Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Scarlett 78 am 17.04.2021 20:03
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Guten Abend zusammen,
ich wechsle demnächst meine Arbeitsstelle (TV-L) und wollte fragen, ob ihr mir ggf. Tipps bzgl. der Eingruppierung in TVöD geben könnt.
Es handelt sich um eine Stelle als Assistentin des Ärztlichen Leiters eines kleinen Krankenhauses. U.a. gehören Projektleitung, Öffentlichkeitsarbeit und Bewerbungsmanagement zu meinen Hauptaufgaben sowie die gängigen Assistenzaufgaben.
Ich bin seit 14 Jahren bei meinem noch Arbeitgeber. Da ich dort beruflich nicht weiterkomme werde ich mit einem Aufhebungsvertrag kündigen. Wenn ich mich recht erinnere müsdte ich bei fristgerechter Kündigung noch 6 Monate bleiben, außer es hat sich zwischenzeitlich etwas geändert.
Wenn ich jetzt von TV-L in TVöD wechsle behalte ich doch meine 14 Jahre im öffentlichen Dienst oder fange ich wieder bei Null an? Ich bin der Meinung, dass ich diese behalte. Eine Freundin hat jetzt behauptet, dass sie vor 20 Jahren bei einem Wechsel ihre verloren hat.
Was meint ihr?
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten.
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In beiden Tarifverträgen sind TB entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert.
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Mit der Kündigungsfrist von 6 Monaten liegst du richtig. Hier würde ich wie du bereits schreibst einen Aufhebungsvertrag anstreben.
Vor zwei Jahren habe ich meine Stelle im TV-L gekündigt und eine neue Stelle im TVöD angetreten. Meine vorherigen Jahre im Öffentlichen Dienst wurden ganz normal weitergeführt. So wurde es mir durch die Personalabteilung mitgeteilt.
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Die Zahl der Jahre im öD ist lediglich für das Jubiläumsgeld und den Krankengeldzuschuss relevant - und dann auch nur unter bestimmten Voraussetzungen.
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Danke für die Info :)