Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte des Bundes und Soldaten => Thema gestartet von: Peter Enis am 20.04.2021 10:03
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Hallo,
eine eventuell ungewöhnliche Frage.
Ist es rechtlich möglich gleichzeitig in einem Angestelltenverhältnis zu sein (3 Jahre unbezahlter Urlaub), sowie Beamter auf Widerruf? Falls es mit dem Studium z.B. doch nicht klappen sollte, wäre man dann mit dem anderen Angestelltenverhältnis abgesichert.
Vielen Dank im voraus.
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Das ist durchaus üblich.
Man wird dann, wie du schon sagst, für die (i.d.R.) drei Jahre ohne Vergütungsanspruch beurlaubt.
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ist es nicht so, dass ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis einen Arbeitsvertrag zum selben Arbeitgeber bricht?
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Falls es Unklarheiten gibt, das Angestelltenverhältnis wäre bei einem anderen Arbeitgeber in der freien Wirtschaft.
Ich ging jetzt aber davon aus, dass sobald man die Ernennungsurkunde erhält, alle anderen Arbeitsverhältnisse nichtig wären.
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Ein solches Arbeitsverhältnis bliebe unberührt. Bleibt nur die Frage weshalb der Arbeitgeber dir drei Jahre unbezahlten Urlaub gewähren sollte.
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Es handelt sich um ein Arbeitsverhältnis bei einem Flugdienstleister. Aufgrund der aktuellen Pandemie-Situation wird sowas aktuell gewährt.