifft :o

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