Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: enemenebuh am 30.11.2020 14:58
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Hallo,
bei uns im ÖD plant man, die Leute die nicht im Winterdienst sind, über Weihnachten bis nach Silvester in den Urlaub zu schicken. Darf man das jetzt einfach so? Was ist wenn man keinen Urlaub mehr hat, wird der dann sogar vom neuen abgezogen?
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Nein darf man nicht. Sowas muß in einem zumutbaren Abstand zum geplanten Betriebsurlaub bekanntgegeben werden, die Rechtsprechung spricht von mindestens 6 Monaten.